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Nur 20 Prozent erfolgreich Ausgleichsflächen für den Bau der A 99 mangelhaft  | Hier hätten Büsche das Feld abgrenzen sollen. Foto: Sedlmeier | Wo Landwirte Äcker haben, ist der Beschluss nichts mehr als Papier: Meistens dort nämlich sind die Naturmaßnahmen, die zum Ausgleich für die Versiegelung durch die Autobahn verbindlich vereinbart wurden, nicht erfolgt. Wie bei der Feldhecke an der Rudorffstraße in Münchens Nordwesten: Hier gepflanzte Bäume und Sträucher sind weg oder eingegangen, Sicherungszäune zerstört. Stattdessen pflanzt der Bauer Klee und Getreide. Über 80 Hektar beanspruchte der Bau der A 99 zwischen Langwied und Allach mit der Eschenrieder Spange als Anschluss an die Stuttgarter Autobahn (A8). Mit einem landschaftspflegerischen Begleitplan sollten die Zerstörungen der Naturlandschaften – darunter das Graßlfinger Moos, der Gröbenbach und Langwieder Bach – auf rund 65 Hektar entlang der Trasse ausgeglichen werden. Laut Plan hätten die Maßnahmen im Herbst 1996 fertg sein müssen, tatsächlich begannen sie da erst und fanden 1999, mit der Fertigstellung der Autobahn, ihren Abschluss. Nur vereinzelt Erfolge  | Der Bauer hier kümmerte sich nicht um die Ausgleichs-Hecke - er pflügte einfach darüber. Foto: Sedlmeier | Im vergangenen Jahr – drei Jahre später – prüfte nun ein unabhängiger Gutachter im Auftrag der Gregor-Louisoder-Umweltstiftung, wie die Maßnahmen umgesetzt sind. Das Ergebnis ist erschreckend: Obwohl einzelne Flächen – wie die Anlage eines Seitenarms des Gröbenbachs – vollständig umgesetzt sind, waren 60 Prozent der Maßnahmen weitgehend erfolglos. Von 60 laut Plan zu renaturierenden Flächen, konnte Gutachter Dr. Heinz Sedlmeier lediglich 18 feststellen, die nach den Vorgaben durchgeführt wurden, 12 erfolgreich. Dies war dort der Fall, wo der Auftraggeber, der Bund, vertreten durch die Autobahndirektion Süd, Eigentümer der Flächen ist, oder diese billig zukaufen konnte. Wo dies nicht der Fall ist, hat die Kontrolle versagt, reichen die Äcker oft bis an die Ränder von Straßen, Bächen oder Seen. Wären die Maßnahmen nach Plan korrekt ausgeführt worden, hätte der Langwieder Bach eine flache Uferböschung und 10 Meter breite Pufferstreifen – die ja auch dem Hochwasserschutz dienen würden. Die Studie zeigt, dass selbst die rechtlich bindende Wirkung eines Planes nicht auf seinen Erfolg schließen lässt. Vor dem Gesetz aber gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Und die Natur kann sich keinen Anwalt nehmen. „Ausgleich oder grünes Mäntelchen?“ Unter diesem Namen ist die Studie erhältlich beim LBV-Shop zum Preis von fünf Euro. Sie kann gegen Versandkosten auch geschickt werden: Fax: 089-20027088, email:
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