Atomkonsens enttäuschend: Kein Ausstieg sondern geordneter Rückzug Atomenergie ist nicht die Zukunftsenergie, auf die gebaut werden kann. Die Entscheidung, auszusteigen und eine Energiewende einzuleiten, ist eine zukunftssichernde Maßnahme. Die Vereinbarung, die Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen am 14. Juni 2000 dazu getroffen haben, hat für viel Unmut aus den unterschiedlichsten Lagern geführt. Während der Ausstieg aus der Atomkraft den einen nicht weit genug geht, sehen die anderen darin eine Fehlentscheidung. Die Vereinbarung ist das Ergebnis von fast zwei Jahren Konsensverhandlungen. Und da ein Konsens auch immer ein Kompromiss ist, soll im Folgenden der vereinbarte Atomkompromiss unter Herausstellung der Schwachpunkte kritisch betrachtet werden. Dabei wird der Standpunkt des Umweltinstitut München e.V. vorgestellt, das sich seit mehr als 14 Jahren für einen schnellstmöglichen Ausstieg aus der Atomenergie eingesetzt hat und das Ergebnis für enttäuschend hält. Der historische Kompromiss Vor etwa zwei Jahren ist eine neue rot-grüne Bundesregierung mit dem Versprechen angetreten, den Ausstieg aus der Atomkraft "umfassend und unumkehrbar" zu regeln. Am 15. Juni 2000 wurde nun der Öffentlichkeit das Ergebnis der langen und zähen Konsensverhandlungen, wie in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, vorgestellt. Regierung und vier Energieversorgungsunternehmen (EVU) hatten sich zuletzt in vertraulichen Gesprächen auf Rahmenbedingungen für den befristeten Weiterbetrieb der bestehenden Atomkraftwerke geeinigt. Die Vereinbarung wurde zwar paraphiert, bedarf aber noch der Zustimmung der Aufsichtsgremien. Außerdem müssen noch die Atomkraftbetreiber zustimmen, die nicht an den Verhandlungen beteiligt waren. Die Eckpunkte der Vereinbarung sollen dann in einer Atomrechtsnovelle in gültiges Recht umgesetzt werden. Die Zukunft der Atomkraft in Deutschland, so wie sie geregelt wurde, ist in einer 13-seitigen Vereinbarung mit fünf Anhängen zusammengefasst. Schon in der Einleitung wird klar, dass die Atomwirtschaft eine möglichst komfortable Absicherung des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke ausgehandelt hat. Neue Atomkraftwerke wollte die Energiewirtschaft in absehbarer Zeit ohnehin nicht errichten und es ist Fakt, dass die technische und/oder betriebswirtschaftliche Laufzeit ihrer Anlagen begrenzt ist, auch wenn die Betriebsgenehmigungen unbefristet sind. Zwar "respektieren die EVU die Entscheidung der Bundesregierung, die Stromerzeugung aus Kernenergie geordnet beenden zu wollen" und sie akzeptieren eine befristete Nutzung ihrer Anlagen ohne Entschädigung, aber dafür muss von Regierungsseite "der ungestörte Betrieb der Kernkraftwerke wie auch deren Entsorgung gewährleistet werden". Auch wenn der Bundeskanzler in dem Konsens zum Atomausstieg einen "hoch rationalen, fairen und historischen Kompromiss" sieht, so ist dieser doch eine herbe Enttäuschung für all diejenigen, die jahrzehntelang mit guten Argumenten gegen die Atomenergienutzung in Deutschland gekämpft haben.  Atomkonsens: Es darf nochmal soviel Atomstrom erzeugt werden wie bisher. | Restlaufzeiten und Strommengen Der entscheidende Schritt zu einer Einigung wurde durch das Konzept der flexiblen Laufzeiten und ein geeignetes Rechenmodell erreicht. So brauchten sowohl die Regierungsseite ihre Laufzeitvorstellung von 32 Jahren als auch die Betreiberseite die ihrige von 35 Jahren nicht aufzugeben. Dies ist so zu verstehen: - Die Berechnung der Restlaufzeiten erfolgt nicht in Jahren sondern für jede Anlage in Strommengen. Dadurch gehen zeitweilige Betriebsunterbrechungen - z.B. aufgrund von Störfällen oder Sicherheitsmängeln - nicht zu Lasten der Betreiber. Je mehr Ausfallzeiten, um so länger bleibt ein Atomreaktor in Betrieb.
- Die Restlaufzeiten sind flexibel, d.h. die Unternehmen können die Produktionsrechte zwischen den einzelnen Anlagen verschieben. Die Flexibilität erlaubt, Strommengen von weniger wirtschaftlichen auf wirtschaftlichere (von älteren auf jüngere bzw. von kleineren auf größere) Atomkraftwerke zu übertragen. Damit wird die Festlegung auf ein verbindliches Enddatum der Atomkraftnutzung verhindert. Es ist gewährleistet, dass die neueren Kraftwerke fast bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts Strom produzieren können.
- Bei der Umrechnung von Restlaufzeiten in Reststrommengen wird von einer Gesamtlaufzeit je Anlage von 32 Kalenderjahren ausgegangen. Die ab dem 1.1.2000 noch verbleibende Restlaufzeit wird auf der Basis einer jahresbezogenen Referenzmenge für jede Anlage in Reststrommengen umgerechnet. Die 19 laufenden Atomkraftwerke dürfen danach bis zu ihrer Stilllegung zusammen noch 2.623,3 TWh (1 TWh = 1 Mrd. kWh) Strom erzeugen. Dies entspricht in etwa der Strommenge, die bisher in diesen Reaktoren hergestellt wurde. Folglich wird sich die bisher angefallene Atommüllmenge noch verdoppeln.
Wenn man wie in der Vergangenheit von einer durchschnittlichen Leistung dieser Reaktoren von 78 % ausgeht, stellt man fest, dass mit der festgelegten Reststrommenge im Mittel Gesamtlaufzeiten von etwa 36 Kalenderjahren erreicht werden. Es gibt nämlich einige Besonderheiten bei den Berechnungsmodalitäten, die laufzeitverlängernd wirken: - Die Gesamtlaufzeit beginnt mit dem Start des kommerziellen Leistungsbetriebs und nicht mit der Erstkritikalität. Damit wird der Probebetrieb, der sich rückblickend zwischen 2 und 16 Monaten bewegte und den die Meiler durchlaufen mussten, nicht mitgezählt.
- Die jahresbezogene Referenzstrommenge berechnet sich nicht aufgrund der bisher in einer Anlage im Durchschnitt erzeugten Strommenge. Für jedes Kraftwerk wird statt dessen mit dem Durchschnitt aus den fünf besten Betriebsjahren zwischen 1990 und 1999 gerechnet.
- Zusätzlich wird ein Aufschlag von 5,5 % als Bonus dazu addiert, weil sich die Jahresproduktion aufgrund von Leistungserhöhung und technischer Optimierung zukünftig erhöhen kann.
- Für das Atomkraftwerk Obrigheim, das im März 1969 den Leistungsbetrieb aufgenommen hat (Erstkritikalität Sept. 1968) und demnächst abgeschaltet werden müsste, wurde eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2002 vereinbart.
- Für das durch Gerichtsbeschluss abgeschaltete Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich wurde eine Sonderregelung getroffen. Es wird eine virtuelle Laufzeit von elf Jahren angerechnet und damit dem Unternehmen RWE das Recht auf Erzeugung von 107,25 TWh in anderen Atomkraftwerken zugesprochen. Die Menge soll auf die Atomkraftwerke Emsland, Gundremmingen und Biblis B übertragen werden. RWE verzichtet dafür auf Entschädigungsforderungen gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz, das unter damaliger CDU-Regierung die nicht gerichtsfeste Genehmigung erteilt hatte.
 Grüne Parteimitglieder protestieren gegen den Konsens | Ungestörter Betrieb Die Rahmenbedingungen für den weiteren Betrieb der Reaktoren zeigen deutlich, welchen Handlungsspielraum die Regierungsseite für den Konsens geopfert hat. - Den kerntechnischen Anlagen in Deutschland wird ein "international gesehen hohes Sicherheitsniveau" bestätigt, das auch weiterhin gewährleistet werden soll. Dennoch ist mit einem Absinken der Sicherheitskultur in den Atomkraftwerken während der Zeit des Auslaufens zu rechnen. Die Bindung von Nachrüstungen an den Stand von Wissenschaft und Technik, wie bisher üblich, ist nicht ausdrücklich genannt. Vielmehr wird gesagt, dass der derzeitig bestehende Sicherheitsstandard lediglich zu halten sei und dass dies durch alle zehn Jahre vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfungen gewährleistet werden soll. Also sind auch die im Koalitionsvertrag noch jährlich vorgesehenen Sicherheitsüberprüfungen vom Tisch. Praktischerweise werden die Betreiber auch gleich bei der Festlegung der Rahmenbedingungen für die Überprüfungen direkt beteiligt.
- Die Bundesregierung verzichtet darüber hinaus auf Maßnahmen, mit denen die Atomenergie gegenüber anderen Energieträgern einseitig wirtschaftlich belastet wird. Damit ist auch die Besteuerung von Kernbrennstoffen ausgeschlossen, wie der Wirtschaftsminister bestätigt hat. Dabei wäre gerade durch diese Maßnahme eine Gleichstellung mit anderen Energieträgern herbeizuführen gewesen. Es bleibt also nach wie vor bei einer Bevorzugung und bei Subventionen für die Atomwirtschaft, auch wenn der Förderzweck im Atomgesetz gestrichen wird.
- Die Betreiber müssen die Deckungsvorsorge für ihre Anlagen von 500 Mio. DM auf 5 Mrd. DM erhöhen. Aber eine gewisse Ausgestaltungsfreiheit wird zugestanden und es sind drei Möglichkeiten ausgelotet worden:
- Es wird eine Versicherungsgesellschaft gefunden, die bereit ist, in der neu festgesetzten Höhe abzuschließen.
- Die Bundesrepublik Deutschland tritt an die Stelle der Versicherungsgesellschaft.
- Die Betreiber haften über einen großen Versicherungspool füreinander. Damit bleiben sowohl die Prämien für die einzelnen Reaktoren als auch die ökonomische Belastung für die einzelnen Betreiber unverändert.
Die dritte Möglichkeit, da für alle Beteiligten die günstigste, hat sicherlich die besten Aussichten, umgesetzt zu werden. Elegante Entsorgung Laut Koalitionsvertrag war das bisherige Entsorgungskonzept gescheitert. Die Bundesregierung gewährleistet nun den EVU in acht Eckpunkten die Entsorgung. - An den Kraftwerksstandorten werden Zwischenlager errichtet. Diese wurden bereits von allen Betreibern im Vorgriff beantragt. Durch die flexiblen Restlaufzeiten sind sie in Bezug auf ihre Größe nun nicht mehr eingrenzbar. Bis die dezentralen Zwischenlager etwa 2005 zur Verfügung stehen, werden "vorläufige Lagermöglichkeiten" geschaffen, d.h. es wird so genannte Interimslager oder Transportbereitstellungsplätze auf dem Kraftwerksgelände geben.
- Ab dem 1.7.2005 wird die Entsorgung abgebrannter Brennelemente auf die Direkte Endlagerung beschränkt. Das bedeutet aber noch nicht das Ende der Wiederaufarbeitung. Bis zu diesem Zeitpunkt sind nämlich Transporte zu den Wiederaufarbeitungsanlagen zulässig und die angelieferten Mengen dürfen auch verarbeitet werden. Dies reicht aus, um die Wiederaufarbeitung deutschen Atommülls mindestens noch 15 Jahre zu betreiben. Noch weit über 2005 hinaus werden also die flüssigen radioaktiven Abfälle der Wiederaufarbeitung ins Meer gepumpt werden und auch die Notwendigkeit für Rücktransporte von verglasten hochradioaktiven Abfällen wird bestehen bleiben. Da der Nachweis der schadlosen Verwertung vorausgesetzt wird, muss darüber hinaus alles abgetrennte Plutonium in MOX-Brennelemente verarbeitet werden, die dann auch in den Atomkraftwerken eingesetzt werden müssen. Damit fällt die rot-grüne Regierung weit hinter ihre in der Vergangenheit geäußerten Prinzipien zurück.
- Bis zur Inbetriebnahme der Standortlager sollen verbrauchte Brennelemente weiterhin entweder in die Zwischenlager Gorleben und Ahaus oder zur Wiederaufarbeitung nach England oder Frankreich transportiert werden. Mit der Genehmigung der WAA-Transporte wird noch im Sommer 2000 gerechnet. Von der versprochenen "drastischen Reduzierung" der Transporte ist leider vorerst noch nichts in Sicht.
- Die prinzipielle Eignung von Gorleben als Endlagerstandort wird bestätigt. Ein Moratorium von 3 bis 10 Jahren soll dazu dienen, die grundsätzlichen Eignungskriterien der internationalen Diskussion anzupassen. Von der Suche neuer Endlagerstandorte ist in der Vereinbarung nicht die Rede. Auch der bei der letzten Atomrechtsänderung aufgenommene Passus, der die Enteignung von Graf Bernstorff ermöglicht, weil er in einem Teil des Gorlebener Salzstocks Salzrechte besitzt, wird nicht angetastet.
- Die Pilotkonditionierungsanlage in Gorleben wird genehmigt, aber auf die Reparatur schadhafter Behälter eingeschränkt.
- Schacht Konrad wird genehmigt. Lediglich der Antrag auf Sofortvollzug wird zurückgenommen, um eine gerichtliche Überprüfung vor Inbetriebnahme zu ermöglichen. Von der Vorstellung, dass zukünftig nur ein Endlager benötigt werden soll, wie in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, wurde Abschied genommen.
- Jedwede Entschädigungs- oder Rückzahlungsansprüche im Zusammenhang mit Gorleben oder Schacht Konrad werden nicht geltend gemacht. Die Offenhaltungskosten von Gorleben werden von den EVU übernommen.
- Der Entsorgungsvorsorgenachweis wird angepasst. Fortschritte bei der Suche nach einem Endlager sind dann nicht mehr zu belegen, das Abstellen der Behälter auf dem Reaktorgelände wird anerkannter Entsorgungsnachweis sein. Damit sind die Atomkraftbetreiber wohl bald ihre Entsorgungsprobleme los, ganz im Gegensatz zu den kommenden Generationen.
Demokratieverständnis Die Bundesregierung hat in der Konsensvereinbarung nahezu jede Forderung der Atomkraftbetreiber übernommen. Der Konsens sollte nämlich gemäß dem Bundeskanzler in jedem Fall und entschädigungslos zustande kommen. Doch damit nicht genug: Die Bundesregierung lässt sich nun auch noch bei der Umsetzung des Konsenses von den Atomkaftbetreibern kontrollieren. Die Betreiber werden nicht nur am Leitfaden für die Sicherheitsüberprüfungen mitarbeiten. Sie werden in der ständigen Koordinierungsgruppe zur Durchsetzung der Transporte mitwirken und auch gemeinsam mit der Regierung die Umsetzung der Vereinbarung in die Atomgesetznovelle beraten. Und dann wird noch eine hochrangige Arbeitsgruppe, bzw. Monitoringgruppe, berufen, die sich aus drei Vertretern der beteiligten EVU und drei Vertretern der Regierung zusammensetzt. Sie soll die Umsetzung der gemeinsamen Vereinbarung begleiten und gemeinsam, also im Konsens, die Umsetzung der Vereinbarungen bewerten. Wer regiert in diesem Land? Wer ist in diesem Land für die Gesetzgebung zuständig und wer für die Einhaltung der Gesetze? Der Blick in die Vereinbarung lässt Zweifel am Demokratieverständnis aufkommen. Es verwundert, dass die Bundesregierung freiwillig ihre Zuständigkeit und ihre Instrumente aus der Hand gibt. Positive Signale Der ausgehandelte Kompromiss wird unterschiedlich beurteilt. Die Verhandlungspartner halten ihn für vertretbar. Die Unionsparteien glauben, nicht auf die Atomenergie verzichten zu können und drohen sogar mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Dagegen geht er denen, die sich einen schnellen Ausstieg gewünscht haben, nicht weit genug. Obgleich das Umweltinstitut München e.V. am Konsens heftige Kritik übt, sind durch den Ausstieg auch positive Signale zu erwarten. Der Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie, auch wenn es nur ein geordneter Rückzug ist, könnte weltweit Symbolwirkung haben. Immerhin ist unter Einbindung der Industrie ein Fahrplan für das Auslaufen der Atomenergie festgelegt worden. Der Neubau von Atomkraftwerken soll verboten und der Förderzweck im Atomgesetz soll gestrichen werden. Selbst die Wiederaufarbeitung wird, wenn auch nicht sofort, so doch beendet. Und das gilt auch für den Betrieb der Atomkraftwerke, auch wenn das letzte vielleicht erst Mitte dieses Jahrhunderts abgeschaltet wird. Die Errichtung von Zwischenlagern wird weniger Transporte nötig machen und vielleicht ergeben sich auch noch Änderungen in der Bewertung von Endlagern.  Zukunftsenergie Windkraft | Begrenzte Uran-Ressourcen sorgen ohnehin dafür, dass die Atomkraft ebenso wie die fossilen Energien nicht die Zukunftsenergie ist, auf die gebaut werden kann. Diejenige Nation, die sich frühzeitig darauf einstellt, wird dadurch einen Vorsprung und Wettbewerbsvorteile haben. Allerdings kann das Unternehmen Ausstieg aus der Atomenergie nur gelingen, wenn jetzt auch konsequent und zielführend eine zukunftsfähige Energieversorgung entwickelt und gesichert wird. Sowohl die Energieversorgungsunternehmen als auch die Regierung sind hier gefordert. Es muss jedem klar sein, dass wir neben mehr regenerativer Energie eine wirkliche Effizienzrevolution brauchen. Bei der rationellen Energieanwendung, vor allem beim Heizwärmeverbrauch und im Straßenverkehr, müssen radikale Fortschritte realisiert werden. Dies muss in einem längerfristigen Prozess im Rahmen einer weltweiten Klimaschutzpolitik organisiert werden. Die Zeitspanne, die dafür zur Verfügung steht, ist durch den Fahrplan des Ausstiegs festgelegt.
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
aus unserer Mitgliederzeitschrift Umweltnachrichten Ausgabe: 88/2000
|