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Katastrophenschutz bei atomaren Unfällen Jodvorsorge mangelhaft Die Risikoeinschätzung eines Atomunfalls mit radioaktiver Freisetzung hat sich seit dem 11. September 2001 ein weiteres Mal deutlich geändert. Der Katastrophenschutz ist damit in ein anderes Licht gerückt, das Thema „Strahlenschutzvorsorge“ hat einen entsprechend höheren Stellenwert bekommen. Zumindest theoretisch, in der Praxis hakt es noch an manchen Stellen. So zum Beispiel bei der Jodblockade. Die Jodblockade ist eine Vorsorgemaßnahme, die nach einem Atomunfall mit radioaktiver Freisetzung angewandt wird mit dem Ziel, die Schilddrüse mit nicht radioaktivem Jod zu sättigen, damit sie kein zusätzliches Radiojod aufnehmen und in der Folge kein Schilddrüsenkrebs entstehen kann. Die amtlichen Empfehlungen zur Jodblockade lesen sich wie ein typischer Reißbrettentwurf. Außerdem sind sie an manchen Stellen widersprüchlich: Einerseits ist die Information enthalten, dass die Jodtabletten so rasch als möglich eingenommen werden sollten, da die Schutzwirkung bereits zwei Stunden nach der Aufnahme der Radioaktivität auf die Hälfte zurückgehe. Andererseits ist für die Verteilung der Jodtabletten im erweiterten Katastrophengebiet ein Zeitrahmen von bis zu 12 Stunden vorgesehen. Jüngste Änderungen Im Beitrag "Katastrophenschutz: Im Ernstfall ohne Hilfe?" haben wir die gesetzlichen Grundlagen der Strahlenschutzvorsorge ausführlich dargestellt. Die entsprechenden Empfehlungen /1/ und Grundlagen /2/ dazu wurden im Juni 1999 von der Innenministerkonferenz verabschiedet. Zur Erinnerung nennen wir hier noch einmal die wesentlichen Änderungen bezüglich der Jodblockade gegenüber der Fassung vom Mai 1988: •die Absenkung der Eingreifrichtwerte um den Faktor 4 •die Änderung der zu verabreichenden Dosis •die Beschränkung der Jodblockade auf Personen bis zum 45. Lebensjahr. Als Eingreifrichtwert ist definiert der „im Rahmen der Notfallschutzplanung festgelegte Dosiswert, bei dessen Erreichen die Einleitung von Schutzmaßnahmen zu prüfen ist.“ | Im Dezember letzten Jahres führte die Strahlenschutzkommission (SSK) ein weiteres Fachgespräch zur Jodblockade der Schilddrüse bei kerntechnischen Unfällen /3/. Es wurden neue Vorschläge und Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) diskutiert. Schließlich kam die SSK zu dem Ergebnis, dass ihre Empfehlungen von 1999 weiter gültig sind bis auf eine Ausnahme. Bisher galten als Eingreifrichtwerte für die Einnahme von Jodtabletten für die Altersgruppe von 0 bis 12 Jahren sowie bei Schwangeren 50 mSv (Milli-Sievert) erwarteter Schilddrüsendosis und für die Altersgruppe von 13 bis 45 Jahren sowie bei Stillenden 250 mSv. Jetzt empfiehlt die SSK für die Einnahme von Jodtabletten einen Eingreifrichtwert von 50 mSv Schilddrüsendosis bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren. Damit wird neueren Erkenntnissen Rechnung getragen, dass die Risikounterschiede innerhalb dieser Gruppe nicht so groß sind, um eine Differenzierung zu rechtfertigen. Als wesentlichen Unterschied zu den Empfehlungen der WHO betont die SSK ausdrücklich, dass sich die deutschen Eingreifrichtwerte auf die tatsächlich erwartete, nicht auf die vermeidbare Schilddrüsendosis beziehen. Jodmangelgebiet Deutschland Deutschland, insbesondere Süddeutschland, ist bekanntlich ein sog. Jodmangelgebiet. Laut Professor Dr. Peter Scriba, dem Direktor der Medizinischen Klinik Innenstadt der Uni München, ist dafür die letzte Eiszeit verantwortlich: Unsere Böden sind vom Schmelzwasser der Gletscher ausgelaugt, deshalb sind alle deutschen Lebensmittel a priori jodarm /4/. Noch Anfang des 20. Jahrhunderts war der Kropf als Folge von Jodmangel ein typisch bayerisches Merkmal, heute ist er aus dem Alltagsbild weitgehend verschwunden. Ende des 19. Jahrhunderts wurde Jod in der Schilddrüse entdeckt, die daran knüpfenden Forschungen führten zu der Erkenntnis, dass Jod ein wichtiges Funktionselement der Schilddrüse ist. Um den Mangel an Jod nun auszugleichen, wurde ein Medium gesucht und gefunden, das von der Bevölkerung gleichermaßen regelmäßig aufgenommen wird: das Kochsalz. Jodhaltiges Salz ist heute überall im Angebot und wird in deutschen Haushalten überwiegend benutzt. Damit ist zwar eine Verbesserung der Jodversorgung der Bevölkerung erreicht, für Jodmangel-Patienten ist sie aber noch immer unzureichend. Für diese Personengruppe wird als Jod-Prophylaxe häufig empfohlen, vorbeugend Tabletten mit einem Jodgehalt von üblicherweise 0,1 bis 0,2 mg einzunehmen. Aber auch diese Mengen führen im Bedarfsfall nicht zu einer Blockade der Jodaufnahme. Zur Blockade der Schilddrüse sind nur etwa 1000-fach höher dosierte Tabletten geeignet. Eine Jodmangel-Schilddrüse würde radioaktives Jod geradezu aufsaugen. Jodblockade im Katastrophenfall muss rechtzeitig erfolgen Die Schilddrüse hat den selbstregulierenden Mechanismus, bei Jodmangel mehr Jod aufzunehmen und bei hoher Jodzufuhr eine weitere Aufnahme zu blockieren. Dabei unterscheidet sie aber nicht zwischen Radiojod und nicht radioaktivem, stabilem Jod. Eine Schilddrüse mit Jodmangel kann bei einem kerntechnischen Unfall mit radioaktiven Freisetzungen, wie z. B. Tschernobyl, viel radioaktives Jod aufnehmen, während eine mit Jod „gesättigte“ Schilddrüse kein zusätzliches radioaktives Jod aufnimmt. In der ersten Zeit nach einem Atom-Unfall trägt das Leitnuklid Jod-131 mit einer Halbwertszeit von acht Tagen ganz entscheidend zur Strahlenbelastung bei. Die Aufnahme von Radiojod erfolgt im Wesentlichen über Inhalation (Einatmung) und Ingestion (Nahrungsaufnahme). Ein kleiner Anteil wird nach Kontamination auch über die Haut aufgenommen. Diese Aufnahme ist aber so geringfügig, dass sie außer Acht gelassen werden kann. Während man über die Nahrungsaufnahme die Radiojodzufuhr weitgehend regulieren kann, z.B. durch Vermeiden von frischen, hochbelasteten Lebensmitteln (wie Frischmilch oder Obst und Gemüse aus dem Freiland), kann man sich vor einer Aufnahme durch Inhalation nur wenig schützen. Deshalb ist es wichtig, dass eine Sättigung der Schilddrüse mit stabilem Jod vor Exposition, also vor Eintreffen einer radioaktiven Wolke erfolgt. Die Einnahme von stabilem Jod innerhalb der ersten Stunden nach Exposition kann das Speichern von Radiojod immerhin noch reduzieren. Erfolgt die Jodgabe etwa eine Stunde nach einer Radiojod-Exposition, liegt die Reduktion laut Strahlenschutzkommission etwa bei 80%, nach zwei Stunden bei etwa 50%. D.h., die Schutzwirkung ist ca. zwei Stunden nach der Exposition bereits zur Hälfte gesunken. Erfolgt die Verabreichung von stabilen Jodtabletten später als acht Stunden, haben sie keinen erheblichen Einfluss mehr auf die Speicherung und damit auf die Strahlenbelastung der Schilddrüse durch radioaktives Jod. Werden hoch dosierte Jodtabletten später als 24 Stunden nach der Exposition eingenommen, verlängert sich sogar die Verweildauer des Radiojods und würde damit die Strahlenbelastung erhöhen anstatt reduzieren. /5/ Wirkung von Radiojod Wenn Radiojod vom Körper aufgenommen wird, wandert fast die gesamte Jodmenge in die Schilddrüse und wird dort mit einer biologischen Halbwertszeit von ca. 120 Tagen gespeichert. Während dieser Zeit kann das radioaktive Jod das kleine Organ Schilddrüse in hohen Dosen bestrahlen und einen entsprechenden Schaden setzen. Selbst nach dem Zerfall des Radiojods einige Wochen nach der Aufnahme wirken Strahlenschäden weiter und können zu Krebs führen. Der immense Anstieg von Schilddrüsenkrebs bei Kindern und Jugendlichen in Weißrussland nach der Tschernobyl-Katastrophe ist ausführlich dokumentiert in den Umweltnachrichten 91/2001. Aber auch bei Erwachsenen kam es dort zu einem massiven Anstieg von Schilddrüsenkrebs. Aus einer Studie von Lengfelder et. al. /6/ geht hervor, dass der Anstieg alle Altersstufen betrifft, auch die über 65-jährigen. Besonders stark ausgeprägt ist er in der Altersstufe unter 40 Jahren. Amtliche Empfehlungen zur Jodblockade | Jodid-Dosierung bei einmaliger Einnahme | | Lebensalter | Jodid mg | Tablette | | 19 bis 45 Jahre | 100 | 1 | | 3 bis 18 Jahre | 50 | 1/2 | | 1. bis 36. Monat | 25 | 1/4 | | bis 1. Monat | 12,5 | 1/8 | | Grundsätzlich sehen auch die Behörden als sinnvollste Maßnahme das Einnehmen hoch dosierter Jodtabletten (eine Tablette enthält 130 mg Kaliumjodid, entsprechend 100 mg Jodid) vor der Aufnahme des radioaktiven Jods. Eine befriedigende Blockade sehen sie auch dann noch, wenn die Exposition weniger als zwei Stunden zurückliegt. Aufgrund der jüngsten Empfehlung der SSK ändert sich mit den Eingreifrichtwerten auch die Dosis-Einteilung. Nebenstehende Tabelle zeigt die Dosierung für den Regelfall bei nur einmaliger Einnahme in einem Umkreis von 25 km um eine havarierte Atomanlage. Im Ausnahmefall kann die zuständige Behörde eine weitere Tabletteneinnahme empfehlen. Die angegebene Dosis soll aber pro Tag nicht überschritten werden. Die Gesamtdosis soll für Schwangere, Stillende und Neugeborene beschränkt werden: bei Neugeborenen auf die einmalige Gabe von 12,5 mg Jodid, bei Schwangeren und Stillenden maximal zwei mal eine Gabe von 100 mg Jodid. D.h., dass diese Risikogruppen innerhalb von einem bis maximal zwei Tagen aus den betroffenen Regionen evakuiert werden müssten, sofern es sich um einen Unfall mit fortdauernder Freisetzung von Radioaktivität handelt. Schwangere und Stillende erhalten die gleiche Dosis wie die Gruppe der 19 – 45-jährigen. Erwachsene über 45 Jahren sollen keine Jodtabletten einnehmen, „da bei ihnen das Gesundheitsrisiko für schwerwiegende Schilddrüsenerkrankungen (z.B. durch Jod ausgelöste Schilddrüsenüberfunktion) infolge der Tabletteneinnahme höher ist als das Strahlenrisiko durch Einatmen von radioaktivem Jod“ /1/. Die SSK argumentiert, dass wegen des Jodmangels in Deutschland mit zunehmendem Alter häufiger Stoffwechselstörungen in der Schilddrüse auftreten. Bei diesen Personen kann es laut SSK im Rahmen der Jodblockade zu schweren und kaum beherrschbaren Verläufen einer Schilddrüsenüberfunktion kommen. Das dadurch bedingte Risiko durch Nebenwirkungen sei höher anzusetzen als das „geringe, praktisch fehlende Risiko eines strahleninduzierten Schilddrüsenkarzinoms“ /7/. Diese Empfehlung wird auch nach dem Fachgespräch vom Dezember 2001 beibehalten. Für Schwangere und Kinder bis 12 Jahre, gemäß den jüngsten SSK-Empfehlungen vermutlich bis 18 Jahre, sind Jodtabletten auch außerhalb des 25-km-Umkreises vorzuhalten. Neue Tabletten notwendig Da die bislang bereit gehaltenen Jodtabletten nur einen Kaliumjodid-Anteil von 100 mg haben, müssen sie gegen neue 130 mg Kaliumjodid-Tabletten (entsprechend 100 mg Jodid) ausgetauscht werden. Die neuen Jodtabletten sind notwendig, um die geforderte Dosis mit den jeweiligen Halbierungen für die entsprechende Altersgruppe zu gewährleisten. Nach Aussagen des bayerischen Innenministeriums wurden die Tabletten „Kaliumiodid 130 mg Henning“ der Firma Henning, Berlin, Ende 1999 durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur „Jodblockade der Schilddrüse bei kerntechnischen Unfällen; Vorbeugung der Einlagerung von radioaktivem Jod 131 in die Schilddrüse“ zugelassen. Allerdings sei das Präparat „Thyprotect Henning“ mit dem Wirkstoffgehalt 130 mg Kaliumjodid erst zum 1. Februar 2002 in den deutschen Apothekenmarkt eingeführt worden. Dort kann es ohne Rezept gekauft werden. Die Tabletten haben den Nachteil, dass sie nicht über Schlitze verfügen, die eine leichte Teilbarkeit gewährleisten. Deshalb wäre eine exakte Dosierung für die amtlich empfohlenen Dosisangaben für die jeweilige Altersgruppe nicht ohne Weiteres möglich gewesen. Parallel dazu läuft deshalb nach Angaben des bayerischen Innenministeriums noch ein entsprechendes Zulassungsverfahren für ein Arzneimittel der Firma Merck. Nach Auskunft eines Sprechers des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) seien die Henning-Tabletten zwar trotz der schlechten Teilbarkeit grundsätzlich tauglich, da nun empfohlen wird, sie in Wasser aufzulösen und die Lösung entsprechend zu teilen. Sie seien aber zu teuer. Deshalb würde es jetzt, Ende Juni 2002, eine Ausschreibung für das neue Arzneimittel geben. Inzwischen seien neun Firmen in der engeren Wahl, die um den Zuschlag konkurrieren. Man geht davon aus, dass im Herbst eine endgültige Entscheidung dazu getroffen werden kann. Eine Verteilung der neuen Tabletten an die vorgesehenen Depots hat deshalb noch nicht stattgefunden. Für Anfang Juli dieses Jahres hat das BMU die Länder zu einer Besprechung eingeladen, auf der rechtliche und organisatorische Probleme bei der Bevorratung und Verteilung der Tabletten besprochen werden sollen. Wer sich inzwischen selbst mit Jodtabletten versorgen will, kann auf das österreichische Präparat „Lannacher“ mit einem Kaliumjodidgehalt von 65 mg zurückgreifen, das im Zehner-Pack über die Auslandsapotheke besorgt werden kann und billiger ist als die deutsche Konkurrenz. Depots für den Katastrophenfall  "Was i scho immer sag, Vadern, laß da doch dein Kropf operiern" - Ja freili, daß i ausschaug wia-r-a Preiß!" Karikatur: K. Arnold, 1925, Simplicissimus | Eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe hat ein abgestuftes Modell für die Bevorratung der Tabletten erarbeitet. An drei zentralen Standorten in der Bundesrepublik sollen Jodtabletten für Schwangere und Kinder bis zu 12 Jahren, gemäß den neuen SSK-Empfehlungen auch für Jugendliche bis zu 18 Jahren, gelagert werden: in Karlsruhe, im Fliegerhorst Wunstorf in der Lüneburger Heide und in der staatlichen Feuerwehrschule Regensburg. Eine „geeignete Bevorratung mit entsprechender Logistik“ /1/ soll es im Ereignisfall ermöglichen, diese Personengruppe in „gefährdeten Gebieten“, d.h. im Umkreis von etwa 100 km um eine Atomanlage, „rechtzeitig – d.h. vor der Möglichkeit der Inhalation“ mit Jodtabletten zu versorgen. Es wird davon ausgegangen, dass die Abgabe der Tabletten innerhalb von zwölf Stunden nach der Entscheidung über eine Verteilung gewährleistet ist. Die Entscheidung trifft das BMU.Da aufgrund der Standortverteilung der Atomanlagen in Deutschland nur wenige Flecken übrig blieben, die nicht in einem 100-km Kreis um eine solche Anlage liegen (im Wesentlichen Teile der neuen Bundesländer), kann man davon ausgehen, dass diese Bevorratung für die ganze Bundesrepublik gilt. Aufgrund der Erfahrung mit Tschernobyl, dass Radioaktivität keine Grenzen kennt, werden auch grenznahe Atomanlagen berücksichtigt. Im Umkreis von 25 km um eine Atomanlage sollen die Jodtabletten für alle Personen bis 45 Jahren vorrätig sein, wobei hier eine sog. Vor-Verteilung, d.h. eine Verteilung unabhängig von einem atomaren Unfall, entweder an die Haushalte direkt, wahrscheinlich aber an die Gemeinden, vorzugsweise an die Feuerwehren, vorgesehen ist. Eine endgültige Entscheidung wurde hier noch nicht getroffen, sie ist letztlich den Ländern vorbehalten. Das wiederum heißt, dass in jedem Bundesland eine andere Regelung gelten kann. Finanzierung Ursprünglich hatte sich die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke e.V. (VDEW) nur bereit erklärt, die Finanzierung der Tabletten für Kinder bis zwölf Jahre und Schwangere außerhalb des 25-km-Umkreises zu übernehmen. Die Versorgung der Bewohner im 25-km-Umkreis von Atomanlagen sollten die Länder sicher stellen. Die Regierung wollte aber hier das Verursacherprinzip gelten lassen, wonach die Atomkraftwerksbetreiber bzw. die Energiekonzerne die gesamten Kosten übernehmen sollen. Die Verhandlungen des BMU mit der VDEW waren gekoppelt an den „Atomausstiegs-Konsens“ und in diesem Punkt erfolgreich: Die Betreiber der Atomanlagen werden innerhalb des 25-km-Umkreises für die Jodtabletten aufkommen, die darüber hinaus benötigten Tabletten werden vom Verband der deutschen Verbundwirtschaft, dem der VDEW untergeordnet ist, bezahlt. Verteilung | Umkreis bis 25 km um ein Kernkraftwerk Vorhaltung der Jodtabletten für alle Personen bis 45 Jahre | | Bereich 0 bis 5 km | Vorverteilung an die Haushalte | | Bereich 5 bis 10 km | Vorhaltung der Jodtabletten an mehreren Stellen in den Gemeinden (z.B. Rathäuser, Schulen, Krankenhäuser, Betriebe) oder Vorverteilung an die Haushalte | | Bereich 10 bis 25 km | Lagerung in den Gemeinden bzw. in geeigneten Einrichtungen, Vorverteilung an Haushalte nur in Ausnahmefällen | | Vorgesehen ist, außerhalb des 25-km-Umkreises von den künftigen drei zentralen Depots aus die Tabletten mittels Hubschrauber in die verstrahlten Gebiete zu bringen. Katastrophenhelfer sollen dann innerhalb von zwölf Stunden nach der Entscheidung die Menschen gemäß den Empfehlungen damit versorgt haben. Innerhalb des 25-km-Umkreises sollen zumindest in Bayern Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes die Tabletten im Bedarfsfall von den Depots zu den Feuerwehren der betroffenen Gemeinden bringen. Diese verteilen sie dann an die Apotheken. Sofern Apotheken-Personal anwesend ist, gibt es die Jodtabletten dort an die Bevölkerung aus. Andernfalls, z.B. an Wochenenden oder nachts, übernimmt die Verteilung die Feuerwehr vor den Apotheken. Hierfür braucht es aber erst noch einen entsprechenden Erlass einer Ausführungsverordnung zum Arzneimittelgesetz des Bundesministerium für Gesundheit. Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums ist er derzeit in Vorbereitung. Unsinnigkeit der Verordnung  Wenn alle in die gleiche Richtung wollen... | Bei diesem Szenario „Verteilung der Jodtabletten im Bedarfsfall“ drängt sich der Verdacht auf, dass dies nur auf dem Reißbrett entworfen wurde und keine realitätsnahe Überprüfung erfahren hat. Hier wird vorausgesetzt, dass zwischen Störfallbeginn und Kernschmelze mehrere Stunden oder gar Tage vergehen. Damit bliebe genug Zeit für die Vorsichtsmaßnahmen. Doch bereits 1999 wies Christian Küppers, Mitglied der Strahlenschutzkommission, darauf hin, dass nach neueren Erkenntnissen in der Mehrzahl der Fälle möglicherweise nur zwei bis vier Stunden vergehen, bis eine Kernschmelze in vollem Gang ist. /8/ In den Rahmenempfehlungen /1/ wird für den 25-km-Umkreis empfohlen, die Verteilung der Jodtabletten „innerhalb von möglichst zwei bis vier Stunden nach Entscheidung“ sicherzustellen. Dabei wird offenbar vorausgesetzt, dass die Entscheidung deutlich vor dem Eintreffen der radioaktiven Wolke getroffen wird, denn eine Einnahme der Tabletten zwei Stunden nach Exposition mindert die Schutzwirkung bereits zur Hälfte. Es ist aber nur schwer vorstellbar, dass eine Entscheidung zur Jodblockade getroffen würde, bevor eine radioaktive Freisetzung stattgefunden hat, denn sonst würde in Kauf genommen, dass die Bevölkerung die Tabletten einnimmt, obwohl es möglicherweise gar nicht erforderlich wäre. Gerade dies soll aber vermieden werden. Außerhalb des 25-km-Umkreises wird gar empfohlen, die Verteilung innerhalb von zwölf Stunden nach Entscheidung sicherzustellen. Dies ist vor dem Hintergrund der Schutzwirkung völlig unzureichend, da bereits acht Stunden nach einer Exposition die Tabletten-Einnahme keinen erheblichen Einfluss auf die Jodspeicherung und damit die Strahlenbelastung hat. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Bevölkerung Ruhe bewahrt und die Anordnungen über Radio, Fernseher, Lautsprecher oder sonstige Medien hört, versteht und befolgt. Dabei kann sich jeder Mensch ausmalen, welch ein Verkehrschaos entstehen würde, sobald ein atomarer Unfall in der direkten Nachbarschaft gemeldet ist. Insbesondere diejenigen, die Tschernobyl miterlebt haben, können sich noch gut an das damalige Chaos erinnern. Eltern mit kleinen Kindern stürmten die Reisebüros und Flughäfen, um bloß schnell weit weg zu kommen. Dabei lag Tschernobyl nicht gerade vor unserer Haustür. Die Katastrophenschutzeinsatzkräfte würden bereits im Verkehrschaos stecken bleiben, da viele Menschen versuchen werden, schnellst möglich aus dem Katastrophengebiet zu flüchten. Auch ist unsicher, ob die Katastrophenhelfer im Bedarfsfall in ausreichender Zahl zur Verfügung stünden, da auch sie sich vorrangig um die eigene Familie kümmern würden, anstatt Hilfe bei der Verteilung von Tabletten zu leisten. Die Verteilung der Jodtabletten wäre deshalb nicht gewährleistet. Außerdem widerspricht diese Anordnung diametral der Empfehlung „Verbleiben im Haus“, um sich vor der radioaktiven Wolke zu schützen. Nicht nur die Einsatzkräfte müssten sich über einen längeren Zeitraum im Freien aufhalten, auch die Bevölkerung würde gezwungen, das Haus zu verlassen, zur nächst liegenden Apotheke zu gehen, sich brav hinten anzustellen und nach Erhalt der Tabletten wieder nach Hause zu gehen. Selbst wenn sich die Katastropheneinsatzkräfte bereits mit stabilem Jod versorgt hätten, würden sie doch durch ihren Aufenthalt im Freien eine hohe Dosis anderer Radionuklide aufnehmen, da die Jodtabletten natürlich nicht vor anderer Strahlung schützen. „Strahlenschutz-Tabletten“, die gegen radioaktive Strahlung insgesamt schützen, gibt es nicht. Außerdem kann es auch Situationen geben, die ein Verlassen des Hauses verbieten, z.B. dann, wenn kleine Kinder alleine zuhause bleiben müssten. Gemäß den amtlichen Empfehlungen ist im Regelfall eine einmalige Tabletteneinnahme ausreichend. Nur im Ausnahmefall kann von den zuständigen Behörden eine weitere Tabletteneinnahme empfohlen werden. Dagegen rät z.B. Prof. Lengfelder vom Strahlenbiologischen Institut der Universität München in jedem Fall zu mehrmaliger Einnahme, da nur dadurch ein optimaler Schutz gewährleistet ist. Forderungen Zunächst ist dringend erforderlich, die entsprechenden Jodtabletten endlich zur Verfügung zu stellen. In den Merkblättern der Strahlenschutzkommission /10/ ist zu lesen, dass die zuständigen Behörden Jodtabletten in ausreichender Menge bevorratet und so gelagert hätten, dass sie im Bedarfsfall unverzüglich an die betroffene Bevölkerung ausgegeben werden können, sofern sie nicht schon unter bestimmten Voraussetzungen vorher an die Haushalte ausgegeben wurden. Davon sind wir weit entfernt, da bis heute noch nicht einmal entschieden ist, welche Jodtabletten überhaupt den Zuschlag der Bundesregierung bekommen. Als Übergangslösung wird empfohlen, im Bedarfsfall die alten, 100 mg Kaliumjodid Tabletten als therapeutische Alternative zu verwenden, nach dem Motto: besser als gar nichts. Das Umweltinstitut München e. V. appelliert dringend an Bundesregierung und die Länder, die Tabletten schnellstens zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass eine zügige Verteilung der Jodtabletten und damit die rasche Sicherstellung einer Jodblockade für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger erfolgt. Entsprechend fordern wir auch eine zügige Verteilung an die Apotheken, damit der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben wird, die Jodtabletten zu kaufen, sofern sie nicht an die Haushalte verteilt werden. Weiter fordern wir die Bundesregierung und auch die Strahlenschutzkommission auf, die Regelung zu überdenken, dass Bürgerinnen und Bürger über 45 Jahren generell von einer Jodblockade ausgeschlossen sind. Auch die Bundesärztekammer weist auf diese Problematik hin und wandte sich mit entsprechenden Forderungen in einem Beschlussantrag vom Mai 2002 an Bundesregierung und die Landesregierungen. Selbst wenn die medizinischen Argumente der möglicherweise schwerwiegenden Nebenwirkungen bei Personen mit einer Vor-Schädigung der Schilddrüse zutreffen, kann dies keinesfalls auf alle Personen pauschal übertragen werden. Gesunde Personen auch über 45 Jahren haben ein Recht auf Vorsorge, da bei ihnen ebenfalls die Gefahr eines strahleninduzierten Schilddrüsenkrebses besteht, wie bereits erwähnte Studien in Weißrussland belegen. /6/ Um die Risikogruppe der Schilddrüsen-Vorgeschädigten zu ermitteln, wäre es z.B. sinnvoll, eine kostenlose, jährliche Vorsorgeuntersuchung anzubieten. Wir sehen es als dringend erforderlich, die Rahmen-Empfehlungen noch einmal zu überdenken und sich an realistischen Szenarien zu orientieren. Hier sollte der sog. worst case als Grundlage dienen. Eine Vorverteilung in Haushalten wäre hinsichtlich der genannten Unsicherheitsfaktoren im Bedarfsfall dringend geboten. Befürchtungen, dass bei einer vorsorglichen Verteilung die Jodblockade nicht gewährleistet ist, da die Tabletten entweder nicht mehr auffindbar, bei einem möglichen Umzug verloren gegangen sind, oder der Beipackzettel abhanden gekommen ist, sind zwar im Einzelfall berechtigt. Ein gewisser Vorrat von zusätzlichen Tabletten wäre in jedem Fall notwendig. Aber eine Verteilung an diesen kleineren Personenkreis wäre wesentlicher einfacher und schneller zu bewerkstelligen als für die gesamte Bevölkerung im betroffenen Gebiet, sinnvoller Weise auch über den 25-km-Kreis hinaus. Vor allem Schulen und Kindergärten sollten die Tabletten vorrätig haben. David Kyd, Sprecher der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO), bezeichnet beispielsweise ein Tabletten-Depot in Schulen als durchaus sinnvoll. /9/ Beispiele von Nachbarländern An österreichischen Schulen gehören die Jodtabletten beispielsweise zur Standardausrüstung seit 1992. Alle drei Jahre müssen die Bestände erneuert werden. In den Niederlanden wurden bereits alle Haushalte versorgt. Auch die irische Regierung will dies tun. Damit soll für den Fall vorgesorgt werden, dass sich in Sellafield eine Katastrophe ereignet. Diese Maßnahme wurde getroffen, da trotz Klage von Irland im Dezember 2001 die Fabrik zur Herstellung von Mischoxid-Brennelementen (MOX) als Erweiterung der britischen Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield in Betrieb gegangen ist. In der Schweiz wird im Umkreis von 20-km um eine Atomanlage die Jodtabletten-Bevorratung gewährleistet, darüber hinaus nicht. In Frankreich hält der Staat keine Tabletten auf Lager. Hier müssen sich die Bürgerinnen und Bürger selbst darum kümmern und die Jodtabletten in Apotheken kaufen. In Luxemburg ist eine kostenlose Jodversorgung für Neugeborene an einen Gesundheitspass gekoppelt: Wenn die Eltern alle Untersuchungen gemäß dem Gesundheitspass durchführen lassen, bekommen sie auch die Jodtabletten gratis. Wünschenswert wäre hier eine Europa-einheitliche Regelung. Da dies aber in absehbarer Zeit sicher nicht realistisch ist, soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass die deutschen Empfehlungen den schnellst- und bestmöglichen Schutz im Falle eines Atomunfalls mit radioaktiver Freisetzung für die Bevölkerung gewährleisten. Literatur Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Rundschreiben vom 9.8.1999: - /1/ Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, Anhang G4 - /2/ Radiologischen Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden /3/ Strahlenschutzkommission, Fachgespräch zur Jodblockade der Schilddrüse bei kerntechnischen Unfällen, verabschiedet am 13./14. Dezember 2001 /4/Süddeutsche Zeitung, 23./24.2.2002, Dokumentation, Es fehlen 60 Mikrogramm Jod pro Tag, S. 10 /5/ Strahlenschutzkommission, Iodmerkblatt 1: Merkblatt für die Bevölkerung, verabschiedet am 11./12. Dezember 1997, S. 7f /6/ E.Lengfelder, E.Demidtschik, J.Demidtschik, H.Rabes, J.Sidorow, P.Knesewitsch, Ch.Frenzel: 14 Jahre nach Tschernobyl: Schilddrüsenkrebs nimmt zu, in: Münchner Medizinische Wochenschrift Nr. 16/2000 /7/ Strahlenschutzkommission, Durchführung der Jodblockade der Schilddrüse bei kerntechnischen Unfällen, verabschiedet am 17. November 1997, S. 6, Anlage /8/ Greenpeace Magazin 3/99, Todesurteil auf Raten, S. 38 /9/ Süddeutsche Zeitung, 31.Oktober/1.November 2000, Kleine Tablette gegen den Atom-Gau, S. 8 /10/ Strahlenschutzkommission, Iodmerkblatt 1: Merkblatt für die Bevölkerung, verabschiedet am 11./12. Dezember 1997, S. 3
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aus unserer Mitgliederzeitschrift Umweltnachrichten Ausgabe: 96/2002
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