NRW: Kein Gift in Schutzgebieten

Ein bundesweites Gesetz sollte eine Reihe von Pestiziden aus Naturschutzgebieten verbannen, darunter solche, die als gefährlich für Bienen und andere Insekten gelten - doch Nordrhein-Westfalen schummelt bei der Umsetzung.

Durch umfassende Ausnahmen gefährdet die NRW-Landesregierung bedrohte Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insekten an Orten, an denen sie vor den verheerenden Auswirkungen von Pestiziden eigentlich geschützt sein sollten. Sie stellt wirtschaftliche Interessen über gesunde Lebensräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten.

Diesen Skandal nehmen wir nicht hin! Wir fordern von der Landesregierung, Insekten auch in NRW nach den bundesweiten Regeln zu schützen. Mehr lesen

Unsere Botschaft an die zuständigen Landesminister:innen:

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Gorißen,
sehr geehrter Herr Minister Krischer,

Pestizide schädigen die Umwelt und beschleunigen das Artensterben. Auch beim dramatischen Schwinden der Insekten spielen sie eine entscheidende Rolle. Besonders Naturschutzgebiete sollen deshalb giftfrei sein. Doch der NRW-Erlass zur Pflanzenschutzverordnung hebelt die bundesweiten Verbote nahezu vollständig aus.

Deshalb fordern wir:

  • Nehmen Sie den Erlass zurück und verhindern Sie, dass in NRW weiter Gifte einsetzt werden, die laut Bundesgesetz in Naturschutzgebieten verboten sind.
  • Setzen Sie den Insektenschutz konsequent um – so wie er von Ihnen gemeinsam mit den anderen Bundesländern und dem Bund beschlossen wurde.
  • Unterstützen Sie in Naturschutzgebieten ansässige Landwirt*innen beim Umstieg auf ökologischen Landbau.

Nur wenn alle Bundesländer Verantwortung übernehmen, können die biologische Vielfalt, wichtige Ökosysteme und unser aller Gesundheit geschützt werden.

Mit freundlichen Grüßen
[Name und Wohnort werden automatisch ergänzt]

 

Hinweis: Dies ist eine gemeinsame Aktion mit Campact. Die Zahl der angezeigten Unterschriften entspricht den gemeinsam gesammelten Stimmen.

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NRW: Kein Gift in Schutzgebieten!

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Gutachten belegt: Vorgehen in NRW nicht rechtmäßig!

Fordern Sie mit uns das Ministerium auf, seine Pläne, die neuen Regeln zum Insektenschutz quasi vollständig auszuhebeln, umgehend zurückzunehmen!

Alle Hintergrundinformationen

Keine Pestizideinsätze in Naturschutzgebieten!

Im September vergangen Jahres ist nach vielen Verzögerungen das sogenannte Insektenschutzgesetz in Kraft getreten. Doch bereits wenige Wochen später wurden Maßnahmen ergriffen, mit denen die darin festgelegten Regelungen umgangen werden können, die den Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten betreffen.

So sollen in NRW dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) nach landwirtschaftliche Betriebe auch in Naturschutzgebieten weiter spritzen dürfen, wenn etwa ihre Fläche zu 30 Prozent in einem solchen Gebiet liegt. Konkret bedeutet das, dass dort auch weiterhin Pestizide zum Einsatz kommen dürfen, die zum Beispiel als gefährlich für Bienen und andere Bestäuber gelten oder die unerwünschte Beikräuter vernichten (Herbizide, außer Glyphosat), obwohl dies seit dem Inkrafttreten des Insektenschutzgesetzes in Naturschutzgebieten eigentlich bundesweit untersagt ist.

Der Erlass des Ministeriums ermöglicht es also Landwirt:innen in NRW einfach und rasch  Ausnahmegenehmigungen für Pestizide zu erlangen, deren Einsatz in Naturschutzgebieten seit in Kraft treten des Insektenschutzgesetzes nicht mehr erlaubt ist. Wirtschaftliche Interessen werden ohne genauere behördliche Prüfung über den Schutz der biologischen Vielfalt gestellt. Angesichts des alarmierenden Insektensterbens ist dieses Vorgehen unverantwortlich!

Gutachten belegt: Vorgehen in NRW nicht rechtmäßig!

Deshalb hat das Umweltinstitut München die Anwaltskanzlei GGSC aus Berlin gebeten, ein Rechtsgutachten zu erstellen. Dieses zeigt eindeutig, dass die in NRW getroffene, pauschale und extensive Ausnahmeregelung nicht rechtmäßig ist. Mit diesem Gutachten konfrontieren wir nun das Agrarministerium in NRW und fordern, den Erlass umgehend zurückzunehmen.

Denn wenn die neuen Regeln derart einfach zu umgehen sind, hat dies nicht nur Folgen für die Artenvielfalt in NRW. Der Erlass könnte schnell Nachahmung in anderen Bundesländern finden. So sind bereits ebenfalls Ausnahmeregelungen in Rheinland-Pfalz getroffen worden.

NRW muss die Pläne zur Umgehung des Insektsschutzgesetzes zurückzunehmen!

Während europaweit über eine Million Menschen im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ einen schrittweisen Ausstieg bis 2035 aus der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden fordern, wird in Deutschland versucht, auch jede noch so kleine Veränderung, die für mehr Schutz unserer Insektenwelt sorgen soll, zu umgehen. Angesichts des fortschreitenden Insektensterbens und dem generell schlechten Zustand unserer Biodiversität ist das Vorgehen in NRW auf das Schärfste zu kritisieren.

Fordern Sie mit uns das Ministerium auf, seine Pläne, die neuen Regeln zum Insektenschutz quasi vollständig auszuhebeln, umgehend zurückzunehmen!

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