Umweltinstitut München e.V.
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Sicherheit von Atomanlagen:

Terroranschläge in den USA erfordern Revision der Sicherheitsphilosophie

Quelle: Süddeutsche Zeitung Die furchtbaren Ereignisse am 11. September diesen Jahres in den USA haben in der Geschichte der Menschheit ein neues Kapitel eröffnet. Selbstmörderische Terroranschläge, die in dieser Form bisher nicht ernsthaft in Erwägung gezogen wurden, sind schlagartig Realität geworden. Zukünftige Zielscheibe könnten auch Risikoanlagen, wie Atomreaktoren, atomare Zwischenlager, Chemieanlagen u.ä. sein. Dies zwingt dazu, unter anderem über eine Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen bei Atomanlagen nachzudenken. Insbesondere neu zu genehmigende Anlagen, wie die auf dem Gelände von Atomkraftwerken geplanten Zwischenlager oder der Garchinger Forschungsreaktor FRM II müssen auf den Prüfstand. Auch wenn ein absoluter Schutz illusorisch sein dürfte, so muss doch für einen gewissen Grundschutz gesorgt sein. Kein einziges bestehendes Atomkraftwerk würde einem Anschlag wie in New York widerstehen, mutmaßen die Experten. Berechnet haben sie es noch nie.

Zumutbares Restrisiko
Bei Störfallanalysen wird zwischen Auslegungsstörfällen und Ereignissen im Restrisikobereich unterschieden. Gegen Auslegungsstörfälle muss Schadensvorsorge getroffen werden. Die Störfallplanungswerte der Strahlenschutzverordnung (50 mSv/a = 50 Millisievert pro Jahr) sind dabei einzuhalten. Ereignisse mit einer rechnerisch sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit (< 10-6 pro Jahr = weniger als einmal in einer Million Jahren) werden dem sog. Restrisikobereich zugeordnet. Vorsorge gegen solche Ereignisse muss nicht mehr getroffen werden. Entsprechend den möglichen Auswirkungen sind hier weitere risikominimierende Maßnahmen vorzusehen.
Nach den Terroranschlägen des 11. September muss die Diskussion über die „Restrisiken“, die der Bevölkerung zuzumuten sind, neu geführt werden. Bei der Berechnung des Risikos, das sich aus dem Produkt von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß ergibt, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass Geschehnisse wie in New York und Washington unwahrscheinlich sind, und dass Atomanlagen in der BRD solchen oder ähnlichen Angriffen stand halten könnten. Deshalb müssen Flugzeugabstürze generell bei der Sicherheitsbewertung von Atomanlagen in der BRD aus dem sog. Restrisikobereich herausgenommen werden. Seit 1977 müssen schließlich auch Atomkraftwerke mit einem Schutz gegen Flugzeugabstürze, genauer gegen den Einschlag eines Phantom-Jägers, gebaut werden, weil, obgleich die Eintrittshäufigkeit gering ist, von einem hohen Schadensausmaß ausgegangen werden muss.

Einschlag einer Passagiermaschine bisher unwahrscheinlich
Eine ganze Reihe kerntechnischer Anlagen in Deutschland, wie die Uran-Anreicherungsanlage in Gronau, die Zwischenlager in Ahaus, Gorleben und Greifswald und verschiedene Forschungseinrichtungen, besitzen keinen ernst zu nehmenden Schutz gegen Einwirkungen von außen wie Flugzeugabstürze. Dies gilt im Wesentlichen auch für die geplanten dezentralen Standort-Zwischenlager, insbesondere für die süddeutschen Zwischenlager, wie sie an den Standorten der bayerischen Atomkraftwerke Gundremmingen, Grafenrheinfeld und Ohu (Isar 1 und 2) errichtet werden sollen.
Die Stahlbeton-Umschließungen (Containments) neuerer Atomkraftwerke sind zwar 1,80 m bis 2 m dick; es bestehen jedoch ernste Zweifel, ob sie den Einschlag einer Passagiermaschine, z.B. eines vollbetankten Jumbo-Jets mit mehr als hundert Tonnen Treibstoff an Bord, oder einer panzerbrechenden Waffe aushalten können. Gemäß Reaktorsicherheitskommission (RSK) ist dieses Szenario bisher noch nicht berechnet worden. Schließlich sind Atomkraftwerke nicht explizit gegen den Absturz von zivilen Großflugzeugen ausgelegt. Grund ist vor allem die gegenüber Militärflugzeugen um den Faktor 100 geringer angenommene Absturzhäufigkeit. Auch Fachleute der Internationalen Atomenergiebehörde weisen darauf hin, dass kein Atomkraftwerk der Welt Angriffen mit Großflugzeugen gewachsen sei. Der TÜV Süddeutschland kommt zu dem gleichen Ergebnis, bezogen auf bayerische Atomkraftwerke. Ausreichend dicke Wandstärken des Containments sind keine genügende Absicherung. Schon die Zerstörung wichtiger Anlagenteile, wie etwa der Kühlsysteme oder des Maschinenhauses bei Siedewasserreaktoren, kann zur Nichtbeherrschbarkeit eines Atomreaktors führen, ganz zu schweigen von den Folgen eines großflächigen Kerosinbrands. Eine Passagiermaschine wiegt mehr als das zehnfache eines Militär-Jets vom Typ Phantom und hat nach dem Start 100 bis 300 Tonnen explosives Kerosin an Bord. Dem Aufprall eines 20 Tonnen schweren Phantom-Jagdflugzeuges mit einer Zuladung von ca. fünf Tonnen Kerosin und einer Geschwindigkeit von etwa 780 km/h widerstehen die neueren Atomkraftwerke mit den mindestens 1,80 m dicken Stahlbetonwänden laut Berechnungen. Dabei wird aber nicht berücksichtigt, dass heute bei Aufklärungsflügen Waffensysteme mit einem Gewicht von etwa sieben Tonnen mitgeführt werden, die nicht nur das Gewicht, sondern auch das Gefahrenpotenzial weiter erhöhen.
Mindestens zehn der 19 deutschen Atomkraftwerke sind nicht bzw. unzureichend gegen Flugzeugabsturz gesichert; dem Absturz eines Phantom-Jagdflugzeuges halten sie nicht Stand. Es handelt sich dabei um die älteren Atomkraftwerke mit 60 bis 80 cm dicken Betonmänteln, also Biblis A und B, Obrigheim, Stade, Neckarwestheim 1, Philippsburg 1, Unterweser, Brunsbüttel, Krümmel und in Bayern Isar 1 bei Landshut.

Bisherige Vorschriften reichen nicht aus
Vor dem Hintergrund der gezielten Anschläge in den USA und der Möglichkeit weiterer terroristischer Folgetaten ergeben sich folgende Forderungen:

1. Die sofortige Abschaltung der älteren, nicht gegen Flugzeugabsturz gesicherten Atomkraftwerke in Deutschland als schnell wirksamer Beitrag zur Risikominimierung.
Darüber hinaus müssen die übrigen Atomkraftwerke durch technische Verbesserungen auf ein einheitliches höheres Sicherheitsniveau gebracht werden.
Für das Herunterfahren der Atomkraftwerke bleibt nach erkannter Gefahr wahrscheinlich nicht genügend Zeit. So ist beispielsweise ein Flugzeug kurz nach dem Start in München und in der Gewalt von Terroristen innerhalb weniger Flugminuten beim nahegelegenen Atomkraftwerk Isar 1. Im Falle eines geplanten Terroranschlags ist keine Gegenreaktion mehr möglich. Allein das Herunterfahren des Atomreaktors in den drucklosen Zustand erfordert wesentlich mehr Zeit und es bleibt zu bedenken, dass dabei das vollständige radioaktive Inventar noch im Reaktor vorhanden ist.

2. Die Neubewertung der Sicherheit von Atomanlagen in laufenden Genehmigungsverfahren, wie für die geplanten Standort-Zwischenlager und den Garchinger Forschungsreaktor FRM II. Neue Risikoanlagen sollen nicht mehr entstehen.
Die geplanten Standort-Zwischenlager einschließlich der einzulagernden Behälter sind Angriffen mit Großflugzeugen und panzerbrechenden Waffen nicht gewachsen. Die norddeutschen Zwischenlagerkonzepte (STEAG) mit Wand- und Deckenstärken von 1,20 m und 1,30 m Dicke bieten zwar einen gewissen, jedoch nicht ausreichenden Schutz als Beitrag zur Risikominimierung. Dagegen kann den süddeutschen Zwischenlagerkonzepten (WTI) mit Wand- und Deckenstärken von 85 cm und 55 cm gar keine Schutzfunktion zugeschrieben werden. Im Hinblick auf die langen Betriebszeiten von 40 und mehr Jahren ist es vordringlich, die Zwischenlagerkonzepte technisch nachzubessern und für die Bevölkerung in Nord und Süd den gleichen Schutz zu gewährleisten.
Der noch nicht genehmigte neue Garchinger Forschungsreaktor FRM II liegt nur etwa eine Flugminute vom Großflughafen München entfernt. Auch der FRM II besitzt ebenso wie die übrigen Atomkraftwerke mit hohen Wandstärken nicht das nötige höhere Sicherheitsniveau, um Angriffen mit Großflugzeugen widerstehen zu können. Durch den offenen Universitätsbetrieb mit Studenten aller Nationen besteht zusätzlich das Risiko eines Anschlags von innen durch einen Selbstmordattentäter.
Darüber hinaus ist auch der geplante Einsatz von bombenfähigem Brennstoff neu zu überdenken. Selbst in deutschen Atomanlagen, z.B. in Karlsruhe, ist atomwaffentaugliches Material unbemerkt entwendet worden. Solches Material könnte von Terroristen für ihre Zwecke missbraucht werden. Bereits zehn bis 20 kg des hochangereicherten Urans (HEU), wie es in Garching zum Einsatz kommen soll, reichen aus, um mit entsprechendem Know-how eine Atombombe zu bauen.
Das Umweltinstitut München e.V. erwartet sowohl von der Bundes- als auch von der Landesregierung, sofort tätig zu werden. Einen 100-prozentigen Schutz gegen Terroranschläge kann es nicht geben, jedoch muss alles getan werden, um die Bevölkerung so gut wie möglich vor denkbaren Katastrophen zu schützen.

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Aus unserer Mitgliederzeitschrift Umweltnachrichten Nr. 93