Das dieses Ziel nicht erreicht wird, zeigt sich auch am Beispiel von Flufenacet, einem Herbizid, dessen Zulassung nun ebenfalls verlängert werden soll. Laut Umweltbundesamt hat sich der Absatz des Wirkstoffs seit 2014 verdoppelt, ist 2020 nochmals um 32 Prozent angestiegen und wird somit häufiger eingesetzt als je zuvor.
Neben seinen Eigenschaften, die zur Einstufung als Substitutionskandidat geführt haben, verursacht Flufenacet auch Probleme im Grundwasser: Beim Abbau des Wirkstoffs entsteht Trifluoracetat (TFA), das sich kaum aus dem Trinkwasser herausfiltern lässt. In Deutschland wurden schon hohe Konzentrationen im Grundwasser nachgewiesen, was die Trinkwasserversorgungsunternehmen vor Probleme stellt. Die Anwendung eines Mittels, das Flufenacet beinhaltet, wurde darum durch Vorgaben des Umweltbundesamtes (UBA) 2021 beschränkt. Gegen diese Beschränkung zogen die Hersteller des Mittels allerdings vor Gericht. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Beschränkungen nicht mit dem EU-Recht vereinbar wären, so dass diese zurückgenommen werden mussten. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL), damals noch unter der Aufsicht der ehemaligen Agrarministerin Julia Klöckner, weigerte sich trotz Bitte des UBA, gegen das Gerichtsurteil Berufung einzulegen.
Wir fordern Umweltministerin Lemke und Landwirtschaftsminister Özdemir dazu auf, sich für ein EU-weites Verbot von Flufenacet und weiteren Substitutionskandidaten einzusetzen. Eine Verlängerung der Genehmigung dieser Wirkstoffe wäre aufgrund der Gefahren für Umwelt und Gesundheit unverantwortlich – und sie widersprechen außerdem den Zielen der Farm-to-Fork-Strategie, in deren Rahmen die Gefahren, die von Pestiziden ausgehen, reduziert werden sollen.