Nachdem CETA im September 2017 vorläufig in Kraft getreten ist und die französische Nationalversammlung am 23. Juli 2019 grünes Licht für das Abkommen gegeben hatte, stimmte der französische Senat am Donnerstag gegen den Vertrag. Nach der Ablehnung geht der Gesetzestext wieder zurück an die Nationalversammlung. Ob es dort zu einer erneuten Zustimmung kommt, scheint nicht sicher zu sein. Sollten beide Parlamente gegen den Vertrag stimmen und die französische Regierung diese Ablehnung der EU-Kommission mitteilen, gilt der gesamte Vertrag als gescheitert.

Neben Frankreich haben neun weitere EU-Staaten das Abkommen noch nicht ratifiziert. So hält das irische Verfassungsgericht die in CETA geplante Sondergerichtsbarkeit für nicht verfassungskonform. Auch in Deutschland ist noch eine Bundesverfassungsbeschwerde anhängig. 90 Prozent des Abkommens werden bereits vorläufig angewendet. Mit einer vollständigen Ratifizierung würden vor allem Sonderklagerechte für multinationale Konzerne in Kraft treten.

Ludwig Essig, Referent für Handelspolitik am Umweltinstitut kommentiert:

„Die Entscheidung des französischen Senats gegen CETA zeigt deutlich, wie überholt und gefährlich das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada ist. CETA schafft eine Sondergerichtsbarkeit für große Investoren, schadet dem Klima und der bäuerlichen Landwirtschaft. Es ist Zeit für eine moderne und zukunftsfähige EU-Handelspolitik- CETA hat darin keinen Platz.“

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