Uran im Trink- und
Mineralwasser:
Nicht immer gut fürs
Baby
Kaum ein Verbraucher weiß wirklich, ob das
Wasser, das er trinkt oder zur Zubereitung von
Säuglingsnahrung nach Hause trägt, gesund ist.
Insbesondere ist nicht klar, ob es uranfrei und strahlenarm ist.
Klarheit würde bei in Flaschen abgefülltem Wasser
eine Veröffentlichung der fraglichen Schwermetallgehalte und
Aktivitätskonzentrationen auf dem Etikett schaffen. Und da der
Verbraucher bei Trink- und Mineralwasser aus der Flasche
wählen kann, könnte er so die Aufnahme von
Schwermetallen und Radioaktivität bei sich und seinem Baby
vermeiden. Anders sieht es bei Leitungswasser aus. Hier obliegt die
Qualität des Wassers bis zum Übergabepunkt
(Wasseruhr) den Wasserwerken. Belastungswerte können aber im
Zweifelsfall direkt beim örtlichen Wasserwerk erfragt werden.
Zu nutzen gälte es auch die zur Verfügung stehenden
technischen Lösungen, um Schwermetalle und radioaktive Stoffe
wie Uran, Radium und Radon aus dem Wasser zu entfernen.
Trinkwasserverordnung: nicht lückenlos
Trinkwasser gehört zu den am besten überwachten
Lebensmitteln. Dies geschieht bei genauer Betrachtung allerdings noch
nicht ganz lückenlos. Seit Dezember 2003 gilt die neue
Trinkwasserverordnung in Deutschland. Die Höchstmengen
für unerwünschte Bestandteile wurden damit an die
EG-Trinkwasserrichtlinie angepasst. So wurde beispielsweise der
Grenzwert für Blei verschärft und soll 2013 von
derzeit 25 Mikrogramm pro Liter (µg/l) noch weiter auf dann
10 µg/l abgesenkt werden. Aber erst unterhalb dieser
Blei-Konzentration wird das Wasser dann auch für
Säuglinge und Kleinkinder unschädlich sein. Pestizide
und weitere Giftstoffe unterliegen strenger Überwachung, aber
es gibt z.B. noch keine Regelungen für
Hormonrückstände, die inzwischen überall in
der Umwelt verbreitet sind. Neu dagegen sind die Regelungen
für radioaktive Stoffe, aber hier wiederum gibt es Ausnahmen.
Bei anderen Stoffen, wie z.B. giftigem Uran im Trinkwasser, wurde die
gesundheitliche Relevanz nicht erkannt.
In den Umweltnachrichten Nr. 87/2000 haben wir über die
EU-Trinkwasser-Richtlinie 98/83/EG, veröffentlicht am
5.12.1998, berichtet, die neben den üblichen mikrobiologischen
und chemischen Parametern erstmals auch Indikatoren für die
Radioaktivität festlegt. Die Parameter der EU-Richtlinie sind
Bestandteil der in Deutschland gültigen Trinkwasserverordnung.
Für Radioaktivität bedeutet dies, dass nicht mehr als
100 Becquerel pro Liter (Bq/l) Tritium und eine Gesamtrichtdosis von
0,1 Millisievert pro Jahr (mSv/a) – mit Ausnahme von Tritium,
Kalium-40, Radon und Radonzerfallsprodukten – enthalten sein
darf.
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Maximalwerte der Strahlenexposition durch Radon in Trinkwasser.
Grafiken: Bundesamt für Strahenschutz
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Parameter für Trinkwasser: nachgebessert
Trink- bzw. Leitungswasser wird in Deutschland etwa zu zwei Dritteln
aus Grundwasser und etwa zu einem Drittel aus
Oberflächenwasser gewonnen. Es kann daher zahlreichen
Einflüssen ausgesetzt sein. Prinzipiell können im
Trinkwasser künstliche und natürliche Radionuklide
vorhanden sein und zu einer Strahlenexposition der Bevölkerung
beitragen. Der Exposition durch natürliche Radionuklide ist
dabei mehr Aufmerksamkeit zu widmen als durch künstliche
Radionuklide. Letztere gehören genau genommen nicht ins
Trinkwasser. Strenge Auflagen für die Ableitung radioaktiver
Stoffe aus kerntechnischen Anlagen sollen dafür sorgen.
Trinkwasser aus „geschützten“
Wasservorkommen – Grundwässer aus tieferen
Horizonten – ist generell frei von künstlichen
Radionukliden.
Bei den in Grundwässern enthaltenen natürlichen
Radionukliden treten – bedingt durch die jeweiligen
geologischen Verhältnisse und die unterschiedlichen Gehalte
des Gesteins an Uran (U) und Thorium (Th) –
ausgeprägte regionale Unterschiede auf. Die höchsten
Konzentrationen radioaktiver Elemente und ihrer Folgeprodukte, wie
Radium- und Radonisotope, findet man in Regionen mit kristallinem
Felsgestein. Charakteristisch ist eine hohe Bandbreite der
Aktivitätskonzentrationen im Wasser sowie auch eine deutliche
jahreszeitliche Schwankung. Da sich die Radionuklide der U-238- und
Th-232-Zerfallsreihen im Allgemeinen in Trinkwasser nicht im
radioaktiven Gleichgewicht befinden, ist es nicht möglich, von
einem Radionuklid auf ein anderes zu schließen. Bedingt ist
dies durch den jeweiligen chemischen Charakter der Zerfallsprodukte,
die aufgrund der lokalen geologischen und hydrologischen Gegebenheiten
unterschiedliche Mobilitäten aufweisen.
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Radon im Trinkwasser
Radon (Rn) kann in Trinkwasser, das sich aus Quell- oder
Grundwasservorkommen speist, enthalten sein. Hohe Radon-Konzentrationen
treten in Bayern z.B. im Fichtelgebirge, Frankenwald und Bayerischem
Wald auf. Einen gesetzlich verbindlichen Grenzwert für Radon
im Trinkwasser gibt es nicht.
Untersuchungen des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) von
Trinkwasser vorzugsweise bei privaten Verbrauchern haben für
Rn-222 einen Medianwert von 5,9 Bq/l ergeben. Dabei liegen zehn Prozent
der gemessenen Werte oberhalb von 50 Bq/l, rund sieben Prozent des
deutschen Trinkwassers weisen mehr als 100 Bq/l auf. Der
höchste Wert betrug 1500 Bq/l. Die Ergebnisse wurden im
Oktober 1999 veröffentlicht und in einer
Häufigkeitsverteilung dargestellt. Außerdem ist die
regionale Verteilung der ermittelten Radongehalte des Trinkwassers in
einer übersichtlichen Karte festgehalten. Man erkennt deutlich
die Gebiete, in denen hohe Konzentrationen im Trinkwasser auftreten.
Bei der durch das BfS vorgenommenen Abschätzung der
Strahlenexposition durch Aufnahme von Radon mit dem Trinkwasser
(Ingestion) wird berücksichtigt, dass das Radon beim
Erwärmen, Rühren oder Schütteln von Wasser
ganz oder teilweise entweicht. Deshalb sei es üblich, als
tägliche Aufnahmemenge etwa ein Glas frisch entnommenes
Leitungswasser, aus dem Radon noch nicht entwichen ist, anzunehmen.
Zusätzlich zur Ingestion wird die Möglichkeit einer
Strahlenexposition durch Inhalation von Radon im Wohnraum betrachtet.
Radon kann aus dem Leitungswasser freigesetzt werden und in die
Innenraumluft gelangen. Dies ist z.B. beim Duschen, beim Betrieb von
Waschmaschinen und Geschirrspülern der Fall. Für die
Abschätzung wird ein normaler mittlerer Luftaustausch bei
geschlossenen Fenstern unterstellt. Die Gesamtdosis aus der Summe der
abgeschätzten Werte über die Pfade Ingestion und
Inhalation ist dargestellt. Es wird deutlich, dass eine Dosis von 0,1
Millisievert pro Jahr im ungünstigen Fall bereits bei einer
Leitungswasserkonzentration von etwa 50 Bq/l erreicht werden kann.
Tafelwasser ist
kein natürliches sondern ein künstlich hergestelltes
Produkt, das meist aus Trinkwasser und weiteren Zutaten besteht. Es
kann überall hergestellt und abgefüllt werden. Es
bedarf keiner amtlichen Anerkennung. |
EU-Empfehlung
Offensichtlich gibt es Bedingungen, unter denen die Radonkonzentration
im Trinkwasser radiologisch signifikant sein kann und die
Bevölkerung erhöhten Dosen ausgesetzt wird. Dies
stellt auch die EU-Kommission in ihrer Empfehlung (2001/928/Euratom)
vom 20.12.2001 über den Schutz der Öffentlichkeit vor
der Exposition gegenüber Radon im Trinkwasser fest. Die
Empfehlung betrifft die radiologische Qualität von Trinkwasser
nicht nur im Hinblick auf Radon, sondern auch auf langlebige
Radon-Zerfallsprodukte. Diese natürlichen Radionuklide sind
aus dem Anwendungsbereich der eingangs genannten EU-Richtlinie 98/83/EG
und somit auch der deutschen Trinkwasserverordnung ausgenommen worden.
Sie sollen nun gemäß den in der Richtlinie
festgelegten Grundsätzen ebenfalls überwacht werden.
Für die Ermittlung der Referenzwerte für die
Konzentration wird der Dosisrichtwert von 0,1 Millisievert
herangezogen. Besonders kritisch wird das Strahlenrisiko durch die
Anwesenheit von Polonium (Po)-210 und Blei (Pb)-210 (langlebige
Zerfallsprodukte des Radon) im Trinkwasser gesehen, das höher
sein kann als das einiger anderer Radionuklide, die bereits unter die
Vorgaben der Richtlinie fallen. Die Empfehlung 2001/928/Euratom sieht
folgende Referenzwerte vor:
• Bei der Überschreitung einer Radon-Konzentration
von 100 Bq/l ist zu prüfen, ob Gegenmaßnahmen zum
Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlich sind.
• Bei Konzentrationen über 1000 Bq/l werden
Gegenmaßnahmen aus Strahlenschutzgründen als
gerechtfertigt angesehen.
• Oberhalb einer Referenzkonzentration von 0,1 Bq/l
für Polonium-210 und 0,2 Bq/l für Blei-210 soll
geprüft werden, ob Gegenmaßnahmen zum Schutz der
menschlichen Gesundheit erforderlich sind.
Noch 1995 war die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) der Meinung,
dass der Radongehalt des Trinkwassers in Deutschland kein bedeutendes
Problem des Strahlenschutzes für die Bevölkerung
darstellt. Aber die SSK-Empfehlung/Stellungnahme vom 2./3. Dez. 2003
hat nun folgendes zum Inhalt:
• Bezüglich der
Rn-222-Aktivitätskonzentration wird vorgeschlagen, einen
Referenzwert von 100 Bq/l festzulegen, bei dessen
Überschreitung die Durchführung von
Gegenmaßnahmen zu prüfen ist.
• Die Überprüfung der von der EU empfohlenen
Referenzwerte für die Pb-210- und
Po-210-Aktivitätskonzentration im Trinkwasser ergab, dass die
Referenzwerte für Kleinkinder unter einem Jahr nicht mit der
Einhaltung des Dosisrichtwerts von 0,1 mSv/a konform sind.
Radon im Trinkwasser ist physikalisch und technisch gesehen
kontrollierbar. Es gibt wirksame Verfahren zur Beseitigung des Radons
aus dem Trinkwasser, sie sind kommerziell verfügbar und werden
von den Verbrauchern gefordert.
Natürliches Mineralwasser entstammt unterirdischen
Wasservorkommen, die vor Verunreinigungen geschützt sind. Alle
Inhaltsstoffe müssen natürlichen Ursprungs sein. Nur
Eisen, Schwefel, Arsen oder andere unerwünschte Stoffe
dürfen nachträglich entzogen sowie
Kohlensäure reduziert oder zugesetzt werden, wenn die
charakteristischen Eigenschaften des Wassers dadurch nicht
verändert werden.
Natürliches Wasser enthält Mineralstoffe, die das
Wasser beim Fließen durch die Erd- und Gesteinsschichten
aufgenommen hat. Daneben enthält es in Spuren auch
natürliche radioaktive Stoffe der Uran- und
Thorium-Zerfallsreihen. Dies gilt in besonderer Weise für
Mineralwässer, die im Allgemeinen aus Tiefbrunnen
gefördert werden und deshalb einen höheren
Mineralisierungsgrad aufweisen. Im Gegensatz zu Trinkwasser fehlen
für die Radioaktivität in Mineralwässern
aber gesetzliche Bestimmungen (vgl. auch Umweltnachrichten 87/2000).
Auch die neue EU-Mineralwasserrichtlinie behebt diesen Mangel nicht. |
Mineralwasser: strahlende Erfrischung
Die Mineral- und Tafelwasserverordnung (1984) regelt, was ein
„echtes“ Mineralwasser ist. Es benötigt
als einziges Lebensmittel in Deutschland eine amtliche Anerkennung.
Seit dem 1.1.2004 gilt die EU-Mineralwasserrichtlinie 2003/40/EG
direkt, auch wenn diese in Deutschland noch nicht umgesetzt ist.
Erstmals wurden für eine Reihe natürlich vorkommender
Stoffe, die in höheren Dosen aufgenommen ein langfristiges
Gesundheitsrisiko darstellen können, Höchstgrenzen
festgesetzt. Diese müssen ab 1.1.2006 angewendet werden. Das
betrifft neu auch Höchstwerte für Nitrat (50 mg/l)
und für Nitrit (0,1 mg/l). Für Fluor und Nickel ist
die Frist bis zum 1.1.2008 verlängert. Daneben wurden auch
strengere Kennzeichnungsbestimmungen für natürliche
Mineralwässer verbindlich vorgeschrieben. Wenn z.B. mehr als
1,5 Milligramm des Spurenelements Fluorid pro Liter enthalten sind,
muss das Mineralwasser den Zusatz: „nicht zum
regelmäßigen Verzehr für Säuglinge
und Kleinkinder“ tragen. In manchen Bereichen sind aber immer
noch höhere Werte für Mineralwasser zugelassen, als
für Trinkwasser erlaubt ist. Für Trinkwasser sind
zudem dreimal mehr Schadstoff-Grenzwerte festgelegt wie für
Mineralwasser.
Das BfS hat das Vorkommen natürlicher Radionuklide in
Mineralwässern untersucht, um mögliche
Gesundheitsfolgen besser bewerten zu können. Dazu wurden die
Aktivitätskonzentrationen der Radionuklide Radium-226,
Radium-228, Uran-234, Uran-235, Uran-238, Polonium-210, Blei-210 und
Actinium-227 bei in Deutschland erhältlichen Mineral- und
Tafelwässern gemessen und die resultierende Strahlenexposition
beim Konsum dieser Wässer berechnet. Die Ergebnisse wurden im
September 2002 veröffentlicht.
Als Grundlage für die gesundheitliche Bewertung der
Untersuchungsergebnisse wurde der in der Trinkwasser-Richtlinie der EU
festgelegte Dosisrichtwert von 0,1 Millisievert pro Jahr herangezogen,
obgleich natürliche Mineralwässer nicht unter die
Richtlinie fallen. Der Richtwert ist aber auf Personen
übertragbar, die ihren Trinkwasserbedarf überwiegend
oder ausschließlich durch Mineralwasser decken. In so einem
Fall soll der Richtwert aus Vorsorgegründen nicht dauerhaft
überschritten werden. Vor allem Säuglingsnahrung soll
nicht ausschließlich mit Wasser zubereitet werden, das
höhere Gehalte an natürlichen Radionukliden aufweist.
Unter der Annahme, dass der jährliche Trinkwasserkonsum
ausschließlich durch Mineralwasser gedeckt wird, ergab sich:
• Bei keinem der deutschen Mineralwässer wird
für Erwachsene der Dosisrichtwert überschritten.
• Aber bei etwa zwanzig Prozent der Mineralwässer
wurde für Kleinkinder unter einem Jahr, für die
Mineralwasser zur Zubereitung von Fertignahrung verwendet wird, eine
Folgedosis von mehr als 0,1 Millisievert pro Jahr festgestellt. Der
höchste Wert für Kleinkinder betrug 6,5 mSv/a. Er
wurde für ein Wasser aus Portugal ermittelt. Der
Großteil der Wässer mit Dosisüberschreitung
war allerdings deutscher Herkunft.
Ein auf dem Etikett von Mineralwasser zu findender Zusatz
„Geeignet für die Zubereitung von
Säuglingsnahrung“ wird bislang unabhängig
vom Radioaktivitätsgehalt eines Mineralwassers verwendet.
Dieser Zusatz sollte jedoch auf Wässer beschränkt
bleiben, bei denen eine Überschreitung des Dosisrichtwerts von
0,1 mSv/a für Kleinkinder und Säuglinge
ausgeschlossen werden kann. Laut BfS ist aus diesem Grund beabsichtigt,
in einer Neufassung der Mineral- und Tafelwasserverordnung den Zusatz
nur noch für Mineralwässer zuzulassen, die
für Radium (Ra)-226 und Radium-228 die
Aktivitätskonzentrationen von 125 mBq/l bzw. 20 mBq/l
unterschreiten. Die Nuklide Radium-228 und Radium-226 sind wegen ihrer
hohen Radiotoxizität dosisbestimmend.
Die aktuelle Mineral- und Tafelwasserverordnung enthält
dagegen bereits für Tafel- und Quellwasser (§ 15) und
für Trinkwasser (§ 18) folgende
Einschränkung:
• Wasser mit dem Hinweis auf eine Eignung für die
Säuglingsernährung darf gewerblich nur in den Verkehr
gebracht werden, wenn die Aktivitätskonzentration von Ra-226
den Wert von 125 mBq/l und von Ra-228 den Wert von 20 mBq/l nicht
überschreitet.
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| Mineralisches Uran. Foto: www.mii.org |
Giftiges Uran in Trink- und Mineralwasser
Erst in jüngster Zeit wird die Höhe der Urangehalte
im Wasser thematisiert. Uran ist ein in der Umwelt weit verbreitetes
Schwermetall. Spuren von Uran sind daher auch in vielen Lebensmitteln
nachweisbar. Wesentlicher Faktor für die tägliche
Aufnahme von Uran ist der Urangehalt des Trinkwassers. Dabei steht
nicht die Belastung durch das alphastrahlende Uran-238 sondern die
Schwermetalltoxizität im Vordergrund. Uran reichert sich nach
oraler Aufnahme vorzugsweise in Knochen an und kann zu einer
Beeinträchtigung der Nierenfunktion sowie zu
Funktionsstörungen von Lunge und Leber führen.
Besonders betroffen sind Kinder und immungeschwächte Menschen.
Die chemotoxischen Wirkungen wurden bisher unterschätzt und
demzufolge zu wenig untersucht. Bisher sind keine Schwellenwerte
bekannt, unterhalb derer Uran nicht giftig wirkt.
Noch gibt es EU-weit keinen chemischen Grenzwert für Uran in
Trink- oder Mineralwasser, so auch nicht in der deutschen
Trinkwasserverordnung. Experten streiten sich seit langem über
die Giftigkeit von Uran. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 2004
ihren Leitwert von 2 auf 15 Mikrogramm pro Liter (µg/l)
erhöht. Aus dem Umweltbundesamt kommt der Vorschlag
für einen Maßnahmenwert von
20 µg/l – dem man sich ohne
gesundheitliche Gefahren bis zu zehn Jahre lang aussetzten
könnte – und einen bei lebenslanger Aufnahme
gesundheitlich duldbaren Leitwert von sieben bis
zehn µg/l. Die neuen Grenzwertsetzungen sind auf
Kritik gestoßen. Mit dem früheren Leitwert der WHO
ergäbe sich für einen erheblichen Teil der Trink- und
Mineralwässer Handlungsbedarf. Bei einem Wert von
20 µg/l sind Maßnahmen nur in wenigen
Einzelfällen erforderlich.
Die natürliche Uran-Belastung in
Oberflächengewässern liegt im Schnitt bei
0,33 µg/l. Je nach geologischem Untergrund kann
Wasser die in Gesteins- und Bodenschichten vorkommenden
Uranverbindungen aufnehmen. Die Behörden der
Bundesländer haben 1530 Proben aus deutschen Brunnen gezogen.
Die Urangehalte deutscher Mineralwässer liegen danach im
Mittel zwischen einem und vier Mikrogramm pro Liter, in
Einzelfällen jedoch deutlich darüber. Von 1113
bayerischen Wasserproben liegen beispielsweise zwanzig Prozent
über 5 µg/l.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommt zu dem
Schluss, dass diese Wässer für Erwachsene kein Risiko
darstellen. Anders verhält es sich, wenn – wie
zunehmend der Fall – Mineralwasser zur Zubereitung von
Säuglingsnahrung verwendet wird. Mineralwasser mit dem Zusatz
„geeignet für die Zubereitung von
Säuglingsnahrung“ sollte kein Uran enthalten. Uran
ist, wie andere Schwermetalle auch, giftig. Da Säuglinge
besonders empfindlich reagieren, müssen bei ihnen strengere
Maßstäbe angelegt werden. 44 Prozent der
untersuchten Mineralwässer erfüllen angeblich die
Anforderung von weniger als 0,2 Mikrogramm pro Liter.
In die Vorschriften für Mineralwässer muss dringend
ein Urangrenzwert integriert werden. Dies soll nun geschehen:
Gemäß aktueller Meldung (taz vom 25.10.2005) plant
das Verbraucherministerium angeblich einen Höchstwert
für das radioaktive und hochgiftige Schwermetall in
Mineralwasser. Vor allem Wässer, die als „geeignet
für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“
gekennzeichnet sind, dürfen dann keine erhöhten
Urangehalte mehr aufweisen. Aber auch die Kennzeichnungsvorschriften
gilt es zu überprüfen. Eine Kennzeichnungspflicht der
Radium- und Urangehalte auf dem Flaschenetikett würde den
Verbrauchern die Kaufentscheidung sehr erleichtern. Zudem sind
Aufbereitungstechniken vorhanden. Die technisch mögliche
Reduzierung des Urangehalts ist nach den Vorgaben der Mineral- und
Tafelwasserverordnung zwar nicht erlaubt, wird aber zukünftig
ebenfalls einer Regelung bedürfen.
| Radionuklide
im Wasser
Tritium,
das einzige radioaktive Isotop des Wasserstoffs, ist ein schwacher
Beta-Strahler mit einer Halbwertszeit von 12,3 Jahren. Tritium entsteht
in winzigen Mengen aufgrund kosmischer Strahlung in der
Atmosphäre. Der natürliche Anteil des Tritiums
fällt mengenmäßig gegenüber der
Kontamination aus Atomwaffenversuchen und Emissionen aus Atomreaktoren
und Wiederaufarbeitungsanlagen nicht ins Gewicht. Tritium nimmt am
Kreislauf des Wassers teil, es kommt natürlich im Grundwasser
in geringen Konzentrationen von bis zu 0,4 Bq/l vor. Durch den
künstlichen Eintrag ist heute mit Konzentrationen von etwa 6
Bq/l zu rechnen.
Uran
ist ein radioaktives Schwermetall. Die natürlichen Isotope des
Uran sind Alpha-Strahler mit Halbwertszeiten von mehreren Millionen
Jahren. Der radioaktive Zerfall erfolgt in Zerfallsreihen, die nach
mehr als zehn Schritten der Kernumwandlung schließlich in
stabilen Bleiisotopen enden. Uran kommt in der Erdkruste und im
Meerwasser vor. Uranverbindungen sind stark giftig und verursachen
Nieren- und Leberschäden und innere Blutungen, wobei die
löslichen Verbindungen die giftigsten sind. Uran wird
bergmännisch abgebaut, weil es als Brennstoff in Atomreaktoren
benötigt wird.
Thorium ist ein radioaktives Schwermetall aus der Erdkruste. Es
existieren zahlreiche Isotope mit unterschiedlich langen
Halbwertszeiten. Thoriumisotope treten in den Zerfallsreihen des Uran
auf, Thorium-232 ist das Ausgangsglied der sog. Thorium-Zerfallsreihe.
Die akute Toxizität von Thoriumverbindungen ist relativ
gering. Die radiologische Wirkung ist stärker als bei Uran. Thorium dient
als Brennstoff in Hochtemperaturreaktoren, ein Beispiel ist der
stillgelegte Reaktor in Hamm-Üntrop. Thorium begegnet man im
Alltag z.B. in Gasglühkörpern,
Elektronenröhren oder Quecksilberlampen.
Radon
ist ein radioaktives Edelgas. Alle natürlich vorkommenden
Isotope sind Alpha-Strahler und entstehen als kurzlebige
Zwischenprodukte der radioaktiven Zerfallsreihen des Uran und Thorium,
aus denen sie ständig nachgeliefert werden. Alle
flüchtigen Radon-Isotope gehen in feste Polonium-, Blei- und
Wismut-Isotope über. Radon ist zudem stark
wasserlöslich, so dass es ausgehend vom Entstehungsort mit dem
Grund- oder Quellwasser abtransportiert wird. Radongas ist wegen seiner
an Aerosol-Partikeln gebundenen stark strahlenden Zerfallsprodukte
gefährlich. Sie verbleiben beim Einatmen zum
Großteil im Atmungstrakt. Radon kann aus dem Untergrund in
Häuser eindringen, aus Baustoffen oder bei Verwendung von
radonhaltigem Wasser ausgasen. |
Das Geschäft mit dem Mineralwasser
Die Mineralwasserindustrie ist eine Wachstumsbranche. In den
vergangenen 30 Jahren ist der Konsum in Deutschland ständig
gestiegen. Im Mittel trinkt heute jeder Bundesbürger etwa 120
Liter im Jahr. Etwa 650 deutsche Mineralwässer sind auf dem
Markt. Hinzu kommen noch ausländische Mineralwässer,
vor allem aus Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz.
Mineralwasser gilt als hygienisch sauber und als Mineralstoffquelle.
Sein Mineralstoffgehalt liegt wesentlich über dem in
Trinkwasser aus der Leitung. Wer jedoch durch Verzehr von
Vollkornprodukten, Gemüse, Obst und Milchprodukten seinen
Mineralstoffbedarf sicherstellt, kann auch zu gesprudeltem
Leitungswasser gegen den Durst greifen. Mineralwasser hat dann als
Mineralstoffquelle höchstens eine ergänzende
Funktion.
Trinkwasser ist in Deutschland qualitativ hochwertig, stets
verfügbar und vergleichsweise preiswert. Es zählt
immer noch zu den am besten überwachten Lebensmitteln. Nur in
wenigen Fällen kann die Verwendung von Mineralwasser
vorteilhafter sein. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Trinkwasser
wegen bakteriologischer Belastung gechlort werden muss oder Wirkstoffe
aus zugelassenen Pestiziden missbräuchlich ins Grundwasser
gelangt sind. Wenn dies nicht der Fall ist, dann gibt es auch die
Möglichkeit, Leitungswasser durch Zugabe von CO2
aufzusprudeln. Die selbst gemachten Wässer können
meist mit Mineralwasser geschmacklich mithalten. Das Schleppen von
Flaschen und Kästen entfällt. Auch die Umwelt dankt
es, da keine gefüllten und leeren Mineralwasserflaschen mehr
über Autobahnen transportiert werden müssen. Zum
Transport des Bedarfs von etwa neun Milliarden Liter Mineralwasser sind
in Deutschland etwa 2000 LKW unterwegs und emittieren große
Mengen an Schadstoffen, wie z.B. Ruß, Schad- oder Klimagase.
Anlässlich der ökonomischen und ökologischen
Probleme wäre mindestens zu überlegen, ob nicht
qualitativ und geschmacklich ebenbürtiges Mineralwasser aus
der Region auf dem Einkaufszettel stehen sollte.
Besondere Vorsicht ist angesagt, wenn Mineralwasser zur Herstellung von
Säuglingsnahrung verwendet wird. Der Gehalt an
natürlichen Radionukliden in Trink- und
Mineralwässern führt bei Erwachsenen zu keiner
nennenswerten Dosis. Allerdings kann bei Kindern unter einem Jahr der
Dosisrichtwert zum Teil sehr deutlich überschritten werden.
Vergleichbares gilt für die Giftigkeit von Uran in Trink- und
Mineralwasser.
Zur besseren Orientierung wird nachfolgend aufgeführt, wo
beispielsweise Messlisten von Wässern, die auf
Radioaktivität und Urangehalte untersucht wurden,
veröffentlicht wurden:
• Öko-Test 9/2005
• Strahlentelex Nr. 448-449 vom 1.9.2005
• www.bfs.de/.../mineralwasser.html
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aus unserer Mitgliederzeitschrift Umweltnachrichten 102, Dez. 2005,
korr. Fassung Nov. 2006
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