08.04.2011:EU-Kommission nimmt die Erhöhung der Grenzwerte zurück und harmonisiert die Grenzwerte mit den japanischen. Dabei wurde ein Teil der Grenzwerte deutlich abgesenkt. Für andere Stoffe, wie Jod 131 und Strontium, sind aus unserer Sicht nach wie vor zu hohe Grenzwerte angesetzt. Siehe dazu unsere Pressemitteilung vom 11.4.2011 und die Pressemitteilung des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die „Harmonisierung“ erfolgte zwischen den hohen
Grenzwerten aus der EU-Verordnung für den Katastrophenfall und
den japanischen Grenzwerten. Es wurden die jeweils niedrigsten
Grenzwerte festgesetzt.
Da offenbar für Strontium in Japan
keine Grenzwerte festgesetzt wurden, gelten hier die hohen Werte aus
der EU-Verordnung für Nahrungsmittel im Falle eines nuklearen
Unfalls.
Die Rubrik „Nahrungsmittel geringerer
Bedeutung“ ist in der neuen Verordnung nicht mehr definiert. Damit gelten die Werte für "Andere Nahrungsmittel".
Tabelle: Höchstwerte für
Nahrungsmittel im Falle eines nuklearen Unfalls (in Bq/kg)
Verordnung (EU) Nr. 351/2011, von der EU-Kommission beschlossen am 11.4.2011 (nach der Angleichung an die japanischen
Grenzwerte):
Nahrungs-
mittel für Säuglinge
Milch-
produkte
Andere Nahrungs-
mittel
Nahrungs-
mittel geringerer Bedeutung
Flüssig-
nahrungs-
mittel
Strontiumisotope
bes.
Sr-90)
75
125
750
750 (zuvor 7500)
125
Jodisotope
(bes. J-131)
100 (zuvor 150)
300 (zuvor 500)
2000
2000 (zuvor 20.000)
300 (zuvor 500)
Alphateilchen emittierende
Plutoniumisotope u. Transplutonium- elemente
(bes.
Pu-239, Am-241)
1
1 (zuvor 20)
10 (zuvor 80)
10 (zuvor 800)
1 (zuvor 20)
Alle übrigen Nuklide mit
Halbwertzeit > 10 Tagen
(bes. Cs-134, Cs-137
ohne C-14, H-3)
200 (zuvor 400)
200 (zuvor 1000)
500 (zuvor 1250)
500 (zuvor 12.500)
200 (zuvor 1000)
Grenzwerte
für Futtermittel (Bq/kg)
Element
Futtermittel
Cäsium
500
Jod
2000
01.04.2011:Aigner kehrt um: "Der vorbeugende Verbraucherschutz muss Priorität haben", sagte ein Sprecher von Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) am Freitag, den 1. April in Berlin. "Deshalb ist bei einer Vereinheitlichung aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes grundsätzlich immer der jeweils niedrigste, also sicherste Grenzwert anzuwenden."
25.03.2011:
EU gestattet Einfuhr radioaktiv belasteter Lebensmittel aus Japan
Höhere Grenzwerte für Lebensmittel aus Japan
In ihrer Verordnung vom 25. März 2011 (siehe Seite 2) legte die EU-Kommission nun fest, dass Nahrungsmittel auch aus radioaktiv belasteten Präfekturen Japans eingeführt werden dürfen. Diese Lebens- und Futtermittel müssen dabei nicht die üblichen Grenzwerte einhalten, sondern nur noch die Höchstwerte, die für den nuklearen Notstand festgelegt wurden.
Dieses Vorgehen ist absurd. Denn von einem Ernährungsnotstand kann bei einem Lebensmittelimportanteil von 0,05 Prozent aus Japan wohl kaum die Rede sein. Die EU-Kommission nimmt also völlig unnötig eine gesundheitsgefährdende radioaktive Belastung ihrer Bevölkerung in Kauf. Statt die Verbraucher zu schützen, werden diese bewusst gefährdet.
Plutonium und Strontium wurden nicht überprüft
Darüber hinaus muss lediglich die Einhaltung der Grenzwerte für Jod 131, Cäsium 134 und Cäsium 137 bescheinigt werden. Strontium und Plutonium wurden in dieser Verordnung nicht erwähnt.
Lebensmittel aus Japan meiden
Die Katastrophenverordnung bietet keinen ausreichenden Schutz vor radioaktiv verseuchten Lebensmitteln. Es ist schwer zu verstehen, warum die EU ohne Not die ohnehin nicht strengen Grenzwerte erhöht. Das Umweltinstitut München und andere unabhängige Experten empfehlen seit Langem strengere Grenzwerte: 30 bis 50 Bq/kg bei Nahrung für Erwachsene und 10 bis 20 Bq/kg für Kinder, Stillende und Schwangere. Babynahrung sollte 5 Bq/kg nicht überschreiten. Die aufgenommene Strahlung sollte soweit möglich minimiert werden.
Gegenüber foodwatch wurde die Anwendung höherer Grenzwerte aus Fachbehörden ausdrücklich bestätigt. So erklärte Manfred Kutzke, Abteilungsleiter bei dem für die Kontrolle von Lebensmittelimporten zuständigen Institut für Hygiene und Umwelt der Stadt Hamburg: "Die Situation ist wie folgt. Für Produkte aus Japan - und nur für diese - gelten jetzt höhere Grenzwerte als vor dem Atomunfall. Das heißt, würde ein aus dieser Region importierter Pilz eine Belastung von 800 Becquerel pro Kilogramm aufweisen, dann würde dieser zurzeit nicht beanstandet. Vor Fukushima wäre er wegen Überschreitung des Grenzwertes von 600 Becquerel pro Kilogramm beanstandet worden, wie weiterhin auch ähnlich belastete Produkte aus anderen Regionen."