PressemitteilungIllegaler Risikoanbau gegen den Willen der Steuerzahler Genmais schädigt Schmetterlinge
München, 10. Mai 2004 Bei dem am Mittwoch in sieben Bundesländern gestarteten so genannten Erprobungsanbau von gentechnisch verändertem Mais wird eine sicherheitstechnisch umstrittene Pflanzenkreation (Mon 810) freigesetzt. Sie enthält Teile von Antibiotikaresistenzgenen und hat in Laborversuchen zum Tod von 20 % der Larven des Tagpfauenauges geführt. Die Flächen mit insgesamt rund 300 Hektar in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden zum größten Teil nicht bekannt gegeben. Auch wurde der Anbautermin vorher nicht mitgeteilt.
Die Auswirkung des in die Pflanze eingebauten Bt-Gifts, mit dem der Maiszünsler, ein Maisschädling, bekämpft werden soll, auf Menschen und Nutztiere ist bisher kaum erforscht. Das Umweltinstitut München e.V. geht ferner davon aus, dass der Versuch nicht der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse dient, sondern der Startschuss für die flächendeckende Genverunreinigung in Deutschland sein soll. "Dieser Versuchsanbau ist wissenschaftlich äußerst fragwürdig. Mon 810 ist ein veraltetes Konstrukt, das keinerlei landwirtschaftlichen Nutzen hat", konstatiert Andreas Bauer, Gentechnikexperte des Umweltinstitut München e.V. Offizieller Grund für die Versuche ist die Erprobung der Koexistenz von genetisch verändertem und konventionellem Mais. "Man muss keine genmanipulierten Pflanzen freisetzen, um herauszufinden, wie sich Maispollen ausbreiten", kritisiert Bauer. "Außerdem ist in den meisten Bundesländern der Befall durch den Maiszünsler, der mit dem Mais bekämpft werden soll, ohnehin sehr niedrig." Die Geheimhaltung der Anbauflächen stellt einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht dar. Die neue EU-Freisetzungsrichtlinie verpflichtet die Behörden, die Öffentlichkeit vor dem Anbau zu informieren. Durch die Weigerung, die Anbauflächen öffentlich zu machen, haben betroffene Landwirte und Imker keine Chance, ihre Felder vor Verunreinigung zu schützen. Das Land Sachsen-Anhalt hat 240.000 Euro in einen Ausgleichsfonds eingezahlt, an dem sich auch die Saatgutunternehmen beteiligen. Sollte es zu wirtschaftlichen Schäden durch Einträge genetisch veränderter Pollen auf Nachbarfeldern kommen oder Versuchsflächen durch Gentechnik-Gegner zerstört werden, könnten die betroffenen Landwirte eine Entschädigung aus diesem Fond erhalten. Allerdings steht dieser nur Landwirten in Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Mit der Einrichtung dieses Fonds aus Steuermitteln und Solidaritätszuschlägen verwendet die Landesregierung in Sachsen-Anhalt öffentliche Gelder gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit, 70 Prozent der Bevölkerung wollen nach aktuellen Umfragen keine Gentechnik auf Acker und Teller. An den anderen Standorten handeln Landwirte angeblich in freier unternehmerischer Entscheidung und auf eigenes Risiko. In Bayern wird der Gen-Mais laut Landwirtschaftsministerium unter anderem auf den Staatsgütern Baumannshof (Landkreis Pfaffenhofen), Grub (Landkreis Eberberg) und Schwarzenau (Landkreis Kitzingen) angebaut. Mögliche Schäden werden damit durch die Hintertür ebenfalls dem Steuerzahler aufgebürdet. Die Staatsgüter liegen teilweise in Gemeinden, die in geplanten gentechnikfreien Zonen liegen. "Der Freistaat Bayern sabotiert damit bewusst die Bemühungen der Landwirte, gentechnikfrei produzieren zu können. Er handelt sozusagen in freier unternehmerischer Entscheidung auf Kosten der Steuerzahler, deren große Mehrheit gentechnische Lebensmittel ablehnt", kritisiert Bauer. Das Umweltinstitut München e.V. fordert, den "Erprobungsanbau" in den beteiligten Ländern sofort zu stoppen und damit dem eindeutigen Mehrheitswillen der Bürger zu entsprechen. Aktualisierte Fassung. Stand: 19.5.04
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