Pestizid-Alarm: Stoppen wir die Giftpläne der EU!
Ausgerechnet die Abteilung innerhalb der EU-Kommission, die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständig ist, wollte der Agrarindustrie ein giftiges Geschenk machen – und jahrzehntelang erkämpfte Schutzstandards gegen die Gefahren von Pestiziden einfach streichen. Über 90.000 Menschen protestierten gemeinsam mit uns gegen diese skandalösen Pläne, gefährliche Pestizide künftig unbefristet zuzulassen – ohne regelmäßige Risikoprüfung und ohne Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Mit unserem Protest konnten wir einige wirklich drastische Vorstöße abwehren, etwa die unbefristete Zulassung von Pestizidprodukten auf nationaler Ebene. Außerdem haben wir verhindert, dass die EU den Mitgliedstaaten pauschal verbietet, neue wissenschaftliche Erkenntnisse in ihre Prüfungen einzubeziehen.
Dennoch greift der offizielle Gesetzesentwurf der EU-Kommission nach wie vor zentrale Umwelt- und Gesundheitsstandards wie das Europäische Vorsorgeprinzip im Kern an: durch die Möglichkeit für unbefristete Genehmigungen für Pestizidwirkstoffe (mehr Infos dazu in unserer Pressemitteilung). Deshalb kämpfen wir weiter und werden im nächsten Schritt massiven Druck auf das EU-Parlament und den Europäischen Rat machen. Denn wenn diese Instanzen nicht zustimmen, können die Giftpläne der EU-Kommission nicht umgesetzt werden.
Wir danken allen, die unseren Protest bisher unterstützt haben und zählen darauf, dass Sie auch weiterhin an unserer Seite stehen!
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Unsere Forderungen an die EU-Kommission waren:
Sehr geehrte Frau Präsidentin von der Leyen,
sehr geehrte Kommissarinnen und Kommissare,
innerhalb der Kommission wird aktuell im Rahmen des Food and Feed Safety Simplification Omnibus Package ein Vorschlagsentwurf der Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit diskutiert, der mich mit großer Sorge erfüllt:
Der am 4. November veröffentlichte Statusbericht von Kommissar Olivér Várhelyi hat noch ausdrücklich betont, dass durch das Omnibuspaket bestehende Schutzstandards nicht geschwächt werden sollen. Nun sind aber doch tiefgreifende Änderungen im Pestizidrecht geplant, die jahrzehntelang erkämpfte Schutzstandards gefährden: Die Abschaffung regelmäßiger Wiederzulassungen, verlängerte Übergangsfristen für verbotene Wirkstoffe und die Möglichkeit, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu ignorieren – das alles sind Angriffe auf das Vorsorgeprinzip und damit auf den Schutz von Gesundheit, Umwelt und Artenvielfalt.
Als EU-Bürger:in und Verbraucher:in bitte ich Sie deshalb eindringlich:
- Halten Sie an der regelmäßigen Neubewertung von Pestizidwirkstoffen fest.
Die regelmäßige Neubewertung ist essenziell, um den aktuellen Stand der Wissenschaft angemessen zu berücksichtigen und Risiken für Gesundheit und Umwelt zu minimieren. - Verhindern Sie verlängerte Übergangsfristen für verbotene Wirkstoffe.
Ein Verbot muss wirksam und umgehend greifen, nicht erst Jahre später. Es ist unverantwortlich, die Belastung durch gefährliche Pestizide wie Flufenacet oder Chlorpyrifos nicht sofort zu stoppen. - Sichern Sie die verpflichtende Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in allen Zulassungs- und Bewertungsverfahren.
Wissenschaftliche Evidenz darf nicht der „Verfahrensvereinfachung“ geopfert werden. Ihre Rolle muss gestärkt, nicht geschwächt werden. - Bewahren Sie das europäische Vorsorgeprinzip. Der Schutz von Menschen, Umwelt und Biodiversität muss Vorrang vor kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen haben.
Ich appelliere an Sie: Schützen Sie unsere Lebensgrundlagen – und verhindern Sie, dass die EU im Pestizidrecht den Rückwärtsgang einlegt.
Vielen Dank!
Diese Aktion ist mittlerweile beendet.
Insgesamt 90.471 Personen haben bei unserer Aktion mitgemacht.
Hiermit gebe ich meine freiwillige Einwilligung, dass das Umweltinstitut München meine hier angegebenen personenbezogenen Daten zur Versendung einer E-Mail in meinem Namen an den Adressaten der Aktion verarbeiten darf. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.* Pflichtangaben.