Umweltinstitut München e.V.
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Radioaktiver Abfall: Dritter Workshop des AkEnd

Die Suche nach dem Endlager

Das Logo des Arbeitskreises zur Endlagerung von Atommüll Deutschland

Am 18. und19. Oktober fand in Berlin der dritte und letzte Workshop des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Das Umweltinstitut München e.V. war – wie die beiden letzten Male auch – geladen und konnte zusammen mit Fachleuten, Politikern, Vertretern von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen wie auch von Energieversorgungsunternehmen (EVU) den vom AkEnd vorgelegten Entwurf für das Auswahlverfahren debattieren und kritisch hinterfragen. Ziel des AkEnd ist es, durch ein transparentes Verfahren unter früher Einbindung der Öffentlichkeit an möglichen Standorten eine faire Endlagerauswahl zu ermöglichen. Die Berichte über die ersten beiden Workshops können Sie links im Menü anklicken unter "Atomkonsens".

Zeitlicher Rahmen
Die Bundesregierung hat 1999 den AkEnd eingerichtet und ihn beauftragt, ein nachvollziehbares Auswahlverfahren auf Grundlage wissenschaftlich fundierter Kriterien für die sichere Endlagerung aller radioaktiven Abfälle in Deutschland zu entwickeln. Bis Ende des Jahres 2002 will der AkEnd seine Arbeit abschließen und seine Empfehlungen an Bundesumweltminister Trittin als Grundlage für ein mögliches Vorgehen bei der Endlagerstandortsuche übergeben. Der vom AkEnd ausgearbeitete Entwurf soll mit den Beiträgen und Anregungen der Beteiligten dieses Workshops überarbeitet und ergänzt werden. Die Phase I der Endlagersuche wird damit abgeschlossen.
Nach der Entwicklung des Verfahrens läuft im nächsten Jahr die Phase II: In Bundestag und Bundesrat werden die Vorschläge diskutiert und schließlich soll Ende des Jahres 2003 eine Einigung und Verfahrensfestlegung auf Regierungsebene erfolgen. Diese Einigung muss hinsichtlich der Generationen übergreifenden Verpflichtung und wegen der Flexibilität von Regierungen ein hochrangiger politischer Beschluss oder eine Rechtsverordnung sein, die von allen Parteien getragen wird und damit nicht Gefahr läuft, bei einem möglichen Regierungswechsel wieder rückgängig gemacht zu werden.
Im Jahr 2004 beginnt die dritte und letzte Phase, nämlich die Durchführung des Verfahrens. Die „übertägige“, also oberirdische Erkundung wird begonnen, wobei die regionalen Interessen unter Mitwirkung von Gemeinden, Kommunen und der Bevölkerung mit berücksichtigt werden sollen. Spätestens bis 2010 sollen dann ein oder mehrere Standorte, auf Empfehlung des AkEnd mindestens zwei, für die „untertägige“, also die unterirdische Erkundung bereit sein. Für diese Erkundung werden ca. zehn Jahre einkalkuliert. Das Auswahlverfahren endet schließlich mit der Entscheidung für einen Endlagerstandort.
Im anschließenden atomrechtlichen Genehmigungsverfahren muss der Nachweis für die Sicherheit des Endlagers vom Betreiber erbracht werden. Für dieses Verfahren sind ca. fünf Jahre vorgesehen. Nach einer erfolgten Genehmigung kann das Endlager errichtet werden, wofür ein Zeitrahmen von drei bis fünf Jahren eingeplant ist. Ein nationales Endlager soll nach Wunsch-Vorgabe der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 betriebsbereit sein.

Lagerhalle für Atommüll

Anforderungen an das Endlager
Einige Kriterien, die für die Standortsuche relevant sind, scheinen bereits klar zu sein. So sind sich die AkEnd-Mitglieder einig, dass der Atommüll in tiefen geologischen Formationen gelagert werden soll. Ad acta gelegt sind damit Überlegungen, den Atommüll im Meer zu versenken, im Eis einzuschließen oder ins Weltall zu transportieren. Auch weitere Ausschlusskriterien sind klar: Vulkangebiete und Erdbebenregionen scheiden genauso aus wie die Alpen, da sie in geologischen Maßstäben ein junges Gebirge sind, das noch in Bewegung ist. Auch Flächen, die keine einheitlichen geologischen Formationen aufweisen, werden ausgeschlossen. So ist Granitgestein häufig von Rissen durchzogen, wo Wasser eindringen kann und Gase austreten können. Was übrig bleibt, sind Salz- und Tongesteine.
Aber nicht nur die geologischen Formationen sind ausschlaggebend. Auch darf das Endlager nicht in Ballungsräumen oder in der Nähe von Trinkwasser oder anderen Rohstoffvorkommen errichtet werden. Und schließlich soll darauf geachtet werden, dass Landwirtschaft und Tourismus keine Beeinträchtigung erfahren.
Klar definiert ist auch der Zeithorizont der Lagerung: Eine Million Jahre soll der Atommüll sicher endgelagert werden. Und schließlich besteht Einigkeit, dass eine nationale Lösung gefunden werden muss, ein Abschieben von deutschem Atommüll in ein anderes Land wird nicht erwogen.

Viele offene Fragen
Nach den einzelnen Beiträgen von AkEnd-Mitgliedern oder geladenen Gastrednern konnten sich die Zuhörerinnen und Zuhörer mit Fragen oder Kommentaren in die Diskussion einbringen. Schnell war klar, dass noch viele Fragen offen sind und von der Bundesregierung gesetzte Vorbedingungen selbst vom AkEnd zum Teil kritisch beurteilt wurden.
So zum Beispiel das Ein-Endlagerkonzept, d.h., ein einziges Endlager soll allen radioaktiven Abfall der Bundesrepublik Deutschland aufnehmen. Gegen diese Vorgabe sprach sich Michael Sailer, AkEnd-Mitglied, aus, da die Lagerung von hochradioaktivem zusammen mit schwach- bis mittelaktivem Müll problematisch werden kann. Hochaktiver Abfall hat eine hohe Strahlenbelastung und starke Wärmeentwicklung, während schwach- bis mittelaktiver Müll bei Wärmeeinwirkung Gas entwickeln und dadurch Druck entstehen kann. Diese unerwünschten Wechselwirkungen können nicht kalkulierbare Folgen nach sich ziehen. Deshalb empfiehlt der AkEnd entweder zwei Endlagerstandorte einzurichten oder – wenn es beim Ein-Endlagerkonzept bleiben soll – wenigstens künstliche Barrieren zur Trennung zu installieren.
Umstritten ist nach wie vor die Rückholbarkeit des Atommülls. Für eine mögliche Zugänglichkeit des Endlagers spricht, dass Überwachung und gegebenenfalls erforderliche Reparaturarbeiten an den eingelagerten Behältern stattfinden können. Gegen eine Rückholbarkeit sprechen Argumente, dass terroristischen Angriffen ein begehrliches Ziel geboten würde. Unter Berücksichtigung der Terroranschläge vom 11. September 2001 wird sich der AkEnd wegen eines möglichen Missbrauchs gegen eine Rückholbarkeit aussprechen.

Finanzierung – ein heißes Eisen
Ein heikles Thema ist die Finanzierung der Standortsuche. Während für die Bundesregierung und die AkEnd-Mitglieder das Verursacherprinzip gilt, wonach die Atommüll-Erzeuger zur Kasse gebeten werden müssen, sträuben sich die
Energieversorgungsunternehmen (EVU) nach Kräften. Sie hätten bereits genug investiert in die Erkundung von Gorleben und Schacht Konrad, womit zwei Endlager-Standorte zur Verfügung stünden, an deren Eignung ihrer Meinung nach keine Zweifel bestehen.
Auch die Forderungen, einen Teil der umstrittenen Rückstellungen hierfür zu verwenden oder einen Bundesfonds zu bilden, der von den EVU gespeist werden soll, lehnen sie ab. Die Rückstellungen seien klar definiert für Rückbau und Stilllegung der Atomanlagen. Die Sinnhaftigkeit einer Fonds-Einrichtung wurde auch aus dem Publikum angezweifelt: In Amerika gibt es einen Bundesfonds genau für diesen Zweck. Der Topf ist aber leer, da sich die Regierung aufgrund gähnend leerer Kassen zweckfremd daraus bedient.
Die weitere Finanzierung der Erkundung ist also nicht gesichert. Die AkEnd-Mitglieder mahnen dringend an, dass der Etat für die nächsten Phasen des Auswahlverfahrens von der Bundesregierung in Bälde sicher gestellt wird. Im Koalitionsvertrag wird eine klare Aussage dazu vermisst, die Formulierung erweckt eher Skepsis denn Vertrauen: „Zur Frage der Finanzierung der Erkundungsarbeiten strebt die Bundesregierung eine Verständigung mit den Energieversorgungsunternehmen an, die deren Verantwortung als Abfallverursacher gerecht wird. “ Dies hinterlässt aufgrund der Erfahrung des sog. Atomkonsenses, der ja auch eine Verständigung zwischen Regierung und EVU und eher ein Erfolg der Stromerzeuger denn der Rot-Grünen Regierung war, einen schalen Geschmack. Der kann auch nicht beseitigt werden durch vordergründig harte Worte von Herrn Baake, Staatsminister im Umweltbundesministerium, der die Energieversorger zur Zahlung des Erkundungsverfahrens verpflichten möchte, notfalls auch per Gesetz. Dies werteten die EVU´s allerdings als Bruch des Energiekonsenses, was unabsehbare Folgen hätte. Ärger steht hier also ins Haus, auch wenn gemäß dem Schlusswort von Staatssekretär Baake sechs Millionen Euro für die Phase II des Verfahrens in den Haushalt eingestellt seien.
Auf die Frage, ob es denn in dieser Frage auch schon ein „Kanzlerwort“ gäbe, fand sich niemand, der dies ausdrücklich verneinen konnte. Man wisse von keinem, aber ausschließen wollte es auch niemand. Eine hier ins Feuer gelegte Hand könnte nach den Enthüllungen über die Betriebsverlängerung des Atomkraftwerks Obrigheim, die offenbar auf einem Kanzlerversprechen basiert, leicht Schaden nehmen.

Wie viel Bürgerbeteiligung verträgt das Verfahren?
Keine Einigkeit konnten die AkEnd-Mitglieder erzielen in der Frage, bis zu welchem Schritt die Öffentlichkeit in das Verfahren mit einbezogen werden soll. Dass eine hohe Beteiligung seitens Gemeinden, Kommunen und der ansässigen Bevölkerung gewünscht ist, war von Beginn an klar. Gerade dies machte den völlig neuen Charakter in der Art des Verfahrens aus. Umfragen bestätigen, dass viele Menschen den Bedarf eines Endlagers für Atommüll sehen, auch, dass eine gewisse Bereitschaft da ist, das Endlager in Deutschland zu errichten. Aber: bitte nicht vor meiner Haustür!
Zweck der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung war, dass die Bürgerinnen und Bürger wie auch die betroffenen Gemeinden in den Entscheidungsprozess eingebunden werden, um mögliche spätere Klagen zu vermeiden. Wenn bereits im Vorfeld der Standortfestlegung eine Einigkeit mit den Betroffenen hergestellt werden kann, scheint der Regierung regionaler Protest weniger wahrscheinlich, als es von Gorleben und Schacht Konrad bekannt ist.
Strittig ist nun die Frage, ob es nach der untertägigen Erkundung, also vor einem möglichen Baubeginn, noch ein Votum der Bevölkerung geben soll oder ob die Beteiligung mit dem Einverständnis für eine unterirdische Erkundung endet. Als Argument für ein weiteres Votum spricht, dass zwischen der Entscheidung für eine untertägige Erkundung und der Errichtung des Endlagers Jahre vergehen und die Erkundung Erkenntnisse über die Sicherheit bringen kann, die vorher nicht absehbar waren. Die Gegner argumentieren, dass die Entscheidung für eine untertägige Erkundung die Bereitschaft für ein Endlager in dieser Region bereits beinhaltet. Zudem wäre eine weitere Bürgerbeteiligung im späteren atomrechtlichen Genehmigungsverfahren sowieso gegeben.
Hinsichtlich der Tatsache, dass die Bundesregierung nur ein nachvollziehbar begründetes Votum gegen den Standort in ihren Entscheidungen berücksichtigen würde, sollte unserer Meinung nach ein Votum auch nach der untertägigen Erkundung zugelassen werden. Andernfalls wird das Vertrauen der Bevölkerung einmal mehr aufs Spiel gesetzt und das gesamte Verfahren verliert bezüglich der Öffentlichkeitsbeteiligung seine Glaubwürdigkeit.

Die Rolle von Schacht Konrad und Gorleben
Die Glaubwürdigkeit des Verfahrens hängt sowieso an einem seidenen Faden. Nachdem Schacht Konrad in diesem Jahr von der rot-grünen Bundesregierung genehmigt wurde, erklärten verschiedene Umweltverbände ihren Ausstieg aus diesem Verfahren und kündigten eine weitere Zusammenarbeit mit dem AkEnd auf. Die Aussage, Deutschland sei eine „weiße Landkarte“, wo unvoreingenommen ein Endlagerstandort gesucht würde, wurde von Anfang an kritisiert und mit der Genehmigung von Schacht Konrad ad absurdum geführt. Das Land Niedersachsen hat im Frühjahr dieses Jahres mit der Baugenehmigung von Schacht Konrad das 20 Jahre dauernde Verfahren um den umstrittenen Endlagerstandort in Salzgitter beendet. Der Minister begründete die Genehmigung damit, dass der Antragsteller nun die Voraussetzungen erfüllt habe und deshalb die Genehmigung erteilt werden musste.
Gorleben unterliegt zwar einem Moratorium – die Erkundungsarbeiten wurden ausgesetzt – aber bei Schacht Konrad ist die Argumentation dünn. Hier läge ein faktisches Moratorium vor, wie die Regierung verkündete, da die Genehmigung nicht mit einem sog. Sofortvollzug ausgestattet wurde. Das heißt, dass Klagen aufschiebende Wirkung haben, vor einer gerichtlichen Abhandlung aller Klagen darf mit der Einlagerung nicht begonnen werden.
Mit Gorleben als von den EVU favorisierter Standort für hochaktiven Müll und Schacht Konrad in Salzgitter als bereits genehmigtes Endlager für schwach- und mittelaktiven Atommüll hätte die Regierung „Leichen im Koffer“, wie Wolfgang Ehmke, Sprecher der BI Lüchow Dannenberg, es ausdrückte. Peter Dickel, Sprecher der AG Schacht Konrad, kritisierte die Genehmigung als wegweisende Vorentscheidung für einen Endlagerstandort.

Mitarbeit in Arbeitsgruppen
Nach Vorträgen und Podiumsdiskussionen gab es jeweils Gelegenheit zur Diskussion, einen Nachmittag lang gab es die Möglichkeit, sich an einem von fünf Arbeitsgruppen intensiv zu beteiligen.
Die Themen der Arbeitsgruppen waren:
• Welche Kriterien werden bei der Standortsuche angewandt?
• Wer verhandelt bei der Festlegung des Verfahrens über welche Inhalte?
• Wie viel Demokratie verträgt die Standortsuche?
• Rollenverteilung bei der Durchführung des Verfahrens: Wer betreibt das Verfahren? Wer kontrolliert? Wer trifft die Entscheidungen?
• Positive Regionalentwicklung mit Endlager?
Die Debatte in der AG „Wie viel Demokratie verträgt die Standortsuche?“ verlief sehr lebhaft. Diskutiert wurde z.B. über die sog. Unumkehrbarkeit von Entscheidungen. Was von der Anti-Atom-Bewegung hinsichtlich eines Atomausstiegs gefordert wurde oder auch in der Endlagerfrage wünschenswert scheint, ist nicht ohne Beigeschmack. Unumkehrbare Entscheidungen dürfe es in einer Demokratie nicht geben, wie eine Diskutantin anmerkte, sonst sei sie ihren Namen nicht wert. Deshalb ist es wichtig, einen breiten gesellschaftlichen aber vor allem politischen Konsens in der Endlagerfrage zu finden. Die Flexibilität von Regierungen darf keinesfalls ein Hü und Hott in dieser Frage nach sich ziehen. Da die Atommüll-Entsorgung unbestritten gelöst werden muss, ist es zwingend notwendig, eine Entscheidung auf breiter Basis zu fällen, die parteiübergreifend getragen wird.
Eine andere Thematik betraf die Einbeziehung von Folge-Generationen. Das Nahebringen der Atommüll-Problematik wird z.B. in den Schulen völlig vernachlässigt. Kein Lehrplan sieht eine Heranführung an dieses Thema oder gar eine kritische Auseinandersetzung damit vor. Es sollte dringend darüber nachgedacht werden, die Problematik in Schulen zu bringen, den Schülerinnen und Schülern den Kenntnisstand zu vermitteln, um ihnen die Möglichkeit der demokratischen Einflussnahme im weiteren Entscheidungsprozess zu geben. Nicht wir oder der AkEnd oder die Mitglieder der derzeitigen Bundesregierung werden letztlich über einen Endlagerstandort entscheiden. Es werden unsere Kinder und Enkel sein, die mit diesem schwierigen Problem umgehen müssen.

Ernst gemeint oder Alibi-Verfahren?
Die frühe und intensive Öffentlichkeitsbeteiligung scheint ein guter Schachzug der Regierung zu sein, den schwarzen Peter bei der Entscheidung für einen Endlager-Standort nicht zu bekommen. Um Fehler wie in Salzgitter und Gorleben zu vermeiden, dürfe keine Region aus politischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden. Sobald anhand der Verfahrenskriterien Gebiete für geeignet erachtet werden, sollen dort Bürgerforen eingerichtet werden. Das Forum soll mit einem sog. Kompetenzzentrum ausgestattet werden, wo die Betroffenen unabhängige Experten ihres Vertrauens als Berater einberufen können. An einem „runden Tisch“ sollen Interessenvertreter aller Lobby-Gruppen diskutieren und eine Empfehlung für den Gemeinderat erarbeiten. Dieser wird dann die abschließende Entscheidung treffen.
Gemäß dem einzigen Sozialwissenschaftler im AkEnd, Prof. Detlef Ipsen, sei eine derart umfassende Bürgerbeteiligung, wie sie im Verfahren vorgesehen ist, keine Erfolgsgarantie. Er sei aber sicher, dass keine Beteiligung in jedem Fall zum Misserfolg führe. Der AkEnd hat immerhin die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass auch mit Öffentlichkeitsbeteiligung kein Standort gefunden werden kann, der Akzeptanz findet. Dann – wie soll es anders sein – tritt die sog. Legalplanung in Kraft, d.h., die Bundesregierung wird eine Standortentscheidung treffen.
Für viele Kritiker ist damit klar, worauf es hinaus laufen wird. Angesichts des massiven Widerstandes, der von den Atommüll-Transporten nach Gorleben bekannt und gefürchtet ist, ist schwer zu glauben, dass tatsächlich ein Standort gefunden wird, der regionale Akzeptanz findet. Die vielen Bürgerinitiativen, die an jedem geplanten standortnahen Zwischenlager aus dem Nichts erwachsen sind, sprechen ebenfalls dagegen. Allein mit finanzieller Entschädigung kann das Misstrauen gegen mögliche Gesundheitsgefährdungen und anderweitigen Nachteilen, die eine Region dadurch erfährt, wohl kaum aus der Welt geschafft werden. Aber, es bleibt abzuwarten. Da die Einsicht in die Notwendigkeit einer sicheren Endlagerung des von uns verursachten, nicht weg zu diskutierenden Atommülls groß ist, wird die Hoffnung auf ein Gelingen des Verfahrens seitens des AkEnd nicht aufgegeben.

Alle sind gleich, aber manche sind gleicher
Der AkEnd hat im Vorfeld bei den einzelnen Bundesländern vorgesprochen, um auf die missliche Lage der Endlagerstandortsuche aufmerksam zu machen und klar zu stellen, dass jedes Bundesland theoretisch betroffen sein kann. Auch im bayerischen Landtag waren sie vorstellig und ernteten Verständnis und großzügiges Entgegenkommen. Ein Abgeordneter soll sinngemäß laut Herrn Thomauske, AkEnd-Mitglied, gesagt haben: Wenn wider Erwarten in Deutschland kein Endlager-Standort gefunden würde, dann könne auch in Bayern angefragt werden.

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Aus unserer Mitgliederzeitschrift Umweltnachrichten, Ausgabe 97 / Dez. 2002