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Häufig gestellte Fragen
Warum wurden die Energieausweise eingeführt?
Brauche ich einen Ausweis?
Benötige ich den bedarfs- oder den verbrauchsorientierten Ausweis?
Ab wann brauche ich den Ausweis? Daten und Übergangsfristen
Wer stellt die Ausweise aus?
Wie finde ich einen qualifizierten Energieberater?
Und wie viel kostet mich das?
Wie lange ist mein Ausweis dann gültig?
Welche Vorteile bietet mir der Ausweis?
Muss ich die Modernisierungsempfehlungen umsetzen?
Was passiert, wenn ich den Ausweis nicht vorzeigen kann?
Welche Rechte habe ich durch den Energieausweis?
Ich vermiete eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Gibt es einen Ausweis nur für meine Wohnung?
Ich möchte nur sanieren und weder verkaufen noch vermieten. Wie bekomme ich die notwendigen Informationen?
Ich habe saniert, was passiert mit meinem nun nicht mehr aktuellen Energieausweis?
Was ist der Unterschied zwischen Energieausweis und Energiepass?
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Warum wurden die Energieausweise eingeführt?
Energieausweise sollen über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr Auskunft geben. Auf diese Weise können Käufer oder Mieter objektive Informationen über die Energieeffizienz des Gebäudes erhalten.
Diese Maßnahme fördert Transparenz auf dem Immobilienmarkt und soll Eigentümer zu
energetisch sinnvollen Modernisierungen motivieren.
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Brauche ich einen Ausweis?
Ein gültiger Energieausweis ist Pflicht für jeden, der sein Haus bzw. seine Wohnung verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen will (§16 EnEV).
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Benötige ich den bedarfs- oder den verbrauchsorientierten Ausweis?
Welcher Ausweis für Sie ausgestellt werden muss, erläutert die folgende Grafik anschaulich. Dabei ist zu beachten, dass bis zum 01.10.2008 für Bestandsgebäude Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweis-Modellen gilt! Danach gilt nur noch für Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977 errichtet oder modernisiert wurden, die Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweistypen.
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Ab wann brauche ich den Ausweis? Daten und Übergangsfristen Bei Neubauten wird der Ausweis vom Architekten oder Bauträger bei Fertigstellung des Gebäudes bzw. des Gebäudeteils übergeben.
Für vor 1965 errichtete Gebäude besteht die Ausweis-Pflicht ab dem 01.07.2008.
Eigentümer von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nach 1965 errichtet wurden, müssen
ab dem 01.01.2009 einen Energieausweis vorlegen können.
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Wer stellt die Ausweise aus?
Energieausweise dürfen nur von zertifizierten Energieberatern ausgestellt werden. Die notwendigen Qualifikationen für Energieberater und Grundlagen für die Zulassung zur Ausbildung werden in der Verordnung (§ 21 EnEV) geregelt.
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Wie finde ich einen qualifizierten Energieberater?
Kreditinstitute überprüfen für die Vergabe von Krediten zur Sanierung von Altbauten oder für zu errichtende Gebäude die Zertifizierung des Ausweis-Ausstellers anhand der Listen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der Verbraucherzentralen der jeweiligen Bundesländer. Die Verbraucherzentrale Bayern verweist wiederum auf die Liste der DENA (Deutsche Energieagentur) . Diese Listen der zertifizierten und nach der EnEV qualifizierten Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie unter folgenden Links:
Die Energieberaterliste des BAFA können Sie direkt von dieser Seite des BAFA herunterladen. InnenWerk bietet auf seiner Website eine Suchfunktion für BAFA-zertifizierte Energieberater an.
Die Liste der DENA kann unter diesem Link aufgerufen werden.
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Und wie viel kostet mich das?
Kosten werden weder im EnEG noch in der EnEV geregelt. Sie hängen also ab vom Arbeitsaufwand und damit auch davon, ob Sie einen verbrauchsorientierten oder einen bedarfsorientierten Energieausweis benötigen oder haben möchten.
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Wie lange ist mein Ausweis dann gültig?
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises beträgt 10 Jahre. Danach muss ein Neuer erstellt werden.
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Welche Vorteile bietet mir der Ausweis?
Der Ausweis bietet eine Vergleichsbasis für verschiedene Immobilien. Potenzielle Mieter oder Käufer können ihre Entscheidung nun maßgeblich von der Energieeffizienz des Gebäudes abhängig machen. Somit dient der Energieausweis neben der Information über die energetische Qualität oder über mögliche Modernisierungsmaßnahmen auch der Vermarktung der Immobilie.
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Muss ich die Modernisierungsempfehlungen umsetzen?
Die Modernisierungsempfehlungen müssen nicht umgesetzt werden, sofern die in der EnEV festgesetzten Höchstwerte für Emissionen nicht überschritten werden.
Grundsätzlich sollte vor Modernisierungsmaßnahmen ein Sachverständiger konsultiert werden.
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Was passiert, wenn ich den Ausweis nicht vorzeigen kann?
Wenn Vorgaben, wie z. B. die Vorlagepflicht des Ausweises, nicht eingehalten werden, zählt das als Ordnungswidrigkeit und kann gemäß §8 (2) EnEG mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden.
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Welche Rechte habe ich durch den Energieausweis?
Die Energieausweise dienen lediglich der Information (§5a S. 3 EnEG). Es dürfen folglich keine Rechtsansprüche wie Mietminderungen oder Ähnliches davon abgeleitet werden.
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Ich vermiete eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Gibt es einen Ausweis nur für meine Wohnung?
Energieausweise werden ausschließlich für das gesamte Gebäude erstellt (§17 (3) EnEV), sofern sie gemäß §22 nicht als gemischt genutzt gelten.
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Ich möchte nur sanieren und weder verkaufen noch vermieten. Wie bekomme ich die notwendigen Informationen?
Sie können sich, unabhängig davon ob ein Energieausweis ausgestellt werden soll, oder nicht, an einen qualifizierten Energieberater wenden.
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Ich habe saniert, was passiert mit meinem nun nicht mehr aktuellen Energieausweis?
Wenn zuerst ein Energieausweis ausgestellt und danach saniert wurde, sollten die Nachweise über die Modernisierungsmaßnahmen aufgehoben werden. Diese Nachweise können nach Ablauf der zehnjährigen Gültigkeitsdauer zur Erstellung eines neuen Energieausweises herangezogen werden.
Planen Sie, Ihr Haus oder Ihre Wohnung neu zu vermieten oder zu verkaufen, empfiehlt es sich, den Energieausweis zu aktualisieren.
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Was ist der Unterschied zwischen Energieausweis und Energiepass?
Zur Einführung des Energieausweises wurde im Jahre 2003 von der DENA ein Feldversuch gestartet. Der Energieausweis hieß in dieser Erprobungsphase noch Energiepass. Alle Energiepässe, die vor Inkrafttreten der EnEV 2007 erstellt und über die DENA registriert wurden, sind auch weiterhin – bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren – gültig.
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