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Strahlenminimierung beim Mobilfunk Münchner Vorsorgemodell 2003  | | Marienplatz in München. Foto: Stadt München. | Der Ausbau der neuen UMTS-Mobilfunk-Netze schreitet zügig voran, Widerstände und Widersprüche nehmen zu. Bisher möchte die deutsche Strahlenschutzkommission die Grenzwerte erst senken, wenn sich alle wichtigen Wissenschaftler einig sind, dass ein Effekt besteht und dass dieser bedeutsam ist. So lange können weder die Bürger noch die Städte warten, deswegen wagt sich die Stadt München in einem erneuten Anlauf an das heiße Eisen, über den bewussten Einsatz ihrer Immobilien eine Strahlenreduzierung der Anwohner und Gebäudenutzer zu erreichen. Schlagzeilen wie „Mobilfunkantennen auf Schulen - künftig möglich“, „Die Stadt lässt sich über den Tisch ziehen“, „Abschied von Antennen über Kinderköpfen“ und „Zwiespältiges Echo aus dem Antennenwald“ dokumentieren, wie hoch die Wogen in der Diskussion um die Stadtratsvorlage gingen. Da die Netzbetreiber große Probleme bei der Gewinnung neuer Standorte haben, sind sie angesichts der Möglichkeit, nun auch städtische Liegenschaften nutzen zu können, ansatzweise gesprächsbereit, was Strahlenminimierung betrifft. Da bei entsprechendem Mangel derzeit durchaus auch ungünstige Standorte mit höherer Bestrahlung der Nachbarn realisiert werden, sieht auch die Stadt Handlungsbedarf. Wir konnten unsere beratende Stimme ab einem mittleren Stadium der durchaus schwierigen Verhandlungen in die Waagschale werfen. Die Umweltstadträte der regierenden Rathauskoalition und das Referat für Gesundheit und Umwelt ermöglichten es, dass auch wichtige physikalische Eckdaten in die Vorlage aufgenommen wurden, die eine Strahlenminimierung von vornherein bewirken: • Es sollen vor allem städtische Gebäude genutzt werden, die deutlich das Profil der umliegenden Bebauung überragen. Dadurch werden die oberen Stockwerke der Nachbargebäude vom Hauptstrahl verschont. • Um Auswirkungen von Nebenkeulen (unerwünschte Abstrahlung in andere Richtungen) zu vermeiden, sollen Antennenstandorte ausgewählt werden, die keine Sichtverbindung zwischen den Räumen des Gebäudes und der Sendeanlage haben. Auch hat sich die Stadt München wegen der Symbolkraft und Signalwirkung darauf festgelegt, dass „städtische Gebäude, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, grundsätzlich nicht zur Verfügung stehen“. Ausnahmen könnten auf Antrag aller Nutzer genehmigt werden. Kernpunkt des am 3. Juni 2003 beschlossenen Modells ist eine 3D-Immissionsprognose, die von den Netzbetreibern vorgelegt werden muss. Die Stadt lässt Mobilfunk-Masten nur dann auf einem ihrer Gebäude errichten, wenn die Prognose darlegt, dass der städtische Standort aus Sicht der Strahlenbelastung für Gebäudenutzer und Anwohner günstiger ist als auf den Nachbargebäuden. Die 3D-Prognose wurde auf unsere Initiative hin in den Beschluss aufgenommen. Dieses Modell wird in der Schweiz, Italien und Österreich schon länger angewandt und ist wichtige Voraussetzung für die Planung von Standorten mit niedriger Strahlenbelastung. In Deutschland werden derzeit teilweise noch sehr grobe Planungswerkzeuge eingesetzt, die für eine gute Versorgungsqualität lokale "hot spots" (übermäßig bestrahlte Bereiche) in Kauf nehmen. Dies ist aufgrund der hohen deutschen Grenzwerte möglich, da sie den Spielraum geben. Die 3D-Prognose ist für die Netzbetreiber insofern eine Herausforderung, dass sie eine technologische Neuerung umsetzen müssen, die eine Netzplanung unter dem Aspekt der Strahlenminimierung wesentlich erleichtert. Da inzwischen auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) entgegen ihrer bisherigen Politik seit Februar 2003 das Vorsorgeprinzip anstrebt ("wir wollen nach Wegen schauen, wie wir Vorsorgemaßnahmen in die Arena der elektromagnetischen Felder einführen", Dr. M. Repacholi, Leiter des Projektes "Elektromagnetische Felder" der WHO) erhöht sich in Sachen Strahlenreduzierung auch auf internationaler Ebene der Handlungsdruck.
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Aus unserer Mitgliederzeitschrift Umweltnachrichten 98, Mai 2003, aktualisierte Fassung vom 4.6.03
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