Umweltinstitut München e.V.
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Hintergrund

<h2>Anforderungen an Altbauten</h2>

Die Treibhausgas-Konzentration in der Atmosphäre ist nach der gängigen wissenschaftlichen Meinung maßgeblich für den Klimawandel verantwortlich. Wenn auf lange Sicht das Überleben der Menschen auf unserem Planeten gesichert werden soll, ist es demnach wichtig, den Ausstoß klimarelevanter Substanzen, zu denen auch CO2 gehört, zu minimieren. Eine Möglichkeit CO2-Emissionen zu senken, damit das Klima zu schützen und das Überleben der Menschheit zu sichern, ist die Reduktion des Energieverbrauchs - bei gleichzeitiger Schonung des Geldbeutels. Wie die folgende Grafik (Endenergieverbrauch 2006 nach Verbrauchergruppen) zeigt, verbrauchen private Haushalte 28% der insgesamt benötigten Energie in Deutschland. Die Sektoren Industrie und Verkehr benötigen ebenfalls ca. 30% der gesamten Energie. Gewerbe, Handel und Dienstleistung (GHD) beanspruchen mit 15% knapp die Hälfte der anderen Sektoren.
 

Endenergieverbrauch 2006 nach Verbrauchergruppen.jpg

 
Private Haushalte können also maßgeblich zur Reduktion von CO2 beitragen und dabei sogar gleichzeitig noch Energiekosten sparen! In welchen Bereichen der Haushalte am meisten Energie eingespart werden kann, zeigt die folgende Darstellung (Endenergieverbrauch 2006 Privathaushalte). Aus der Grafik lässt sich ablesen, dass die meiste Energie (90%) in privaten Haushalten für das Erwärmen von Räumen, Wasser oder z. B. Lebensmittel verwendet wird. Ein Großteil der benötigten Wärmeenergie (82%) wird zum Heizen der Räume verwendet, sodass sich dort das größte Sparpotential ergibt.

  endenergieverbrauch 2006 privathaushalte.jpg

 

Um die Umrüstung, z. B. von Heizungen, und ein energieeffizienteres Bauen bzw. Renovieren zu unterstützen, wurde die europäische Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durch die Novellierung des EnEG (Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden) am 01.09.2005 umgesetzt. Zweck dieses Gesetzes ist es, vermeidbaren Energieverlust einzuschränken oder sogar völlig zu verhindern. Auf der Grundlage des EnEG entstand die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" (Energieeinsparverordnung – EnEV), deren neueste Fassung vom 24.07.2007 die Erstellung eines Energieausweises für bestimmte Gebäude fordert. In den Anlagen dieser Verordnung werden gemäß dem Stand der Technik Grenzwerte für Emissionen und Wärmetransport Wärmetransport
Wärmetransport macht sich durch Auskühlung der Wohnung im Winter und durch Überhitzung der Wohnung im Sommer bemerkbar.
festgesetzt. Des Weiteren schreibt die EnEV energetische Mindestanforderungen für Neubauten, Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude sowie für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik und Warmwasserversorgung vor. Sie fordert ferner eine energetische Inspektion von Klimaanlagen.

Zur Reduktion von vermeidbaren Energieverlusten werden von der EnEV Maßnahmen im Bereich Wärmeschutz und Anlagentechnik gefordert. Hierzu zählen zum Beispiel Investitionen in Wärmedämmung oder in eine neue Heizung. Bezogen auf die Umsetzung der von der Verordnung geforderten Grenzwerte wird im Hinblick auf die Anforderungen zwischen zu errichtenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden (Abschnitt 2 der EnEV), bestehenden Gebäuden und Anlagen (Abschnitt 3 der EnEV) unterschieden.

Werden die Ziele der Verordnung nicht fristgerecht erreicht, können Bußgelder gegen Gebäudeeigentümer erhoben werden.

 

Wenn Sie die Rechtsbelege benötigen, können Sie sich hier den Text mit Rechtsquellen als pdf-Datei herunterladen. Weitergehend stehen die original Gesetzestexte des EnEG sowie der EnEV über juris zum Download zur Verfügung.