Umweltinstitut München e.V.
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Pressemitteilung

4000 Einwendungen gegen Gen-Kartoffeln

Umweltinstitut München e.V. kritisiert Schlamperei und Befangenheit der Zulassungsbehörde.
Verbot des Freisetzungsversuchs der TU München gefordert.

München, 19. April 2006

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Andreas Bauer, Gentechnikreferent beim Umweltinstitut München e.V., hat heute der oberbayerischen Gemeinde Olching fast 4000 Einwendungen gegen einen geplanten Freisetzungsversuch mit genmanipulierten Kartoffeln übergeben. Die Technische Universität München will den Versuch in diesem und dem kommenden Jahr in Olching (Landkreis Fürstenfeldbruck) und Oberviehhausen (Landkreis Deggendorf) durchführen. Die Kartoffeln enthalten einen erhöhten Anteil des Carotinoids Zeaxanthin und sollen angeblich vor Augenleiden schützen, die im Alter nach zu geringem Konsum von Gemüse auftreten können. Zeaxanthin kommt jedoch in zahlreichen Gemüsearten in ausreichender Menge vor, etwa in Bohnen, Salat und Mais.
Das Umweltinstitut München hatte gegen diesen Versuch Mustereinwendungen verfasst und aufgerufen, sich gegen den Anbau der genmanipulierten Kartoffeln einzusetzen. Die Gemeinde Olching hatte die Kritik des Umweltinstituts unterstützt und lehnt den Versuch ebenfalls ab.

"Die Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrem Einwand ihre Ablehnung der Agro-Gentechnik und der sinnlosen und riskanten Freisetzung von vitaminierten Gen-Kartoffeln zum Ausdruck gebracht", erklärt Harald Nestler, Vorstand des Umweltinstituts München.

Das Umweltinstitut München hatte unter anderem auf die Gefährdung von Mensch und Umwelt durch die Verwendung sogenannter Antibiotikaresistenzgene in den Kartoffeln hingewiesen. In der ausführlichen Einwendung werden zusätzlich schwere Verfahrensmängel des für die Genehmigung zuständigen Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kritisiert. In der amtlichen Bekanntmachung durch das BVL gibt es gravierende Falschinformationen über die Größe der Versuchsfelder, die Anzahl der genmanipulierten Kartoffeln und die Versuchsdauer. Das Umweltinstitut München prüft daher rechtliche Schritte.

"Die Frage muss gestellt werden, ob das Bundesamt den Erfordernissen für die Zulassung von Freisetzungsversuchen mit genmanipulierten Organismen überhaupt gewachsen ist", kritisiert Andreas Bauer. "Es trägt auch nicht zur Vertrauensbildung in das Genehmigungsverfahren für Gen-Pflanzen bei, wenn der Projektleiter des letzten Freisetzungsversuchs der TU jetzt in der Zulassungsbehörde für Genehmigungen zuständig ist."

Weitere Informationen:
Andreas Bauer, Dipl.-Ing. agr. (FH)
Tel. (089) 30 77 49-14
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