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Fragen & Antworten - Lebensmittel & Ernährung - Kontrolle Bio-Lebensmittel
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Das deutsche (oben) und das europäische (unten) Bio-Siegel
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Welche Bio-Siegel gibt es?
Um den Siegel-Dschungel für Verbraucher übersichtlicher zu machen, gibt es neben dem deutschen Bio-Siegel seit 2010 auch das einheitliche europäische Bio-Siegel.
Produkte, die diese Siegel tragen, müssen nach dem europäischen Mindeststandard für Öko-Lebensmittel hergestellt worden sein. Der Mindeststandard wird in der Basis-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und weiteren Verordnungen (z. B. (EG) Nr. 889/2008 und 1235/2008) genau definiert.
Neben dem deutschen und europäischen Siegel gibt es auch noch die Siegel der insgesamt neun deutschen Ökoanbauverbände. Sie haben zum Teil noch strengere Auflagen als die EU-Öko-Verordnung. Auf importierten Öko-Produkten können gelegentlich auch die Warenzeichen ausländischer Anbauverbände aufgedruckt sein.
Dürfen Lebensmittel als biologisch bzw. ökologisch angepriesen werden, auch wenn sie nicht biologisch sind?
Nein. Im Lebensmittelbereich sind die Begriffe „Bio“ und „Öko“ gesetzlich geschützt. Sie dürfen nur für Lebensmittel verwendet werden, die mindestens die Anforderungen der EU-Ökoverordnung erfüllen. Dies wird mindestens einmal im Jahr von einer unabhängigen Öko-Kontrollstelle überprüft. Die Prüfnummer der Kontrollstelle ist auf der Verpackung aufgedruckt. Daneben garantieren auch die Bio-Siegel für die Öko-Qualität des Lebensmittels.
Doch Vorsicht: Für andere Produkte, wie zum Beispiel Bekleidung, gilt dieser Schutz nicht. Wer also Bio-Bekleidung kaufen möchte, darf sich nicht nur auf den Namen verlassen. Hier garantieren unterschiedliche Labels für die Einhaltung ökologischer Standards.
Besonders irreführend wird der Begriff „Bio“ bei Kraftstoffen eingesetzt. Die Bezeichnung „Bio-Sprit“ suggeriert dem Verbraucher eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Kraftstoffen. Warum dem nicht so ist, können Sie auf unseren Seiten zu Agro-Kraftstoffen nachlesen.
Was ist die EU-Öko-Verordnung?
Bereits 1991 hatte die EU eine Verordnung zum ökologischen Landbau erlassen, um die hohen Anforderungen an ökologisch erzeugte Lebensmittel sicherzustellen. 2009 wurde die alte Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 von der aktuell gültigen Verordnung (EG) Nr. 834/2007 abgelöst.
Die EU-Verordnung Ökologischer Landbau enthält EU-weit geltende Vorschriften zu Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Einfuhren von Öko-Produkten. Sie definiert den Mindeststandard der ökologischen Erzeugung in Europa. Unter anderem beschränkt sie den Einsatz von Dünge-, Pflanzenschutz- und Futtermitteln, regelt den Gebrauch von Zutaten und Zusatzstoffen in der Lebensmittelverarbeitung und verbietet die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen. Außerdem legt sie Vorschriften zur Kontrolle und Kennzeichnung von Ökolebensmitteln fest.
Die klaren und eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen dienen dazu, das Vertrauen in die ökologische Landwirtschaft und in die angebotenen Ökolebensmittel zu stärken und dauerhaft zu erhalten.
Was sind die Öko-Anbauverbände?
Bereits vor der Verabschiedung der ersten Öko-Verordnung 1991 gab es zahlreiche Betriebe in Deutschland, die nach ökologischen Richtlinien wirtschafteten. Die Betriebe schlossen sich zu nationalen Anbauverbänden zusammen und verpflichteten sich dadurch, nach den selbst auferlegten Richtlinien zu arbeiten. Derzeit gibt es acht deutsche Anbauverbände:
Biokreis e.V.
Gründung: 1979
Mitglieder: ca. 800 Landwirtschaftsbetriebe, 80 Verarbeiter und Händler
Einzugsgebiet: Deutschland
Homepage: www.biokreis.de
Bioland e.V.
Gründung: 1971
Mitglieder: ca. 5440 Landwirtschaftsbetriebe, 920 Verarbeiter und Händler
Einzugsgebiet: Deutschland und Südtirol
Homepage: www.bioland.de
Biopark e.V.
Gründung: 1991
Mitglieder: ca. 600 Landwirtschaftsbetriebe und 100 Verarbeiter und Händler
Einzugsgebiet: Deutschland
Homepage: www.biopark.de
Demeter e.V.
Gründung: 1954
Mitglieder: ca. 3500 Landwirtschaftsbetriebe und 330 Verarbeiter und Händler
Einzugsgebiet: Weltweit in 43 Ländern
Homepage: www.demeter.de
Ecoland e.V.
Gründung: 1997
Mitglieder: ca. 1260 Landwirtschaftsbetriebe, 5 Verarbeiter und Händler
Einzugsgebiet: Deutschland, Indien, Serbien
Homepage: www.besh.de/ecoland
Ecovin e.V.
Gründung: 1985
Mitglieder: 215 Weinbetriebe
Einzugsgebiet: Deutschland
Homepage: www.ecovin.de
Gäa - Vereinigung ökologischer Landbau e.V.
Gründung: 1988
Mitglieder: ca. 350 Landwirtschaftsbetriebe, 20 Verarbeiter und Händler
Einzugsgebiet: Deutschland
Homepage: www.gaea.de
Naturland - Verband für ökologischen Landbau e.V.
Gründung: 1982
Mitglieder: ca. 53000 Landwirtschaftsbetriebe, 500 Verarbeiter und Händler
Einzugsgebiet: weltweit
Homepage: www.naturland.de
Verbund Ökohöfe e. V.
Gründung: 1988
Mitglieder: ca. 160 Landwirtschaftsbetriebe
Einzugsgebiet: Deutschland
Homepage: www.verbund-oekohoefe.de
Wie erkenne ich, von welchem Anbauverband mein Bio-Produkt ist?
Bei verpackten oder verarbeiteten Produkten finden Verbraucher meistens das Warenzeichen des Verbands gleich neben dem Bio-Siegel.
Welche unterschiedlichen Anforderungen haben die Öko-Anbauverbände und die EG-Öko-Verordnung?
Die Richtlinien der Anbauverbände müssen den Mindeststandard der Öko-Verordnung erfüllen. In einigen Punkten gehen die Anforderungen der Verbände an die Landwirte, Verarbeiter und Händler über die gesetzlichen Regelungen hinaus. Hier haben wir für Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen der EU-Öko-Verordnung und den drei größten deutschen Anbauverbänden zusammengestellt.
Was sind die Öko-Kontrollstellen?
Ob ein Lebensmittel auch wirklich nach den Standards der EG-Öko-Verordnung oder der Anbauverbände produziert, verarbeitet und vermarktet wird, überprüfen in Deutschland die Öko-Kontrollstellen.
Derzeit gibt es in Deutschland 21 dieser unabhängigen privaten Einrichtungen. Die Tätigkeit der Kontrollstellen ist teilweise auf einzelne Bundesländer bzw. Kontrollbereiche (z.B. Landwirtschaft, Verarbeitung, Import, Futtermittel) beschränkt.
Zugelassen werden die Kontrollstellen in einem offiziellen Verfahren durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und die Deutsche Akkreditierungsstelle. Auf deren Homepage befindet sich auch eine aktuelle Liste über die Kontrollstellen mit ihren jeweiligen Code-Nummern.
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