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Fragen & Antworten - Gentechnik in Lebensmitteln

Nur auf den ersten Blick süß
Gentech oder nicht?
Bildquelle: www.dieblen.de

Welche gentechnisch veränderten Pflanzen sind bereits in den Geschäften?
In Europa sind einige wenige transgene Mais-, Soja- und Rapslinien für den Verzehr und als Futtermittel zugelassen. Ein Anbau findet jedoch so gut wie nicht statt. Daher werden Gentech-Pflanzen hauptsächlich aus den USA und Argentinien importiert. Bei Lebensmitteln mit soja- oder maishaltigen Zutaten ist das Risiko am größten, beim Einkauf auf gekennzeichnete Produkte zu stoßen. Dies können z.B. Öle, Granulate oder Lecithin sein, die sich in hoch prozessierten Lebensmitteln wiederfinden. Transgene Obst-, Gemüse- oder Getreidesorten wie Tomaten, Äpfel, Reis oder Kartoffeln sind noch nicht oder nicht mehr auf dem Markt.

Sind zugelassene GVO sicher?
Nein. Grundlage für die Zulassung in Europa sind Daten aus Ländern, in denen der GVO bereits zugelassen ist. Meist handelt es sich daher um Daten aus den USA. Die dortigen Zulassungsbehörden (FDA und EPA) verfügen jedoch über kein System für Sicherheitsüberprüfungen und bewilligen GVO nach dem Prinzip "freiwilliger Konsultationen". Das bedeutet, dass die Konzerne frei entscheiden können, ob und welche Informationen sie zurückhalten. Im Endeffekt lassen die Agro-Konzerne ihre Produkte also selbst zu. Zudem sind beide Behörden mit zahlreichen Ex-Mitarbeitern der Gentechnik-Konzerne besetzt. Viele Mitglieder der Behörden wechseln wiederum in die entsprechenden Konzerne. Leidtragende dieser skandalösen und undemokratischen "Drehtüren-Politik" sind Umwelt und Verbraucher.

Werden transgene Bakterien und Pilze zur Herstellung von Lebensmitteln benutzt?
Ja.
Transgene Bakterien und Pilze produzieren heute schon vielfach Lebensmittelzusatzstoffe wie Aromen, Vitamine oder Emulgatoren sowie Enzyme.
Mikrobiologen züchten diese in großen geschlossenen Behältern. Die gentechnisch veränderten Bakterien oder Hefen werden dem Lebensmittel selber nicht zugesetzt. Die gewünschten Stoffe werden extrahiert. Beispielsweise verwenden die Käsereien zur Käseherstellung häufig das Labferment Chymosin, das von transgenen Hefen oder Pilzen erzeugt wird. Bei der Saft- und Rotweinerzeugung oder Brotzubereitung benötigen die Hersteller zahlreiche Enzyme, die mit Hilfe der Gentechnik hergestellt sein können. Vorsicht ist vor den Vitaminpräparaten geboten, da auch sie häufig von transgenen Mikroorganismen stammen. Kennzeichnen müssen die Hersteller solche Produkte nicht. Auch ist die Informationsbereitschaft der Unternehmen auf diesem Gebiet unzureichend.
Unter www.transgen.de finden Sie zahlreiche Beispiele von Zusatzstoffen, die bereits mit Hilfe der Gentechnik erzeugt werden können. Auch der Ratgeber "Was bedeuteten die E-Nummern" der Verbraucher-Zentralen weist auf diese Möglichkeit bei den jeweiligen Zusatzstoffen hin.

Werden alle gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet?
Nur zum Teil: Nach der neuen Kennzeichnungsverordnung werden gentechnisch veränderte Lebensmittel in vier Kategorien aufgeteilt. Gekennzeichnet werden muss,
- wenn das Produkt ein gentechnisch veränderter Organismus ist: Genmanipulierter Mais oder Gen-Tomaten fallen in diese Kategorie;
- wenn das Produkt gentechnisch veränderte Organismen enthält oder daraus besteht: Z.B. Joghurt mit gentechnisch veränderten Milchsäurebakterien, Käse mit gentechnisch veränderten Schimmelpilzen, Weizenbier oder Hefeextrakt mit genmanipulierter Hefe, Salami mit transgenen Milchsäurebakterien;
- wenn das Produkt unmittelbar aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt ist - unabhängig davon, ob diese im Endprodukt nachweisbar sind: zum Beispiel Öl aus genmanipulierten Sojabohnen oder Gen-Raps, Ketchup aus transgenen Tomaten oder Cornflakes aus Gentech-Mais.

Produkte, die gezielt gentechnisch verändert wurden, sind grundsätzlich kennzeichnungspflichtig. Hier gibt es keinen Schwellenwert.
GVO-Anteile bis zu einem Schwellenwert von 0,9 Prozent sind jedoch von der Kennzeichnung ausgenommen, wenn
- die GVO-Beimischungen zufällig und unbeabsichtigt in das Produkt gelangt sind, oder
- der betreffende Hersteller nachweisen kann, dass die GVO-Anteile (bis 0,9 Prozent) technisch unvermeidbar sind und er sich um "gentechnikfreie" Rohstoffe bemüht hat.

Nicht kennzeichnungspflichtig sind vor allem Produkte von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden, also Fleisch, Milch, Käse oder Eier. Dies ist eine eklatante Lücke in der Kennzeichnungsverordnung, die möglichst schnell beseitigt werden sollte.

Wie sieht die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmitel aus?
Der Kennzeichnungstext ist vorgeschrieben: entweder "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem .... hergestellt".
Bei verpackten Lebensmitteln muss dieser Text auf die Zutatenliste, als Ergänzung zu der betroffenen Zutat. Die Zutatenliste befindet sich auf dem Etikett.
Auch bei offener oder unverpackter Ware muss in dieser Form gekennzeichnet werden. Die Information muss am Behältnis angebracht sein, in dem sich die Ware befindet. Die Kennzeichnung ist auch in Restaurants oder Kantinen vorgeschrieben, etwa in Form eines Schildes direkt an der Auslage oder als Hinweis in der Speisekarte.

Kann ich sicher sein, dass nicht gekennzeichnete Produkte keine GVO enthalten?
Nein. Erstens müssen Produkte, die GVO in "zufälliger" oder "technisch unvermeidbarer" Konzentration von unter 0,9 Prozent enthalten, nicht gekennzeichnet werden. Zweitens sind nur 20 Prozent der angebauten GVO direkt für den Lebensmittelbereich bestimmt. Denn gekennzeichnete Produkte lassen sich nirgends auf der Welt verkaufen. Der Löwenanteil der Genpflanzen, besonders genmanipuliertes Soja, wandert daher in die Mägen unserer Nutztiere. Tierische Produkte, in Form von Fleisch, Käse, Eiern oder Jogurt, unterliegen jedoch nicht der Kennzeichnungspflicht. Im Sinne der Verordnung sind es Lebensmittel, die "mit Hilfe von" GVO hergestellt wurden. Diese wurden von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Ausgegangen wurde hierbei von der Annahme, dass das neue Gen-Konstrukt nicht im Endprodukt nachgewiesen werden kann. Dies ist allerdings wissenschaftlich widerlegt. Sowohl im Muskelfleisch von Masthähnchen als auch im Körper von Rindern konnten veränderte Gensequenzen nachgewiesen werden. Daher ist eine lückenlose Kennzeichnung aller tierischen Produkte sowohl aus Verbrauchersicht als aus wissenschaftlicher Sicht unabdingbar.
Ebenfalls nicht gekennzeichnet werden auch Zusatzstoffe wie Aromen, Geschmacksverstärker, Vitamine und Enzyme, die "mit Hilfe" transgener Mikroorganismen hergestellt wurden.

Wann dürfen gentechnisch veränderte Lebensmittel verkauft werden?
Am 7. November 2003 trat in allen EU-Ländern eine neue Verordnung in Kraft, mit der Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln einheitlich und in gesetzlich verbindlicher Form geregelt werden (EU-VO 1829/2003). Seit 18. April 2004 müssen die neuen Bestimmungen angewandt werden.
Zuständig für die wissenschaftliche Bewertung der Sicherheit von GVO-Lebensmitteln ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Basis für das Zulassungsverfahren sind die Antragsunterlagen und Untersuchungen des Herstellers. Überprüfungen durch Behörden und von ihnen beauftragte Labore sind möglich, jedoch nicht zwingend. Die Entscheidung über die Zulassung wird in letzter Instanz von der EU-Kommission und dem ständigen Lebensmittelausschuss, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind, getroffen.

Was ist die EFSA?
In Europa ist die EFSA für die Bewertung der Sicherheit von GVO zuständig. Auf der Basis ihrer Empfehlungen entscheiden die politischen Gremien der EU über die Zulassung eines GVO für Import oder Anbau als Tierfutter oder für den menschlichen Verzehr. Die Zusammensetzung der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Agency), die für die Bewertung von GVO zuständig ist, lässt jedoch wenig Hoffnung auf ein unabhängiges Urteil aufkommen. Der überwiegende Teil der dort versammelten Wissenschaftler hat sich in der Vergangenheit deutlich zugunsten der Agro-Gentechnik ausgesprochen. Die Mitglieder der EFSA finden Sie hier: http://www.efsa.eu.int/.../catindex_en.html

Wie werden gentechnische Veränderungen in den Lebensmitteln nachgewiesen/ kontrolliert?
Teile der fremden Genkonstrukte oder aber die fremden Proteine (Eiweiße) können nur durch chemische Analysen nachgewiesen werden. Mittels der sogenannten "PCR" (Polymerase Kettenreaktion) suchen die Wissenschaftler kleinste Menge an Fremdgenen. Dazu müssen die Teile der gesuchten Gensequenzen aber bekannt sein.
Stichprobenartige Kontrollen oder auch Kontrollen auf Verdacht führen die zuständigen Lebensmitteluntersuchungsämter durch. Ergebnisse werden ohne Nennung von Firmennamen mit einer zeitlichen Verzögerung bis zu zwei Jahren veröffentlicht. Ergebnisse finden Sie z.B. auf dem Portal Verbraucherschutzinformationssystem Bayern. Auch die Zeitschrift "Ökotest" kontrolliert Lebensmittel auf gentechnisch veränderte Bestandteile.

Bio produziert ohne Gentechnik.
Kennzeichnung "ohne Gentechnik"Bio produziert ohne Gentechnik.

Wie kann ich Gentechnik in den Lebensmitteln vermeiden?
Achten Sie auf das Kleingedruckte. Lebensmittel aus dem Ökolandbau oder mit dem Siegel "ohne Gentechnik" sind ohne Gentechnik hergestellt. Ansonsten gilt die allgemeine Regel: Je stärker ein Produkt verarbeitet ist, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Bestandteile transgener Organismen enthalten sind. Gerade Produkte aus den USA oder Kanada können mit Verunreinigungen belastet sein, da dort die Gentechnik schon im großen Stil angewendet wird. So fand sich zum Beispiel transgener Pollen in Rapshonig aus Kanada.
Weitere Beispiele von Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Bestandteilen finden sie beim Einkaufsnetz von Greenpeace.

Gehen die gentechnischen Veränderungen von Lebensmitteln auf mich über?
Normalerweise werden die Gene während der Verdauung in ihre Bestandteile zerlegt, wie ein Wort in seine einzelnen Buchstaben. Der Sinn des "Wortes" ist damit aufgehoben. Vor kurzem sind die Wissenschaftler noch davon ausgegangen, dass die fremden Gene immer komplett zerlegt werden. Aber immer mehr Studien beweisen das Gegenteil. Ernährungswissenschaftler der Friedrich-Schiller Universität Jena haben beispielsweise Bruchstücke aus dem Erbgut von gentechnisch verändertem Mais in Organen und Muskelfleisch von Hähnchen nachgewiesen. Was mit diesen Genbruchstücken passiert und ob diese nicht doch in das Erbgut von Körperzellen, Bakterien oder Viren eingebaut werden können (horizontaler Gentransfer), ist ungewiss.

Können gentechnisch veränderte Lebensmittel Allergien auslösen?
Ja.
Durch die Gentechnik wird es in Zukunft möglich sein, immer fremdere Bestandteile in unsere Nahrung zu bringen. Ob diese neue Bestandteile Allergien auslösen können, ist ungewiss. Stammen die fremden Gene beispielsweise von Pflanzen, auf die bekanntlich einige Menschen allergisch reagieren z.B. Erdnüsse, Paranüsse, Erdbeeren usw., ist dies wahrscheinlich. So geschehen bei einer Sojabohne mit Paranussgenen. In einem Test mit Blut von Paranussallergiker wurde eine Reaktion auf die transgene Sojabohne festgestellt.

Wie wird getestet, ob ein gentechnisch verändertes Lebensmittel Allergien auslösen kann?
Bei der Zulassung von transgenen Produkten wird versucht, das allergene Potential einer transgenen Pflanze abzuschätzen. Problematisch ist dies, wenn die neue Substanz bisher nicht Bestandteil unserer Nahrung war. Einige typische Eigenschaften des Eiweißes, wie z.B. Persistenz im Magen-/Darmtrakt, geben Hinweise auf ein allergenes Potential. Eine sichere Prognose aber ist nicht möglich. Es existiert noch kein standardisiertes Testverfahren. Zu unverstanden sind noch die Mechanismen, warum bestimmte Stoffe Allergien auslösen. Erst der Großversuch am Verbraucher wird zeigen, ob das neue Produkt Allergien hervorrufen wird. Allerdings wird ein Nachweis schwer zu erbringen sein. Eine Rückverfolgung der Gen-Konstrukte oder gar eine Rückholung ist wegen der weltweiten Warenflüsse quasi unmöglich. Zusätzlich werden die gleichen Gen-Konstrukte auf die verschiedensten Pflanzensorten übertragen. Das Gen-Konstrukt für das Bt-Toxin findet sich in Mais wie in Baumwolle. Ein Nussallergiker kann Nüsse vermeiden. Ein Allergiker gegen das Konstrukt Cryl 9 C beispielsweise könnte dies nicht.

Welche gesundheitliche Beeinträchtigungen sind zu erwarten?
Durch die Genmanipulation verliert unser traditionelles Wissen über die Nahrung zunehmend an Wert. Altbekannte Nahrungsmittel können plötzlich veränderte Nährwerte haben. Pflanzen produzieren Stoffe, die sonst in Bakterien oder Tieren vorkommen. Wissenschaftler versuchen beispielsweise durch Ausschalten eines Reife-Gens die Lagerfähigkeit von Obst und Gemüse zu verbessern. Bei dieser Methode aber werden andere Zerfallsprozesse nicht aufgehalten. Bei Produkten dieser Art kann der Verbraucher nicht mehr erkennen, wie alt das Produkt im Regal wirklich ist. Doch auch schon durch den gentechnischen Eingriff selber können unerwartete Nebeneffekte auftreten. Es kann passieren, dass in der Pflanze Gene aktiviert werden, die gesundheitsschädliche Stoffe hervorbringen oder dass Gene für gesunde Stoffe abgeschaltet werden.

Wie wird auf gesundheitliche Beeinträchtigungen getestet?
Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch gentechnisch veränderte Pflanzen lassen sich ähnlich wie das allergene Potential schwer abschätzen. So sind die derzeitigen Testsysteme auf potentielle Gesundheitseffekte noch sehr lückenhaft und zum Teil umstritten.
Geprüft wird meist, ob die Pflanze, die manipuliert werden soll, bisher unbedenklich für den menschlichen Verzehr ist. Ebenso wird das fremde Eiweiß z.B. durch Fütterungsversuche an Tieren auf Gesundheitsschädlichkeit geprüft. Wenn Empfängerpflanze und fremdes Eiweiß als unbedenklich eingestuft werden, gilt auch die transgene Pflanze als unschädlich. Es wird außer acht gelassen, dass eine transgene Pflanze nicht die Summe von Fremdgen plus Empfängerpflanze ist. Die Wechselwirkungen das fremden Gens in dem Organismus und daraus resultierende unerwartete Nebeneffekte werden nicht erfasst.
Dass Langzeit-Fütterungsversuche mit der gesamten transgenen Pflanze überraschende Wirkung haben kann, zeigte der Fall von Arpad Pusztai. Ebenso zeigt dieser Fall, wie mit für die Genlobby unbequemen Ergebnissen umgegangen wird. Der schottische Wissenschaftler hat transgene Kartoffeln mit Schneeglöckchen-Genen an Ratten verfüttert. Die Ratten wiesen daraufhin Schädigungen ihrer inneren Organe auf. Die Veröffentlichung dieser Ergebnisse kostete dem Wissenschaftler seine Karriere. [Ausführliche Informationen hierzu].

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