EU-Kommission möchte Atomenergie wieder hoffähig machen EURATOM muss beendet und nicht zementiert werden Praktisch durch die Hintertür soll die Atompolitik im Energieerzeugungssektor wieder EU-weit Fuß fassen können. Ginge es nach den Wünschen von EU-Kommissarin Loyola de Palacio, würde der EURATOM-Vertrag aus den 50er Jahren, der Zeit der absoluten Atomeuphorie im zivilen Bereich, in nur leicht modifizierter Form in einer neuen europäischen Verfassung verankert. So würde auch eine Förderung, die wettbewerbsverzerrende und völlig unakzeptable Bevorzugung der Atomenergie im inzwischen liberalisierten europäischen Strommarkt unbefristet zementiert. Damit nicht genug: Über ein zweifelhaftes Kreditvergabesystem sollen von EURATOM auch noch Gelder für den Fertigbau von mit Tschernobyl baugleichen Atomreaktoren nach Osteuropa fließen.  Unterzeichnung des Euratom-Vertrags durch Italien, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Belgien und Luxemburg in Rom 25. März 1957. (Quelle: http://europa.eu.int/comm/) | Historie Die europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) wurde 1957 mit dem Ziel gegründet, die Entwicklung der zivilen Atomenergienutzung in Europa zu fördern. Sie ist also ein Relikt der Nachkriegszeit, eines ungebrochenen Fortschrittsglaubens, in der das „Atoms for Peace“-Märchen von Präsident Eisenhower (s. UN 79/98) die westliche Welt erobern und verbinden sollte, nicht zuletzt, um Macht und Einigkeit zu demonstrieren in Zeiten des Kalten Krieges. Sechs Gründerstaaten, Deutschland, Frankreich, Italien und die Benelux-Staaten schlossen den EURATOM-Vertrag „in dem Bewusstsein, dass die Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt darstellt“, und „entschlossen, die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen, welche (...) zum Wohlstand ihrer Völker beiträgt“ /1/. EURATOM sah sich als eine Versorgungsagentur, die darüber wachen sollte, dass die europäischen Atomtechniknutzer regelmäßig und gerecht mit Nuklear-Material versorgt würden. Der EURATOM-Vertrag (EV) ist neben dem Vertrag der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und dem Vertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) einer der drei Gründungsverträge der Europäischen Union. Er legt europaweit verbindlich Strahlenschutznormen für die Bevölkerung fest und regelt den Handel mit Nuklearmaterial. Während der EWG-Vertrag im Laufe der Jahre weiterentwickelt wurde und der Vertrag für Kohle und Stahl im Jahr 2002 nach 50-jähriger Laufzeit ausgelaufen ist, bleibt EURATOM der einzige eigenständige Vertrag außerhalb des Europäischen Gemeinschaftsvertrages.  Schon 1958: Träume vom Mini-Reaktor | Status Dieses Konstrukt ist nicht mehr zeitgemäß. Nicht nur Deutschland hat die Atomenergienutzung zeitlich begrenzt und damit den „Atomausstieg“ erklärt, auch Belgien, Holland, Schweden und Spanien haben politische Ausstiegsentscheidungen getroffen oder ein Moratorium angekündigt. Österreich hat sich bereits vor Fertigstellung des ersten Atomreaktors per Referendum gegen die Nutzung von Atomkraft ausgesprochen und Italien hat nach der Tschernobyl-Katastrophe, ebenfalls durch ein Referendum, den Atomausstieg quasi per Sofortvollzug betrieben. Dänemark, Griechenland, Irland, Luxemburg und Portugal haben auf diese Technik gänzlich verzichtet. Lediglich Frankreich, Großbritannien und Finnland haben noch keine Ausstiegspläne geäußert, sie halten erklärtermaßen an der Stromgewinnung über Atomkraft zumindest derzeit noch fest. Allerdings wurden auch in diesen Ländern seit Jahrzehnten keine neuen Atomkraftwerke mehr gebaut, der letzte europaweite Auftrag für einen Neubau erging 1991 in Frankreich. Einzig in Finnland gibt es derzeit Überlegungen für einen Reaktorneubau. Die Atomstromgewinnung ist in Europa also eher ein Auslaufmodell als eine förderungswürdige Energietechnik. Analog zum Auslaufen des EGKS-Vertrages (der auf 50 Jahre befristet war) hat das Europäische Parlament nun vorgeschlagen, auch den EURATOM-Vertrag (der allerdings unbefristet ist) auslaufen zu lassen. Mit einer 50jährigen Laufzeit wäre er damit im Jahr 2007 zu Ende. Das Präsidium des Europäischen Konvents hat im Januar 2003 einen Entwurf für eine europäische Verfassung ausgearbeitet und möchte der Union darüber einen einheitlichen institutionellen Rahmen geben. Danach wäre eine Weiterführung des eigenständigen EURATOM-Vertrages widersinnig. Das „Nuklearpaket“ Die Europäische Kommission dagegen hat eigene Pläne: In einem „Nuklearpaket“ hat EU-Kommissarin de Palacio im November 2002 einen Vorschlag für die künftige Regelung der Atomenergie unter EURATOM vorgelegt. Als Reaktion auf die bevorstehende Erweiterung der Europäischen Union sieht die Kommission dieses Maßnahmenpaket als „wahres und umfassendes Gemeinschaftspaket für die nukleare Sicherheit und die Versorgungssicherheit“/2/. Das Konzept ruht auf drei Pfeilern: • Sicherheit kerntechnischer Anlagen, die derzeit betrieben oder stillgelegt werden • Entsorgung radioaktiver Abfälle • Handel mit Kernmaterialen (Natururan und angereichertes Uran) mit Russland Mit diesem Paket sollen gemeinsame Normen und Kontrollmechanismen geschaffen werden, die gewährleisten, dass auf dem gesamten Gebiet der EU die gleichen rechtsverbindlichen Sicherheitskriterien einheitlich angewandt werden. Dass die Kriterien nicht nur für die neu hinzukommenden Mitgliedstaaten verbindlich sind, sondern EU-weit gelten sollen, ist für die Kommission unverzichtbar. Bautechnische Sicherheit Anders als beim Strahlenschutz hat die EU-Kommission nämlich keine Kompetenz, etwa die bautechnische Sicherheit von Atomanlagen zu überprüfen oder zu regeln. Hinsichtlich der Ost-Erweiterung der EU kämen aber eine Reihe von nach westlichen Standards gar nicht genehmigungsfähigen Atomanlagen in die Union, auf deren Sicherheit die EU keinen Einfluss hätte. Und dass nukleare Sicherheit von Atomreaktoren keine nationale Angelegenheit mehr ist, dürfte seit Tschernobyl unumstritten sein. Die Kommission möchte sich damit also ein Mitspracherecht sichern. Endlagerung Auch bezüglich der weltweit noch immer nicht gelösten Frage nach der Entsorgung von radioaktiven Abfällen macht sich die Kommission Sorgen. In ihrem Vorschlag wird die Einlagerung in tiefen geologischen Gesteinsschichten befürwortet, da sie nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik als sicherste Barriere gilt. Der Entwurf schlägt einen straffen Zeitplan vor: Bis spätestens 2008 müssten die Mitgliedsländer die Wahl für einen Endlagerstandort für hoch radioaktive Abfälle getroffen haben, bis 2018 sollten die Lager betriebsfähig sein. Dabei wird offen gelassen, ob es nationale oder von mehreren Staaten genutzte Endlager geben soll. Für schwach- und mittelaktive Abfälle soll die Einlagerung spätestens im Jahr 2013 erfolgen können. Gleichzeitig sieht der Vorschlag vor, die Forschung auf dem Abfallsektor voran zu treiben und einzelstaatliche Forschungsprogramme zu koordinieren. Handel mit Nuklearmaterial Schließlich möchte die Kommission die Versorgungssicherheit verbessern: Der Entwurf sieht vor, dass sie ein Abkommen zwischen EURATOM und der Russischen Föderation über den Handel mit Kernmaterialien aushandeln kann. Zeitgleich mit den von den USA erlassenen Ausfuhrbeschränkungen für hoch angereicherten Uran-Brennstoff, sah sich EURATOM ab 1992 nach weiteren Bezugsquellen um. Russland wurde ein wichtiger Lieferant von Natururan und auch angereichertem Uran, zumal das Material zu Preisen unterhalb des Weltmarktniveaus angeboten wurde. Eine übermäßige Abhängigkeit von der Russischen Föderation sollte aber vermieden werden, da sonst für die europäische Industrie, insbesondere die Anreicherungsbranche, Existenzgefahr drohte. Gerade hinsichtlich der EU-Ost-Erweiterung, die eine Vielzahl von Atomreaktoren in die Gemeinschaft bringen wird, wollte man sich auf diese Weise ein Mitspracherecht und den Fortbestand der europäischen Versorgungsindustrie sichern. Die EU-Kommission wirbt für ihren Vorschlag mit der Argumentation, dass mit dem EURATOM-Vertrag bereits frühzeitig ein wichtiges Regelwerk im Bereich Strahlenschutz errichtet wurde. Die Sicherheit von Nuklearanlagen aber bliebe außen vor, eine ähnliche Entwicklung habe hier nicht stattgefunden. Gerade dies sei im Zuge der EU-Ost-Erweiterung unabdingbar. Eine Mogelpackung? Zunächst erscheinen EU-weite, gemeinsame Sicherheitskriterien für Atomanlagen grundsätzlich begrüßenswert. So stellt sich doch der West-Bürger darunter ein Anheben des Sicherheitsniveaus der berüchtigten Ost-Reaktoren auf den vielgepriesenen „Westlichen Standard“ vor. Auch, dass die Kommission sich Gedanken über die Kosten der Stilllegung von Atomreaktoren in West wie in Ost macht, scheint beruhigend, sind doch im Osten kaum oder keine Rückstellungen, so wie sie z.B. in Deutschland von den Betreibern geleistet werden müssen, für eine Stilllegung vorgenommen worden. Ein von der EU-Kommission vorgeschlagener unabhängiger Fonds, der einer Verfügungsgewalt der Atombetreiber entzogen wäre, scheint hier durchaus sinnvoll, auch wenn noch nicht so klar ist, wer in den Fonds letztlich einzahlen wird. Was sich aber wie eine rühmliche Wahrung der Sicherheitsinteressen der Bevölkerung darstellt, ist bei genauerem Betrachten nichts als eine weitere massive Subventionierung der Atomindustrie. Im Kommissions-Vorschlag für eine Erneuerung des EURATOM-Vertrages /3/ ist von der Notwendigkeit eines globalen Konzeptes für die nukleare Sicherheit die Rede, von unabhängigen Prüfsystemen, und nicht zuletzt von angemessenen finanziellen Ressourcen, die nicht nur für die Nachrüstung oder Stilllegung von Atomreaktoren anfallen, sondern ganz wesentlich auch für die Entsorgung der nuklearen Abfälle. Der Leser kommt unweigerlich zum Schluss, dass die friedliche Nutzung der Atomenergie, vom Normalbetrieb über die Stilllegung bis hin zur Endlagerung der radioaktiven Abfälle, ein durchaus gefährliches und zu überwachendes Unterfangen und nur mit viel Geld zu sichern ist. Inwieweit Gelder nicht besser in andere Energiequellen investiert werden sollten, wird nicht betrachtet. Zeitrahmen nicht realistisch Die strikte und sehr knappe Zeitvorgabe der EU-Kommission für die Errichtung von Endlagern in der Europäischen Union ist nicht verwirklichbar. Deutschland hat mit der Suche nach einem Endlager für die radioaktiven Abfälle neue Wege mit demokratischem Aspekt eingeschlagen: Die Bundesregierung hat einen Arbeitskreis, den AkEnd, eingesetzt und beauftragt, Kriterien für die Suche nach einem Lager als auch für die Findung der dazu nötigen Akzeptanz bei der Bevölkerung darzulegen (s. UN 91/01, 93/01, 97/02). Den Abschlussbericht ihrer Empfehlungen haben die AkEnd-Mitglieder Ende 2002 an Bundesumweltminister Trittin übergeben. Die Zeitspannen für die einzelnen Schritte bis zur Inbetriebnahme eines künftigen deutschen Endlagers sind zwar wesentlich größer als von der EU-Kommissarin vorgegeben, aber trotzdem sehr ehrgeizig. In Deutschland wird ein betriebsbereites Endlager für 2030 anvisiert, im Vergleich zur EU-Vorgabe bis 2018. Innerhalb von 15 Jahren ein Endlager aus dem Boden zu stampfen, ist aber keinesfalls realistisch. Weltweit gibt es noch kein einziges Endlager für hoch radioaktive Abfälle, einige Länder sind derzeit dabei, eine nationale Lösung für das immer dringlicher werdende Problem zu suchen. Eine Patentlösung ist nicht in Sicht. Die nicht vorhandene Möglichkeit, radioaktive Abfälle los zu werden, blockiert offenbar in den Augen der EU-Kommission die Weiternutzung der Atomenergie. Möglichst ohne großes Aufheben ein unterirdisches Lager zu finden, möglichst weit weg, in einer unbewohnten Gegend, und alle europäischen radioaktiven Abfälle einzufüllen, wäre offenbar der Traum. Dann wäre das lästige Problem mit den Abfällen endlich erledigt und es gäbe ihrer Meinung nach keine Argumente mehr gegen eine Fortführung der Atomenergienutzung. EURATOM-Kredite Mit Bekanntwerden des Kommissions-Vorschlags über die Kreditmittelvergabe für osteuropäische Atomreaktoren ist die fragwürdige, atomfreundliche Position der EU-Kommission noch deutlicher geworden. Ursprünglich wurde festgesetzt, dass EURATOM-Kredite an Russland nur vergeben werden dürfen, wenn die Sicherheit der Atommeiler erhöht wird und gleichzeitig andere, ältere Reaktoren stillgelegt werden. Die Finanzierungshilfe über Kredite wurde 1977 eingerichtet: Der Europäische Rat stellte der Kommission Mittel für die Vergabe von EURATOM-Krediten zur Verfügung. Diese zinsgünstigen Darlehen können für den Bau von Atomanlagen bei der Kommission beantragt werden. Von dieser Möglichkeit wurde über zehn Jahre lang von verschiedenen europäischen Ländern gerne Gebrauch gemacht, etwa 50 Kredite in Gesamthöhe von ca. 2,8 Milliarden Euro wurden vergeben. Seit 1989 blieben allerdings die Anträge aus. Mangels weiterer Neubauvorhaben nach der Tschernobyl-Katastrophe wurde das Vergabefeld geöffnet. Firmen der europäischen Gemeinschaft konnten jetzt auch Kredite für die sicherheitstechnische Nachrüstung von Atomreaktoren in Osteuropa beantragen.  Non-Paper. Tab.: "Summary of EURATOM Loans 1977 - 2002" /4/ Zum Vergrößern Bild anklicken | Non-Paper Im Januar 2003 wurde ein sog. Non-Paper /4/, ein geheimes, nicht veröffentlichtes Papier publik. Dabei handelt es sich um eine im Dezember 2002 von der EU-Kommission erstellte Auflistung der laufenden EURATOM-Kredite. Anlass für das Non-Paper war eine Anfrage der Mitgliedstaaten, wofür eine im November 2002 von der Kommission vorgeschlagene Aufstockung der EURATOM-Kredite von bisher 4 auf 6 Milliarden Euro verwendet werden soll. Denn erst, wenn laufende Kredite die Gesamtsumme von 3800 Millionen Euro erreicht haben, würde eine Aufstockung nötig werden. Die Kommission verteidigte ihr Ansinnen und erklärte, dass mit dem Geld vor allem die Stilllegung oder die notwendige Nachrüstung von osteuropäischen Atomanlagen unterstützt werden solle. Bei genauerem Hinsehen entpuppte sich die angeblich notwendige Aufstockung als Rechentrick, da Gelder eingerechnet waren, die unter Vorbehalt bewilligt, aber aus guten Gründen zurückgehalten wurden. Dem Papier zufolge hatte die Kommission Ende 2000 zwei Kredite beschlossen: Einmal für die Nachrüstung der bulgarischen Meiler Kosloduj 5 und 6 in Höhe von 212,5 Mio. Euro und 688 Mio. Euro für den Bau von zwei neuen Atomkraftwerken in der Ukraine (Khmelnitsky 2 und Rovno 4, „K2R4“). Die Gelder für die Reaktoren K2R4 sind jedoch nicht ausbezahlt worden, weil die Ukraine die gleichzeitig geforderten Sicherheitsauflagen nicht erfüllt hat. Zurzeit ist bei EURATOM nur ein einziger Neuantrag anhängig, nämlich 250 Mio. Euro für den Neubau des rumänischen Atomkraftwerks Cernavoda 2. Auch bei diesem Reaktor handelt es sich nicht um die Verbesserung der Sicherheit, sondern um einen Neubau mit einem kanadischen Reaktorkonzept. Eine Aufstockung des Kreditvolumens ist also nicht notwendig, die 3,8 Milliarden-Eurogrenze ist bei weitem nicht erreicht. Für die Stilllegung wegen erheblicher Sicherheitsbedenken sind acht Reaktoren vorgeschlagen: Kozloduj 1 – 4 in Bulgarien, Ignalina 1 – 2 in Litauen und Bohunice 1 – 2 in der Slowakei. Für die Fertigstellung stehen sechs russische Atomanlagen auf der Liste: Kalinin NPP 3 & 4, Balokovo NPP 5 & 5, Rostov NPP 2 und Kursk NPP 5. Finanzierung eines Tschernobyl-Reaktortyps Mit dieser Auflistung der fertig zu stellenden Atomreaktoren begibt sich die EU-Kommission endgültig auf Glatteis. Der russische Reaktor Kursk NPP 5 ist ein sog. RBMK-Reaktor, also baugleich mit dem havarierten Tschernobyl-Meiler. Eine Finanzierung dieses Reaktors untergräbt die Glaubwürdigkeit der EU-Kommission vollständig, schreibt sie sich doch die atomare Sicherheit als oberste Priorität auf ihre Fahnen. Es kann nicht angehen, dass über EURATOM ein Atomreaktor finanziert wird, der erwiesenermaßen mit einer nicht akzeptablen Technik ausgestattet ist. Dieser Fertigbau entspricht keinesfalls dem Stand von Wissenschaft und Technik und muss deshalb gestoppt werden. Damit entlarvt sich die Kommission als Handlanger der Atomlobby, der Schutz von Umwelt und Gesundheit bleibt hinter den wirtschaftlichen und politischen Interessen auf der Strecke. Wiedereinstieg durch die Hintertür Die EU-Kommission versucht offensichtlich, die Atomenergie wieder hoffähig zu machen. Ihre politische Aufgabe, die Sicherheit von Atomanlagen zu erhöhen und die nuklearen Risiken zu reduzieren, erfüllt sie mit der Finanzierung eines Atomreaktors mit unakzeptabler und nicht nachrüstbarer Technik keinesfalls. Es besteht der dringende Verdacht, dass der Atomenergie wieder Tür und Tor geöffnet werden soll und zwar mit äußerst fadenscheinigen und nicht stichhaltigen Begründungen. Deshalb fordert das Umweltinstitut München e. V., das Relikt ‘EURATOM-Vertrag‘ endlich aufzulösen und stattdessen Gelder für alternative Energiequellen bereit zu stellen. Wir fordern die Bundesregierung wie auch die anderen EU-Mitgliedstaaten auf, sich dem Ansinnen zu widersetzen, eine nur leicht modifizierte EURATOM-Vertragsfassung anzunehmen. Eine Beibehaltung der Subventionierung der Atomindustrie und das Einbinden des EURATOM-Vertrages in eine europäische Verfassung, die keinerlei demokratischer Kontrolle unterliegt, muss unter allen Umständen verhindert werden. /1/ EURATOM-Vertrag, Präambel, 25.3.1957 /2/ Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr: Gemeinschaftskonzept für die nukleare Sicherheit in der EU, 6.11.2002 /3/ Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, Nukleare Sicherheit im Rahmen der europäischen Union, 6.11.2002 /4/ Non-Paper – Responses to questions raised in the Meeting of Financial Counsellors of Permanent Representations of 10 December 2002
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Aus unserer Mitgliederzeitschrift Umweltnachrichten, Heft 98 / Mai 2003
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