Gemeinsame PresseerklärungUmweltorganisationen erheben Einspruch gegen Biopiraterie von Monsanto Patentschutz für indischen Weizen muss aufgehoben werdenMünchen, 20. Februar 2004 Die Initiative "Kein Patent auf Leben!", unterstützt vom Umweltinstitut München e.V., legt heute beim Europäischen Patentamt einen Einspruch gegen das im Mai letzten Jahres an Monsanto erteilte Patent auf natürliche genetische Anlagen einer Weizensorte ein. Das Europäische Patentamt verstößt mit dieser Patentierung gegen das Europäische Patentübereinkommen. Die patentierte Weizensorte ist nämlich keine Erfindung des Konzerns Monsanto, sondern eine Züchtung, wie sie seit Jahrhunderten zur Weiterentwicklung von Saatgut dient. Pflanzensorten sowie im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen sind von der Patentierung ausgeschlossen (Art. 53b des Europäischen Patentübereinkommens). Das weitreichende Patent umfasst neben den gezüchteten Weizenpflanzen das aus ihnen gewonnene Mehl, den Teig, Biskuits und anderes Gebäck. Käme das Patent zur Anwendung, hätte Monsanto ein Nutzungsmonopol auf diese Waren und könnte Lizenzgebühren erheben. Indische Bauern wären davon besonders betroffen: Monsanto benutzte die von ihnen entwickelte indische Weizensorte Nap Hal wegen ihrer besonderen Backeigenschaften zur Kreuzung. Wegen seines hohen Protein- und Lysinanteils ist Nap Hal außerdem ernährungsphysiologisch besonders wertvoll. "Die Patentansprüche, von den Pflanzen bis zum fertigen Lebensmittel, sind so eng mit den Charakteristika aus Nap Hal verbunden, dass der Patentinhaber damit fast über diese Sorte verfügt" erklärt Dr. Ruth Tippe von Kein Patent auf Leben. "Ein Export von Nap Hal-Produkten aus Indien in Länder, in denen das Patent gilt, wäre damit auch blockiert." In ihrem Entwicklungsprogramm beschreiben die Vereinten Nationen diese Art von Biopiraterie als "stillschweigenden Diebstahl von über Jahrhunderte erworbenem Wissen, der von den entwickelten Ländern an den Entwicklungsländern begangen wird". Er blockiert züchterischen Fortschritt, reduziert Sortenvielfalt und gefährdet somit in letzter Konsequenz die Ernährungssicherheit. Harald Nestler, Vorstand des Umweltinstitut München e.V.: "Bio-Piraterie als unrechtmäßige und unmoralische Wissensprivatisierung muss verhindert werden." Nestler weiter: "Sich am Wissen und den Kenntnissen der Armen und Ärmsten auf diesem Planeten zu bereichern, stellt eine der unangenehmsten Auswirkungen der Globalisierung des ‚modernen' Agrobusiness dar." Die Initiative "Kein Patent auf Leben!" und das Umweltinstitut München e.V. fordern die Rücknahme des Patents, da es Art. 53a und b des Europäischen Patentübereinkommens widerspricht. Das Patent ist außerordentlich weit gehend und umfasst die gesamte Wertschöpfungskette vom Saatgut über die Anpflanzung und Weiterverarbeitung bis zum Lebensmittel im Geschäft. Dieses breit angelegte Monopol ist kein Wettbewerbsinstrument zur Förderung des Fortschritts, es ist vielmehr ein Instrument der Unterdrückung von Wettbewerb, und zwar von der Entwicklung von Neuem bis hin zum freien Handel. Hier geht es nur noch um die ‚Erfindung' von Abhängigkeiten. Den vollständigen Einspruch können Sie auf unserer Web-Site oder der von Kein Patent auf Leben als PDF-Datei herunterladen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Kein Patent auf Leben, Dr. Ruth Tippe Tel. (0172) 896 38 58 Umweltinstitut München e.V., Harald Nestler, Tel. (089) 30 77 49-13
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Kein Patent auf Leben:
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