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Einflussmöglichkeit bei der Standortwahl von Funkantennen

Beim Umgang mit neu geplanten Standorten gibt es zwei unterschiedliche Ansatzpunkte:

  • Ablehnung unter Verzicht auf Nutzung von Gestaltungsspielräumen und dem Risiko des Entstehens unabgestimmter Standorte

  • Nutzung der Gestaltungsspielräume unter Inkaufnahme, dass Mobilfunk nicht zu verhindern ist. Beachtliche Immissionsminimierungen sind möglich, aber nicht 100 %.

Die betreiberseitige Standortwahl ist neben der funktechnischen Eignung von den Kriterien Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit geprägt. Mit Unterstützung eines unabhängigen Gutachters ist es auch in Ihrer Stadt oder Gemeinde möglich, die Immissionsminimierung als zusätzliches Kriterium in die Standortwahl einzubeziehen.

Strahlende Aussichten für die Anlieger des Dachstandorts
Ausgangslage: Strahlende Aussichten für die Anlieger des Dachstandorts.


Optimierter Standort entlastet die Nachbarn
Gegenüber der Ausgangslage entlastet der optimierte, außerhalb liegende Standort die umliegenden Wohnhäuser.

Allgemein empfehlen wir, bei der Standortwahl das dialogische Verfahren zu bevorzugen. Das Umweltinstitut München e.V. bietet für Kommunen und Bürgerinitiativen hierzu unabhängige technische Beratung bei der Suche von Standorten mit möglichst geringer Strahlenbelastung an. Kommunen, die das Problem "Mobilfunk" lösungsorientiert anpacken und dabei auch bereit sind, Standortentscheidungen zu treffen, können tragfähige Kompromisse erzielen. In zahlreichen Gemeinden und Städten konnten wir positive Erfahrungen sammeln. Bezüglich der jeweils ungünstig betroffenen Anwohner können bei der Strahlenbelastung häufig Reduktionen von 30 bis 90 Prozent erreicht werden.

In der Praxis besteht sehr wohl die Möglichkeit, die Plazierung von neuen Standorten im Sinne der Strahlenminimierung zu beeinflussen. Die Netzbetreiber sind nach unserer Erfahrung durchaus zu Kompromisslösungen bereit. Voraussetzung dafür ist, dass die Kommune der Diskussion nicht konfliktvermeidend aus dem Wege geht sondern bereit ist, einen im Dialog gefundenen Standort auch mit zu tragen.  

Sofern die Netzbetreiberseite eine Dialog- und Kompromissbereitschaft auf gleicher Augenhöhe vermissen lässt, denken Kommunen auch über baurechtliche Schritte nach.
In einem Planungsverfahren kann die Kommune festlegen, an welcher Stelle Mobilfunk-Standorte errichtet werden dürfen und wo nicht. Bei Bauleitplanungen, denen die technische Beratung unseres Hauses zugrunde liegt, war neben der Immissionsminimierung die Sicherstellung der uneingeschränkten Versorgung ohne Einschränkung des Versorgungsziels und Nachweis derer anhand eigener Versorgungskarten wesentlicher Bestandteil.

Diesem Aspekt wurde bei den Bauleitplanungen u.a. der Gemeinden Aßling, Gröbenzell, Gauting, Gräfelfing, Buchenberg bei Kempten, Tettnang, Neunkirchen am Brand, Markt Heidenheim und Uffing am Staffelsee besonderes Augenmerk eingeräumt, und hat diesen Konzepten auch deshalb, soweit bereits letztinstanzlich entschieden, zum Erfolg verholfen. Sofern die Betreiberseite den Rechtsweg einschlug, sind die Kommunen, welche sich von unserem Hause technisch beraten ließen, bisher nicht unterlegen.

Digitaler Behördenfunk (TETRA)
Streng vertraulich wurden 40 bis 50 Meter hohe Funkmasten geplant. Auch die Konfiguration der Anlagen war geheim, so dass keine unabhängigen Immissionsprognosen möglich waren. Kein Wunder, dass die Masten in diesem Informationsdefizit von der betroffenen Bevölkerung als Groß-Strahler empfunden werden, welche die Umgebung weiträumig "verseuchen".

Seit Herbst 2010 zeigt auch das Bayerische Innenministerium Bereitschaft, beim digitalen Behördenfunk auf kommunaler Ebene über die Standorte der Funkmasten unter Berücksichtigung von Immissionsminimierung zu diskutieren und gibt technische Daten an unabhängige Gutachter wie das Umweltinstitut München heraus.

Die entstandenen Konflikte können durch einen Dalog auf Augenhöhe gelöst werden, welche die Bürgerschaft mit zunehmender Vehemenz fordert. Andernfalls bleibt, wie beim Mobilfunk, der für alle Seiten beschwerliche Weg über Bauleitplanung und ggf. jahrelange Gerichtsprozesse.

Mobilfunk-Pakt
Die Bayerische Staatsregierung sieht in der ungestörten Entwicklung des Mobilfunks eine „notwendige Basisinfrastruktur“ für Bayern. Allerdings wird „der Ausbau der Mobilfunknetze in der Öffentlichkeit zunehmend kritisch gesehen“. Zur „Verbesserung der Akzeptanz der Ausbaumaßnahmen streben die Netzbetreiber an, einzelne Sendeanlagen möglichst im Konsens mit den Städten und Gemeinden zu errichten und die Zahl der erforderlichen Standorte auf Basis der derzeit gültigen Grenzwerte durch gemeinsame Nutzung zu minimieren“  (Mobilfunkpakt II).

Der Mobilfunkpakt dient somit als Instrument der Akzeptanzverbesserung. Hierzu werden auch Messungen und Prognosen bestimmter Institute eingesetzt, die den Bürger in der Regel darüber informieren, dass die Netzbetreiber die gültigen Grenzwerte deutlich einhalten. Eigene Vorschläge zu weiteren Minimierungsmöglichkeiten oder eine eigenständige Überprüfung von Aussagen der Netzbetreiberseite sind dabei allerdings Mangelware. Kein Wunder - Messungen und Immissionsprognosen der im Rahmen des FEE-2-Projekts durchgeführten Untersuchungen werden von den Mobilfunkbetreibern zu 57 Prozent finanziert (4.1 der Fördergrundsätze des FEE-2-Projekts). Das Umweltinstitut bietet keine Messungen und Gutachten im Rahmen des FEE-2-Projekts an.

Für bestimmte "Sensible Bereiche", welche "besonders im Fokus der öffentlichen Diskussion" stehen, findet die bundesweite Freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunk-Netzbetreiber Anwendung. Danach sind die Betreiber für das Umfeld von Schulen und Kindergärten bereit, "den Besorgnissen verstärkt Rechnung zu tragen und vorrangig andere Standorte zu prüfen".

Einflussmöglichkeiten auch in Ihrer Gemeinde
Eine reine Verhinderungstaktik, konfliktvermeidende Kirchturmpolitik oder die Vorgabe eingeschränkter Versorgungsziele lässt den dauerhaften Erfolg des Handelns in weitere Ferne rücken. Wenn die Beteiligten die Möglichkeiten und Grenzen der Handlungsspielräume anerkennen, steigen die Aussichten, dass die Bemühungen um Beeinflussung der Standortwahl von Erfolg gekrönt werden.

Technische Beratung zu Mobilfunk und Behördenfunk bieten wir für Gemeinden und Städte in folgenden Varianten an:

  • Beratung / Unterstützung in Gesprächen oder runden Tischen
    Versachlichung der Diskussion; Handlungsstrategie

  • Begutachtung zur Standortwahl im Dialogverfahren (Immissionsgutachten):
    Vergleich der Immission im Umfeld verschiedener Standortvarianten, dabei Überprüfung von Aussagen der Netzbetreiberseite zur Eignung auf Plausibilität

  • Begutachtung zur Standortwahl bei Bauleitplanung bzw. gerichtlichen Auseinandersetzungen (Standortgutachten):
    Vergleich verschiedener Standortvarianten hinsichtlich Immission, räumlicher Verteilung des Versorgungspegels und Veränderung der Kapazität; Überprüfung von funktechnischen Aussagen der Netzbetreiberseite; Untersuchung der funktechnischen Gleichwertigkeit von Alternativvarianten

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Dezember 2011