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2010_03_02
EU-Zulassung
der Gen-Kartoffel Amflora
Umweltinstitut München fordert sofortiges Verbot
für
Deutschland
München, 2. März 2010 – Heute
wurde in Brüssel die Gentechnik-Kartoffel
Amflora nach einem nur dreitägigen Umlaufverfahren hastig
zugelassen, ohne
den Verbraucherschutz angemessen zu berücksichtigen. Durch die
Zulassung ist
der Kartoffelanbau in ganz Europa gefährdet. Die
Weltgesundheitsorganisation
(WHO) warnt vor der Antibiotikaresistenz, die in der Kartoffel
enthalten ist. Selbst
die umstrittene europäische
Lebensmittelsicherheitsbehörde „EFSA“
hält die
Verwendung von Antibiotikaresistenzgenen zur Selektion transgener
Pflanzen für
veraltet und mit zusätzlichen unnötigen Risiken
behaftet.
„Die Zulassung zeigt, dass die Kommission ihr Handeln
einseitig an den Interessen der
Chemie- und Gen-Industrie und nicht an den Interessen der betroffenen
Verbraucher, von
denen 70 Prozent Gentechnik im Essen ablehnen, ausrichtet“,
kritisiert Anja Sobczak,
Gentechnikexpertin beim Umweltinstitut München.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zur
Erhaltung des gentechnikfreien Anbaus
fordert das Umweltinstitut München e.V. Frau
Verbraucherschutzministerin Aigner auf, den
Amflora-Anbau in Deutschland zu verhindern. Außerdem sollen
rechtliche Schritte vor der
europäischen Gerichtsbarkeit geprüft werden.
"Jetzt muss Frau Aigner handeln und die deutschen Kartoffeln vor der
grenzenlosen EU-Gen-Gläubigkeit retten“, sagt Harald
Nestler, Vorstand des Umweltinstitut München. „Die
CSU kann nun beweisen, ob ihre verbraucherfreundliche Ablehnung der
Gentechnik mehr
als ein Wahlkampfmanöver war. Jetzt gilt es die Gesundheit der
Verbraucher zu schützen
und die Existenz des gentechnikfreien Kartoffelanbaus zu
retten“, so Nestler weiter.
Seit dem 31. Dezember 2008 sind die letzten Ausnahmeregelungen nach
Artikel 4, Absatz
2 der ‚RICHTLINIE 2001/18/EG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES
vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung
genetisch veränderter Organismen
in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des
Rates’ ausgelaufen.
Dieses Inverkehrbringen von genmanipulierten Organismen, die eine
Resistenz gegen
Antibiotika enthalten, verstößt damit seit 2009
gegen die Richtlinie. Bei einer Verbreitung
dieser Resistenz werden zum Beispiel Antibiotika gegen Tuberkulose
wirkungslos.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das:
Umweltinstitut München e.V.
Anja Sobczak, Tel. (089) 30 77 49-14
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