Was hat sich mit dem neuen Heizungsgesetz geändert?
Die Bundesregierung hatte bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – meist Heizungsgesetz genannt – „abzuschaffen“. Gemeint war damit vor allem die unter der Vorgängerregierung beschlossene 65-Prozent-Regel. Sie verpflichtet dazu, neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, beispielsweise mit Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse oder über kommunale Wärmenetze. Da die neue Regierung das gesamte Gesetz aber nicht einfach abschaffen kann, hat sie es nun in „Gebäude-Modernisierungs-Gesetz“ umbenannt und zugleich die wichtige 65-Prozent-Regel sowie weitere zentrale Vorgaben gestrichen. Von Modernisierung kann kaum die Rede sein, denn der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ist nun wieder unbegrenzt erlaubt – also auch über das deutsche Klimaneutralitätsziel 2045 hinaus. Verschiedene Rechtsgutachten belegen deshalb schon heute, dass das Vorhaben sehr wahrscheinlich verfassungswidrig ist.