Mobilfunk-Info (4): Grenzwerte in Deutschland | Manchmal sind Antennen versteckt angebracht, wie hier im Kreuz bei einem Friedhof. | | Der deutsche Grenzwert basiert auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP), eines privaten Vereins mit anspruchsvollem Namen, angesiedelt in Neuherberg bei München. Über die von der Bundesregierung bestellte deutsche Strahlenschutzkommission (SSK), die die ICNIRP-Empfehlungen übernommen hat, erhält dieser Wert in Deutschland Gesetzeskraft. Er bezieht sich auf die Erwärmung des Körpergewebes. Andere Auswirkungen sind für die SSK bisher nicht maßgeblich – obwohl zahlreiche Studien solche beschreiben. Deswegen werden die Grenzwerte von vielen Seiten kritisiert. Die Forderung lautet: Lieber vorsorgen als hinterher Schaden beheben. Praktisch heißt das: Grenzwerte runtersetzen. Das ECOLOG-Institut in Hannover und das Nova- Institut in Hürth fordern eine Reduktion um etwa den Faktor 1000.
Eine internationale Tagung in Salzburg im Juni 2000 kam zu dem Ergebnis: "Es wird empfohlen, für bestehende und künftige Mobilfunksendeanlagen alle technischen Möglichkeiten auszunutzen, um eine möglichst geringe Exposition von Anwohnern zu gewährleisten. Die Beurteilung von biologischen Wirkungen im Niedrigdosisbereich, ausgehend von Mobilfunksendeanlagen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwierig, jedoch zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit unbedingt erforderlich."
| Sieht lustig aus, ist es aber nicht. Kinder sollten nicht mobil oder schnurlos telefonieren. | | Auf der Tagung wurde eine Resolution verfasst, die im Sinne der Vorsorge einen Wert von 1 mW/m² fordert. Die Bundesärztekammer forderte daraufhin das Bundesamt für Strahlenschutz im September 2000 auf, "sich mit den seriösen wissenschaftlichen Ergebnissen auseinander zu setzen". Der in Deutschland derzeit gültige Grenzwert ist allein auf die Vermeidung akuter Schädigungen ausgerichtet. Er bietet aber keinen Schutz vor möglichen Langzeitschäden unter Vorsorgegesichtspunkten. Es geht auch anders Die Stadt Wien vermietet seit 2001 Standorte für Mobilfunkanlagen auf städtischen Wohnhäusern nur nach Vorlage einer Berechnung des Netzbetreibers. In dieser muss dargestellt sein, dass beim betroffenen Gebäude und den Nachbargebäuden bei typischer Anlagenauslastung 10 mW/m² im Innenraum unterschritten werden. Bei Terrassen gilt dieser Wert auch im Freien. Nach Angaben der Wiener Umweltanwaltschaft wurden bis Juni 2005 rund 600 Anlagen nach diesem Verfahren genehmigt. Insgesamt gibt es in Wien ca. 1.900 Standorte.
Die Gemeinde Gräfelfing bei München hat auf Basis von Computersimulationen im Februar 2003 ein Mobilfunk- Konzept entwickeln lassen, welches bei guter Versorgung auch der Wohnungen einen Zielwert von 1 mW/m² im Außenbereich hat. Die Netzbetreiber zögern noch mit der Umsetzung – sie haben allerdings wenig Alternativen, da sie nur sehr schwer Vermieter von Standorten finden. Die Gemeinde übt auf dem Verwaltungsweg Druck aus, außerdem laufen Altverträge aus.
Die Stadt München vermietet entsprechend einem Stadtratsbeschluss vom 2. Juli 2003 städtische Immobilien nur dann, wenn eine qualifizierte Immissionsprognose zeigt, dass der städtische Standort im Vergleich die niedrigste Strahlenbelastung verursacht. Dabei sollen die städtischen Gebäude das Profil der umliegenden Bebauung deutlich überragen. Gebäude, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, wie zum Beispiel Schulen, stehen in der Regel nicht zur Verfügung. Grenzwerte im Ausland | Die Werte sind teilweise frequenzabhängig, liegen aber in den Netzen (D, E, UMTS) in derselben Größenordnung. Zwischen den deutschen Grenzwerten und dem technisch notwendigen Mindestpegel für das Mobiltelefonieren liegt viel Spielraum für eine Grenzwertsenkung. | Grenzwerte und Empfehlungen | Signalstärke (Mobilfunk, mW/m²) | | Grenzwert Deutschland | 10.000 | Vorsorgewert Italien, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Russland, China | 100 | Ecolog-Institut, Nova-Institut, Wien (2001, Anlagen auf städt. Gebäuden) | 10 | ÖkoTest 1999 Salzburger Resolution (2000, außen), Bund für Umwelt und Naturschutz 2001 BioInitiative Working Group 2007 | 1 | Salzburger Vorsorgewert (2002, außen) (2002, innen) | 0,01 0,001 | Standard der Baubiologie für Schlafbereiche starke Anomalie | 0,0001 0,005 | | Bürgerforum Elektrosmog, Schlafbereich | 0,000 01 | | Zum Vergleich: | | | DECT-Schnurlostelefon in 1,5 m Entfernung | 10 | | Mindestpegel für Telefonate | 0,000 0001 | | Unsere Nachbarn sind uns voraus: Im österreichischen Land Salzburg wird in bestimmten Bereichen ein Wert angewandt, der etwa 10.000-fach unter dem deutschen Grenzwert liegt: 1 mW/m² – der Wert der Salzburger Resolution. Die Mobilfunkversorgung ist dort einwandfrei. Hier wird klar, dass trotz deutlich niedrigerer Strahlenbelastungen für die Anwohner das mobile Telefonieren nicht behindert wird.
Sogar das Handy-Eldorado Italien führte Anfang 1999 einen schärferen Grenzwert ein: Für Gebäude, in denen sich Menschen mehr als vier Stunden pro Tag aufhalten, gilt mit 100 mW/m² wie in der Schweiz, Russland und China rund ein Hundertstel des deutschen Grenzwerts und damit zehnfacher Mindestabstand zwischen Wohnbereich und Basisstation.
Vorsorge statt Risikobestrahlung Wir erinnern uns: Bei Asbest, Holzschutzmitteln, Formaldehyd und PCB hat das Bundesgesundheitsamt bei der in den 1970er Jahren aufflammenden Diskussion über die schädliche Wirkung den Einbau dieser Gifte viel zu lange zugelassen.  | | Wegen der niedrigeren Grenzwerte in Italien werden die Antennen dort oft hoch montiert. | Zweifelsfreie wissenschaftliche Beweise, die eine Beschränkung rechtfertigten, lägen noch nicht vor, hieß es. Erst aufgrund der eindeutigen Forschungsergebnisse in den 1980er Jahren schwenkten die Behörden um. Heute kennen wir die Folgen der unbedachten Nutzung dieser Schadstoffe: Im Jahr 2005 starben nach Angaben der Berufsgenossenschaften alleine in Deutschland 1.500 Menschen an einer asbestverursachten Berufskrankheit, die gesetzliche Unfallversicherung leistet jährlich 300 Millionen Euro für Asbest-Spätschäden. Arbeiter haben die Fasern vor Jahrzehnten eingeatmet. Hinzu kommen hohe Sanierungskosten für öffentliche und private Haushalte. Auch in der Mobilfunk-Diskussion wird von der Strahlenschutzkommission immer wieder beteuert, dass die wissenschaftlichen Beweise noch nicht vorlägen. Das digitale GSM-Netz sei in Deutschland noch jung, deshalb könnten Studien zu langfristigen Auswirkungen am Menschen noch nicht abgeschlossen werden. In den letzten Jahren aber häufen sich zunehmend alarmierende Forschungsergebnisse. Die deutsche Strahlenschutzkommission berücksichtigt bei der Grenzwertfindung hingegen nur Gesundheitsbeeinträchtigungen, für die es einen "wissenschaftlichen Nachweis" gibt.
Wie vor 30 Jahren gilt hier: Das "wissenschaftliche Gesamtbild muss das Vorliegen eines kausalen Zusammenhangs stützen". Ein wissenschaftlicher Nachweis ist danach erst erbracht, wenn sich erstens ein Effekt von mehreren Forschergruppen unabhängig wiederholen lässt, zweitens das Resultat nicht im Widerspruch zu anderen Forschungsergebnissen steht und drittens durch ein plausibles Wirkungsmodell zu erklären ist. Außerdem muss unter den Wissenschaftlern ein breiter Konsens darüber bestehen, dass der Effekt für die Gesundheit bedeutsam ist. Bei diesen restriktiven Kriterien werden viele möglicherweise wichtige Ergebnisse nicht in Betracht gezogen – eine Fortsetzung der Skandale ist programmiert. Der Bundesgerichtshof urteilte am 13. Februar 2004: "Es ist richtig, dass die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung keine Vorsorgekomponente enthält".
 | | Die Taste zum Beenden des Gesprächs: schont den Geldbeutel und die Gesundheit. | Im stofflichen Bereich ist Europa auch aufgrund des Asbest-Skandals inzwischen weiter: Die pauschale Unschädlichkeitsvermutung weicht einer Beweislastumkehr mit dem Motto: "No Data, No Market". Die EU-Verordnung REACH überträgt die Verantwortung für die Überprüfung der Chemikaliensicherheit von den Behörden auf die Hersteller. Sie müssen unter behördlicher Überwachung überzeugend darstellen, dass ihre Produkte Gesundheit und Umwelt nicht über Gebühr belasten.
Im Januar 2004 wurde bekannt, dass führende Unternehmen der Versicherungsbranche Handys wegen ihrer elektromagnetischen Strahlung als unkalkulierbares Risiko einstufen. Sie weigern sich deshalb in zunehmendem Maße, Hersteller von Mobiltelefonen oder Netzbetreiber gegen mögliche Schadenersatzklagen zu versichern.
Nach einer vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragten repräsentativen Studie vom Mai 2002 halten es zwei Drittel der Bevölkerung für möglich, dass mit dem Mobilfunk Risiken für die Gesundheit verbunden sind. Etwa die Hälfte der Handy- Nutzer ist danach bereit, für mehr Vorsorge monatlich mindestens 2,50 Euro mehr Telefonkosten zu bezahlen. Nach der von der EU-Kommission veröffentlichten Haushaltsumfrage "Eurobarometer" vom Juli 2006 ist Deutschland EU-weiter Spitzenreiter bei den Mobilfunk-Verweigerern: 24 Prozent der Haushalte haben kein Handy und gaben an, dass ihr Festnetz- Telefon ausreicht. Niemand im Haushalt wolle ein Handy bzw. es sei zu teuer. Nach der Marktanalyse 2006 des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten wächst die Mobilfunk-Sparte das zweite Jahr in Folge langsamer als der deutsche Festnetz-Markt. Die Bevölkerung ist der Politik hier voraus: Die Zeit für Vorsorge drängt.
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| Das Umweltinstitut München e.V. fordert: - Umkehr der Beweislast, konsequente Einführung des Vorsorgeprinzips
- Umsetzung des Vorsorgewerts der Salzburger Resolution von 1 mW/m² im Freien
- Bis dieser Wert eingeführt ist, sollen neue Mobilfunkstandorte strahlenminimiert werden. Auch auslaufende Mietverträge für ungeeignete Altstandorte sollten neu verhandelt werden.
- Anbringen des SAR-Werts und eines Warnhinweises auf der Verpackung und auf der Geräterückseite des Handys
- Senkung des SAR-Werts für den "Blauen Engel" bei Handys auf 0,2 W/kg
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Stand: Nov. 2007
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