Pilze und Wild (5) Radioaktivität Radioaktivität Erscheinung, dass ein Stoff ohne vorherige Anregung und von außen nicht beeinflussbar, Strahlung aussendet. Da der ursprüngliche Stoff dabei allmählich "verschwindet", prägte man dafür auch den Begriff "radioaktiver Zerfall".
Radionuklide Alle nicht stabilen Atomkerne, die sich teilweise in mehreren Stufen und unter Abgabe energiereicher Strahlung in stabile Kerne umwandeln.
Gray/Energiedosis Absorbierte Strahlungsenergie je Masseneinheit. Einheit: Gray (Gy) | | Der Reaktorblock von Tschernobyl nach der Explosion vom 26. April 1986. | Sievert/Äquivalentdosis Produkt aus Energiedosis und einem Bewertungsfaktor: Die Äquivalentdosis ist das Maß für die Wirkung einer ionisierenden Strahlung auf den Menschen. Der Bewertungsfaktor berücksichtigt dabei die unterschiedlich starke biologische Wirksamkeit der verschiedenen Strahlenarten und -energien. Einheit: Sievert (Sv)
Becquerel/Aktivität Größe, die die Zahl der pro Sekunde zerfallenden Atomkerne eines radioaktiven Stoffes angibt. Die Aktivität von 1 Becquerel (Bq) liegt vor, wenn ein Atomkern pro Sekunde zerfällt.
Ionen Geladene Teilchen (Atome, Moleküle), die in einem elektrischen Feld wandern. Ionisierende Strahlung (umgangssprachlich: Radioaktive Strahlung) Elektromagnetische oder Teilchenstrahlen, die die Bildung von Ionen bewirken können (z.B. Alphastrahlen, Betastrahlen, Gammastrahlen, Röntgenstrahlen).
Gammastrahlung Energiereiche elektromagnetische Strahlung, die bei der radioaktiven Umwandlung von Atomkernen oder bei Kernreaktionen auftreten kann.
Gammaspektroskopie Messmethode, mit der Gamma-Radionuklide wie Cäsium-134 und -137 und Jod-131 in einem Stoff (z.B. Nahrungsmitteln) nachgewiesen werden können: Die einzelnen Radionuklide senden – abgesehen von wenigen Ausnahmen – bei radioaktivem Zerfall Strahlung mit ganz charakteristischen Energien aus. Zu deren Bestimmung dient im Umweltinstitut München e.V. ein Gammaspektrometer mit einem Germanium-Halbleiterdetektor. Jeder radioaktive Zerfall erzeugt einen Spannungsimpuls, der gezählt wird. Die Höhe des Spannungsimpulses ist proportional zur Gammaenergie. Die Spannungsimpulse werden nach ihrer Höhe elektronisch sortiert und liefern so ein Spektrum, das mit hoher Genauigkeit die Aktivitätsbestimmung einzelner Radionuklide ermöglicht. Die Gammaspektroskopie ist die einzige nicht-chemische Analysemethode und deshalb für den Strahlenschutz unverzichtbar. | | Messung einer Probe im Gammaspektrometer des Umweltinstitut München e.V. | Halbwertzeit physikalische: Zeit, nach der von der ursprünglichen Menge radioaktiven Stoffes die Hälfte zerfallen ist biologische: Zeit, nach der von der ursprünglichen Menge eines in den Körper aufgenommenen Stoffes die Hälfte vom Organismus ausgeschieden oder abgebaut ist effektive: Zeit, nach der durch radioak tiven Zerfall und biologische Vorgänge (z.B. Ausscheidung) die Aktivitätskonzentration in einem Organismus auf den halben Wert abgeklungen ist. Kontamination Verunreinigung mit (radioaktiven) Stoffen.
Strahlenbelastung Je nach Strahlenquelle unterscheidet man zwischen natürlicher Strahleneinwirkung (kosmische und terrestrische Strahlung) und künstlicher (Röntgenstrahlung, Strahlung künstlicher radioaktiver Stoffe). Natürliche und künstliche Radioaktivität wirken auf die gleiche Weise. Für die Bewertung eines möglichen Strahlenrisikos spielen allein Art und Dosis der Strahlung sowie die verschiedenen Belastungspfade (externe oder interne Bestrahlung) eine Rolle. Ein bestimmter Prozentsatz der beobachteten Krebshäufigkeit sowie der Erbschäden geht auf Strahlenbelastung zurück. Strahlenschutz EG-Verordnung Nr. 616/2000 vom 20. März 2000: Einfuhrbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl mit Grenzwerten für Radiocäsium. Nahrungsmittel, die den Grenzwert von derzeit 600 Bq/kg überschreiten, dürfen nicht in die EU eingeführt werden.
Empfehlung 2003/274/Euratom vom 14.4.2003 über den Schutz und die Unterrichtung der Bevölkerung in Bezug auf die Exposition durch die anhaltende Kontamination bestimmter wild vorkommender Nahrungsmittel mit radioaktivem Cäsium als Folge des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl. Sie legt fest, dass Nahrungsmittel aus dem europäischen In- und Ausland nur gehandelt werden dürfen, wenn der Grenzwert nicht überschritten ist.
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Regelungen des Strahlenschutzes auf allen relevanten Gebieten. BGB I.I 2001 S.1714 www.bmu.de/strahlenschutz
Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) Wurde nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl erlassen. Der wesentliche Inhalt ist die ständige Überwachung der Umweltradioaktivität, ihre Bewertung und die Information der Öffentlichkeit. BGB I.I 1986, S.2610, http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/strvg Pilzberatung Stadtinformation im Rathaus Marienplatz 8 Montags 10 – 13 Uhr und 16.30 – 18 Uhr Tel: 089-233 282 42
Pasinger Rathaus Landsberger Str. 486 Sitzungssaal Zimmer 101 Montags 8.30 - 11.30 Uhr Tel: 089-233 372 90 www.pilze-muenchen.de
Giftnotruf München: 089-192 40 Toxikologische Abteilung der II. Medizinischen Klinik rechts der Isar
Freising: Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Am Hochanger 11, Mo: 15.30 - 17.30 Uhr Tel: 08161-71 49 35
Pilzberatungsstellen in Ihrer Nähe erfahren Sie im Landratsamt.
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