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Wieso die Grenzwerte in Deutschland nicht gesenkt werden

Wieso werden die Grenzwerte nicht gesenkt?
Wieso werden die Grenzwerte nicht gesenkt?

Die Anzahl der wissenschaftlichen Studien, die auf gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung hinweisen, steigt ständig. Auf brisante Studien, wie die von Repacholi im Jahre 1997, die deutlich auf krebsfördernde Eigenschaften beim Menschen hinweist, folgen nicht selten Studien, die den ursprünglich festgestellten Effekt nicht mehr zeigen. Bezüglich Krebs war es die Utteridge-Studie vom September 2002, die zur großen Freude der Mobilfunk-Industrie keinen krebsfördernden Effekt mehr fand. Allerdings weist die Utteridge-Studie schwerwiegende Mängel auf:

Während sich Repacholis Mäuse während der viele Monate langen Tierversuche frei bewegen konnten, wurden die Mäuse von Utteridge während der Bestrahlungszeiträume in enge Plastikröhrchen gezwängt. Die Begründung lautete, aufgrund der ungleichmäßigen Feldverteilung im großen Käfig sei die auf die Mäuse einwirkende Strahlungsintensität nur durch die Fixierung der Mäuse exakt zu ermitteln. Zum besseren Vergleich wurden die nichtbestrahlten Mäuse gleichermaßen behandelt. In beiden Studien wurden genmanipulierte Mäuse eingesetzt, die besonders leicht an Krebs erkranken, so genannte „Krebs-Mäuse“. Nach 19 Monaten sind alle Mäuse von Utteridge gestorben, auch die nicht bestrahlten. An anderer Stelle gibt Utteridge die Gewichtsentwicklung seiner Mäuse in einem Zeitraum von 28 Monaten an. Auf diesen Widerspruch und die gegenüber Repacholi dreifach erhöhte Todesrate angesprochen, teilte Utteridge mit, dass sie die Daten zum Überleben der Mäuse auf die Tage der Bestrahlung bezogen haben, also Wochenenden und Feiertage nicht mitgezählt wurden. Zudem stammten die auf alle Kalendertage bezogenen Gewichtsdaten zum Teil nur von einer einzigen überlebenden Maus.

Nun fragt man sich, wieso die Grenzwerte trotz handfester Forschungsergebnisse nicht deutlich gesenkt werden. Die Internationale und die Deutsche Strahlenschutzkommission bewerten ein Gesundheitsrisiko entweder als wissenschaftlich nachgewiesen oder als nicht nachgewiesen. Ein wissenschaftlicher Nachweis ist danach erst erbracht, wenn sich ein Effekt von mehreren Forschergruppen unabhängig reproduzieren lässt, das Resultat nicht im Widerspruch zu anderen Forschungsergebnissen steht und durch ein plausibles Wirkungsmodell zu erklären ist. Zudem muss unter den Wissenschaftlern ein breiter Konsens darüber bestehen, dass der Effekt für die Gesundheit bedeutsam ist.
Bei diesen restriktiven Kriterien werden jedoch viele möglicherweise wichtige Ergebnisse nicht in Betracht gezogen. Sie entsprechen nicht unseren Vorstellungen von Vorsorge sondern riskieren, dass sich bezüglich Elektrosmog ein Skandal wiederholen kann wie z.B. die Chemieskandale der 70er Jahre um Formaldehyd, Holzschutzmittel, PCB und Asbest. Das Verbot dieser Substanzen wurde vom damaligen Bundesgesundheitsamt mit dem gleichen Hinweis viel zu lange hinausgezögert.

Inzwischen strebt auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) entgegen ihrer bisherigen Politik seit Februar 2003 das Vorsorgeprinzip an ("wir wollen nach Wegen schauen, wie wir Vorsorgemaßnahmen in die Arena der elektromagnetischen Felder einführen", Dr. M. Repacholi, Leiter des Projektes "Elektromagnetische Felder" der WHO).
Die Schweiz überprüft derzeit in einem groß angelegten Forschungsprogramm ihren Vorsorgewert. Das Schweizer Umweltministerium ist sich unsicher, ob der um den Faktor 100 unter dem deutschen Grenzwert liegende Schweizer Vorsorgewert nicht aufgrund aktueller Forschungsergebnisse weiter gesenkt werden muss.

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Aus unserer Mitgliederzeitschrift Umweltnachrichten 98, Mai 2003, aktualisierte Fassung vom 6.6.2003