PM_2011_09_22
Umweltinstitut
fordert:
Radioaktivitäts-Grenzwerte für Lebensmittel
müssen gesenkt werden
München, 22.
September – Das Umweltinstitut München e.V.
begrüßt, dass mit dem aktuellen Report von foodwatch
und IPPNW „Kalkulierter Strahlentod“ die wichtige
Diskussion um die dringend notwendige Senkung der Grenzwerte
für Radioaktivität in Lebensmitteln
angestoßen wird.
Als Richtwertempfehlungen rät das Umweltinstitut zusammen mit
unabhängigen Experten bereits seit Tschernobyl zu
Höchstwerten für Kinder, stillende und schwangere
Frauen von 5 Bq/kg Gesamt-Cäsium, für Erwachsene von
30 – 50 Bq/kg Cs. Da es keine Grenze gibt, unterhalb der
Radioaktivität ungefährlich wäre, gilt das
Minimierungsgebot: so wenig wie möglich
Radioaktivität aufzunehmen.
Im März hatten foodwatch und das Umweltinstitut
München kritisiert, dass die EU nach der Atom-Katastrophe in
Fukushima deutlich höhere Grenzwerte für die Einfuhr
japanischer Lebensmittel in Kraft setzte. Mit Erfolg: Die Werte wurden
daraufhin gesenkt und zumindest den japanischen Grenzwerten angepasst.
Damit wurde verhindert, dass in Japan nicht verkehrsfähige
Lebensmittel bei uns unbeanstandet geblieben wären.
Gemäß dieser Verordnung gelten folgende
Höchstwerte für Lebensmittel aus belasteten
Präfekturen in Japan: 200 Bq/kg Gesamtcäsium (Cs)
für Säuglinge und Kleinkinder, für Milch und
Milchprodukte und für flüssige Lebensmittel;
für alle übrigen Lebensmittel 500 Bq/kg. Grenzwerte
sind auch für Jod-, Strontium- und Alpha-Strahlung
emittierende Isotope wie Plutonium festgesetzt worden. „Aber
auch diese Grenzwerte sind zu hoch und völlig
überflüssig, da in Europa von keiner
„radiologischen Notsituation“ die Rede sein
kann“, so Hacker.
(weitere Informationen dazu unter:
http://umweltinstitut.org/radioaktivitat/allgemeines/grenzwerte-nahrungsmittel-864.html)
Parallel dazu existiert EU-weit die so genannte
Tschernobyl-Grenzwert-Verordnung, die Höchstwerte für
die Cäsium-Belastung in Lebensmitteln festsetzt: 370 Bq/kg Cs
für Säuglingsnahrung, Milch und Milchprodukte und 600
Bq/kg Cs für alle anderen Nahrungsmittel. Diese Grenzwerte
sind ebenfalls zu hoch und müssen gesenkt werden.
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum die EU Lebensmittel in
Verkehr bringen darf, die sogar in den von Tschernobyl am meisten
betroffenen Ländern wie die Ukraine und Weißrussland
nicht mehr verkauft werden dürfen, da in diesen
Ländern niedrigere Grenzwerte gelten“, so Hacker.
„Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum ein Lebensmittel
mit Radioaktivität aus Tschernobyl höher verseucht
sein darf als das selbe aus Japan.“
Um dem Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung und des
Lissabon-Vertrags gerecht zu werden, fordert das Umweltinstitut
München e.V.:
Grenzwerte müssen dem bestmöglichen
Gesundheitsschutz des Menschen dienen und nicht den Interessen der
Wirtschaft und der Atomlobby
Die aktuellen Grenzwerte müssen deshalb drastisch
gesenkt werden
Außerdem darf es keine unterschiedlichen
Grenzwertverordnungen für Belastungen durch Fukushima oder
durch Tschernobyl geben
Nulltoleranz für Jod-131, da wegen seiner kurzen
Halbwertzeit das Jod nach wenigen Monaten zerfallen ist. Die meisten
Lebensmittel können so lange gelagert oder tiefgefroren
werden, bis sie kein radioaktives Jod mehr enthalten.
Rückfragen gerne an:
Umweltinstitut München e.V.
Christina Hacker:
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Karin Wurzbacher:
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Tel. (089) 30 77 49 – 11
|