Fragen & Antworten - Gentechnik in der Landwirtschaft
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| Grüne Monotonie dank industrieller Landwirtschaft |
Wird durch den Anbau von Gentech-Pflanzen die Umwelt geschont?
Die größte Studie zu ökologischen Auswirkungen des Anbaus von
transgenen Nutzpflanzen auf Ackerwildkräuter und Tierwelt wurde 2003
von der gentechnikfreundlichen britischen "Royal Society"
veröffentlicht.
Verglichen wurde zwischen einem konventionellen
chemiegestützten Anbau und genmanipulierten herbizidresistenten
Pflanzen mit dem Einsatz des dazugehörigen Herbizids.
Der Anbau von
Gentech-Raps und -Zuckerrüben zeigte massive Auswirkungen auf die
Vielfalt von Ackerkräutern, Vögel und Insekten. Durch den Einsatz der
Gentech-Pflanzen mit den dazugehörigen Breitbandherbiziden nahm die
Vielfalt der Kräuter auf dem Acker deutlich ab, die wiederum
Futterpflanzen für Insekten, Schmetterlinge und Vögel sind. So werden
z. B. 24% weniger Schmetterlinge an den Feldrändern gefunden, wenn
herbizidresistenter Raps angebaut wird.
An den Raps-Feldrändern
wurden 44%, bei Zuckerrüben 34% weniger Blütenpflanzen gezählt. Durch
die Verarmung der Artenvielfalt wären auch Vögel und andere Tiere in
ihrem Überleben gefährdet. Beim Anbau von transgenem Mais konnte zwar
ein Ansteigen der Vielfalt festgestellt werden. Doch die positiven
Zahlen beruhen auf dem Einsatz von Atrazin in der konventionellen
Vergleichsvariante. Atrazin ist jedoch in der EU seit 2003 wegen seiner
extremen Giftigkeit und Persistenz verboten. Damit wurden die
Ergebnisse für Gen-Mais unter veralteten Vorraussetzungen gemacht und
sind nicht aussagekräftig.
Führt der Einsatz von Gentechnik-Pflanzen zu einer Verminderung des Pestizid-Einsatzes?
Entgegen aller Versprechungen der Gentechnikindustrie führt der Anbau
von Gentech-Pflanzen nicht zu einem Rückgang des Einsatzes
umweltschädlicher Pestizide. Rückgänge sind, wenn überhaupt, nur für
die Dauer weniger Jahre zu belegen. Spätestens dann steigt die Menge
der eingesetzten Pestizide wieder deutlich an. In den USA werden auf
Gentechnikfeldern mittlerweile 13 Prozent mehr Pestizide eingesetzt als
auf konventionellen Äckern. Der Hauptgrund für diesen Anstieg ist wohl
die rasche Entwicklung von resistenten Unkräutern auf den
Gentech-Äckern. Genmanipulierter Raps, der durch Auskreuzung gleich
gegen mehrere Totalherbizide resistent ist, ist schon jetzt zu einem
massiven Problem in den Anbauländern geworden. Die Änderung des
Pflanzenstoffwechsels durch die Genmanipulation führt zudem oft dazu,
dass die Anfälligkeit der Pflanzen gegenüber anderen Schädlingen
zunimmt. Diese müssen dann wiederum mit Gift bekämpft werden.
Werden mit Gentechnik-Pflanzen höhere Erträge erzielt?
Der
Ertrag von GVO-Pflanzen liegt meist unter dem von herkömmlichen
Pflanzen. Eine Auswertung von Daten des US-Landwirtschaftsministeriums
zeigte bereits 2001, dass die Ernterträge von Gen-Soja um 6-10%
niedriger waren.
Bei transgenen Zuckerrüben und Gen-Raps stellte
das britische National Institute of Agricultural Botany (NIAB) 1998
einen Minderertrag von 5 bis 8 Prozent fest .
Mais kann im Durchschnitt das Ertragsniveau konventioneller Pflanzen halten.
Für die Ertragseinbußen gibt es mehrere Gründe. Zum einen wird der
Stoffwechsel der manipulierten Pflanze durch die Ausbildung der
eingebauten transgenen Eigenschaft belastet. Zum anderen ändert sich
der Stoffwechsel veränderter Pflanzen oft so stark, dass ihre
natürliche Krankheitsabwehr geschwächt wird und sie anfällig gegen
andere Schädlinge oder Krankheiten werden. Dies wurde u.a. bei
genmanipulierten Pappeln und Papaya beobachtet. Bei Gen-Soja scheint
durch die gentechnischen Veränderung eine Reduzierung der natürlichen
Stickstofffixierung einzutreten.
Wo werden genmanipulierte Pflanzen weltweit angebaut?
Im Jahre 2007 wurden nach den Angaben der Gentechnik-Lobbyorganisation
ISAAA weltweit auf 114,3 Millionen Hektar in 23 verschiedenen
Ländern genmanipulierte Pflanzen angebaut (2006: 102 Millionen
Hektar). Das entspricht rund acht Prozent der globalen Ackerfläche
und etwa der dreifachen Fläche Deutschlands. Trauriger
Spitzenreiter beim Gentechnikanbau sind unverändert die USA (57,7
Millionen Hektar). Es folgen Argentinien (19,1), Brasilien (15,0),
Kanada (7,0), Indien (6,2), China (3,8), Paraguay (2,6) und
Südafrika (1,8 Millionen Hektar). In den restlichen 15
Anbauländern findet Gentechnikanbau nur in geringem Umfang statt.
Zusammengefasst befinden sich 99 Prozent der Fläche, auf denen
genmanipulierte Pflanzen angebaut werden, in lediglich acht
Ländern.
Werden auch in Europa gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut?
In Europa wurden im Jahr 2007 in Spanien, Frankreich,
Tschechien, Portugal, Deutschland, in der Slowakei und Rumänien
genmanipulierte Pflanzen angebaut. Laut ISAAA wurde erstmals auch in
Polen Gen-Mais auf 320 Hektar angebaut: Diese Pflanzungen wären
nach derzeitigem polnischen Recht allerdings illegal.
Zum Anbau in der EU zugelassen ist derzeit ausschließlich
genmanipulierter Mais des US-Gentechnikkonzerns Monsanto (MON810). 2007
betrug die europäische Gentechnik-Anbaufläche rund 110.000
Hektar, davon befanden sich 70.000 Hektar in Spanien und 21.000 in
Frankreich. Nach einem Anbauverbot für genmanipulierte Pflanzen in
Frankreich wird großflächiger Gentechnikanbau auf absehbare
Zeit wohl nur in Spanien stattfinden.
In Deutschland wurde im Jahr 2007 auf knapp 2700 Hektar Bt-Mais
(MON810), der einen giftigen Stoff zur Bekämpfung des
Maiszünslers produziert, angebaut. Der Anbau findet vor allem in
den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Sachsen statt.
Siehe auch: www.umweltinstitut.org/genmais2008
 Welche genmanipulierten Pflanzen sind bereits auf dem Markt?
Weltweit werden nur vier Pflanzenarten in größerem Umfang
angebaut: Soja, Mais, Baumwolle und Raps. Gentechnisch veränderte
Sojabohnen wuchsen 2007 auf 58,6 Millionen Hektar (51 Prozent der
gesamten Anbaufläche für genmanipulierte Pflanzen), Mais auf
35,2 Millionen Hektar (31 Prozent), Baumwolle auf 15,0 Millionen Hektar
(13 Prozent) und Raps auf 5,5 Millionen Hektar (5 Prozent). In
statistisch vernachlässigbarem Umfang werden zudem transgene
Kürbisse, Zucchini und Papaya angebaut.
 Welche Eigenschaften haben die bisher zugelassenen transgenen Pflanzen?
1996 wurden die ersten genmanipulierten Pflanzen für den Anbau
zugelassen: Die zugelassenen Eigenschaften waren Insektengiftigkeit und
Toleranz gegen Totalherbizide. Daran hat sich bis heute nichts
geändert. 63 Prozent (72,2 Millionen Hektar) aller gentechnisch
manipulierten Pflanzen sind tolerant gegen Totalherbizide wie Roundup,
18 Prozent (20,3 Millionen Hektar) enthalten ein Insektengift aus dem
Bacillus thuringiensis. 19 Prozent (21,8 Millionen Hektar) der
kommerziell angebauten Genpflanzen wurden beide genannten Eigenschaften
zugleich eingebaut.
Gibt es gentechnisch veränderte Tiere oder Tierprodukte in unseren Läden?
Nein.
Es gibt zwar einzelne transgene Tiere, beispielsweise schnell wachsende
Schweine, aber die Tierzucht mit Hilfe der Gentechnologie befindet sich
noch im Experimentierstadium. Transgene Fische könnten die ersten
gentechnisch veränderten Tiere sein, die in näherer Zukunft auf unsere
Teller gelangen. Firmen wie Aqua Bounty Farms haben in den USA und
Kanada die ersten Anträge auf Zulassung von transgenen Fischsorten
gestellt. In Schottland und Neuseeland fand bereits die erste
kommerzielle Nutzung statt. Allerdings wurde die weitere Nutzung
eingestellt, offensichtlich wegen mangelnder Verbraucherakzeptanz.
Erhalten Tiere Genfutter?
Ja.
Vor allem genmanipulierte Soja wird aus den USA und Argentinien
eingeführt und in Europa zu Tierfutter verarbeitet. Ca. 80% dieser
Einfuhren bestehen aus GV-Soja. Das Futter muss nach der
EU-Kennzeichnungsverordnung gekennzeichnet werden. Landwirte, die ihren
Tieren kein Genfutter geben wollen, haben jedoch fast keine
Möglichkeit, von der viel gepriesenen Wahlfreiheit Gebrauch zu machen.
Mit Falschkennzeichnung und künstlicher Verknappung des Angebots
versuchen Futtermittelhersteller und Agroindustrie, einen Markt für
gentechnikfreie Futtermittel zu verhindern.
Wie werden gentechnische Veränderungen in den Lebensmitteln nachgewiesen/ kontrolliert?
Teile
der fremden Genkonstrukte oder aber die fremden Proteine (Eiweiße)
können nur durch chemisch Analysen nachgewiesen werden. Mittels der
sogenannten "PCR" (Polymerase Kettenreaktion) suchen die
Wissenschaftler kleinste Menge an Fremdgenen. Dazu müssen die Teile der
gesuchten Gensequenzen aber bekannt sein.
Stichprobenartige
Kontrollen oder auch Kontrollen auf Verdacht führen die zuständigen
Lebensmitteluntersuchungsämter durch. Ergebnisse werden ohne Nennung
von Firmennamen mit einer zeitlichen Verzögerung bis zu zwei Jahren
veröffentlicht. Ergebnisse finden Sie z.B. auf dem Portal Verbraucherschutzinformationssystem Bayern. Auch die Zeitschrift "Öko Test" kontrolliert Lebensmittel auf gentechnisch veränderte Bestandteile.
Warum wird bei einer Genmanipulation meist ein Antibiotika-Resistenzgen mit übertragen?
Die
Gentechniker benutzen Antibiotika-Resistenzgene zur späteren
Identifizierung einer gelungenen Genübertragung.
Antibiotika-Resistenzgene werden an das eigentliche Genkonstrukt
gehängt. Nach versuchter Genübertragung werden die Zellen mit
Antibiotika behandelt. Nur diejenigen Zellen mit erfolgreicher
Genübertragung überleben.
Ist der Einsatz von Antibiotika-Resistenzgenen auf Dauer nicht schädlich für eine medizinische Behandlung?
Problematisch kann der Einsatz von Antibiotika-Resistenzgenen werden,
wenn sie von den Darmbakterien aufgenommen werden (horizontaler
Gentransfer). Diese Bakterien erwerben dadurch eine Unempfindlichkeit
gegenüber dem entsprechenden Antibiotikum. Besonders bedenklich wird
dies, wenn solche Resistenzgene in Krankheitserreger gelangen. Eine
Antibiotikabehandlung ist dann wirkungslos.
Warum werden Antibiotikaresistenzmarker nicht verboten?
Künftig wird die Verwendung dieser Marker eingeschränkt. Entgegen
landläufiger Meinung wird es aber wahrscheinlich kein Verbot geben. Im
Artikel 4 der Freisetzungsrichtinie heißt es:
"Die
Mitgliedstaaten und die Kommission sorgen dafür, dass GVO, die Gene
enthalten, welche Resistenz gegen in der ärztlichen oder tierärztlichen
Behandlung verwendete Antibiotika vermitteln, bei einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besonders berücksichtigt werden, und zwar
im Hinblick auf die Identifizierung und schrittweise Einstellung der
Verwendung von Antibiotikaresistenzmarkern in GVO, die schädliche
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben
können. Diese schrittweise Einstellung der Verwendung erfolgt im Falle
von gemäß Teil C in den Verkehr gebrachten GVO bis zum 31. Dezember
2004 und im Falle von gemäß Teil B (Freisetzung) zugelassenen GVO bis
zum 31. Dezember 2008."
Im April 2004 veröffentlichte das
GVO-Gremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit einen
Vorschlag für den Umgang mit Antibiotikaresistenzgenen. Sie sollen
demnach in drei Gruppen eingeteilt werden.
- Gruppe 1:
Antibiotikaresistenz-Gene für Antibiotika, die angeblich nur eine
geringe Bedeutung in der Human- und Tiermedizin haben. Dieser Gruppe
werden das nptII-Gen (Kanamycin-Resistenz) und das hph-Gen (Hygromycin)
zugerechnet.
Das nptII-Gen vermittelt eine Resistenz gegen
mehrere Antibiotika wie z.B. Kanamycin oder Neomycin. Die EFSA
empfiehlt, Gen-Pflanzen mit diesen Markergenen sowohl für Feldversuche
wie für den kommerziellen Anbau weiterhin uneingeschränkt zuzulassen.
- Gruppe 2:
Antibiotikaresistenz-Gene, deren zugehörigen Antibiotika noch verordnet
werden, um spezielle Krankheiten zu bekämpfen. Dieses trifft zu auf das
ampr-Gen (Resistenz gegen Ampicillin), das aadA-Gen (Streptomycin) und
das Cmr-Gen (Chloramphenicol) zu.
Die EFSA empfiehlt, diese Marker
nur noch im Rahmen von Freisetzungsversuchen zu erlauben, nicht jedoch
in kommerziell angebauten genmanipulierten Pflanzen.
- Gruppe 3:
Antibiotikaresistenz-Gene, die Resistenzen gegen Antibiotika
vermitteln, die in der Humanmedizin von großer Bedeutung sind.
Beispiel:. Das nptIII-Gen Gen vermittelt eine Resistenz gegen das
Antiobiotikum Amikacin, ein wichtiges Reserve-Antibiotikum, das gegen
verschiedene Infektionskrankheiten wirksam ist. Sogar die EFSA rät,
Gen-Pflanzen mit solchen Markergenen weder zu Versuchs-, noch zu
kommerziellen Zwecken in die Umwelt freizusetzen.
Sollte die
Empfehlung der EFSA von der EU-Kommission gebilligt werden, wird es für
die Bürger in Europa wohl keinen Schutz vor
Antibiotikaresistenz-Markern geben.
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