PressemitteilungEU-Kommission will Deutschland Gen-Anbau aufzwingenBrüssel moniert deutsches Gentechnikgesetz - Union und FDP unterstützen Pro-Gentechnik-Kurs
München, 12. August 2004 Unter dem Beifall von CDU/CSU und FDP hat die EU-Kommission das deutsche Gentechnikgesetz kritisiert und Änderungen für einen erleichterten Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft angemahnt. Deutschland könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof drohen. Die "Rechte der GVO-Anbauer" würden bei der Haftungsfrage oder dem Status von Naturschutzgebieten "verletzt" heißt es in der Mitteilung 315 vom 26. Juli. Deutschland verstoße mit seinem Gentechnikgesetz gegen EU-Recht, da unterschiedliche nationale Regelungen den freien Warenverkehr verhinderten. Da die EU ausdrücklich den Mitgliedstaaten die Verantwortung für Koexistenzregelungen übertragen hat, um gentechnische Verunreinigungen zu verhindern, ist diese Kritik absurd. Die Kritik aus Brüssel beinhaltet u.a. folgende Punkte: · die Auflagen für den Anbau von GVO könnten "die Fähigkeiten eines durchschnittlichen Landwirts übersteigen" · die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt seien übertrieben, da die Unbedenklichkeit des genmanipulierten Organismus durch seine Zulassung bereits erwiesen wäre · die Anwendung von Vorsorgemaßnahmen: Diese wären nicht erforderlich, wenn alle Landwirte in der Region GV-Saatgut verwenden · die im deutschen Entwurf mögliche Haftungsschwelle bei weniger als 0,9 Prozent gentechnischer Verunreinigung: "Ein niedrigerer Schwellenwert darf nur auf Gemeinschaftsebene gemäß den festgelegten Verfahren und nicht auf nationaler Ebene festgelegt werden." · dass "etablierte GVO-Anbaugemeinschaften" übertrieben finanziell belastet werden könnten, wenn ein Nachbar GVO-frei produzieren wolle. Die notwendigen Abstandsregelungen und Pollenbarrieren seien unzumutbar. Genmanipulierte Organismen scheinen für die EU-Kommission schon deshalb sicher zu sein, weil sie zugelassen sind. "Contergan und Asbest waren auch einmal zugelassen und galten als unbedenklich. Heute wissen wir um die Schäden", kritisiert Harald Nestler, Vorstand des Umweltinstitut München e.V. Gentechnikfreie Produktion wird aber mit den Vorschlägen der EU-Kommission eingeschränkt, um den Gen-Bauern Kosten für Schutzmaßnahmen zu ersparen. "Deutschland wird (...) empfohlen, die Möglichkeit auszuschließen, dass etablierte GVO-Anbaugemeinschaften gezwungen sind, ihre Verfahren aufgrund der Umstellung eines landwirtschaftlichen Produktionssystems auf ein anderes zu ändern." Im Klartext: Deutschland soll Bauern in Gen-Anbauzonen verbieten, auf gentechnikfreie Produktion umzustellen. Da Verunreinigungen unter 0,9 Prozent grundsätzlich nicht als Schaden anerkannt werden, sieht die EU die Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie offensichtlich als Verpflichtung zur Akzeptanz von gentechnischen Verunreinigungen. "Auf diese Art soll durch die Hintertür die Gentechnikfreiheit insbesondere von Bio-Produkten verhindert werden. Landwirte, speziell Bio-Bauern, dürfen sich nach dieser Interpretation nicht zur gentechnikfreien Produktion verpflichten", erklärt Nestler. Sowieso sollten laut EU-Kommission die Landwirte das leidige Thema Koexistenz unter sich ausmachen: "Grundsätzlich sollten die Marktteilnehmer (Landwirte) in der Phase der Einführung einer neuen Erzeugungsform in einer Region die Verantwortung für die Durchführung der Betriebsführungsmaßnahmen tragen, die zur Eindämmung des Genflusses erforderlich sind." Andreas Bauer, Gentechnikexperte beim Umweltinstitut München e.V.: "Offensichtlich will die Kommission unter dem Druck der USA die in Europa ungeliebte Gentechnik mit aller Gewalt durchsetzen. Skandalös ist auch die erfreute Reaktion von Union und FDP. Offenbar räumen diese Parteien den politischen Vorgaben aus den Lobbybüros der Agrar-Konzerne mehr Gewicht ein als dem eindeutigen Willen der Wähler. Über 70 Prozent der Verbraucher und Landwirte lehnen Gentechnik auf dem Acker und in der Nahrung ab."
Originaltext zum Download: Mitteilung 315 der EU-Kommission (PDF-Format)
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