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PM_2011_09_22
Umweltinstitut fordert:

Radioaktivitäts-Grenzwerte für Lebensmittel müssen gesenkt werden


München, 22. September – Das Umweltinstitut München e.V. begrüßt, dass mit dem aktuellen Report von foodwatch und IPPNW „Kalkulierter Strahlentod“ die wichtige Diskussion um die dringend notwendige Senkung der Grenzwerte für Radioaktivität in Lebensmitteln angestoßen wird.

Als Richtwertempfehlungen rät das Umweltinstitut zusammen mit unabhängigen Experten bereits seit Tschernobyl zu Höchstwerten für Kinder, stillende und schwangere Frauen von 5 Bq/kg Gesamt-Cäsium, für Erwachsene von 30 – 50 Bq/kg Cs. Da es keine Grenze gibt, unterhalb der Radioaktivität ungefährlich wäre, gilt das Minimierungsgebot: so wenig wie möglich Radioaktivität aufzunehmen.

Im März hatten foodwatch und das Umweltinstitut München kritisiert, dass die EU nach der Atom-Katastrophe in Fukushima deutlich höhere Grenzwerte für die Einfuhr japanischer Lebensmittel in Kraft setzte. Mit Erfolg: Die Werte wurden daraufhin gesenkt und zumindest den japanischen Grenzwerten angepasst. Damit wurde verhindert, dass in Japan nicht verkehrsfähige Lebensmittel bei uns unbeanstandet geblieben wären. Gemäß dieser Verordnung gelten folgende Höchstwerte für Lebensmittel aus belasteten Präfekturen in Japan: 200 Bq/kg Gesamtcäsium (Cs) für Säuglinge und Kleinkinder, für Milch und Milchprodukte und für flüssige Lebensmittel; für alle übrigen Lebensmittel 500 Bq/kg. Grenzwerte sind auch für Jod-, Strontium- und Alpha-Strahlung emittierende Isotope wie Plutonium festgesetzt worden. „Aber auch diese Grenzwerte sind zu hoch und völlig überflüssig, da in Europa von keiner „radiologischen Notsituation“ die Rede sein kann“, so Hacker. (weitere Informationen dazu unter: http://umweltinstitut.org/radioaktivitat/allgemeines/grenzwerte-nahrungsmittel-864.html)

Parallel dazu existiert EU-weit die so genannte Tschernobyl-Grenzwert-Verordnung, die Höchstwerte für die Cäsium-Belastung in Lebensmitteln festsetzt: 370 Bq/kg Cs für Säuglingsnahrung, Milch und Milchprodukte und 600 Bq/kg Cs für alle anderen Nahrungsmittel. Diese Grenzwerte sind ebenfalls zu hoch und müssen gesenkt werden. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die EU Lebensmittel in Verkehr bringen darf, die sogar in den von Tschernobyl am meisten betroffenen Ländern wie die Ukraine und Weißrussland nicht mehr verkauft werden dürfen, da in diesen Ländern niedrigere Grenzwerte gelten“, so Hacker. „Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum ein Lebensmittel mit Radioaktivität aus Tschernobyl höher verseucht sein darf als das selbe aus Japan.“

Um dem Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung und des Lissabon-Vertrags gerecht zu werden, fordert das Umweltinstitut München e.V.:

  • Grenzwerte müssen dem bestmöglichen Gesundheitsschutz des Menschen dienen und nicht den Interessen der Wirtschaft und der Atomlobby

  • Die aktuellen Grenzwerte müssen deshalb drastisch gesenkt werden

  • Außerdem darf es keine unterschiedlichen Grenzwertverordnungen für Belastungen durch Fukushima oder durch Tschernobyl geben

  • Nulltoleranz für Jod-131, da wegen seiner kurzen Halbwertzeit das Jod nach wenigen Monaten zerfallen ist. Die meisten Lebensmittel können so lange gelagert oder tiefgefroren werden, bis sie kein radioaktives Jod mehr enthalten.



Rückfragen gerne an:
Umweltinstitut München e.V.
Christina Hacker: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Karin Wurzbacher: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Tel. (089) 30 77 49 – 11