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Anforderungen an Neubauten
Anforderungen an Altbauten
„Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung sowie der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust die Höchstwerte nicht überschreiten. Im Falle der Kühlung der Raumluft erhöht sich der Höchstwert des Jahresprimärenergiebedarfs.“
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Einfamilienhaus bei Hamburg, Baujahr: 2007
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Das bedeutet folgendes:
Für die Berechnung des Energiebedarfs eines Wohngebäudes werden die Parameter Jahresprimärenergiebedarf Jahresprimärenergiebedarf
Der Primärenergiebedarf umfasst den gesamten energetischen Aufwand zur Deckung des Energiebedarfs des Gebäudes. Dabei wird auch der Energieeinsatz für die Gewinnung, sowie die Verluste bei Umwandlung und Transport berücksichtigt. Zur Bestimmung des Jahresprimärenergiebedarfs für die Erstellung eines Energieausweises wird der Primärenergiebedarf pro m2 und Jahr gemessen und mit dem Grenzwert aus der EnEV verglichen. und spezifischer Transmissionswärmeverlust spezifischer Transmissionswärmeverlust
Der spezifische Transmissionswärmeverlust beschreibt die Wärmemenge, die durch die Außenfläche des Gebäudes bei einem bestimmten Temperaturunterschied zwischen Innen und Außen über die Gebäudehülle verloren geht. Dieser Wert wird für die Erstellung eines Energieausweises erfasst und mit dem Grenzwert der EnEV verglichen. berücksichtigt. Ihre jeweiligen Grenzwerte sind in der Anlage 1 der Verordnung ebenso festgesetzt wie das anzuwendende Berechnungsverfahren.
Zusätzlich zum spezifischen Transmissionswärmeverlust wird der Wärmeverlust durch Lüften sowie die Wärmespeicherfähigkeit der Wände ermittelt. Diese Daten geben Aufschluss über den Heizwärmebedarf des Hauses bzw. seiner Bewohner und bestimmen so die notwendige Leistung der einzubauenden Heizungsanlage.

Wenn Sie die Rechtsbelege benötigen, können Sie sich hier den Text mit Rechtsquellen als pdf-Datei herunterladen. Weitergehend stehen die original Gesetzestexte des EnEG sowie der EnEV über juris zum Download zur Verfügung.
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