Erschreckende Verkaufspraktiken von Pflanzengiften in Bau- und Gartenmärkten
Im April 2014 wurden vom Münchner Umweltinstitut stichprobenartig Käufe von glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmitteln wie Roundup in Bau- und Gartenmärkten in München und Umgebung durchgeführt – mit erschreckenden Ergebnissen: entweder hatten die Verkäufer mangelnde oder keine Sachkenntnis und haben somit unzureichend bezüglich der Anwendung von Pflanzengiften beraten; oder aber sie empfahlen die Mittel wissentlich gegen die gesetzlichen Vorschriften. Beides hatte zur Folge, dass es in fast allen Märkten möglich war, diese giftigen Produkte zu kaufen.
Diese Ergebnisse bestärken unsere Forderungen, den Verkauf an Privatpersonen sowie den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln im Haus- und Kleingartenbereich sofort zu stoppen.
Tatsächlich könnte diese Forderung bald Wirklichkeit werden. In einer 2021 vorgenommenen Änderungen in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist vorgesehen, dass Glyphosat nicht mehr in Haus- und Kleingärten und auf öffentlichen Plätzen verwendet werden darf. Allerdings gilt dies nicht für Glyphosat-haltige Mittel, die schon vor Inkrafttreten der Änderungen für den Haus- und Kleingartengebrauch und die Verwendung auf öffentlichen Plätzen zugelassen waren. Diese sind auch weiterhin für diese Anwendungsgebiete erlaubt.