Erfolg: EU-Kommission unterbindet voreilige Zulassung von Gentech-Methoden

Foto: Rosi v. Dannen / pixelio
(26. Juni 2015) Seit Monaten kritisieren wir zusammen mit anderen Umwelt- und Anbauverbänden eine skandalöse Entscheidung von Agrarminister Schmidt und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Diese hatten im Februar der amerikanischen Firma Cibus zugesichert, dass ihre mit neuen Methoden der Gentechnik hergestellten Rapslinien nicht dem Gentechnikgesetz unterliegen würden und daher ab sofort für Versuchszwecke freigesetzt werden dürfen.
Jetzt stellt die EU-Kommission klar, dass die deutschen Behörden zu voreilig gehandelt haben und pfeift diese in einem Schreiben zurück.
Unkontrollierte Aussaat illegal
Der Cibus-Raps wurde mithilfe einer neuen gentechnischen Methode verändert, der Oligonukleotid-Technologie. Die EU-Kommission schreibt nun, dass die Freisetzung von Pflanzen, die mit Hilfe dieser neuen Gentechnologie hergestellt wurden, bis auf weiteres möglichst zu unterlassen sei. Sie verweist darauf, dass es illegal sei, gentechnisch veränderte Pflanzen ohne vorherige Genehmigung freizusetzen. Zudem stellt sie klar, dass die EU-Kommission gerade mit der Bewertung dieser neuen Methode und einiger anderer neuen Biotechnologie-Methoden zugange sei und die Behörden der Mitgliedsländer doch auf den Ausgang der Analyse warten sollten.
Schmidt muss handeln
Damit stützt das Schreiben der Kommission unsere Position. Wir hatten eine sofortige Rücknahme des BVL-Bescheids gefordert und darauf hingewiesen, dass das BVL in dieser Sache nicht zuständig sei. Landwirtschaftsminister Schmidt, der die Dienstaufsicht hat, muss nun dringend dafür sorgen, dass der BVL-Bescheid endlich aufgehoben wird, um eine Aussaat in diesem Herbst noch zu verhindern. Der Gentechnik-Raps darf nicht auf unsere Äcker gelangen. Ansonsten wird sich der herbizidresistente Raps unkontrolliert verbreiten und in andere nah verwandte Arten auskreuzen. Das würde die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland gefährden.
Es bleibt abzuwarten, wie das BVL und Agrarminister Schmidt auf das Schreiben der Kommission reagieren. Doch die Aussaat dieses Gentechnik-Raps muss unbedingt verhindert werden!
- Das BVL muss seinen Bescheid, nach dem der Cibus-Raps kein gentechnisch veränderter Organismus sei, sofort zurückziehen.
- Auch neue Methoden der Gentechnik müssen unter die Gentechnik-Gesetzgebung fallen. Die EU-Kommission wird dazu angehalten das Vorsorgeprinzip zu wahren.
Falls Sie es noch nicht gesehen haben, hier finden Sie unser Erklär-Video zum Cibus-Raps.
Mehr zu den neuen gentechnischen Methoden erfahren sie auf unserer Themenseite.