Der Energiecharta-Vertrag bringt die Energiewende vor Gericht

Der Vertrag über die Energiecharta (ECT) ist ein internationales Investitionsschutzabkommen, das Investor:innen die Möglichkeit gibt, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen. Dabei gilt es bereits als Enteignung, wenn ein Staat die Bedingungen für ihre Investitionen durch neue Regeln wie einen früheren Kohlausstieg verschlechtert. So bedroht der ECT die Energiewende und die Demokratie, gefährdet den Klimaschutz und kostet Milliarden an Steuergeldern.

Zeit zu gehen: Klimakillervertrag kündigen!

Vattenfall verklagt die Bundesrepublik wegen des Atomausstiegs auf 6,1 Milliarden Euro. Uniper zieht die Niederlande wegen ihres Kohleausstiegs vor Gericht und Italien wird zu 250 Millionen Euro Schadensersatz wegen verbotener Ölbohrungen in der Adria verurteilt. Diese Fälle stehen exemplarisch für die Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren in Handelsverträgen.

Meldungen

Zusatzerklärung schützt nicht vor Regenwaldzerstörung

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– Das EU-Mercosur-Abkommen atmet den Geist des vergangenen Jahrhunderts. Es schafft Zölle auf Autos-, Chemie- und Agrarexporte ab und nimmt damit Regenwaldzerstörung, Menschenrechtsverletzungen, den Verlust von Arbeitsplätzen in den Mercosur-Staaten und Höfesterben in Europa in Kauf.

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EU-Mercosur: Gift für beide Seiten des Atlantiks

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– Das EU-Mercosur-Abkommen ist Gift für beide Seiten des Atlantiks. Es treibt die Abholzung des Amazonas-Regenwaldes weiter voran und blockiert Fortschritt in den Bereichen Landwirtschaft und Mobilität.

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Einschüchterungsklagen : Anti-SLAPP-Gesetz auf der Kippe

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– Während in Südtirol wieder kritische Stimmen mit der juristischen Ohrfeige eingeschüchtert werden sollen, droht der geplanten EU-Richtlinie gegen SLAPPs die Verwässerung.

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