Zumutungen aus
Brüssel
Die Europäische Union und das Saatgut
Am Anfang aller Vielfalt steht das Saatgut – bei der
EU-Bürokratie in Brüssel
steht es ganz am Ende und fristet ein Schattendasein im
Würgegriff der agrochemischen
Platzhirsche BASF, Bayer, Monsanto, Syngenta & Co. Innovativ
erscheint
es an den Schreibtischen in Brüssel nur, wenn es gentechnisch
verändert
oder zu Agro-Sprit verarbeitet werden kann. Ansonsten schwanken die
diversen
zuständigen Dienststellen zwischen Überregulierung,
Deregulierung und
Ignoranz.
Ein aktueller Vorstoß aus dem Hause des
Umweltkommissars Stavros Dimas lässt
nichts Gutes ahnen. Eine „Online-Konsultation“
zur Einführung von Gentechnik-Grenzwerten
bei der Kennzeichnung von Saatgut
fragt im Wesentlichen ab, ob die „stakeholder“,
also die Betroffenen, Kernsätzen
der Gentechnik-Industrie zustimmen: Dass
GVOs (gentechnisch veränderte Organismen)
nicht vollständig aus dem konventionellen
Saatgut herauszuhalten seien und
schließlich auch nur ein Grenzwert von 0,9
Prozent eingehalten werden müsse, bevor
GVO-Produkte zu kennzeichnen sind. Ob es
deshalb nicht im Interesse der Wahlfreiheit
und der Kostensenkung für die Saatgutindustrie
sei, auch im Saatgut ein bisschen
Gentechnik zuzulassen?
Der 23 Fragen umfassende elektronische
Multiple-Choice-Ersatz für tatsächliche demokratische
Beteiligung verkennt und verschweigt
alle wesentlichen Fragen, die mit
dem Thema verbunden sind. Vor allem,
dass die Einführung von Gentechnik-
Schwellenwerten beim Saatgut faktisch
das Ende der gentechnikfreien Landwirtschaft
wäre. Wenn Landwirte und Gärtnerinnen
nicht einmal mehr wissen, ob und
wie viel GVOs sie mit dem eigenen Saatgut
säen, vermehren und austauschen, kommt
dies einer flächendeckenden Zwangseinführung
von GVOs gleich. Auf den Mais-,
Raps-, Kartoffel- oder Weizenanbau in Europa
umgerechnet, geht es bei den vorgeschlagenen
„Grenzwerten“ von 0,3 bis 0,5
Prozent jeweils um Milliarden von Pflanzen
und Tausende von Hektar.
Hochsicherheitsbereich der
Gentech-Multis?
Es geht aber auch darum, ob die freie Vermehrung,
der Tausch und die weitere Auslese
und Züchtung künftig zu einem mit
Gentechnik verminten Hochsicherheitsbereich
werden, der mit Hightech-Tests, Vorschriften
und Kosten der öffentlichen und
privaten Beteiligung praktisch entzogen
wird. Werden am Ende nur noch die Gentechnik-
Multis selbst mit ihren Laboren
und Vermehrungsfabriken garantiert gentechnikfreie
Sorten liefern können? Ein
Albtraum für jede Form der Erhaltung, der
kreativen und gemeinschaftlichen Nutzung
und Entwicklung biologischer Vielfalt in
Züchtung, Landwirtschaft und Selbstversorgung.
Breiter Protest und schrittweises Umdenken
auch bei den Regierungen und Bauernverbänden
hat ihre Einführung denn auch
in den letzten Jahren verhindert. Der Kommissar
selbst, kein Freund der Gentechnik,
stellte in Frage, ob es überhaupt irgendwelcher
Regelungen bedürfe. Schließlich
schreibt die geltende EU-Richtlinie vor,
dass jede gentechnische Verunreinigung
im Saatgut zu kennzeichnen ist. Dass seine
Verwaltung nun einen neuen Vorstoß unternimmt,
war ihm nicht einmal bekannt.
Die „Mutter aller Schlachten“ um die
Einführung
der Agro-Gentechnik geht jedenfalls
in eine neue Runde. „Save Our
Seeds“, das europäische Netzwerk zur
Reinhaltung des Saatgutes, ruft deshalb
erneut zum Widerstand auf.
In die Illegalität gedrängt
Zu einem zweiten Schlag setzt die EU-Kommission
auf der anderen Seite des
Saatgutes an: Spezielle Vorschriften für
die Vermehrung und Vermarktung von so
genannten Erhaltungs- und Amateursorten
sollen seit Jahren deren Nutzung erleichtern.
Die gegenwärtigen Prüfungs- und
Zulassungsanforderungen
für die Anmeldung
einer Sorte im Saatgutregister sind derart
teuer und aufwändig, dass immer mehr
kleine Züchter, Erhalter und Vermehrer von
Saatgut in die Illegalität gedrängt werden.
Denn ohne gültige Registrierung darf Saatgut
weder in den Verkehr gebracht noch
verkauft werden. Was jetzt, nachdem es
acht Jahre lang verschleppt wurde, vom
Europäischen Saatgutausschuss als Erleichterung
gewährt werden soll, spottet
jeder Beschreibung. Die Lobby der eifersüchtig
auf ihre Lufthoheit über Felder und
Gärten bedachten Saatgut-Industrie hat
ganze Arbeit geleistet: In Mengen von
höchstens 0,3 bis 0,5 Prozent der gesamten
Anbaufläche der jeweiligen Art sollen Erhaltungssorten
ausschließlich in den als
Ursprungsregion nachgewiesenen Gegenden
verkauft werden dürfen, wenn dort ein
spezielles Interesse und die Gefahr „genetischer
Erosion“ nachgewiesen wurde. Unterm
Strich wird hierfür ein dem bisherigen
kaum nachstehender bürokratischer
Aufwand verlangt. Selbst Wildgras- und
Wiesenblumenmischungen sollen künftig
unter die neuen Vorschriften fallen.
Ganz anders sind die Töne, mit denen
gleichzeitig eine generelle Reform des EU-Saatgutrechts
für kommerzielle Sorten ins
Auge gefasst wird. Hier soll der Staat sich
weitgehend zurückziehen und die Kontrolle
der Keimfähigkeit, Angepasstheit und des
landeskulturellen Wertes der neuen Sorten
der Privatwirtschaft überlassen. Eigener
und praktischer Prüfmöglichkeiten beraubt,
soll die öffentliche Hand sich darauf beschränken,
die Angaben der Hersteller
nach Aktenlage zu prüfen und abzusegnen
– so wie dies bereits jetzt in Bezug auf die
Sicherheitsprüfungen gentechnisch veränderter
Sorten der Fall ist. Der ursprüngliche
Sinn des Saatgutrechtes, Landwirte
vor schlechter Ware zu bewahren und neutrale
Qualitätsprüfungen auch in Bezug auf
übergeordnete landeskulturelle Interessen
zu gewährleisten, wäre endgültig ad absurdum
geführt. Übrig bliebe ein komplexes
Rechtsgefüge zum Schutze der bestehenden
Kartelle. Nur wer über entsprechende
eigene Erprobungs-, Test- und
Rechtskapazitäten verfügt, wird dann noch
wirtschaftlich neues Saatgut für den Verkauf
anmelden können.
Die Konzentration nimmt
zu
Schon heute teilen sich bei wichtigen Kulturen
wie Mais und Rüben, aber auch bei
vielen Gemüsesorten vier Konzerne 70 bis
80 Prozent des europäischen Saatgutmarktes.
Und die Konzentration schreitet weltweit
voran. Kontrollierten die zehn größten
Konzerne vor zehn Jahren noch 37 Prozent
des Weltmarktes (rund 23 Milliarden USDollar),
sind es heute bereits 55 Prozent.
Im Bereich der patent- oder saatgutrechtlich
geschützten, neueren Sorten beherrschen
die drei Gentechnik- und Pestizidkonzerne
Monsanto, DuPont/Pioneer und Syngenta
sogar 64 Prozent des weltweiten Geschäftes1.
Wozu, so fragen sie jetzt in
Brüssel, bedarf es da noch staatlicher Kontrolle,
die der privatwirtschaftlichen Kompetenz
ohnehin nicht mehr das Wasser reichen
kann?
Die Zeit scheint reif für eine weltweite Bewegung
zur Rettung der Vielfalt, des freien
Nachbaus und freien Zugangs zu Saatgut2.
Doch obwohl, zumal in Zeiten des Klimawandels,
das Saatgut am Anfang aller Biodiversitäts-
Strategien steht, erfreut sich
das Thema derzeit keiner besonderen öffentlichen
Aufmerksamkeit. Von den Verbraucherinnen
und Verbrauchern ist es zu
weit entfernt. Wer weiß schon, von wem
das Saatgut für das tägliche Brot und die
wöchentliche Vitamin-Ration aus dem Supermarkt
stammt? Für Natur- und Umweltschutz
ist die kultivierte Biodiversität im
Vergleich mit Wildtieren und -pflanzen von
untergeordneter Bedeutung. Die meisten
Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe
selbst haben sich längst daran gewöhnt,
Saatgut und Pestizide aus einer Hand aus
dem Katalog zu wählen.
Die aktuellen Zumutungen aus Brüssel sollten
einen Anstoß geben, die Erhaltung und
innovative Verbreitung der Vielfalt dieses
unersetzlichen Erbes der Menschheit zu einem
gemeinsam vorgetragenen Anliegen
zu machen. Bevor die Saat, streng nach
Brüsseler Richtlinien, endgültig in den
Schubladen, Patentschriften und Laboren
von Monsanto, Bayer, BASF, Syngenta &
Co verschwindet.
Benedikt Haerlin, Zukunftsstiftung Landwirtschaft
Juni 2007
Foto: www.pixelio.de
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