1
2
3

Hier Postleitzahl eingeben

Im Anschluss werden Ihnen Ihre lokalen Abgeordneten samt Kontaktdaten angezeigt.

Hier werden Ihnen die Europaabgeordneten aus Ihrem Bundesland angezeigt. Wählen Sie diejenigen aus, die Sie kontaktieren möchten.

Abgeordneten kontaktieren

Drei Schritte für ein gutes Gespräch

Ein Anruf im Abgeordnetenbüro muss nicht perfekt sein. Wichtig ist, dass Ihre Botschaft deutlich wird: Das EU-Parlament darf die Schutzregeln vor gefährlichen Pestiziden nicht aufweichen. Bleiben Sie freundlich, aber klar. Die Mitarbeiter:innen im Büro nehmen Ihre Rückmeldung auf und geben sie an die Abgeordneten weiter.

  • 1. Stellen Sie sich kurz vor Nennen Sie Ihren Namen und woher Sie kommen, vielleicht auch Ihren beruflichen Hintergrund. Beispiel: „Guten Tag, mein Name ist [ ] , ich komme aus [ ] und arbeite als [ ]. Ich rufe an, weil ich mir große Sorgen wegen des sogenannten Pestizid-Omnibus mache.“
  • 2. Sagen Sie klar, was Sie fordern „Ich fordere Herrn/Frau Abgeordnete/n [ ] dazu auf, gegen den Vorschlag zum Pestizid-Omnibus zu stimmen. Das EU-Parlament muss den Omnibus-Vorschlag zurückweisen."

    Weisen Sie gerne auch auf die Kritik aus der Wissenschaft hin, etwa von der Leopoldina-Akademie. Machen Sie deutlich: Eine Lockerung der Pestizid-Schutzregeln, wie sie der Omnibus vorsieht, ist gegen den Willen der Bevölkerung und wider Warnungen aus der Wissenschaft und damit nicht gerechtfertigt!

Optional: Gehen Sie auf eine der größten Gefahren des aktuellen Gesetzentwurfes ein.

Sie müssen nicht alle Details kennen. Es reicht, wenn Sie einen der zentralen Punkte ansprechen.

 

  1. Unbefristete Zulassungen für Pestizide.
    Der/die Abgeordnete soll sich dagegen einsetzen, dass Pestizide und Pestizidmischungen künftig unbefristet zugelassen und nicht mehr regelmäßig auf ihre Risiken geprüft werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass wissenschaftliche Erkenntnisse über Risiken für Menschen, Tiere, Böden, Wasser und Artenvielfalt erforscht und in der Zulassung berücksichtigt werden müssen.
  2. Die Befugnisse der EU-Länder zum Schutz der eigenen Umwelt und Bevölkerung sollen massiv eingeschränkt werden.
    Der/die Abgeordnete soll sich gegen die vorgeschlagene automatische Übernahme von Pestizidzulassungen aus anderen EU-Staaten wie Polen, Ungarn oder Rumänien einsetzen. Dadurch würde Deutschland die Möglichkeit verlieren, nationale Vorkehrungen zum Schutz der eigenen Umwelt und Bevölkerung zu treffen.
  3. Verbotene Pestizide sollen länger auf dem Markt bleiben und nach ihrem Verbot schneller wieder zurückkommen.
    Der/die Abgeordnete soll sich gegen verdoppelte Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sowie neue Hintertüren für bereits verbotene Wirkstoffe einsetzen. Diese sind ein klarer Angriff auf das Vorsorgeprinzip und bedrohen unsere Gesundheit. Dass es funktionierende Alternativen gibt, zeigt der Ökolandbau. Diese müssen entsprechend gefördert und verbreitet werden.
  • 3. Schließen Sie mit einer klaren, persönlichen Bitte! Beispiel: „Bitte geben Sie meine große Sorge an Frau/Herrn [ ] weiter. Ich erwarte, dass sie/er sich gegen jede Aufweichung der Pestizid-Schutzregeln stellt und den Omnibus-Vorschlag ablehnt.“ Bedanken Sie sich am Ende für das Gespräch.

Die gewählte Nummer ist ungültig.

Häufig handelt es sich hier um einen Fehler in der Eingabe der internationalen Vorwahl für Belgien „+32“. Achten Sie bitte darauf, diese korrekt, beginnend mit einem Pluszeichen einzugeben. Alternativ können Sie das Pluszeichen auch durch zwei Nullen ersetzen. „0032…“ sollte Sie dann ordnungsgemäß mit dem belgischen Anschluss im Europaparlament verbinden. Sollte sich Ihr Problem dennoch nicht lösen, bitten wir, ihre E-Mailadresse im Feedbackformular zu hinterlassen, damit wir uns bei Ihnen melden können.

"Der/Die Abgeordnete ist nicht zuständig."

Auch wenn der/die Abgeordnete nicht in einem der beiden zuständigen Ausschüsse (Umwelt- oder Agrarausschuss) sitzt, muss jede:r Abgeordnete voraussichtlich Ende Oktober im Plenum des Europäischen Parlaments über das Gesetzespaket abstimmen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir bereits jetzt auch die Abgeordneten, die fachlich nicht direkt zuständig sind, mit unseren Bedenken zum Pestizid-Omnibus konfrontieren. Nur so können sie auf ihre Kolleg:innen einwirken und dazu beitragen, dass der Pestizid-Omnibus gestoppt wird.

Was mache ich, wenn fachliche Rückfragen kommen?

Seien Sie offen und ehrlich: Sie sind vielleicht kein:e Pestizid-Expert:in oder Jurist:in, sondern ein:e Bürger:in, der/die sich Sorgen um Umwelt und Gesundheit macht. Der/die gewählte:r Abgeordnete:r muss ihre Sorgen ernst nehmen, auch wenn Sie kein Fachexperte oder keine Fachexpertin sind. Verweisen Sie gegebenenfalls auf unser Gutachten der Kanzlei Geulen / Klinger zu juristischen Details und auf die wissenschaftlich fundierte Kritik der Leopoldina-Akademie.

Was mache ich, wenn nur der Anrufbeantworter antwortet?

Die Mitarbeitenden in den Abgeordnetenbüros müssen alle Nachrichten auf dem Anrufbeantworter abhören, um sicherzugehen, keine wichtigen Anrufe verpasst zu haben. Sie können also davon ausgehen, dass ein:e Mitarbeiter:in der/des Abgeordneten Ihre Nachricht anhört und den/die Abgeordnete:n über Ihren Widerstand gegen den Pestizid-Omnibus informiert. Also: Sprechen Sie Ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter!

Was mache ich, wenn die Leitung belegt ist?

Es kann vorkommen, dass Sie zu einer Zeit anrufen, in der das Büro der/des Abgeordneten nicht besetzt ist oder ein anderes Telefonat stattfindet – besonders, wenn unsere Aktion erfolgreich ist und viele Menschen unserem Appell folgen. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken – probieren Sie es einfach in den folgenden Tagen zu einer anderen Uhrzeit erneut! Beachten Sie jedoch: Etwa ab dem 24.07. beginnt in Brüssel die parlamentarische Sommerpause. In dieser Zeit sind die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter:innen für etwa einen Monat schlechter erreichbar.

Wieso werden bei manchen Abgeordneten zwei Nummern zur Auswahl angezeigt?

Viele Abgeordnete führen in ihren Heimatregionen ein sogenanntes Wahlkreisbüro. Dort sind Mitarbeiter:innen der Abgeordneten extra dafür angestellt, zu Ihnen als Bürger:innen der Region Kontakt zu halten. In manchen Fällen verzichten die Abgeordneten jedoch darauf, diesen direkten Kontakt anzubieten. In diesem Fall sind die Abgeordneten telefonisch nur in ihren Büros im Europäischen Parlament in Brüssel zu erreichen – erkennbar an der belgischen Vorwahl +32.

Wie ist der weitere Fahrplan des Pestizid-Omnibus?

Aktuell planen die Abgeordneten, bereits Anfang Oktober in den Ausschüssen für Umwelt und Landwirtschaft des Europäischen Parlaments über den Vorschlag abzustimmen. Ende Oktober soll dann eine Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments folgen. In beiden Fällen droht sich aktuell eine Mehrheit aus konservativen und rechten Abgeordneten für eine weitreichende Abschaffung unserer Schutzstandards zu verbünden.
Im Herbst könnte der abgestimmte Vorschlag des Parlaments zum Pestizid-Omnibus dann in die sogenannten Trilog-Verhandlungen gehen, in denen ein Kompromiss zwischen der Position des Parlaments und der Position des Rats der EU-Länder gefunden werden soll.

Konservative und rechte Abgeordnete wollen den Pestizid-Omnibus noch weiter verschärfen – ganz im Sinne der Pestizidindustrie. Wenn sie sich durchsetzen, könnten gefährliche Pestizide künftig leichter, länger und weniger streng kontrolliert auf unsere Felder gelangen. Jetzt kommt es darauf an, unseren Protest unüberhörbar zu machen: Rufen Sie Ihre EU-Abgeordneten an und verlangen Sie von ihnen ein entschiedenes Votum gegen den Pestizid-Omnibus.

  • Ihr Anruf zählt: Wir alle wissen: Eine E-Mail kann im Postfach untergehen. Ein Anruf landet direkt im Büro, wird notiert, weitergegeben – und lässt sich nicht so leicht ignorieren. Wenn viele Menschen jetzt anrufen, merken die Abgeordneten: Der Widerstand gegen diese Giftpläne ist real.

Unsere Forderungen zum aktuellen Gesetzesentwurf:

1. Keine unbefristeten Zulassungen für Pestizide.

Pestizide und Pestizidmischungen müssen regelmäßig neu geprüft werden. Nur so wird sichergestellt, dass aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse über die Risiken der Stoffe – für Menschen, Tiere, Böden, Wasser und Artenvielfalt – erforscht und bei der Zulassung berücksichtigt werden müssen. Die sogenannte „Ad-hoc-“, also bedarfsmäßige Überprüfung, wird nur in den seltensten Fällen von der Kommission angestoßen, der Großteil der Risiken von Pestiziden wird nur durch die regelmäßige Überprüfung entdeckt.

2. Die Mitgliedstaaten müssen eigene Schutzspielräume behalten.

Deutschland und andere Länder müssen weiterhin in der Lage sein, eigene strengere Entscheidungen als die EU zu treffen, wenn standortspezifische Risiken für Umwelt und Gesundheit bestehen. Pestizidzulassungen aus anderen EU-Staaten wie Ungarn, Rumänien oder Polen dürfen nicht automatisch übernommen werden.

3. Verbotene Pestizide müssen sofort vom Markt.

Wenn ein Pestizid verboten wird, muss der Schutz von Menschen und Umwelt absoluten Vorrang haben. Verdoppelte Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sowie neue Hintertüren für bereits verbotene Wirkstoffe sind ein klarer Angriff auf das Vorsorgeprinzip. Dass es funktionierende Alternativen gibt, zeigt der Ökolandbau. Diese müssen entsprechend gefördert und verbreitet werden, statt Gesundheits- und Umweltschäden als unvermeidbare Kosten der landwirtschaftlichen Produktion in Kauf zu nehmen.

Zurück nach oben