Mail for EU: Pestizidpaket stoppen!

Pestizide mit Ewigkeitszulassung, hochgefährliche Stoffe, die trotz Verbots noch jahrelang im Einsatz bleiben: Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus will die EU-Kommission regelmäßige Sicherheitsprüfungen für viele Pestizidwirkstoffe abschaffen – und zahlreiche Wünsche der Pestizidindustrie erfüllen. Pestizide könnten unbefristet genehmigt werden, selbst nach einem Verbot deutlich länger eingesetzt werden dürfen und Mitgliedstaaten hätten künftig keine Möglichkeit mehr, neue wissenschaftliche Erkenntnisse in Zulassungsprozesse von Pestiziden einfließen zu lassen. Unser gemeinsam mit anderen Organisationen beauftragtes Rechtsgutachten zeigt: Diese Pläne verstoßen gegen EU-Recht!

Fordern Sie jetzt Ihre EU-Abgeordneten auf, diesen rechtswidrigen Vorschlag zu stoppen! Mehr lesen

So funktioniert die Aktion

Nach Angabe ihrer Postleitzahl wird Ihnen unten die vorgefertigte Mail angezeigt. Dann müssen Sie nur noch Ihren Namen und Mailadresse angeben, EU-Abgeordnete auswählen und auf „Jetzt mitmachen“ klicken.  Wenn Sie möchten, können Sie noch einen persönlichen Kommentar zur vorgefertigten Mail hinzufügen, dieser erscheint dann im Mailtext. 

Hinweis: In einigen Fällen werden Ihnen mehrere mögliche Adressat:innen angezeigt. Sie können in diesem Fall alle oder auch nur einzelne Adressat:innen auswählen, jede der ausgewählten Personen erhält eine separate E-Mail. Die Personen wissen jeweils nicht, wer noch angeschrieben wurde.

Pestizidpaket stoppen!

Tragen Sie hier Ihre Postleitzahl und im zweiten Schritt Ihre eigenen Adressdaten ein. Falls Sie möchten, können Sie außerdem eine persönliche Ergänzung zur Mail an Ihre EU-Abgeordneten einfügen.

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Hintergrund

Was passiert gerade innerhalb der EU?

Die EU-Kommission will im Rahmen eines sogenannten Omnibus-Pakets grundlegende Änderungen unter anderem an der wichtigen Verordnung 1107/2009 – besser bekannt als „Pflanzenschutzmittelverordnung“ – vornehmen. Nachdem die Kommission Ende Dezember ihren Vorschlag für den „Pestizid-Omnibus“ vorgestellt hat, wird dieser Vorschlag jetzt im Europäischen Rat und Europäischen Parlament verhandelt. Dies geschieht zunächst in den zuständigen Ausschüssen – dann aber auch im Plenum. Noch kann der Vorschlag also gestoppt werden. Daher ist es wichtig, jetzt möglichst viele unserer Abgeordneten mit unseren Einwänden zu konfrontieren.

Was genau ist ein „Omnibus“?

Mit sogenannten Omnibus-Gesetzespaketen gibt die EU-Kommission vor, Bürokratie abzubauen und Berichtspflichten zu vereinfachen, indem mehrere EU-Gesetze gleichzeitig geändert werden. Bisher fanden solche Sammelgesetze nur Anwendung, um viele Gesetze redaktionell an einen neuen Rechtsrahmen anzupassen. Nun nutzt die Kommission dieses Instrument erstmals, um mit vereinfachten Verfahren auch inhaltlich in unterschiedliche Politikbereiche einzugreifen. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Nachhaltigkeit und Umwelt, Landwirtschaft und Pestizidregulierung, Digitalisierung, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, aber auch die Verteidigungs- und Industriepolitik. Dabei wird der übliche Gesetzgebungsprozess erheblich beschleunigt und Folgenabschätzung und Öffentlichkeitsbeteiligung eingespart. Wir sprechen vom „Deckmantel des Bürokratieabbaus“, weil sich hinter diesen Omnibussen fast immer eine Absenkung bestehender Schutzstandards verbirgt. Die Pestizidregulierung ist Teil des „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“.

Worum geht es beim „Pestizid-Omnibus“?

Das Gesetzespaket des „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“ zielt auf eine „Vereinfachung“ des Lebensmittel- und Futtermittelrechts ab und umfasst unter anderem:

  • die Zulassung von Pestizidwirkstoffen,
  • Risikobewertungen für Pestizide,
  • Regelungen zum Gesundheits- und Umweltschutz im Agrar- und Lebensmittelbereich.

Konkret sieht dieses Omnibuspaket vor,

  • regelmäßige Risikoprüfungen von Pestiziden abzuschaffen,
  • den Großteil der Wirkstoffe unbefristet zuzulassen,
  • Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen nach Pestizidverboten zu verdoppeln,
  • Mitgliedstaaten zu verbieten, neue wissenschaftliche Erkenntnisse in ihren Mittelzulassungen zu berücksichtigen.

Was hat unser Gutachten ergeben?

Das von uns gemeinsam mit mehreren anderen Organisationen in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kommt zu dem klaren Schluss: Der geplante EU-Gesetzentwurf ist rechtswidrig. Die EU-Kommission will regelmäßige Risikoprüfungen für Pestizide abschaffen und Wirkstoffe teils unbefristet zulassen – selbst bei neuen wissenschaftlichen Hinweisen auf Gesundheits- oder Umweltrisiken. Das verstößt laut Gutachten gegen EU-Schutzstandards, das Vorsorgeprinzip und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Hier lesen Sie das Gutachten, das wir gemeinsam mit der Aurelia Stiftung, Clientearth, der Deutschen Umwelthilfe, dem Deutsche Naturschutzring, Foodwatch und dem Pestizid Aktions-Netzwerk in Auftrag gegeben haben, im Volltext: https://umweltinstitut.org/wp-content/uploads/2026/01/20260127_Rechtsgutachten-Food-and-Feed-Safety-Omnibus.pdf

Warum wenden wir uns an die EU-Abgeordneten?

EU-Abgeordnete (auch Mitglieder des Europäischen Parlaments, kurz: MdEP) sind die direkt gewählten Vertreter:innen der Bürgerinnen und Bürger der EU im Europäischen Parlament. Für Deutschland sitzen 96 EU-Abgeordnete im Europäischen Parlament. Damit können die deutschen Abgeordneten entscheidend Mehrheiten beeinflussen.

Die EU-Abgeordneten stimmen im Europäischen Parlament über den „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“ ab. Wollen wir das Gesetzespaket verhindern, ist jetzt Druck auf die EU-Abgeordneten entscheidend.

Damit das Paket in Kraft treten kann, ist außerdem die Zustimmung des EU-Rates (der Mitgliedstaaten) erforderlich. Beide Institutionen müssen sich im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens auf einen gemeinsamen Text einigen.

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