PressemitteilungDarf Schloss Neuschwanstein gesprengt werden? Umweltinstitut München legt Widerspruch gegen Genehmigung von Gen-Weizen ein München, 21. Dezember – Das Umweltinstitut München hat heute beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Widerspruch gegen die Genehmigung eines Freisetzungsversuchs mit genmanipuliertem Weizen in Gatersleben (Sachsen-Anhalt) eingelegt. Das BVL hatte das Experiment des Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) im November zugelassen, obwohl es eine Kontamination traditioneller Getreidepflanzen in der benachbarten Genbank offensichtlich für möglich hält. Das BVL argumentiert in der Genehmigung damit, dass die Genbank in Gatersleben Eigentum des IPK sei. Es könne "als Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren", heißt es in dem Bescheid. Ein Schaden an fremden Sachgütern läge bei Fremdbefruchtung der Weizensorten der Genbank nicht vor. Das Umweltinstitut München bestreitet in seinem Widerspruch, dass es sich bei den in der Genbank lagernden genetischen Ressourcen von Kulturpflanzen um Eigentum des IPK handelt. "Völlig absurd", findet Harald Nestler, Vorstand beim Umweltinstitut München. "Mit der gleichen Begründung könnte die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung das von ihr verwaltete Schloss Neuschwanstein sprengen". Nach Meinung des Umweltinstituts München sind die in der Genbank gesammelten Pflanzenbestände gemeinsames Erbe der Menschheit und kein Privateigentum. "Noch grotesker", sagt Nestler, "wird das Ganze vor dem Hintergrund, dass das IPK eine Stiftung öffentlichen Rechts ist." Es müsse die Genbank treuhänderisch im Auftrag der Allgemeinheit bewahren, statt sie eigenen Gen-Experimenten zu opfern. Der Genehmigungsbescheid des BVL sei darüber hinaus rechtswidrig, sagt Nestler, weil zwei der mit der Genehmigung befassten Spitzenbeamten befangen seien. "Die Herren Buhk und Bartsch haben in der Vergangenheit öffentlich für die Gentechnik Partei genommen. Es kann niemand erwarten, dass die beiden in einem solchen Verfahren unparteiisch entscheiden." Gegen den Leiter der Abteilung Gentechnik im BVL, Hans-Jörg Bukh, und seinen Stellvertreter, Detlef Bartsch, sind daher bereits Dienstaufsichtsbeschwerden und eine Prüfung des Verdachts der Befangenheit beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anhängig. Das Umweltinstitut München fordert von der Bundesregierung den Widerruf der Genehmigung und ein generelles Verbot für die Durchführung von Freilandversuchen mit genmanipulierten Pflanzen in Gatersleben. Weitere Informationen des Umweltinstituts München zu dem genmanipulierten Weizen finden Sie auf unserer Homepage unter www.umweltinstitut.org/genweizen .
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