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Häufig gestellte Fragen  - Energieausweise

Warum wurden die Energieausweise eingeführt?
Über 90 Prozent der Energie im Haushalt wird für Heizung und Warmwasser verbraucht. Der absolute Energiebedarf eines Gebäudes kann allerdings sehr stark variieren: So verbraucht ein Passivhaus nur circa 15 kWh pro Quadratmeter und Jahr, ein schlecht isolierter Altbau dreißig mal so viel.

Oft ist der Energiebedarf ihres Gebäudes den Eigentümern und Bewohnern gar nicht bekannt. Daher wurde 2007 der Energieausweis eingeführt: Er informiert über den Energiebedarf eines Gebäudes, so wie es bei Kühlschränken oder dem Durchschnittsverbrauch von Autos schon lange üblich ist.

Der Energieausweis gibt den Energiebedarf eines Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr (kWh/m2/a) an. Er hat einen rein informativen Charakter. Er soll die Transparenz auf dem Miet- und Immobilienmarkt fördern und Eigentümer zu energetisch sinnvollen Modernisierungen motivieren.

Ich möchte eine Wohnung mieten. Habe ich das Recht, den Energieausweis zu sehen?
Vermieter und Verkäufer sind verpflichtet, dem interessierten Neumieter bzw. Käufer den Energieausweis auf Anfrage zugänglich zu machen. Ist der Energieverbrauch sehr hoch, lohnt sich der Blick auf die Modernisierungsempfehlungen, die jeder Energieausweis enthält. Oft rechnen sich die im Energieausweis vorgeschlagenen Maßnahmen für den Mieter auch dann, wenn der Vermieter einen Teil der Kosten auf die Kaltmiete umlegt.

Ich bin Mieter einer Wohnung. Habe ich das Recht, den Energieausweis zu sehen?
Nein, bei bestehenden Mietsverhältnissen hat der Mieter kein Recht auf einen Energieausweis. Sie können Ihren Vermieter aber fragen, ob ein Energieausweis ausgestellt wurde und wenn ja, um Einblick bitten.

Ich vermiete eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Kann ich den Energieausweis nur für meine Wohnung ausstellen lassen?
Energieausweise werden ausschließlich für das gesamte Gebäude erstellt (§17 (3) EnEV). Nur wenn Gebäude gemischt genutzt werden, also einen Wohn- und einen Nichtwohnbereich haben, wird der Wohnbereich als eigene Zone behandelt.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises beträgt 10 Jahre.

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Infobroschüre zum Energieausweis der Deutschen Energie Agentur

Ich besitze ein Gebäude. Wann muss ich einen Ausweis ausstellen lassen?
Bei Neubauten und Sanierungen ist der Bauherr verpflichtet, einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Meist wird der Ausweis vom Architekten oder Bauträger erstellt und bei Fertigstellung des Gebäudes oder Gebäudeteils übergeben.

Beim Verkauf, der Neuvermietung, Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes oder einer Wohnung muss der Eigentümer den potenziellen Käufern oder Mietern den Energieausweis vorzeigen.

Bei Sanierungen muss ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn an einem Gebäude Änderungen an Fenstern, Außenwänden, Fassaden, Außentüren, Decken, Dächern vorgenommen und die Fläche des modernisierten Bauteils eine bestimmte Größe überschreitet. Auch wenn die Nutzfläche der beheizten Räume eines Gebäudes um mehr als die Hälfte erweitert wird, ist ein Energieausweis Pflicht. Eine Befreiung von der Pflicht, einen Energieausweis zu erstellen, gibt es nicht.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis?
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten – als Bedarfs- und als Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis gibt Aufschluss über den rechnerisch ermittelten Energieverbrauch eines Gebäudes. In die Berechnung gehen etliche Faktoren ein: unter anderem die Ausrichtung des Gebäudes, der Aufbau der Wände, Fenster, Decken und Dachflächen sowie die Heizung und Warmwasserbereitung. Damit liefert der Bedarfsausweis eine objektive Information über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Ein Bedarfsausweis ist deutlich aussagekräftiger als ein Verbrauchsausweis.

Der Verbrauchsausweis gibt den durchschnittlichen Energieverbrauch aller Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren an. Das Ergebnis ist daher völlig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Zudem wird beim Verbrauchsausweis der Warmwasserenergieverbrauch nicht zwingend berücksichtigt.

Benötige ich einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis?
Für Neubauten sind generell Bedarfsausweise vorgeschrieben. Für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1977 erstellt wurden, muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden (es sei denn, sie erfüllen – zum Beispiel nach einer Renovierung - die Vorgaben der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977, dann ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig). Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Wer allerdings staatliche Förderungen beanspruchen will – z. B. im Zuge einer geplanten Modernisierung – muss einen bedarfsorientierten Ausweis vorlegen.

Wer stellt die Ausweise aus?
Energieausweise dürfen nur von zertifizierten Energieberatern ausgestellt werden. Die notwendigen Qualifikationen für Energieberater und Grundlagen für die Zulassung zur Ausbildung werden in der Verordnung (§ 21 EnEV) geregelt. Die Deutsche Energieagentur (dena) pflegt eine bundesweite Ausstellerdatenbank, in der interessierte Gebäudebesitzer nach Eingabe ihrer Postleitzahl den Energieausweisaussteller in ihrer Region finden können.

Wie viel kostet ein Energieausweis?
Kosten werden weder im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) noch in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Sie hängen also ab vom Arbeitsaufwand und damit auch davon, ob Sie einen verbrauchsorientierten oder einen bedarfsorientierten Energieausweis benötigen oder haben möchten. Einen Anhaltspunkt geben die Preise der Stadtwerke München: Ein Bedarfsausweis für ein 20 Jahre altes Einfamilienhaus kostet circa 500 Euro. Diese Angabe variiert natürlich je nach Zeitaufwand des Energieberaters. Ein Verbrauchsausweis für Häuser mit bis zu 4 Wohneinheiten kostet bei den Stadtwerken München einen Festpreis von 59.- Euro, bei Gebäuden über 16 Wohneinheiten 89,- Euro (Stand September 2010)

Gibt es Fördermöglichkeiten für die Erstellung von Energieausweisen?
Nein, die Erstellung von Energieausweisen wird vom Bund nicht gefördert, allerdings fördern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Verbraucherzentralen eine Energiesparberatung. Sie können sich auch an Ihre Stadt oder Gemeinde wenden, die oft lokale Förderprogramme aufgelegt haben.

Was passiert, wenn ich keinen Ausweis habe?
Der Energieausweis wird von der Europäischen Gebäude-Richtlinie vorgeschrieben. Nicht-Einhaltung dieser Richtlinie ist eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auch für einen fahrlässig oder falsch ausgestellten Ausweis. Das Bußgeld kann bis zu 15.000 Euro betragen.

Ich habe saniert. Was passiert nun mit meinem nicht mehr aktuellen Energieausweis?
Wenn zuerst ein Energieausweis ausgestellt und danach saniert wurde, sollten die Nachweise über die Modernisierungsmaßnahmen aufgehoben werden. Diese Nachweise können nach Ablauf der zehnjährigen Gültigkeitsdauer zur Erstellung eines neuen Energieausweises herangezogen werden. Planen Sie, Ihr Haus oder Ihre Wohnung neu zu vermieten oder zu verkaufen, empfiehlt es sich, den Energieausweis zu aktualisieren. Die Aktualisierung ist deutlich günstiger als die erstmalige Erstellung.