Umweltinstitut München e.V.
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Vereinbarung zwischen Bund und Freistaat:

Waffenfähiges Uran für Garching in schwierigen Zeiten

FRM II - Die außenpolitische Bedeutung des neuen Forschungsreaktors
Sie können die Broschüre "FRM II - Die außenpolitische Bedeutung des neuen Forschungsreaktors" im pdf-Format hier downloaden. [Download]

Ende Oktober 2001 haben Bundesregierung und Bayerische Staatsregierung vereinbart, dass der Forschungsreaktor FRM II an der Technischen Universität in München zunächst mit Brennelementen aus hoch angereichertem Uran in Betrieb gehen darf. Bis Ende 2010 soll er auf Brennelemente mit „mittlerer Anreicherung“ umgerüstet werden. Das Thema ist deshalb aber noch nicht vom Tisch, da der Brennstoff – auch nach der Umrüstung – waffentauglich ist und es internationale Bestrebungen gibt, ihn aus der zivilen Nutzung zu verbannen. Diese Bestrebungen haben an Bedeutung gewonnen, nachdem nun auch eine reale Gefahr darin gesehen wird, dass der internationale Terrorismus in den Besitz von waffenfähigem Nuklearmaterial gelangen könnte.

Kernpunkte der Vereinbarung
Der Freistaat Bayern und die Bundesregierung haben sich auf eine Vereinbarung über den weitgehend fertig gestellten Garchinger Forschungsreaktor FRM II verständigt. Das Verhandlungsergebnis wurde am 25.Oktober bekannt gegeben. Der Parlamentarische Staatssekretär Catenhusen vom Bundesbildungsministerium sprach dabei von einem „fairen Kompromiss“, der der friedenspolitischen Absicht der Bundesregierung, die Verwendung von hochangereichertem Uran auszuschließen, Rechnung trage.
Kernpunkt der Vereinbarung ist, dass der FRM II mit atomwaffenfähigem HEU (highly enriched uranium) in Betrieb gehen darf und spätestens bis zum 31. Dezember 2010 den Betrieb des FRM II auf Brennstoff „mittlerer Anreicherung“ (MEU - maximal 50 Prozent) ohne signifikante Leistungseinbuße umgerüstet wird. Bund und Land werden den neuen Brennstoff entwickeln und zum Einsatz bringen. Die Kosten dafür (geschätzte 50-100 Mio. DM) werden sie sich teilen. An der TU München wurde bereits eine Arbeitsgruppe dazu eingerichtet. Die beantragte Entsorgungsstrategie für den FRM II – Zwischenlagerung in Ahaus und Endlagerung in einem noch zu errichtenden Endlager des Bundes – bleibt unberührt. Die Bayerische Staatsregierung wird demnach die für die Herstellung der Endlagerfähigkeit der abgebrannten Brennelemente des FRM II notwendigen technischen Anlagen zeitgerecht zur Verfügung stellen.
Die Vereinbarung wurde paraphiert, mit Vorbehalt unterschrieben. Erst wenn die dritte Teilerrichtungsgenehmigung vorliegt, soll die Unterzeichnung erfolgen, d.h. dann tritt die Vereinbarung in Kraft. Das Bundesumweltministerium wird deshalb zur Zeit vom Freistaat und der TU München massiv gedrängt, die Zustimmung zur dritten und letzten Teilgenehmigung zu geben.

Ein denkbar schlechtes Ergebnis
Bei genauerer Betrachtung ist nicht ersichtlich, worin der faire Kompromiss besteht. Für die TU München geht das in Erfüllung, was sie hartnäckig entgegen aller Kritik angestrebt hat. Die Bundesregierung ist unter der Verhandlungsführung des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) praktisch in allen Punkten eingeknickt. Die friedenspolitische Absicht der Bundesregierung, der die Vereinbarung angeblich Rechnung trägt ist nicht zu erkennen.
Zehn Jahre Betrieb mit hoch angereichertem (93 Prozent) waffenfähigem Uran als Brennstoff für den FRM II stellt einen Rückschlag für die internationale Nuklearkontrolle und die internationalen Bestrebungen, den weltweiten Handel mit waffenfähigem Uran (HEU) einzudämmen, dar. Selbst die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), die bekanntlich zu den Förderern der zivilen Atomtechnik gehört, hat bedauert, dass sie Bayern von diesem gefährlichen Vorhaben nicht abbringen konnte.
Die Umrüstung auf Uran mit einer Anreicherung von 50 Prozent nach zehn Jahren Betrieb stellt ebenfalls keinen Gewinn dar. Auch dieses Material ist waffenfähig. Durch seinen Einsatz ist das Proliferationsrisiko nicht gebannt. Die Hürde für eine illegale Abzweigung von Uran mittlerer Anreicherung ist nur höher, da man für den Bau einer Atombombe mehr Nuklearmaterial benötigt. Als nicht waffenfähig gilt nur Uran mit einer Anreicherung von weniger als 20 Prozent (LEU = low enriched uranium).

Expertenkommission: Umrüstung sofort machbarVordergründige Sicherheit
Vor dem Hintergrund einer außenpolitisch schädlichen Wirkung des Betriebs mit HEU für den Garchinger FRM II hatte Forschungsministerin Edelgard Bulmahn Anfang 1999 eine Expertengruppe eingesetzt, die die technischen Möglichkeiten sowie die Auswirkungen einer Umrüstung auf LEU klären sollte. Der Abschlussbericht der Kommission wurde im Juni 1999 vorgestellt.
Es wurden drei Varianten für eine sofortige Umrüstung auf LEU vorgestellt, wobei eine wegen zu großer baulicher Veränderungen keine Realisierungschancen hatte. Als gerade noch akzeptabel galt die Umrüstung auf Uran mit einer Anreicherung von 26 Prozent. Dafür konnte gezeigt werden, dass nur mit geringen Einbußen beim Neutronenfluss zu rechnen wäre. Diese können durch etwas längere Messzeiten kompensiert werden. Auch Herr Prof. Böning, Projektgruppe des FRM II, bestätigte vor etwa einem halben Jahr auf einer Pressekonferenz im Bayerischen Landtag, dass alle am FRM II geplanten Experimente auch mit niedrigerem Neutronenfluss und gutem Ergebnis durchgeführt werden könnten.
Außerdem wurden noch zwei Varianten für eine Inbetriebnahme wie geplant mit HEU und eine spätere Umrüstung auf LEU bzw. auf mittlere Anreicherung vorgestellt. Die Expertenkommission hielt diese Varianten für bedenklich. Lediglich in der späteren Umrüstung auf LEU konnte sie noch die proliferationspolitischen Ziele erkennen. Geeinigt hat man sich nun auf die denkbar schlechteste Variante aus dem Kommissionsbericht. Sie verstößt gegen die Ziele des internationalen Abreicherungsprogramms.

Schwarzmarkt für Nuklearmaterial
Heute geht es nicht mehr allein darum, das Netz der internationalen Spaltstoff-Kontrollen von EURATOM (Europäische Atomenergiebehörde) und IAEO immer enger zu spannen, um Schwellenländern den Zugang zum Bau von Atombomben unmöglich zu machen. Vielmehr ist die Verbreitung von Bombenstoff in Zusammenhang mit dem internationalen Terrorismus ein Thema. Die Gefahr der illegalen Abzweigung besteht bereits im internationalen Handel, bevor der begehrte Spaltstoff zu einem Brennelement verarbeitet wurde. Auch würde es kein Problem darstellen, den Spaltstoff unter Umständen chemisch im Labormaßstab aus der Brennstoffmatrix abzutrennen. Ein Brennelement des FRM II enthält gerade mal acht kg Uran.
Seit 1999 wurde nach Angaben der IAEO auf dem internationalen Schwarzmarkt nachweislich sechs mal Nuklearwaffenmaterial angeboten. Und es muss von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Selbst aus angeblich gesicherten deutschen Anlagen, wie z.B. Karlsruhe, konnte atomwaffentaugliches Material unbemerkt entwendet werden. Auch gibt es wohl Beweise dafür, dass Agenten Osama bin Ladens über Jahre versuchten, Nuklearmaterial zu kaufen oder zu stehlen, und offensichtlich auch in Besitz von Nuklearmaterial sind. Die USA und IAEO sind alarmiert. Sie sehen die Gefahren der Weiterverbreitung von Atomwaffen-Material erneut äußerst kritisch. Und mahnen stärkere Sicherheitsvorkehrungen an. Die Sorge Amerikas ist verständlich, da die USA wohl erstes Opfer einer von Terroristen gebastelten Atombombe wären. Insofern ist die Inbetriebnahme des FRM II ein denkbar schlechtes Signal zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt, wenn die Bundesregierung es ernst meint mit der uneingeschränkten Solidarität zu den USA bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

Präzedenzfall FRM II
Während alle Forschungsreaktoren in Europa auf nicht waffenfähiges LEU nach erfolgreicher Brennstoffentwicklung in etwa zehn Jahren umgerüstet sein sollen, wird allein für den FRM II eine Ausnahme gemacht. Nur für ihn allein soll ein Brennelement mit 50-prozentiger Anreicherung von Uran-235 entwickelt werden. Nachdem die USA nicht liefern, ist die Versorgung mit dem hochangereicherten Uran durch Bestände in der EU und Lieferverträge mit Russland abgesichert. Als weltweit einziger neuer Forschungsreaktor mit HEU ist der FRM II ein schädlicher Präzedenzfall, der den zivilen Markt für HEU wieder ankurbelt und die Erfolge des internationalen Abreicherungsprogramms torpediert. Andere Staaten werden es sich nicht verwehren lassen, ebenfalls wie in Bayern Forschungsreaktoren mit waffenfähigem Uran zu betreiben.
Das Umweltinstitut München e.V. fordert die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung auf, den Weg der Vernunft einzuschlagen. Der FRM II darf in Europa und weltweit nicht als Ausnahme und Türöffner für die Wiederbelebung des fast zum Erliegen gekommenen zivilen Handels mit Nuklearwaffen-Material durchgehen. Dem internationalen Terrorismus muss auf allen Wegen der Zugang zu waffenfähigem Material verwehrt werden.

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