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Wer benötigt welchen Energieausweis? 

Es werden verschiedene Kriterien angewendet, um festzustellen, welcher Energieausweis im Falle eines Verkaufs, einer Neuvermietung, -verpachtung oder wenn das Gebäude neu verleast werden soll, vorgezeigt werden muss. Die ist in §17 EnEV geregelt. Die folgende Grafik erleichtert den Überblick über den jeweils notwendigen Energieausweis. 

Bis zum 01.10.2008 gilt - gemäß §17 (2) S. 2 EnEV - noch die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis für alle Eigentümer von Bestandsgebäuden, die nicht nach dem Standard der ersten WSchV (Wärmeschutzverodrnung) von 1977 gebaut oder modernisiert wurden (s. gestrichelte Linie in der Grafik).

welcher Energieausweis.jpg

 

grafik unter welcher ausweis.jpg