Umweltinstitut München e.V.
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Einflussmöglichkeit bei der Mobilfunk-Standortwahl

Die Bayerische Staatsregierung sieht in der ungestörten Entwicklung des Mobilfunks eine „notwendige Basisinfrastruktur“ für Bayern. Allerdings wird „der Ausbau der Mobilfunknetze in der Öffentlichkeit zunehmend kritisch gesehen“. Zur „Verbesserung der Akzeptanz der Ausbaumaßnahmen streben die Netzbetreiber an, einzelne Sendeanlagen möglichst im Konsens mit den Städten und Gemeinden zu errichten und die Zahl der erforderlichen Standorte auf Basis der derzeit gültigen Grenzwerte durch gemeinsame Nutzung zu minimieren“  (Mobilfunkpakt II).

Der Mobilfunkpakt dient als Instrument der Akzeptanzverbesserung. Hierzu werden auch Messungen und Prognosen bestimmter Institute eingesetzt, die den Bürger in der Regel darüber informieren, dass die Netzbetreiber die gültigen Grenzwerte deutlich einhalten. Eigene Vorschläge zu weiteren Minimierungsmöglichkeiten oder eine eigenständige Überprüfung von Aussagen der Netzbetreiberseite sind dabei allerdings Mangelware. Kein Wunder - Messungen und Immissionsprognosen der im Rahmen des FEE-2-Projekts durchgeführten Untersuchungen werden von den Mobilfunkbetreibern zu 57 Prozent finanziert (4.1 der Fördergrundsätze des FEE-2-Projekts).

In der Praxis besteht aber eine gewisse Möglichkeit, die Plazierung von neuen Standorten im Sinne der Strahlenminimierung zu beeinflussen. Die Netzbetreiber sind nach unserer bisherigen Erfahrung durchaus zu Kompromisslösungen bereit, sofern sie erkennen, dass die Mitwirkung nicht primär die Verhinderung eines neuen Standorts auf dem Gemeindegebiet zum Ziel hat. Das Umweltinstitut München e.V. bietet für Kommunen und Bürgerinitiativen hierzu unabhängige technische Beratung bei der Suche von Standorten mit möglichst geringer Strahlenbelastung an. Weitere Informationen und eine Beschreibung des von uns favorisierten, transparenten Vorgehens finden Sie im Bericht "Immissionsminimierung von Mobilfunkanlagen - Lösungen für einzelne Standorte".

Für bestimmte "Sensible Bereiche", welche "besonders im Fokus der öffentlichen Diskussion" stehen, findet auch die bundesweite Freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunk-Netzbetreiber Anwendung. Danach sind die Betreiber für das Umfeld von Schulen und Kindergärten bereit, "den Besorgnissen verstärkt Rechnung zu tragen und vorrangig andere Standorte zu prüfen".

Über das freiwillige Beteiligungsmodell "Mobilfunkpakt Bayern" kann die Kommune über Standorte mitreden. Entsteht Uneinigkeit oder lässt sich diese nicht ausräumen, steht es um die Position der Kommune allerdings nicht immer zum Besten. Frühzeitiger fachlicher und juristischer Rat sind gefragt, wenn Aktivitäten nicht ins Leere führen sollen.
 

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März 2008