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Fragen & Antworten - Gentechnik in der Landwirtschaft

Grüne Monotonie dank industrieller Landwirtschaft

Wird durch den Anbau von Gentech-Pflanzen die Umwelt geschont?
Die größte Studie zu ökologischen Auswirkungen des Anbaus von transgenen Nutzpflanzen auf Ackerwildkräuter und Tierwelt wurde 2003 von der gentechnikfreundlichen britischen "Royal Society" veröffentlicht.
Verglichen wurde zwischen einem konventionellen chemiegestützten Anbau und genmanipulierten herbizidresistenten Pflanzen mit dem Einsatz des dazugehörigen Herbizids.
Der Anbau von Gentech-Raps und -Zuckerrüben zeigte massive Auswirkungen auf die Vielfalt von Ackerkräutern, Vögel und Insekten. Durch den Einsatz der Gentech-Pflanzen mit den dazugehörigen Breitbandherbiziden nahm die Vielfalt der Kräuter auf dem Acker deutlich ab, die wiederum Futterpflanzen für Insekten, Schmetterlinge und Vögel sind. So werden z. B. 24% weniger Schmetterlinge an den Feldrändern gefunden, wenn herbizidresistenter Raps angebaut wird.
An den Raps-Feldrändern wurden 44%, bei Zuckerrüben 34% weniger Blütenpflanzen gezählt. Durch die Verarmung der Artenvielfalt wären auch Vögel und andere Tiere in ihrem Überleben gefährdet. Beim Anbau von transgenem Mais konnte zwar ein Ansteigen der Vielfalt festgestellt werden. Doch die positiven Zahlen beruhen auf dem Einsatz von Atrazin in der konventionellen Vergleichsvariante. Atrazin ist jedoch in der EU seit 2003 wegen seiner extremen Giftigkeit und Persistenz verboten. Damit wurden die Ergebnisse für Gen-Mais unter veralteten Vorraussetzungen gemacht und sind nicht aussagekräftig.

Führt der Einsatz von Gentechnik-Pflanzen zu einer Verminderung des Pestizid-Einsatzes?
Entgegen aller Versprechungen der Gentechnikindustrie führt der Anbau von Gentech-Pflanzen nicht zu einem Rückgang des Einsatzes umweltschädlicher Pestizide. Rückgänge sind, wenn überhaupt, nur für die Dauer weniger Jahre zu belegen. Spätestens dann steigt die Menge der eingesetzten Pestizide wieder deutlich an. In den USA werden auf Gentechnikfeldern mittlerweile 13 Prozent mehr Pestizide eingesetzt als auf konventionellen Äckern. Der Hauptgrund für diesen Anstieg ist wohl die rasche Entwicklung von resistenten Unkräutern auf den Gentech-Äckern. Genmanipulierter Raps, der durch Auskreuzung gleich gegen mehrere Totalherbizide resistent ist, ist schon jetzt zu einem massiven Problem in den Anbauländern geworden. Die Änderung des Pflanzenstoffwechsels durch die Genmanipulation führt zudem oft dazu, dass die Anfälligkeit der Pflanzen gegenüber anderen Schädlingen zunimmt. Diese müssen dann wiederum mit Gift bekämpft werden.

Werden mit Gentechnik-Pflanzen höhere Erträge erzielt?
Der Ertrag von GVO-Pflanzen liegt meist unter dem von herkömmlichen Pflanzen. Eine Auswertung von Daten des US-Landwirtschaftsministeriums zeigte bereits 2001, dass die Ernterträge von Gen-Soja um 6-10% niedriger waren.
Bei transgenen Zuckerrüben und Gen-Raps stellte das britische National Institute of Agricultural Botany (NIAB) 1998 einen Minderertrag von 5 bis 8 Prozent fest .
Mais kann im Durchschnitt das Ertragsniveau konventioneller Pflanzen halten.
Für die Ertragseinbußen gibt es mehrere Gründe. Zum einen wird der Stoffwechsel der manipulierten Pflanze durch die Ausbildung der eingebauten transgenen Eigenschaft belastet. Zum anderen ändert sich der Stoffwechsel veränderter Pflanzen oft so stark, dass ihre natürliche Krankheitsabwehr geschwächt wird und sie anfällig gegen andere Schädlinge oder Krankheiten werden. Dies wurde u.a. bei genmanipulierten Pappeln und Papaya beobachtet. Bei Gen-Soja scheint durch die gentechnischen Veränderung eine Reduzierung der natürlichen Stickstofffixierung einzutreten.

Wo werden genmanipulierte Pflanzen weltweit angebaut? 
Im Jahre 2007 wurden nach den Angaben der Gentechnik-Lobbyorganisation ISAAA weltweit auf 114,3 Millionen Hektar in 23 verschiedenen Ländern genmanipulierte Pflanzen angebaut (2006: 102 Millionen Hektar). Das entspricht rund acht Prozent der globalen Ackerfläche und etwa der dreifachen Fläche Deutschlands. Trauriger Spitzenreiter beim Gentechnikanbau sind unverändert die USA (57,7 Millionen Hektar). Es folgen Argentinien (19,1), Brasilien (15,0), Kanada (7,0), Indien (6,2), China (3,8), Paraguay (2,6) und Südafrika (1,8 Millionen Hektar). In den restlichen 15 Anbauländern findet Gentechnikanbau nur in geringem Umfang statt. Zusammengefasst befinden sich 99 Prozent der Fläche, auf denen genmanipulierte Pflanzen angebaut werden, in lediglich acht Ländern.

Werden auch in Europa gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut?
In Europa wurden im Jahr 2007 in Spanien, Frankreich, Tschechien, Portugal, Deutschland, in der Slowakei und Rumänien genmanipulierte Pflanzen angebaut. Laut ISAAA wurde erstmals auch in Polen Gen-Mais auf 320 Hektar angebaut: Diese Pflanzungen wären nach derzeitigem polnischen Recht allerdings illegal.
Zum Anbau in der EU zugelassen ist derzeit ausschließlich genmanipulierter Mais des US-Gentechnikkonzerns Monsanto (MON810). 2007 betrug die europäische Gentechnik-Anbaufläche rund 110.000 Hektar, davon befanden sich 70.000 Hektar in Spanien und 21.000 in Frankreich. Nach einem Anbauverbot für genmanipulierte Pflanzen in Frankreich wird großflächiger Gentechnikanbau auf absehbare Zeit wohl nur in Spanien stattfinden.
In Deutschland wurde im Jahr 2007 auf knapp 2700 Hektar Bt-Mais (MON810), der einen giftigen Stoff zur Bekämpfung des Maiszünslers produziert, angebaut. Der Anbau findet vor allem in den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen statt.
Siehe auch: www.umweltinstitut.org/genmais2008

Welche genmanipulierten Pflanzen sind bereits auf dem Markt?
Weltweit werden nur vier Pflanzenarten in größerem Umfang angebaut: Soja, Mais, Baumwolle und Raps. Gentechnisch veränderte Sojabohnen wuchsen 2007 auf 58,6 Millionen Hektar (51 Prozent der gesamten Anbaufläche für genmanipulierte Pflanzen), Mais auf 35,2 Millionen Hektar (31 Prozent), Baumwolle auf 15,0 Millionen Hektar (13 Prozent) und Raps auf 5,5 Millionen Hektar (5 Prozent). In statistisch vernachlässigbarem Umfang werden zudem transgene Kürbisse, Zucchini und Papaya angebaut.

Welche Eigenschaften haben die bisher zugelassenen transgenen Pflanzen?
1996 wurden die ersten genmanipulierten Pflanzen für den Anbau zugelassen: Die zugelassenen Eigenschaften waren Insektengiftigkeit und Toleranz gegen Totalherbizide. Daran hat sich bis heute nichts geändert. 63 Prozent (72,2 Millionen Hektar) aller gentechnisch manipulierten Pflanzen sind tolerant gegen Totalherbizide wie Roundup, 18 Prozent (20,3 Millionen Hektar) enthalten ein Insektengift aus dem Bacillus thuringiensis. 19 Prozent (21,8 Millionen Hektar) der kommerziell angebauten Genpflanzen wurden beide genannten Eigenschaften zugleich eingebaut. 

Gibt es gentechnisch veränderte Tiere oder Tierprodukte in unseren Läden?
Nein.
Es gibt zwar einzelne transgene Tiere, beispielsweise schnell wachsende Schweine, aber die Tierzucht mit Hilfe der Gentechnologie befindet sich noch im Experimentierstadium. Transgene Fische könnten die ersten gentechnisch veränderten Tiere sein, die in näherer Zukunft auf unsere Teller gelangen. Firmen wie Aqua Bounty Farms haben in den USA und Kanada die ersten Anträge auf Zulassung von transgenen Fischsorten gestellt. In Schottland und Neuseeland fand bereits die erste kommerzielle Nutzung statt. Allerdings wurde die weitere Nutzung eingestellt, offensichtlich wegen mangelnder Verbraucherakzeptanz.

Erhalten Tiere Genfutter?
Ja.
Vor allem genmanipulierte Soja wird aus den USA und Argentinien eingeführt und in Europa zu Tierfutter verarbeitet. Ca. 80% dieser Einfuhren bestehen aus GV-Soja. Das Futter muss nach der EU-Kennzeichnungsverordnung gekennzeichnet werden. Landwirte, die ihren Tieren kein Genfutter geben wollen, haben jedoch fast keine Möglichkeit, von der viel gepriesenen Wahlfreiheit Gebrauch zu machen. Mit Falschkennzeichnung und künstlicher Verknappung des Angebots versuchen Futtermittelhersteller und Agroindustrie, einen Markt für gentechnikfreie Futtermittel zu verhindern.

Wie werden gentechnische Veränderungen in den Lebensmitteln nachgewiesen/ kontrolliert?
Teile der fremden Genkonstrukte oder aber die fremden Proteine (Eiweiße) können nur durch chemisch Analysen nachgewiesen werden. Mittels der sogenannten "PCR" (Polymerase Kettenreaktion) suchen die Wissenschaftler kleinste Menge an Fremdgenen. Dazu müssen die Teile der gesuchten Gensequenzen aber bekannt sein.
Stichprobenartige Kontrollen oder auch Kontrollen auf Verdacht führen die zuständigen Lebensmitteluntersuchungsämter durch. Ergebnisse werden ohne Nennung von Firmennamen mit einer zeitlichen Verzögerung bis zu zwei Jahren veröffentlicht. Ergebnisse finden Sie z.B. auf dem Portal Verbraucherschutzinformationssystem Bayern. Auch die Zeitschrift "Öko Test" kontrolliert Lebensmittel auf gentechnisch veränderte Bestandteile.

Warum wird bei einer Genmanipulation meist ein Antibiotika-Resistenzgen mit übertragen?
Die Gentechniker benutzen Antibiotika-Resistenzgene zur späteren Identifizierung einer gelungenen Genübertragung. Antibiotika-Resistenzgene werden an das eigentliche Genkonstrukt gehängt. Nach versuchter Genübertragung werden die Zellen mit Antibiotika behandelt. Nur diejenigen Zellen mit erfolgreicher Genübertragung überleben.

Ist der Einsatz von Antibiotika-Resistenzgenen auf Dauer nicht schädlich für eine medizinische Behandlung?
Problematisch kann der Einsatz von Antibiotika-Resistenzgenen werden, wenn sie von den Darmbakterien aufgenommen werden (horizontaler Gentransfer). Diese Bakterien erwerben dadurch eine Unempfindlichkeit gegenüber dem entsprechenden Antibiotikum. Besonders bedenklich wird dies, wenn solche Resistenzgene in Krankheitserreger gelangen. Eine Antibiotikabehandlung ist dann wirkungslos.

Warum werden Antibiotikaresistenzmarker nicht verboten?
Künftig wird die Verwendung dieser Marker eingeschränkt. Entgegen landläufiger Meinung wird es aber wahrscheinlich kein Verbot geben. Im Artikel 4 der Freisetzungsrichtinie heißt es:
"Die Mitgliedstaaten und die Kommission sorgen dafür, dass GVO, die Gene enthalten, welche Resistenz gegen in der ärztlichen oder tierärztlichen Behandlung verwendete Antibiotika vermitteln, bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung besonders berücksichtigt werden, und zwar im Hinblick auf die Identifizierung und schrittweise Einstellung der Verwendung von Antibiotikaresistenzmarkern in GVO, die schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben können. Diese schrittweise Einstellung der Verwendung erfolgt im Falle von gemäß Teil C in den Verkehr gebrachten GVO bis zum 31. Dezember 2004 und im Falle von gemäß Teil B (Freisetzung) zugelassenen GVO bis zum 31. Dezember 2008."
Im April 2004 veröffentlichte das GVO-Gremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit einen Vorschlag für den Umgang mit Antibiotikaresistenzgenen. Sie sollen demnach in drei Gruppen eingeteilt werden.
- Gruppe 1: Antibiotikaresistenz-Gene für Antibiotika, die angeblich nur eine geringe Bedeutung in der Human- und Tiermedizin haben. Dieser Gruppe werden das nptII-Gen (Kanamycin-Resistenz) und das hph-Gen (Hygromycin) zugerechnet.
Das nptII-Gen vermittelt eine Resistenz gegen mehrere Antibiotika wie z.B. Kanamycin oder Neomycin. Die EFSA empfiehlt, Gen-Pflanzen mit diesen Markergenen sowohl für Feldversuche wie für den kommerziellen Anbau weiterhin uneingeschränkt zuzulassen.
- Gruppe 2: Antibiotikaresistenz-Gene, deren zugehörigen Antibiotika noch verordnet werden, um spezielle Krankheiten zu bekämpfen. Dieses trifft zu auf das ampr-Gen (Resistenz gegen Ampicillin), das aadA-Gen (Streptomycin) und das Cmr-Gen (Chloramphenicol) zu.
Die EFSA empfiehlt, diese Marker nur noch im Rahmen von Freisetzungsversuchen zu erlauben, nicht jedoch in kommerziell angebauten genmanipulierten Pflanzen.
- Gruppe 3: Antibiotikaresistenz-Gene, die Resistenzen gegen Antibiotika vermitteln, die in der Humanmedizin von großer Bedeutung sind. Beispiel:. Das nptIII-Gen Gen vermittelt eine Resistenz gegen das Antiobiotikum Amikacin, ein wichtiges Reserve-Antibiotikum, das gegen verschiedene Infektionskrankheiten wirksam ist. Sogar die EFSA rät, Gen-Pflanzen mit solchen Markergenen weder zu Versuchs-, noch zu kommerziellen Zwecken in die Umwelt freizusetzen.

Sollte die Empfehlung der EFSA von der EU-Kommission gebilligt werden, wird es für die Bürger in Europa wohl keinen Schutz vor Antibiotikaresistenz-Markern geben.

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