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Keine Pestizideinsätze in Naturschutzgebieten!
Im September vergangen Jahres ist nach vielen Verzögerungen das sogenannte Insektenschutzgesetz in Kraft getreten. Doch bereits wenige Wochen später wurden Maßnahmen ergriffen, mit denen die darin festgelegten Regelungen umgangen werden können, die den Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten betreffen.
So sollen in NRW dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) nach landwirtschaftliche Betriebe auch in Naturschutzgebieten weiter spritzen dürfen, wenn etwa ihre Fläche zu 30 Prozent in einem solchen Gebiet liegt. Konkret bedeutet das, dass dort auch weiterhin Pestizide zum Einsatz kommen dürfen, die zum Beispiel als gefährlich für Bienen und andere Bestäuber gelten oder die unerwünschte Beikräuter vernichten (Herbizide, außer Glyphosat), obwohl dies seit dem Inkrafttreten des Insektenschutzgesetzes in Naturschutzgebieten eigentlich bundesweit untersagt ist.
Der Erlass des Ministeriums ermöglicht es also Landwirt:innen in NRW einfach und rasch Ausnahmegenehmigungen für Pestizide zu erlangen, deren Einsatz in Naturschutzgebieten seit in Kraft treten des Insektenschutzgesetzes nicht mehr erlaubt ist. Wirtschaftliche Interessen werden ohne genauere behördliche Prüfung über den Schutz der biologischen Vielfalt gestellt. Angesichts des alarmierenden Insektensterbens ist dieses Vorgehen unverantwortlich!
Gutachten belegt: Vorgehen in NRW nicht rechtmäßig!
Deshalb hat das Umweltinstitut München die Anwaltskanzlei GGSC aus Berlin gebeten, ein Rechtsgutachten zu erstellen. Dieses zeigt eindeutig, dass die in NRW getroffene, pauschale und extensive Ausnahmeregelung nicht rechtmäßig ist. Mit diesem Gutachten konfrontieren wir nun das Agrarministerium in NRW und fordern, den Erlass umgehend zurückzunehmen.
Denn wenn die neuen Regeln derart einfach zu umgehen sind, hat dies nicht nur Folgen für die Artenvielfalt in NRW. Der Erlass könnte schnell Nachahmung in anderen Bundesländern finden. So sind bereits ebenfalls Ausnahmeregelungen in Rheinland-Pfalz getroffen worden.
NRW muss die Pläne zur Umgehung des Insektsschutzgesetzes zurückzunehmen!
Während europaweit über eine Million Menschen im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ einen schrittweisen Ausstieg bis 2035 aus der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden fordern, wird in Deutschland versucht, auch jede noch so kleine Veränderung, die für mehr Schutz unserer Insektenwelt sorgen soll, zu umgehen. Angesichts des fortschreitenden Insektensterbens und dem generell schlechten Zustand unserer Biodiversität ist das Vorgehen in NRW auf das Schärfste zu kritisieren.
Fordern Sie mit uns das Ministerium auf, seine Pläne, die neuen Regeln zum Insektenschutz quasi vollständig auszuhebeln, umgehend zurückzunehmen!
Weitere Informationen:
> Unser Rechtsgutachten
> Unser offener Brief an die NRW-Landesregierung