Gentechnik-Info (3): Gentechnik bei Tieren
1980 wurde zum ersten Mal ein neuer
DNA-Abschnitt in das Genom eines
Säugetiers, der Maus, eingefügt. Angetrieben
durch die Patentierbarkeit
transgener Tiere, geraten heute auch
unsere Nutztiere in den Fokus der
Gentechnikindustrie.
Am weitesten fortgeschritten ist die
Entwicklung bei Fischen. Eine US-Firma
wartet derzeit auf die Zulassung
von schnell wachsenden Gen-Lachsen. Doch wegen der abzusehenden
massiven Schäden an der Umwelt –
die Fische können leicht aus Zuchtanlagen
entkommen und sich in der
Natur gegen ihre natürlichen Artgenossen
durchsetzen – zögert sogar
die US-Zulassungsbehörde.
Gentechnik an Tieren ist zudem auch
aus ethischen Gründen nicht zu verantworten.
Schon bei den ersten
Mäusen mit menschlichen Wachstumsgenen
wurde deutlich, dass die
massiven Eingriffe in den komplexen
Tierorganismus negative Folgen haben:
Krankhafte Veränderungen der
inneren Organe verkürzen das Leben
der Versuchstiere. Schlimmer noch
erging es transgenen Schweinen: Sie
litten an Magengeschwüren, Arthritis,
Nieren- und Hautkrankheiten. Bei
genmanipulierten Fischen fand man
entstellte Köpfe und Körper, verkümmerte
Schwänze und Tumore. Gentechnik
verursacht hier massenhaftes
Tierleid.

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Gesetze gegen Pollenflug?
Obwohl Gentechnik-Pflanzen nur in
wenigen Ländern wachsen, sind
durch die unkontrollierte Verbreitung
der Pflanzen, Globalisierung und internationalen
Warenverkehr alle
Staaten gezwungen, sich mit der
Agro-Gentechnik auseinander zu setzen.
Während in Staaten wie den USA
genmanipulierte Pflanzen zum Nutzen
der Agrarkonzerne kaum gesetzlich
beschränkt und Gentechnik-Lebensmittel
nicht gekennzeichnet
sind, versuchen fast alle übrigen Länder
Vorsorge gegen Gentechnik-Risiken
zu ergreifen.
Gentechnikgesetz in
Deutschland
So haben EU-Länder wie Luxemburg,
Österreich oder Italien weitgehende
Maßnahmen zum Schutz der gentechnikfreien
Landwirtschaft getroffen.
Deutschland dagegen fördert die Ziele
der Gentechnikindustrie. 2008
wurde das Gentechnikgesetz zum
wiederholten Mal neu gefasst. Eine
bedeutende Änderung ist dabei die
Festsetzung der Mindestabstände
zwischen genmanipuliertem und konventionellem
(150 Meter) bzw. ökologischem
(300 Meter) Mais. Laut einer
EU-Studie tritt jedoch noch in drei- bis
vierhundert Metern Entfernung
gentechnische Verschmutzung in einem
Umfang auf, der Produkte unverkäuflich
macht. Eine schleichende
Verschmutzung des gentechnikfreien
Maisanbaus ist damit vorprogrammiert.
Ob betroffene Bauern für solche
Verschmutzungen den Verursacher
haftbar machen können, bleibt
ungeregelt. Selbst die unzureichenden
Abstände dürfen zudem durch
so genannte private Absprachen ausgehebelt
werden.
Genpflanzen
in den USA: freie Fahrt
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„Auf der Grundlage der Sicherheits- und
Ernährungsbewertung, die Sie vorgenommen
haben, ist es unsere Auffassung, dass Monsanto zur Schlussfolgerung
gekommen ist, dass der Mais und das Futter .[..] aus der neuen Sorte
[...] keine
Fragen aufwerfen, die eine Zulassung für die Inverkehrbringung
fragwürdig machen.“
(Zulassungsbescheid für Monsantos Gen-Mais MON810, Food And
Drug
Administration, 25.9.1996) |
Fotos: www.oekolandbau.de/Copyright BLE/Dominik Menzler, www.scx.hu
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