Das Umweltinstitut bei FacebookDas Umweltinstitut bei Twitter
  change to english
[ arrow Startseite ]

Gentechnik-Info (3): Gentechnik bei Tieren

1980 wurde zum ersten Mal ein neuer DNA-Abschnitt in das Genom eines Säugetiers, der Maus, eingefügt. Angetrieben durch die Patentierbarkeit transgener Tiere, geraten heute auch unsere Nutztiere in den Fokus der Gentechnikindustrie.

Am weitesten fortgeschritten ist die Entwicklung bei Fischen. Eine US-Firma wartet derzeit auf die Zulassung von schnell wachsenden Gen-Lachsen. Doch wegen der abzusehenden massiven Schäden an der Umwelt – die Fische können leicht aus Zuchtanlagen entkommen und sich in der Natur gegen ihre natürlichen Artgenossen durchsetzen – zögert sogar die US-Zulassungsbehörde.

Gentechnik an Tieren ist zudem auch aus ethischen Gründen nicht zu verantworten. Schon bei den ersten Mäusen mit menschlichen Wachstumsgenen wurde deutlich, dass die massiven Eingriffe in den komplexen Tierorganismus negative Folgen haben: Krankhafte Veränderungen der inneren Organe verkürzen das Leben der Versuchstiere. Schlimmer noch erging es transgenen Schweinen: Sie litten an Magengeschwüren, Arthritis, Nieren- und Hautkrankheiten. Bei genmanipulierten Fischen fand man entstellte Köpfe und Körper, verkümmerte Schwänze und Tumore. Gentechnik verursacht hier massenhaftes Tierleid.

Forschung an Gen-Tieren

Gesetze gegen Pollenflug?

Deutsches Gentechnikrecht

Obwohl Gentechnik-Pflanzen nur in wenigen Ländern wachsen, sind durch die unkontrollierte Verbreitung der Pflanzen, Globalisierung und internationalen Warenverkehr alle Staaten gezwungen, sich mit der Agro-Gentechnik auseinander zu setzen. Während in Staaten wie den USA genmanipulierte Pflanzen zum Nutzen der Agrarkonzerne kaum gesetzlich beschränkt und Gentechnik-Lebensmittel nicht gekennzeichnet sind, versuchen fast alle übrigen Länder Vorsorge gegen Gentechnik-Risiken zu ergreifen.

Gentechnikgesetz in Deutschland

So haben EU-Länder wie Luxemburg, Österreich oder Italien weitgehende Maßnahmen zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft getroffen. Deutschland dagegen fördert die Ziele der Gentechnikindustrie. 2008 wurde das Gentechnikgesetz zum wiederholten Mal neu gefasst. Eine bedeutende Änderung ist dabei die Festsetzung der Mindestabstände zwischen genmanipuliertem und konventionellem (150 Meter) bzw. ökologischem (300 Meter) Mais. Laut einer EU-Studie tritt jedoch noch in drei- bis vierhundert Metern Entfernung gentechnische Verschmutzung in einem Umfang auf, der Produkte unverkäuflich macht. Eine schleichende Verschmutzung des gentechnikfreien Maisanbaus ist damit vorprogrammiert. Ob betroffene Bauern für solche Verschmutzungen den Verursacher haftbar machen können, bleibt ungeregelt. Selbst die unzureichenden Abstände dürfen zudem durch so genannte private Absprachen ausgehebelt werden.


Genpflanzen in den USA: freie Fahrt

„Auf der Grundlage der Sicherheits- und Ernährungsbewertung, die Sie vorgenommen haben, ist es unsere Auffassung, dass Monsanto zur Schlussfolgerung gekommen ist, dass der Mais und das Futter .[..] aus der neuen Sorte [...] keine Fragen aufwerfen, die eine Zulassung für die Inverkehrbringung fragwürdig machen.“ (Zulassungsbescheid für Monsantos Gen-Mais MON810, Food And Drug Administration, 25.9.1996)


Fotos: www.oekolandbau.de/Copyright BLE/Dominik Menzler, www.scx.hu

Vorherige Seite Nächste Seite