Umweltinstitut München e.V.
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Europäisches Patentamt widerruft endgültig Patent auf Neem-Öl
Ein Stück Rechtsgeschichte:
Entscheidung gegen Biopiraterie


Die Quantenphysikerin Dr. Vandana Shiva ist die Symbolfigur im Kampf gegen Pflanzen-Patente.

In einer nur zweistündigen Verhandlung hat die Technische Beschwerdekammer, zweite Instanz des Europäischen Patentamts, den Widerruf auf ein Fungizidpatent aus dem Öl des indischen Neem-Baums bestätigt. Das Amt hatte bereits am 10. Mai 2000 das gemeinsame Patent der Firma W.R. Grace und des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums aus dem Jahre 1994 aufgehoben, nachdem 1995 drei Organisationen dagegen Beschwerde eingelegt hatten.

Dass das Patent ausgerechnet am internationalen Frauentag, dem 8. März, endgültig widerrufen wurde, ist Zufall. Dennoch freuen sich die drei Frauen, die seit zehn Jahren dafür kämpfen, darüber besonders: Dr. Vandana Shiva, Direktorin der indischen Research Foundation for Science, Technology and Natural Resource Policy, die ehemalige Umweltministerin Belgiens und frühere Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament, Magda Aelvoet und Linda Bullard, ehemalige Präsidentin der International Federation of Organic Agriculture Movements (IFOAM). Mit diesem Widerruf hat das Europäische Patentamt erstmals einen Fall von Biopiraterie zu Ungunsten der Patentnehmer abgeschlossen: Die Beweise, dass Neem-Öl seit Jahrhunderten gegen Pilze in Indien eingesetzt wird und das Verfahren zu seiner Herstellung nicht von der Firma W.R. Grace erfunden worden sein kann, waren zu offensichtlich: „Ich bin mit Neem aufgewachsen – wir haben Neem immer im Haushalt eingesetzt und wussten um die Wirkungen der Pflanze. Dann kam die Firma Grace und behauptet, sie habe erfunden, was meine Mutter, Großmutter, Urgroßmutter und alle anderen Frauen in Indien Tag für Tag seit Jahrhunderten benutzen, das Öl aus der Neem-Pflanze“, erklärt Vandana Shiva. Dass nun auch das europäische Patentamt eingesehen hat, dass W.R. Grace nicht erfunden hat, was Millionen Inder seit Menschengedenken alltäglich verwenden, lässt hoffen, dass dies die Beurteilung anderer Patentansprüche auf Neem beeinflusst.

Ein klarer Fall von Biopiraterie
1991 hatte die US-amerikanische Firma W.R. Grace und das US-Landwirtschaftsministerium ein Patent auf ein Verfahren zur Herstellung eines Fungizides aus dem Öl des Neem-Samens beantragt, 1994 hatte sie es beim Europäischen Patentamt unter der Nummer EP 436257 erhalten. Dagegen legten Vandana Shiva – mit 500 000 Unterschriften aus Indien – und ihre Mitstreiterinnen Beschwerde ein und bewiesen, dass die patentierten pilztötenden Neem-Wirkstoffe in Indien schon jahrhundertelang allgemein bekannt sind und genutzt werden. Fünf Jahre später, am 9. und 10. Mai 2000 wurde in der Einspruchskammer des Europäischen Patentamtes in München dem Einspruch stattgegeben – wegen „fehlender Neuheit“ bzw. „fehlender erfinderischer Tätigkeit“. W.R. Grace legte daraufhin Revision ein, die nun in zweiter Instanz abgewiesen wurde. Prof. Dr. Fritz Dolder, Professor für geistiges Eigentum an der Rechtsfakultät der Universität Basel, vertrat die Einsprechenden während des zehn Jahre dauernden Rechtsstreits. Er erklärte, dass eine neu formulierte Klage der Patentinhaber als Teil ihres Einspruchs aus formalen Gründen abgewiesen worden sei. Anschließend sei der Hauptteil des Patents auf Neuheit, Offenbarung und erfinderische Tätigkeit hin überprüft und endgültig aufgehoben worden. Eidesstattliche Versicherungen, so genannte Affidavits, und Bezeugungen, dass der Patentinhalt bereits vorher bekannt war, brachten das Patent zu Fall.

Neem-Zweig mit Samen

Monopolisierung traditionellen Wissens verschärft Armut
Die Wirkung der Bestandteile des Neem-Baumes sind in Indien seit über 2000 Jahren bekannt, in alten indischen Schriften sind über 20 Anwendungen ausführlich beschrieben. Manche Anwendungen allerdings sind Allgemeingut und werden von Generation zu Generation mündlich weitergegeben. Die desinfizierenden und gegen Pilze und Insekten wirksamen Eigenschaften der Pflanze werden seit Jahrhunderten in Indien nicht nur als Hausmittel, sondern auch in der Landwirtschaft gezielt eingesetzt. Noch heute benutzen viele arme Inder Neem-Zweige zur Zahnreinigung.
Die wirtschaftlichen Folgen der Patentierung von Mitteln aus dem Neem-Baum bedeuten besonders für die armen Bevölkerungschichten Indiens den Verlust dieser traditionellen und einstmals frei verfügbaren Stoffe: Denn die Unternehmen benötigen für ihre Massenproduktion enorme Mengen von Neem-Samen und treiben durch ihre Aufkäufe den Preis so hoch, dass einfache Leute und kleinere Öl-Mühlen ihn nicht bezahlen können. Das Öl, das u.a. auch für Lampen benutzt wurde und überall billig vorhanden war, ist nun nicht mehr erhältlich. So sind die Auswirkungen vielfältig: Die wichtige Ressource Neem steht für viele Anwendungen nicht mehr zur Verfügung, alternative Methoden sind nicht oder nur teuer vorhanden, traditionelles Wissen geht mangels Anwendung verloren. Gleich doppelt werden also deren einstmalige Erfinder und Eigentümer beraubt. Die Patentierung trägt damit zur zunehmenden Armut bei und verschärft die ökonomischen Gegensätze. Vandana Shiva forderte bei der Einspruchsverhandlung 2000 in München: „Der freie Baum (das bedeutet „Neem“ im Indischen) soll frei bleiben für die Menschen der ganzen Welt. Die Kenntnis von der Nutzung des Neem-Baumes existiert in Indien nicht nur als informelle Kenntnis, sondern ist in den verschiedenen, z.B. medizinischen Bereichen als offizielles Wissen in unserem Wissenschaftssystem dokumentiert. Neem-Samen wurden von Frauen für eine Rupie pro Tag gesammelt. Jetzt aber sind die Monopolprodukte so teuer, dass Bauern sie sich nicht leisten können. Damit wurde ihnen etwas genommen, was sie früher immer hatten. Was eine kostenlose Ressource war, ist zur ökonomischen Belastung für die kleinen Bauern geworden. Das ist eine Verletzung und Negierung des gesellschaftlichen Systems Indiens und seiner ökonomischen Bedingungen. Es ist ein Skandal, dass die Menschen, die Neem vorher vielfältig angewendet haben, es sich nun nicht mehr leisten können, und dass diese unmoralische Entwendung nicht gestoppt wird.“

Patentrecht wird missbraucht
Bei der Patentierung zeigen sich die Nachteile, die die so genannten „Entwicklungsländer“ erleiden, wenn ihnen im Verlauf der Globalisierung das System der Industrienationen übergestülpt wird, besonders deutlich: „Westliche“ Firmen mit einem an unserem Markt geschulten und orientierten Blick erkennen die Möglichkeiten, sich Nutzungsrechte an den frei verfügbaren Stoffen des Südens zu sichern – nach dem Jahrhundert der Kolonisierung setzt sich diese nun in anderer Form fort. Und obwohl in Rio de Janeiro 1992 beschlossen wurde, die Ursprungsländer bei der Erschließung und Nutzung ihrer biologischen Vielfalt zu beteiligen, sind deren Möglichkeiten, sich Recht zu verschaffen, begrenzt. Ruth Tippe von der Organisation „Kein Patent auf Leben“ erklärt: „Ein Hauptproblem dabei ist, dass das Patentrecht nur auf die Bedürfnisse der Industrieländer zugeschnitten ist: Nur was im Labor erfunden wird, kann patentrechtlich geschützt werden. Das kollektiv erworbene Wissen und auch die damit verbundenen Innovationen, z.B. bei der Nutzung von Heilpflanzen, bleibt dagegen ungeschützt. Das Patentrecht ist aus finanziellen und juristischen Gründen für die international agierenden Firmen gut zu beherrschen. Derzeit können Patentanmeldungen in mindestens 118 Staaten auf einmal getätigt werden (so genannte „World“-Patente, die auch am Europäischen Patentamt bearbeitet werden). Dagegen sind für Landwirte, Züchter und Heilkundige in den Entwicklungs- und Schwellenländern wirkungsvolle Patentanmeldungen fast unmöglich. Dadurch verschiebt sich die Wertschöpfung von den Ländern, in denen z.B. der Neem-Baum bisher genutzt wurde, in die Industriestaaten.“

Der Freie Baum
Neem, auch Niem oder Nim genannt, ist ein schnellwachsender, genügsamer Baum, der ursprünglich im indischen Subkontinent heimisch war. Sein botanischer Name ist Azadirachta indica, eine Ableitung und Neukombination aus dem Persischen Azad-Darakth, was soviel wie „der freie Baum“ bedeutet. Der immergrüne Baum gehört zur Familie der Mahagonigehölze, wird bis zu 30 Metern hoch, wächst wild, wird aber auch in großer Zahl kultiviert. Der Neem-Baum gilt den Indern als heilig. Seit Jahrhunderten nutzen indische Bauern die Blätter und Samen des Neem-Baumes als natürliches Pflanzenschutzmittel. Die Pflanze produziert ein Öl, das andere Nutzpflanzen vor dem Befall durch Pilze und Insekten schützt, Menschen aber nicht schadet, im Gegenteil: Zubereitungen aus Blättern, Rinde, Wurzeln und Blüten werden in der ayurvedischen Medizin verwendet. Dort gilt Neem als ausgleichend, kühlend und trocknend. Zubereitungen gegen Entzündungen, Schmerzen, Verbrennungen und Virus-Infektionen und zur Blutreinigung sind bekannt. Schon in alten Aufzeichnungen ist die Verwendung von Neemmitteln gegen Hauterkrankungen, Malaria, Pocken und Entzündungen beschrieben. Labortests und klinische Studien bewiesen, dass Neem gegen viele Pilze und Bakterien und zu einem gewissen Grad gegen Viren wirkt. Wegen seiner schnellen und unkomplizierten Aufzucht auch in trockenen Gegenden wird der Baum immer mehr in der Entwicklungshilfe eingesetzt. Seine Verwendung ist vielfältig: Neben der Aufforstung dient der Baum als Schattenspender und Holzlieferant. Aus Holz, Rinde, Ästen, Blättern und Samen des Neem-Baumes werden Medikamente, Mittel zur Körperpflege, zum Pflanzenschutz und gegen Mücken und Parasiten bei Mensch und Tier hergestellt.

Pflanzen sind keine Erfindungen
Patente werden vergeben, um eine Erfindung zu schützen und dem Erfinder ein Nutzungsrecht zu garantieren, d.h. er kann Lizenzgebühren erheben. Das internationale Rechtswesen verhilft ihm zur Durchsetzung seiner Ansprüche. Laut den Richtlinien des Europäischen Patentamts können auf Pflanzen und Tiere, lebende Organismen also, keine Patente erteilt werden. Nutzungen von Pflanzen werden aber patentiert. Christian Wagner von der Buko-Pharma-Kampagne erklärt dazu: „Was sich in der Natur befindet, kann höchstens entdeckt werden. Dennoch versuchen Universitäten und Firmen, um jeden Preis zu patentieren. Patente bedeuten Schutz vor Konkurrenz und damit eine Steigerung der Gewinne. Das internationale Handelsabkommen TRIPS zwingt alle beteiligten Länder, ein Patentrecht einzuführen, das den Interessen der Industrienationen auf den Leib geschneidert ist. Aber das TRIPS-Abkommen lässt eine wichtige Möglichkeit offen: In der nationalen Gesetzgebung darf die Patentierung von Pflanzen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Diese Möglichkeit sollte nicht nur aus ethischen Gesichtspunkten genutzt werden.“

Weitere Neem-Patente
Der Widerruf des Patents stellt einen Präzedenzfall dar und lässt hoffen, dass sich die damit neu geschaffene Rechtslage auch auf andere Patente, die auf Biopiraterie basieren, auswirkt. Allein auf Neem-Produkte liegen beim Europäischen Patentamt 65 Fälle vor, in 22 davon sind Patente bereits erteilt worden, neun werden geprüft und 28 liegen aus verschiedenen Gründen still. Darunter sind Insekten- und Pilzmittel, Methoden der Extraktion, Formeln für die Haltbarkeitsmachung von Azadirachten (einem der Inhaltsstoffe), Verhütungsmittel und andere medizinische Nutzungen. Die Patenthalter sind zu zwei Dritteln internationale Unternehmen wie Rohm & Hass und W.R. Grace.

Gesellschaftlicher Diskurs nötig
Der Widerruf des Neemöl-Patents ist ein Erfolg, der zeigt, wie wichtig der Einspruch gegen Fehlentscheidungen ist. Denn auch wenn das Europäische Patentamt selbst bereits vergebene Patente ändern oder widerrufen möchte, kann es das nicht von sich aus tun: Dazu benötigt es ein Einspruchsverfahren bzw. einen Anfechter des Patents von außen.
Die Forschung in Bio-, Gen- und Nanotechnologie schreitet in erschreckendem Ausmaß in den Laboren multinationaler Unternehmen voran. Die Möglichkeiten dieser neuen Technologien sind dem größten Teil der Menschheit unbekannt. Die Firmen nutzen ihren Wissensvorsprung und lassen sich durch Patentierung Nutzungsrechte auf Verfahren einräumen, deren langfristige Auswirkungen niemandem – auch ihnen nicht – bekannt sein können. Im Wettlauf um die Rechte und die Gewinnabschöpfung werden mögliche spätere Risiken und Folgen vernachlässigt: Manager großer Unternehmen denken in kurzfristigen Zeiträumen und Zielvorgaben – das Gemeinwohl fällt darunter nicht. Patentämter sind deshalb mit vielen Entscheidungen moralisch überfordert. Denn vor allem das System der Patentierung von Forschungsergebnissen und dessen Wirkung – nämlich ein 20 Jahre währendes Nutzungsrecht, das einigen Wenigen Reichtümer bescheren und Millionen verarmen lassen kann – macht deutlich, wie dringend wir einen breiten gesellschaftlichen Diskurs über die Forschung in diesen Technologien brauchen, bevor sie mit Hilfe solcher Patente der Menschheit wirtschaftlichen, ökologischen und gesundheitlichen Schaden zufügen können.

Quellen und Kontakte für weitere Informationen:
• Research Foundation for Science, Technology and Ecology, Vandana Shiva
E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.navdanya.org
• The Greens/European Free Alliance in the European Parliament; Michel Somville, E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , www.greens-efa.org
• International Federation of Organic Agriculture Movements, Neil Sorensen, E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , www.ifoam.org
• Kein Patent auf Leben, Ruth Tippe, E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

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aus unserer Mitgliederzeitschrift Umweltnachrichten, Ausgabe 101 / Mai 2005