Kein Gift in Schutzgebieten!
In Schutzgebieten sollte – wie der Name sagt – die Natur eigentlich geschützt sein. Und doch sind Tiere und Pflanzen dort nicht vor giftigen Pestiziden sicher. Denn in der Regel darf dort genauso Landwirtschaft betrieben werden wie in nicht geschützten Gebieten – und auch das Spritzen von Ackergiften ist nicht generell verboten. Dass muss sich dringend ändern! Daher fordern wir von der Bundesregierung, endlich ein umfassendes Pestizidverbot für Schutzgebiete auf den Weg zu bringen.
Fordern Sie Landwirtschaftsminister Cem Özdemir und Umweltministerin Steffi Lemke jetzt auf, ein umfassendes Pestizidverbot für Schutzgebiete auf den Weg zu bringen!
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Unsere Botschaft an die zuständigen Minister:innen:
Sehr geehrte Frau Ministerin Lemke,
sehr geehrter Herr Minister Özdemir,
Pestizide schädigen die Umwelt und beschleunigen das Artensterben. Besonders beim dramatischen Schwinden der Insekten spielen sie eine entscheidende Rolle. Geschützte Gebiete sollten deshalb pestizidfrei sein. Zwar ist der Einsatz bestimmter Gifte in einigen Schutzgebietskategorien nicht erlaubt, zahlreiche andere Pestizide können jedoch uneingeschränkt verwendet werden und die Verbote können dank großzügiger Ausnahmeregelungen umgangen werden. Dazu kommt, dass zu viele Schutzgebietskategorien überhaupt nicht von den geltenden Einschränkungen betroffen sind. Schutzgebiete sind somit nicht der sichere Rückzugsort für Tiere und Pflanzen, der sie sein sollten.
Deshalb fordern wir:
- Nehmen Sie die aktuelle Überarbeitung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zum Anlass, ein gänzliches und ausnahmsloses Verbot für den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide in den Schutzgebietskategorien, die unter Paragraf 4, Absatz 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung aufgeführt sind*, sowie zusätzlich in Vogelschutzgebieten, auf den Weg zu bringen.
- Sorgen Sie dafür, dass rund um Schutzgebiete pestizidfreie Pufferzonen geschaffen werden. Diese sind notwendig, um zu verhindern, dass Pestizide von angrenzenden Flächen in die sensiblen Lebensräume eindringen können.
- Unterstützen Sie in Schutzgebieten ansässige Landwirt:innen beim Umstieg auf ökologischen Landbau.
*Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (ausgenommen Trockenmauern im Weinbau) sowie Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes
Übernehmen Sie Verantwortung dafür, dass Schutzgebiete ihren Namen verdienen und die Natur dort endlich wirklich geschützt wird! Machen Sie geschützte Gebiete zu den Rückzugsorten für Pflanzen und Tiere, die sie sein sollten. Denn nur so können Sie verhindern, dass unzählige bedrohte Arten bald endgültig unter dem Druck der intensiven Landwirtschaft verschwinden.
Mit freundlichen Grüßen
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Pestizide: Hintergrundinformationen
Tiere und Pflanzen sind in geschützten Gebieten nicht vor giftigen Pestiziden sicher. Doch das könnte sich ändern. Denn die Verordnung, die unter anderem den Pestizideinsatz in Schutzgebieten regelt, wird gerade überarbeitet.
Was ist überhaupt ein Schutzgebiet?
Es gibt sehr viele verschiedene Kategorien von Schutzgebieten. Derzeit ist der Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen (mit Ausnahme von Trockenmauern im Weinbau) eingeschränkt. Auch in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten ist der Einsatz beschränkt, jedoch nicht in Vogelschutzgebieten. Für alle diese Gebiete fordern wir ein Komplettverbot für chemisch-synthetische Pestizide – ohne Schlupflöcher und Ausnahmen.
Gibt es eine Chance für Verbesserungen?
Aktuell wird die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, in der unter anderem der Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten geregelt ist, überarbeitet. Das ist die Gelegenheit, um strengere Vorgaben festzulegen und den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide in geschützten Gebieten endlich komplett und ausnahmslos zu verbieten. Doch in dem kürzlich vom Landwirtschaftsministerium veröffentlichten Entwurf für die neue Verordnung wird der Pestizideinsatz in Schutzgebieten nicht einmal erwähnt. Deswegen müssen wir jetzt aktiv werden!
Warum braucht es Verschärfungen?
Angesichts des fortschreitenden Insektensterbens und des generell schlechten Zustands der Artenvielfalt ist es unverantwortlich, Pestizide selbst in Gebieten einzusetzen, in denen die Natur eigentlich unter besonderem Schutz steht. Schließlich ist seit langem bekannt, dass die intensive Landwirtschaft mit ihrem hohen Einsatz an Pestiziden eine der Hauptursachen für das dramatische Artensterben ist.
Wie viel Fläche wäre von einem Pestizidverbot für Schutzgebiete betroffen?
Die aktuell geltenden Einschränkungen für den Pestizideinsatz in Schutzgebieten betreffen insgesamt zu wenig Fläche: Naturschutzgebiete machen nur 6,3 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands aus – wobei davon rund 30 Prozent ohnehin landwirtschaftlich nicht nutzbar sind. Auch Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotope fallen flächenmäßig kaum ins Gewicht. Die sogenannten Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, für die ebenfalls Einschränkungen gelten, machen in etwa 9,3 Prozent der Fläche aus. Allerdings gelten für diese zahlreiche Ausnahmeregelungen. Vogelschutzgebiete, die circa 11,3 Prozent der Landesfläche ausmachen, sind von den geltenden Einschränkungen bisher gar nicht betroffen.
Reicht es, Pestizide in Schutzgebieten zu verbieten, um das Artensterben zu verhindern?
Ein Pestizidverbot in den oben genannten Schutzgebietskategorien ist wichtig, aber nur der erste Schritt. In naher Zukunft muss der Pestizideinsatz auch in weiteren Schutzgebietskategorien wie Wasserschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten untersagt werden. Unsere langfristige Vision ist darüber hinaus ein EU-weites Komplettverbot für chemisch-synthetische Pestizide und der Umstieg auf 100 Prozent Ökolandbau. So haben wir es auch in unserer Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ gefordert, die europaweit über 1,1 Millionen Menschen unterzeichnet haben. Denn nur so können wir es schaffen, unsere Lebensgrundlagen auch für kommende Generationen zu erhalten.