Umweltinstitut München e.V.
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Der Ausweg aus dem Entsorgungsengpass

Um ein Atomkraftwerk in Deutschland betreiben zu dürfen, benötigen die Stromversorgungsunternehmen einen so genannten "Entsorgungsnachweis". Das heißt, sie müssen nachweisen, was mit den abgebrannten Brennelementen, sprich, dem Atommüll passiert. Dass dabei weder Mensch, Tier noch Umwelt zu Schaden kommen dürfen, sollte wohl selbstverständlich sein.

Nun ist es bekanntermaßen ja so, dass es weltweit kein Endlager für hochradioaktiven Müll aus Atomkraftwerken gibt, dieser aber täglich weiter produziert wird. Als Entsorgungsnachweis dient den Betreibern jedoch der Transport in die britische Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) Sellafield oder in die französische WAA La Hague. Auch die umstrittenen Castor-Transporte nach Gorleben und Ahaus zählen dazu. Diese beiden Zwischenlager sind die zwei zentralen Lager für hochradioaktiven Atommüll in Deutschland.

Um den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke auch weiterhin abzusichern, verabredete die Bundesregierung mit der Atomindustrie, dass der Bundestag bei der geplanten Änderung des Atomgesetzes ein Gebot verabschieden soll, abgebrannte Brennelemente für mehrere Jahrzehnte bei den Atomkraftwerken zu belassen. Es sollen also Standort-Zwischenlager errichtet werden, damit der Atommüll nicht mehr nur zentral sondern jetzt auch dezentral gelagert werden kann. Inzwischen sind für alle deutschen Atomstandorte Zwischenlager beantragt worden.

Nun hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eine "Zwischenlager-Offensive" begonnen, indem es so genannte Interims-Lager an den 19 deutschen Atomkraftwerken errichten will. Diese sollen "nur vorlaufend zu den Standortzwischenlagern - etwa in fünf Jahren - in Betrieb genommen werden und dienen der zeitlichen Überbrückung bis zur Verfügbarkeit des Standortzwischenlagers vor Ort" (...) "es ist beantragt, die Nutzungsdauer auf acht Jahre zu befristen", so das BfS. Das heißt, dass der stark strahlende Atommüll so lange an dem jeweiligen AKW aufbewahrt werden soll, bis die "richtigen" Standort-Zwischenlager zur Verfügung stehen oder in absehbarer Zeit ein Endlager gefunden wird.

Begonnen mit der Errichtung von Interims-Lagern wird an den beiden AKWs Neckarwestheim und Philippsburg.
Gegen diese Vorhaben gab es in Neckarwestheim 4122 Einsprüche, in Philippsburg nach Angaben des BfS 5219.

Hauptargument der Kritiker ist zum Einen die Sorge um die Gesundheit der Bevölkerung und des Personals durch die zusätzlich von den Interimslagern ständig austretende Gamma- und Neutronenstrahlung und das nichtkalkulierbare Risiko einer Umweltkatastrophe, ausgelöst durch Hochwasser, Erdbeben oder Terroranschlägen. Zum Anderen ist die technische Sicherheit der für die Einlagerung vorgesehenen Behälter (Castor V/19) nicht gewährleistet. So werden zum Beispiel die von der "Internationalen Atomenergie Behörde" (IAEO) verlangten Sicherheitsnachweise für den Castor nur durch Computersimulationen und theoretische Rechnungen erbracht. Ferner fehlen Langzeiterfahrungen mit den Lagerbehältern, vor allem hinsichtlich der Dichtigkeit und dem Materialverhalten. Durch die starke radioaktive Strahlung tritt zudem Materialversprödung ein. Beim Deckeldichtungssystem sind Dehnbolzen, welche die Spannung der Deckeldichtung am Castorbehälter erhalten, ein wichtiger Faktor. Tritt eine Versprödung ein, verlieren sie an Spannkraft und der Deckel wird undicht. Außerdem fehlt am Standort der Interims-Lager eine schnelle Reparaturmöglichkeit. Die geplanten Interimslager sind nicht auf defekte Behälter ausgerichtet, bei denen Strahlung austritt; defekte Behälter dürfen auch nicht transportiert werden. Dieses Problem ist von hoher Relevanz, da die Lagerdauer der Castorbehälter nicht nur für die Zeit in den Interimslagern berechnet ist, sondern noch mindestens 40 Jahre Zwischenlagerung hinzugerechnet werden müssen.

Auf dem 10. Atomrechtssymposium im Juni 1999 in Köln erklärte Umweltminister Jürgen Trittin das Konzept zur Entsorgung des bisher produzierten Atommülls für gescheitert. Dennoch wird jetzt über die dezentralen Zwischenlager und Interimslager die Entsorgung der bestehenden Atomkraftwerke abgesichert. Interimslager sind nichts anderes als CASTOR-Parkplätze unter Betonhauben, mit denen erst einmal der Weiterbetrieb gewährleistet werden soll, ohne dass Brennelementtransporte erforderlich werden. Mit dieser Engpasslösung kommt die Bundesregierung der Atomwirtschaft in der Entsorgungsfrage weit entgegen. Atomkraftwerke laufen so nicht Gefahr, dass sie aufgrund eines offensichtlichen Entsorgungsengpasses abgeschaltet werden müssen.

Susanne Wenisch
aus unserer Mitgliederzeitschrift Umweltnachrichten Ausgabe: 89/2000