Europäisches Patentamt widerruft Monsanto-Patent auf indischen Weizen Der Biopiraterie einen Riegel vorgeschoben  | "Sich am Wissen und den Kenntnissen der Armen und Ärmsten auf diesem Planeten zu bereichern, stellt eine der unangenehmsten Auswirkungen der Globalisierung des 'modernen' Agrobusiness dar." Montage: Ulrich-Raithel | Einspruch stattgegeben. Keine Lizenzgebühren an Monsanto heißt das für die Bauern in Europa, die Weizen mit den genetischen Eigenschaften der Weizensorte „Nap Hal“ anbauen. Und für die Bäcker, die daraus Brot und Gebäck zubereiten und auch für diejenigen, die das dann verkaufen. Alle diese hätten zahlen müssen an den Konzern, der die Backqualität indischer Weizensorten in der eigenen Sorte patentieren ließ. Diese aber haben indische Bauern in jahrhundertelanger Arbeit und Kooperation herausgezüchtet. Am 20. Februar diesen Jahres hatte die Initiative „Kein Patent auf Leben“, unterstützt vom Umweltinstitut München e.V., gegen das im Mai 2003 erteilte Patent Einspruch beim Europäischen Patentamt eingelegt. Dem Einspruch von Organisationen aus Deutschland hatten sich die große indische Bauernorganisation Bharat Krishak Samaj und der Dachverband der europäischen Landwirte, COPA, angeschlossen. Nicht in Europa In den USA, Kanada, Australien und Japan gilt das Patent. Europa aber hat dieser Biopiraterie nun einen Riegel vorgeschoben – verspätet allerdings, denn es war erst ein Widerspruch aus der Zivilgesellschaft notwendig, die die Profitgier des Konzerns nicht hinnehmen will. Immer mehr und immer unverschämter eignen sich die Agro-Multis mit Hilfe neuer Techniken gesellschaftliche Leistungen an, die in Jahrhunderten kooperativer Zuchtarbeit entstanden sind – um sie als Erfindung patentieren zu lassen und die Bauern um die Früchte der eigenen Arbeit zu bringen. Das Patent Am 4. Oktober 2004 hat das Europäische Patentamt dem Einspruch von Bauernverbänden und Organisationen gegen das Patent EP 445 929, welches das Amt in München am 21. Mai 2003 erteilt hatte, stattgegeben. Das Patent beinhaltete Eigenschaften einer Weizensorte, die durch das Fehlen bzw. die Inaktivität einer Gensequenz erreicht werden. Jeder weichmahlende Weizen, der diese Eigenschaften aufweist und alle die Produkte – Mehl, Teig, Backwaren – die daraus gefertigt werden, wären Eigentum von Monsanto. Jeder der damit zu tun hätte, vom Bauer über den Bäcker bis zum Lebensmittelhändler müsste Gebühren für die Weizennutzung zahlen. Schon 1990 hatte die Firma Unilever einen Patentantrag auf Weizen mit dieser genetischen Veranlagung gestellt. Durch Kauf ging das Patent auf Monsanto über. 1999 wurde es in den USA erteilt. Gute Geschäfte mit Gen-Saatgut Monsanto macht weltweit die größten Geschäfte mit genmanipulierten Pflanzen. Das Geschäft des Monsanto-Konzerns läuft auf Hochtouren: 267 Millionen US-Dollar Gewinn machte das Unternehmen im Geschäftsjahr bis August 2004, fast viermal so viel wie im Jahr zuvor. Vor allem die Verkäufe von Saatgut, sowohl konventionell gezüchtetem als auch gentechnisch verändertem, machten diesen Zuwachs aus. Der Umsatz des weltweit führenden Anbieters in der Agro-Gentechnik stieg um 11 Prozent auf knapp 5,5 Milliarden US-Dollar, allein im Saatgutbereich waren dies knapp 2,3 Milliarden US-Dollar, 21 Prozent mehr gegenüber dem Vorjahr. Zweistellige Zuwachsraten (plus 19 Prozent) konnte Monsanto vor allem bei Mais und Sojabohnen verbuchen. Im vorigen Geschäftsjahr bis August 2003 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 4,94 Milliarden US-Dollar. 2005 will das Unternehmen die Erträge um insgesamt 18 Prozent steigern, 2006 werden 10 Prozent Wachstum anvisiert. | Knuspriges Gebäck Für seine angebliche Erfindung bediente sich Monsanto beim Saatgut indischer Bauern. Diese züchteten ihrem Nap Hal-Weizen jene Eigenschaften an, die sie bei Chapatti und Roti, Flachbrote, die dort zu den Hauptnahrungsmitteln zählen, schätzen: Teig aus dessen Mehl zubereitet, geht weniger auf, das Gebäck wird besonders knusprig. Für Kekse und ähnliche Backwaren ist das ideal. Das Patent stellt eine Bedrohung für indische Bauern dar: Monsanto könnte seine Rechte über das Patentübereinkommen (Patent Cooperation Treaty) auf Indien ausdehnen und Lizenzgebühren von indischen Bauern verlangen, die Weizen mit den genetischen Eigenschaften der patentierten Sorte – und diese haben nahezu alle indischen Landsorten – anbauen. „Auch wenn das Patent in Indien nicht anerkannt ist, so verhindert Monsantos Biopiraterie-Patent, dass Indien von den wachsenden Märkten in Europa und den USA für chemiefreie Weizenprodukte mit wenig Gluten profitiert“, erklärt Dr. Vandana Shiva von der indischen Research Foundation. Schon vergangenes Jahr wurde ein Patent der Firma Dupont widerrufen, das Mais aus Mexiko umfasste. Dupont hatte durch das Patent zunächst das Recht erhalten, über die gesamte Produktionskette von Mais mit einer besonderen Ölqualität zu bestimmen, sowie über Futter- und Lebensmittel, die diesen Mais enthalten. Widerspruch lohnt sich Diese Beispiele zeigen, dass sich der Widerstand gegen Biopiraterie und die Machenschaften der Konzerne lohnt. Da das europäische Patentamt ein einmal erteiltes Patent nicht von sich aus wieder zurücknehmen kann, kann es hier auch keine Fehler korrigieren. Dazu braucht es einen Einspruch von Dritten. Die Wachsamkeit und Detailarbeit von Organisationen, die von Bürgern aus Sorge um das Gemeinwohl gegründet wurden, ist hier notwendig – zum Schutz von Bauern und Verbrauchern bei uns und in den Entwicklungsländern.
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(Aus unserer Mitgliederzeitschrift Umweltnachrichten 100 / November 2004) Nachfolgend unser Bericht vom 20. Februar 2004 zum Einspruch: 20. Februar 2004: Umweltorganisationen erheben Einspruch gegen Biopiraterie von Monsanto Patentschutz für indischen Weizen muss aufgehoben werden Die Initiative "Kein Patent auf Leben!", unterstützt vom Umweltinstitut München e.V., legte am 20. Februar 2004 beim Europäischen Patentamt einen Einspruch gegen das im Mai letzten Jahres an Monsanto erteilte Patent auf natürliche genetische Anlagen einer Weizensorte ein. Das Europäische Patentamt verstößt mit dieser Patentierung gegen das Europäische Patentübereinkommen. Die patentierte Weizensorte ist nämlich keine Erfindung des Konzerns Monsanto, sondern eine Züchtung, wie sie seit Jahrhunderten zur Weiterentwicklung von Saatgut dient. Pflanzensorten sowie im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen sind von der Patentierung ausgeschlossen (Art. 53b des Europäischen Patentübereinkommens). Das weitreichende Patent umfasst neben den gezüchteten Weizenpflanzen das aus ihnen gewonnene Mehl, den Teig, Biskuits und anderes Gebäck. Käme das Patent zur Anwendung, hätte Monsanto ein Nutzungsmonopol auf diese Waren und könnte Lizenzgebühren erheben. Indische Bauern wären davon besonders betroffen: Monsanto benutzte die von ihnen entwickelte indische Weizensorte Nap Hal wegen ihrer besonderen Backeigenschaften zur Kreuzung. Wegen seines hohen Protein- und Lysinanteils ist Nap Hal außerdem ernährungsphysiologisch besonders wertvoll. "Die Patentansprüche, von den Pflanzen bis zum fertigen Lebensmittel, sind so eng mit den Charakteristika aus Nap Hal verbunden, dass der Patentinhaber damit fast über diese Sorte verfügt" erklärt Dr. Ruth Tippe von Kein Patent auf Leben. "Ein Export von Nap Hal-Produkten aus Indien in Länder, in denen das Patent gilt, wäre damit auch blockiert." In ihrem Entwicklungsprogramm beschreiben die Vereinten Nationen diese Art von Biopiraterie als "stillschweigenden Diebstahl von über Jahrhunderte erworbenem Wissen, der von den entwickelten Ländern an den Entwicklungsländern begangen wird". Er blockiert züchterischen Fortschritt, reduziert Sortenvielfalt und gefährdet somit in letzter Konsequenz die Ernährungssicherheit. Harald Nestler, Vorstand des Umweltinstitut München e.V.: "Biopiraterie als unrechtmäßige und unmoralische Wissensprivatisierung muss verhindert werden." Nestler weiter: "Sich am Wissen und den Kenntnissen der Armen und Ärmsten auf diesem Planeten zu bereichern, stellt eine der unangenehmsten Auswirkungen der Globalisierung des 'modernen' Agrobusiness dar." Die Initiative "Kein Patent auf Leben!" und das Umweltinstitut München e.V. fordern die Rücknahme des Patents, da es Art. 53a und b des Europäischen Patentübereinkommens widerspricht. Das Patent ist außerordentlich weit gehend und umfasst die gesamte Wertschöpfungskette vom Saatgut über die Anpflanzung und Weiterverarbeitung bis zum Lebensmittel im Geschäft. Dieses breit angelegte Monopol ist kein Wettbewerbsinstrument zur Förderung des Fortschritts, es ist vielmehr ein Instrument der Unterdrückung von Wettbewerb, und zwar von der Entwicklung von Neuem bis hin zum freien Handel. Hier geht es nur noch um die 'Erfindung' von Abhängigkeiten. Den vollständigen Einspruch können Sie auf unserer Web-Site oder der von Kein Patent auf Leben als PDF-Datei herunterladen.
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