Frau Reiche,
es reicht!

Mit jeder internationalen Krise wird klarer: Unsere Abhängigkeit von fossilen Importen schadet nicht nur dem Klima. Sie macht Haushalte und Wirtschaft verwundbar und ist immer mit der Gefahr verbunden, dass wir am Ende nicht ausreichend versorgt sind. Die steigenden Kosten für Öl und Gas und die historisch niedrigen Gasspeicherstände im Zuge des Irankrieges machen dies gerade wieder mehr als deutlich. Statt an fossilen Energien festzuhalten, müssen wir also den Vormarsch der erneuerbaren Energie fördern.
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Doch was macht Wirtschaftsministerin Katherina Reiche? Sie sabotiert die Energiewende mit ihren fossilen Gesetzen: Das maßgeblich von ihr vorangetriebene und im Juli verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz entpuppt sich als Laufzeitverlängerung für Gasheizungen. Den Preis bezahlen am Ende die Bürger:innen. Mit ihrer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat sie einen Frontalangriff auf die Bürger-Energiewende gestartet: Die Einspeisevergütung für Dach-Solaranlagen werden ab nächstem Jahr gestrichen. Und mit dem geplanten „Netzpaket“ will sie die Vorfahrt der Erneuerbaren beim Netzanschluss kassieren und sorgt damit für massive Unsicherheit bei Investitionen in Wind- und Solarparks.

Alle drei Vorhaben sind ganz im Sinne der großen Energiekonzerne, die weiterhin mit fossilen Geschäftsmodellen Profite machen wollen. Anstatt unser Energiesystem nachhaltig, kostengünstig und verlässlich aufzustellen, macht uns Reiche mit ihren Geschenken an die Gaslobby abhängig von Gasimporten und steigenden Weltmarktpreisen.

Dazu passt, dass Katherina Reiche zahlreiche persönliche Verstrickungen in die Erdgaslobby mitbringt.

Wir sagen: Es reicht!

Fordern Sie jetzt mit uns Bundeskanzler Friedrich Merz auf, Katherina Reiche als Wirtschaftsministerin zu entlassen und eine Person ohne Interessenkonflikte und Lobbyverstrickungen zu ernennen.

Sehr geehrter Herr Merz,

äußerst besorgt wende ich mich heute an Sie und fordere Sie umgehend zum Handeln auf. Denn Wirtschaftsministerin Katherina Reiche betreibt Energiepolitik zum Schaden der Bundesrepublik Deutschland. Durch verschiedene Regelungspakete wird die Energiewende sabotiert und die Abhängigkeit von fossilen Energien zementiert. Wie sich zeigt, lassen sich damit die steigenden Weltmarktpreise und die Versorgungsunsicherheit nicht in den Griff bekommen. Sie nutzen einzig und allein den Geschäftsmodellen der Öl- und Gaskonzerne. Das schadet unserem Land nicht nur über den ausbleibenden Klimaschutz, sondern auch über Erpressbarkeit, Preisschocks, wirtschaftliche Unsicherheit, Versorgungsunsicherheit und die daraus resultierenden sozialen Verwerfungen. Meine Kritik bezieht sich konkret auf drei Regelungspakete:

  • Das verabschiedete Gebäude-Modernisierungs-Gesetz wurde von harscher Kritik begleitet. Unisono sind sich Wirtschaft, Sozialverbände, Medien und Energieexpert:innen einig: Es profitieren nur Konzerne und Reiche. Insbesondere Mieter:innen müssen die Zeche bezahlen. Es ist absehbar, dass es dauerhaft nicht genügend biogene Gase für eine sichere Versorgung geben wird. In Kombination mit den sprunghaft ansteigenden Netzkosten und externen Preisschocks wird die Wärmewende so zur Kostenfalle und zum sozialen Sprengsatz.
  • Wir Bürger:innen haben die Energiewende maßgeblich unterstützt. Wir haben uns informiert und investiert und Solarenergie auf Deutschlands Dächer gebracht. Ein Drittel der Solarenergie wird von kleinen PV-Anlagen erzeugt. Jetzt wird Katherina Reiche diese Dynamik mit der 2027 in Kraft tretenden Reform des EEG jäh zum Absturz bringen. Damit stößt sie Millionen Hausbesitzer:innen und Energiewendebewegte vor den Kopf.

Nicht nur bei der Wärme, auch im Strommarkt müssen Planbarkeit und Wirtschaftlichkeit an erster Stelle stehen. Der Regierungsentwurf für das „Netzpaket“ bürdet den Anlagenbetreibern von Wind- und Solarenergie zusätzliche Bürokratie und Kosten auf. Außerdem soll der Anschlussvorrang für Erneuerbare fallen, was wirtschaftliche Unsicherheit bei der Projektierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen mit sich bringt.

All diese Regelungen sogen dafür, dass Klimaschutz, Unabhängigkeit und sozialer Frieden zugunsten einer auf fossilen Konzerninteressen ausgerichteten Politik aufgegeben werden. Den Schaden dieser Politik tragen die Bürger:innen dieses Landes und alle künftigen Generationen. Ich bitte Sie darum heute, den Bundespräsidenten zu ersuchen, Frau Reiche ihrer Aufgaben zu entbinden.

Mit freundlichen Grüßen
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Hintergrundinformationen

Wurde schon mal ein:e Minister:in entlassen?

Die Entlassung eines Ministers oder einer Ministerin ist selten, kommt aber durchaus vor, wenn besondere Umstände es erfordern. In Deutschland wurde zuletzt Christian Lindner von Bundeskanzler Olaf Scholz als Finanzminister entlassen. Aber auch im Zusammenhang mit der Energiepolitik gibt es ein Beispiel aus der Geschichte. Im Mai 2012 hat Bundeskanzlerin Angela Merkel den damaligen Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) des Amtes enthoben. Die Begründung: Röttgen sei den Herausforderungen, welche die Umsetzung der Energiewende erfordert, nicht gewachsen. Hinzu kam, dass er im NRW-Landtagswahlkampf keine gute Figur gemacht hatte und die CDU dort das schlechteste Wahlergebnis aller Zeiten einfuhr. Auch an Reiche gibt es Kritik aus den eigenen Reihen – und den Herausforderungen von Energiewende und Energiesicherheit ist sie offensichtlich nicht gewachsen.

Welche Verstrickungen hat Katherina Reiche mit der fossilen Lobby?

Katherina Reiche (CDU) ist seit Mai 2025 Bundeswirtschaftsministerin im Kabinett von Friedrich Merz. Zuvor leitete sie bis April mehrere Jahre als Vorstandsvorsitzende die Westenergie, eine Tochter des Energiekonzerns E.ON. Westenergie zählt zu den größten Gasnetzbetreibern in Deutschland. Gleichzeitig gehörte Reiche den Aufsichtsräten von Energieversorgern wie DEW21 und RheinEnergie an.

Von 1998 bis 2015 war sie Mitglied des Deutschen Bundestags. Anschließend wechselte sie als Hauptgeschäftsführerin zum Verband kommunaler Unternehmen (VKU), einem Interessenverband kommunaler Unternehmen. Viele der dort vertretenen Unternehmen sind im Gasgeschäft aktiv.

Unter der Führung von Katherina Reiche hat der VKU an einer Abschwächung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, häufig als „Heizungsgesetz” bezeichnet) mitgewirkt. Als Vorsitzende des nationalen Wasserstoffrats (2020-2025) setzte sie sich für blauen Wasserstoff ein, welcher aus fossilem Gas gewonnen wird. Sie agierte damit klar im Interesse der Gaswirtschaft.

Reiches unmittelbarer Wechsel von politischen Ämtern in führende Positionen der Energiewirtschaft stieß auf Kritik und belebte die Diskussion über längere Karenzzeiten für ehemalige Politikerinnen und Politiker. Als Wirtschaftsministerin stellte Reiche im September 2025 die Stoßrichtung ihrer Energiepolitik vor. Sie berief sich zwar offiziell auf ein eigens angefertigtes Energiewendemonitoring. Ihr 10-Punkte-Plan widersprach aber in wesentlichen Punkten den Schlussfolgerungen des Monitoringberichts. Stattdessen hat sie zentrale Passagen beinahe wortgleich aus einem Positionspapier der Energieunternehmen RWE und E.ON abgeschrieben. Auch Reiches Idee des „Redispatch-Vorbehalts“, die den Wind- und Solarausbau bundesweit zum Erliegen bringen würde, entstammt einem Positionspapier der Energiewirtschaft. Auch bei einem wichtigen Branchentreffen der fossilen Industrie in den USA vertritt Ministerin Katherina Reiche die Interessen der Gas- und Atomwirtschaft einseitig.

Besorgniserregend ist dabei auch, dass Frau Reiche ihre Verstrickungen mit der Gaslobby verschleiert. Entgegen der Geschäftsordnung der Bundesregierung führte Frau Reiche keine Protokolle von Treffen mit Vertreter:innen der Gaswirtschaft. Dies kam bei einer Anfrage zur möglichen Beeinflussung des Gebäudemodernisierungsgesetzes durch die Gaslobby auf. Diese Zurückhaltung von Informationen ist äußert ungewöhnlich.

Welche Gefahren drohen durch fossile Abhängigkeiten und wie können wir uns davon lösen?

Fossile Brennstoffe werden in Deutschland zum größten Teil importiert. Im letzten Jahr wurden dafür unvorstellbare 81 Milliarden Euro ausgegeben. Der Preis für fossile Energie ist zudem stark krisenanfällig. Im Jahr 2022 betrug der Wert der fossilen Importe über 140 Milliarden Euro, wegen hoher Preise für Öl und Gas. Auch der Angriff der USA auf den Iran hat die EU-Gaspreise auf einen Höchststand seit 2023 schießen lassen. Gleichzeitig sind die deutschen Gasreserven auf einem historischen Tiefstand.  Neue Preisschocks und anhaltende Versorgungsunsicherheit droht durch die Verschärfung des Konflikts am Persischen Golfund möglicherweise in zukünftigen Krisen, etwa wenn US-Präsident Donald Trump LNG-Lieferungen nach Europa als politisches Druckmittel nutzt. Da über 70 Prozent der Wohnungen in Deutschland mit Öl oder Gas beheizt werden, sind fossile Preisschocks für einen Großteil der Menschen direkt relevant.

Die „65-Prozent-Regel“ im Gebäudeenergiegesetz zielte darauf ab, mit jedem Heizungstausch vom riskanten Öl- und Gasverbrauch loszukommen. Vorgeschrieben war lediglich ein Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie – bei freier Wahl der eingesetzten Technik. Das Gebäudemodernisierungsgesetz schaffte diese Regel ab und ersetzt sie durch einen wachsenden Anteil an Biogas und Bioöl („Bio-Treppe“). Derzeit liegt der Anteil von Biogas im Gasnetz bei 1,6 Prozent. Weil der Anbau von Energiepflanzen aber sehr viel landwirtschaftliche Fläche verschlingt, die wir für die Produktion von Nahrungsmitteln brauchen und zunehmend zum Erhalt der Biodiversität der Natur zurückgeben müssen, wird die Menge an Bioöl und Biogas kaum zu steigern sein. So freut sich allein die fossile Lobby, während für uns Bürger:innen die fossile Kostenfalle droht. Und das nicht nur bei den Preisen für Brennstoffe: Denn auch die Gebühren für den Gasnetzanschluss werden zukünftig massiv steigen, wie eine von uns beauftragte Studie des Fraunhofer IFAM zeigt.

Warum sollte die Einspeisevergütung für Dach-Solaranlagen erhalten bleiben?

Die Einspeisevergütung ist mit derzeit 7,47 Cent pro eingespeister Kilowattstunde zwar gering, zahlreiche Studien belegen aber, dass sie dennoch einen wichtigen wirtschaftlichen Anreiz darstellt. Ohne die Einspeisevergütung würden sich heute viele Menschen keine oder eine deutlich kleinere Solaranlage installieren. Einen Einbruch im Solarausbau können wir uns aber nicht leisten, denn schon jetzt wird das Ziel von 20 Gigawatt jährlichem Zubau um 3 Gigawatt verfehlt. Etwa ein Drittel des Solar-Zubaus wurde letztes Jahr von kleinen Anlagen gestemmt. Auch bei der Windenergie fehlen in diesem Jahr voraussichtlich 10 Gigawatt; sie kann die Lücke im Solarbereich also ebenfalls nicht kompensieren.

Mit der Novelle des EEG wird am 1. Januar 2027 die Einspeisevergütung gestrichen. Solaranlagenbesitzer:innen müssen ihren Strom dann selbst vermarkten. Der Aufwand ist aber für Hausbesitzer:innen aktuell nicht zu leisten. Zudem fehlen die technischen Voraussetzungen, es bräuchte den flächendeckenden Einbau von intelligenten Stromzählern.
Ziel des Gesetzes ist es, Kosten für den Staat zu sparen. Dafür gibt es aber deutlich bessere Methoden. Kosten für die Steuerzahler:innen entstehen, wenn der Preis für Strom am Strommarkt geringer ist als die feste Vergütung. Eine zügige Integration von Stromspeichern und Anreize für flexiblen Stromverbrauch würden die Preise auf dem Strommarkt stabilisieren und damit auch die Kosten für die Einspeisevergütung senken. Dieselbe Wirkung hätten dynamische Stromtarife in Verbindung mit Energiemanagement-Systemen, da sie Solarerzeugung und Verbrauch besser in Einklang bringen würden.

Das novelierte EEGsieht vor, die Förderung von Dachanlagen einzustellen und stattdessen die Ausschreibungsmengen für Solarparks zu erhöhen. Diese Neuaufteilung senkt aber die Möglichkeit von Bürger:innen zur Beteiligung und erhöht den Druck auf landwirtschaftliche Flächen.

Wie will Reiche den Ausbau der Erneuerbaren Energien noch erschweren?

Die am heftigsten diskutierte Regel aus dem Entwurf des „Netzpakets“ ist der „Redispatchvorbehalt“. Demnach sollen Wind- und Solar-Anlagen in „Netz-Engpassgebieten“ keine Vergütung mehr erhalten, wenn sie aufgrund von Netzüberlastung abgeschaltet werden müssen. Der gesetzlich geregelte Anschlussvorrang für Erneuerbare Energien soll entfallen. Das erzeugt erhebliche Unsicherheit in der Planung und mindert die Rentabilität der Anlagen. Es ist unklar, ob Anlagen dann überhaupt noch finanziert werden können. Zusätzlich sollen Erzeuger einen Baukostenzuschuss leisten, also draufzahlen. Das ist eine starke Machtverschiebung in Richtung der Netzbetreiber. Viele der Forderungen stammen ursprünglich von E.ON, Deutschlands größtem Verteilnetzbetreiber und ehemaligem Arbeitgeber von Katherina Reiche.
Eigentlich zielt das Gesetzesvorhaben darauf ab, Engpässe beim Anschluss elektrischer Anlagen (dazu zählen unter anderem Solar- und Windanlagen und große Batteriespeicher) und die Abregelung von Solar- und Windstrom besser zu koordinieren. Das sind zwar wichtige Anliegen, mit dem Entwurf geht aber der Fokus auf einen bedarfsgerechten Ausbau der Netze verloren. Anreize für flexiblen Stromverbrauch fehlen. Katherina Reiche greift stattdessen den Ausbau der Erneuerbaren und die Energiewende massiv an und schafft damit faktisch Platz für mehr Gaskraftwerke im System.

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