Was soll sich mit dem neuen Heizungsgesetz ändern?
Die Bundesregierung hatte bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – meist Heizungsgesetz genannt – „abzuschaffen“. Gemeint war damit vor allem die unter der Vorgängerregierung beschlossene 65-Prozent-Regel. Sie verpflichtet dazu, neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, beispielsweise mit Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse oder über kommunale Wärmenetze. Da die neue Regierung das gesamte Gesetz aber nicht einfach abschaffen kann, will sie es nun in „Gebäude-Modernisierungs-Gesetz“ umbenennen und zugleich die wichtige 65-Prozent-Regel sowie weitere zentrale Vorgaben streichen. Von Modernisierung kann kaum die Rede sein, denn der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen soll wieder unbegrenzt erlaubt werden – also über das deutsche Klimaneutralitätsziel 2045 hinaus. Verschiedene Rechtsgutachten belegen deshalb schon heute, dass das Vorhaben sehr wahrscheinlich verfassungswidrig ist.