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Das neue Biosiegel aus dem Verbraucherministerium

Es hat sechs Ecken und ist grün

Endlich etwas Handfestes. Strahlend präsentiert Renate Künast am 5. September der Öffentlichkeit das neue deutsche Bio-Siegel. Es soll mehr Klarheit in den Dschungel der Siegel, Marken, Prüf- und Gütezeichen bringen und den Käufern den Griff ins Öko-Regal erleichtern. Allein in Deutschland gibt es über 100 Öko-Marken und Warenzeichen. Wenn Verbraucher verunsichert sind, ob ein angebotenes Produkt tatsächlich ökologisch erzeugt und verarbeitet ist, schrecken sie angesichts der höheren Preise leicht vom Kauf zurück. Ein Prüfzeichen, das hier Einheitlichkeit, Klarheit und Glaubwürdigkeit schafft, ist ein wichtiges Angebot an die Konsumenten. Sie schließlich sollen der Agrarwende auf die Sprünge helfen, damit das Ziel, zwanzig Prozent Ökoproduktion, in zehn Jahren erreicht wird.
Garantiert ökologisch
Dem neuen deutschen Prüfzeichen liegen die Kriterien der EU-Öko-Verordnung zugrunde. Diese garantiert dem Kunden Mindeststandards in Produktion und Verarbeitung von ökologisch erzeugten Nahrungsmitteln und eine Kontrolle auf Einhaltung dieser Standards vom Feld über Stall bis zum Ladenregal. Wo Öko bzw. Bio drauf steht, muss auch Öko bzw. Bio drin sein. Das wird seit 1991 in der „EU-Öko-Verordnung EWG Nr. 2092/91 über den ökologischen Anbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel“ detailliert definiert. Die EU-Verordnung schützt für Deutschland auch den Begriff Bio. Aber es gibt einige Lebensmittel, wie den Joghurt „Bioghurt“ und den Honig „Biophar“, die in ihrem eingetragenen Warenzeichen das Wort „Bio“ führen. Diese alten Biomarken dürfen ihren Markennamen für ein Nicht-Bio-Produkt noch bis 1. Juli 2006 verwenden, müssen aber den Hinweis anbringen, dass die landwirtschaftlichen Zutaten nicht aus ökologischem Landbau stammen.
Jeder Landwirt muss so wirtschaften, wie es die Verordnung vorschreibt. Stoffe, deren Verwendung in der Verordnung nicht ausdrücklich erlaubt sind, dürfen auch nicht eingesetzt werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngern ist restriktiv geregelt. Detaillierte Aufzeichnungen über die Betriebsführung erleichtern die jährlichen Kontrollen. Die von den Bundesländern zugelassenen Kontrollstellen werden die Einhaltung der gesetzlichen Standards sicherstellen.
Im August letzten Jahres sind die EU-Bestimmungen für die ökologische Tierhaltung in Kraft getreten. Sie schreiben eine flächengebundene und artgerechte Tierhaltung vor. Die Tiere müssen vorwiegend mit betrieblich erzeug wiegend mit betrieblich erzeugtem Futter gefüttert werden. Der Zusatz von Antibiotika oder Leistungsförderern in Futtermitteln ist untersagt. Die Gesundheit der Tiere ist vor allem durch die Förderung der natürlichen Widerstandskraft zu erhalten.
Das neue Siegel schützt den Verbraucher auch vor Gentechnik im Essen. Es garantiert, dass keine gentechnisch veränderten Organismen oder auf deren Grundlage hergestellten Erzeugnisse verwendet wurden. Auch die Bestrahlung von Lebensmitteln ist ausgeschlossen.
Am 5. September ist das neue Biosiegel im Bundeskabinett verabschiedet worden und bereits markenrechtlich abgesichert. Seitdem kann es von Produzenten, Verarbeitern und Handel zur Kennzeichnung von Öko-Lebensmitteln genutzt werden, die nach den Richtlinien der EU-Verordnung produziert und verarbeitet wurden. Sein Zeichen ist eine grün umrandete Wabe (Sechseck) mit dem Schriftzug „Bio nach EG-Öko-Verordnung“.

Hinter den Kulissen
Dass ein einheitliches deutsches Biosiegel gebraucht wird, darüber waren sich alle einig. Uneinigkeit bestand darüber, ob sich das neue Siegel an den EU-Kriterien oder an den Kriterien der AGÖL (Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau) anlehnen sollte. Die AGÖL hatte zusammen mit der CMA (Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH) schon auf der grünen Woche 1999 in Berlin ein deutsches Öko-Siegel, das ÖPZ, angelehnt an den AGÖL-Richtlinien, präsentiert. Aber das ÖPZ hatte keine durchschlagende Wirkung und konnte sich nicht am Markt etablieren. Zum einen fehlte der politische und gesellschaftliche Rückenwind, um das Zeichen überhaupt bekannt zu machen und zum anderen zeigte sich der Lebensmittelhandel wenig interessiert, weil die Anlehnung an die deutschen Richtlinien die Verwendung von Auslandsware erschwerte. Einen Flop aber wollte Renate Künast auf keinen Fall landen. Sie entschied sich daher für die Regelung nach der EU-Verordnung. Ausschlaggebend waren dabei, das Angebot an Öko-Produkten rund ums Jahr in ausreichenden Mengen zu sichern, ein einfaches und unbürokratisches Vergabeverfahren und, dass alle mitmachen würden. Im Klartext heißt das, der Lebensmittelhandel konnte sich mit seiner Position durchsetzen. Dieser war vor allem an der EU-Anlehnung interessiert, weil sie unter anderem die Verarbeitung von Bio-Ware aus dem Ausland erleichtert. In seiner Forderung nach EU-Standard wurde der Lebensmittelhandel von den beiden Anbauverbänden BIOLAND und Demeter flankiert. Eine interessante Allianz. Bei letzteren nämlich mögen die Vorbehalte gegen ein Warenzeichen über EU-Niveau wohl eher auf verbandspolitischen Machtinteressen beruht haben. So erklärt sich, dass sie das Zeichen als großen Fortschritt für den Ökolandbau würdigen und gleichzeitig die eigenen Marken unter Hinweis auf die höheren Qualitätsstandards bewerben.
Die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (AGÖL) mit ihren Mitgliedsverbänden ANOG, Biokreis, Naturland, EcoVin, Gäa, Biosiegel und Biopark hatte sich von Anfang an für eine Regelung, die über das EU-Niveau hinausgeht, stark gemacht. Die AGÖL-Verbände konnten sich zwar mit ihren Vorstellungen nicht durchsetzen. Aber sie haben das Verbraucherministerium in die Pflicht genommen, sich auf EU-Ebene für eine Verbesserung der gesetzlichen Standards einzusetzen. Ein wichtiges Vorgehen, denn insbesondere die laut EU-Öko-Verordnung erlaubte Teilumstellung widerspricht dem Prinzip des ökologischen Landbaus, zumindest wie er in Deutschland verstanden wird. Ein Grundgedanke der ökologischen Wirtschaftsweise ist der geschlossene Betriebskreislauf, das Zusammenspiel von Mensch, Tier, Pflanze und Boden. Dass eine Betriebseinheit ökologisch und eine andere Betriebseinheit konventionell bewirtschaftet wird, widerspricht dem eigentlichen Ansinnen, auch wenn es die Bereitschaft zur Umstellung erhöhen mag. Kritisiert wird auch, dass die Bestimmungen der EU-Verordnung über den Futtermittel- und Düngerzukauf lockerer sind. Hier muss man in die Details der Verordnungen gehen, um festzustellen, dass keine Welten zwischen den beiden Verordnungen liegen. So regelt die AGÖL-Richtlinie die zugelasse Gesamtmenge an Wirtschaftsdüngern mit maximal 1.4 Dungeinheiten pro Hektar (entspricht 112 kg Stickstoff pro Hektar), während die EU-Verordnung bis zu 170 kg Stickstoff pro Hektar zulässt. Was den Zukauf von Futtermitteln betrifft, heißt es in der EU-Verordnung „das Futter soll vorzugsweise vom eigenen Betrieb stammen“ und bei der AGÖL „vorwiegend im eigenen Betrieb erzeugtes Futter“ und, dass 50 Prozent des Futters aus dem eigenen Betrieb stammen muss, wobei aber dieselbe Verordnung eine Kooperation mehrerer AGÖL-Betriebe zu einem Futter-Dungaustausch erlaubt, und dies dann als ein Betrieb angesehen wird.

Bio auf den ersten Blick
Das neue Bio-Siegel ist ein Dachsiegel, dessen Nutzung freiwillig ist. Es wird die am Markt schon vorhandenen Marken, Produktnamen, Zeichen und Labels nicht ablösen. Dieser Dschungel wird bleiben, keine Frage, denn die unterschiedlichen Anbauverbände und Lebensmittelketten werden weiter ihre Marken anbieten und bewerben. Aber dem Verbraucher wird durch das staatliche Prüfzeichen zumindest die Wahl zwischen konventioneller und ökologischer Ware erheblich erleichtert. Wichtig ist, dass die Bioprodukte aus der Nische herauskommen. Der Lebensmitteleinzelhandel muss mitziehen, die Öko-Regale in den Supermärkten füllen und Öko-Produkte gut sichtbar positionieren. Sonst wird aus dem Siegel schnell wieder ein Flop. Nur wenn das Angebot an Bio-Lebensmitteln steigt, wird das neue Siegel auch den Bio-Konsum der Verbraucher steigern. Für die Verbraucherin und den Verbraucher, der sich bislang ohnehin beim Einkauf am EU-Kontrollvermerk orientiert hat, bringt das Siegel nichts Neues. Der EU-Kontrollvermerk muss sich auf jedem Produkt befinden, das als Bio-Lebensmittel auf den europäischen Markt kommt. Der Vorteil: Das neue deutsche Bio-Siegel wird sicherlich deutlich sichtbar auf dem Produkt angebracht werden. Der Verbraucher kann Bio zukünftig auf den ersten Blick erkennen und muss die Ware nicht erst drehen und wenden.
„Das neue Bio-Siegel schafft keine neuen Tatsachen, keine neuen Richtlinien und keine neuen Marktbedingungen. Es macht aber deutlich, was bisher vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht klar genug war: was ein kontrolliertes Öko-Produkt ist und was nicht“, sagte der AGÖL-Vorsitzende Dr. Felix Prinz zu Löwenstein anlässlich der Vorstellung des Zeichens.
Zwischen Standard-Ökoqualität (auf EU-Niveau) und gehobenerer Öko-Qualität (auf AGÖL-Niveau) werden sich auch zukünftig nur wenige Verbraucher zurecht finden. Die Anbauverbände in Deutschland, die nach den strengeren Richtlinien der AGÖL wirtschaften, werden weiter an ihren Verbandszeichen deutlich erkennbar sein.
Im Lebensmitteleinzelhandel und in Fachgeschäften werden sich weiter auch Handelsmarken wie „Füllhorn“, „Grünes Land“, „Naturkind“ etc. halten. Bei letzteren handelt es sich um Handelsmarken, die nicht zwingend an die höheren Richtlinien der AGÖL geknüpft sind. Die Öko-Anbaufläche in Deutschland wird nicht im selben Umfang steigen wie der Markt an Bio-Lebensmitteln ausgeweitet wird, denn das neue Biosiegel fördert auch den Zukauf billigerer, ausländischer Ware. Ein wichtiger Aspekt geht beim neuen Siegel gänzlich verloren: die Regionalität von Produkten. Hier werden die deutschen Anbauverbände mit ihren Zeichen ansetzen.

Aufklärung tut not
Renate Künast tourt seit Anfang Oktober durch zwölf deutsche Städte. Nächstes Jahr soll eine große Verbraucherinformationskampagne starten. Mittel in Millionenhöhe stehen dafür bereit. Die Verbraucher müssen über die Vorzüge der Öko-Produkte, aber auch über die Lügen und Unappetitlichkeiten der konventionellen Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung aufgeklärt werden. Dann kommt auch der Appetit auf Öko. Das Bio-Siegel ist ein wichtiger Schritt, um den Markt für Bio-Lebensmittel auszuweiten. Studien und Verbraucherumfragen hatten die Verunsicherung der Verbraucher darüber, was Bio ist, immer wieder belegt. Das neue Zeichen schafft die notwendige Transparenz und Sicherheit.

Von Bärbel Sagi

Aus unserer Mitgliederzeitschrift Umweltnachrichten Nr. 93