Export verbotener Pestizide: Warum Deutschland und die EU handeln müssen
In der EU sind zahlreiche gefährliche Pestizide nicht zugelassen. Trotzdem dürfen Unternehmen viele dieser Wirkstoffe weiterhin für den Export herstellen und in andere Länder verkaufen.
Was bedeutet der Export verbotener Pestizide?
Obwohl bestimmte Pestizide in der EU wegen ihrer Risiken für Gesundheit oder Umwelt nicht eingesetzt werden dürfen, ist ihr Export in vielen Fällen weiterhin erlaubt. Besonders betroffen sind Menschen in Ländern mit niedrigen und mittleren Einkommen. Auch die Umwelt leidet unter dem Einsatz gefährlicher Wirkstoffe. Doch warum ist dieser Handel erlaubt und welche Verantwortung tragen Deutschland und die EU?
65.000 Tonnen giftiger Chemikalien
65.000 Tonnen: So viele Tonnen in der EU verbotener Pestizide wurden 2024 aus Deutschland zur Ausfuhr angemeldet. Das entspricht mehr als 40 Prozent der EU-weit gemeldeten Menge.
100-mal giftiger als Glyphosat
Einige der exportierten Stoffe sind hochgradig toxisch und gehören zu den gefährlichsten Chemikalien weltweit.
Welche verbotenen Pestizide werden aus der EU exportiert?
Ein erschreckendes Beispiel ist das Herbizid Paraquat, dessen Verwendung in der EU seit 2007 nicht mehr zugelassen ist. Der Wirkstoff kann bei einer Vergiftung lebensgefährlich sein. Dennoch wird Paraquat in anderen Ländern weiterhin verwendet und international gehandelt.
Häufige Fragen zum Export verbotener Pestizide
Warum sind diese Pestizide in der EU verboten?
Unabhängige Studien haben eindeutig gezeigt, dass viele dieser Stoffe für Menschen, Tiere und die Umwelt äußerst gefährlich sind. Zahlreiche Substanzen stehen im Verdacht, Krebs zu verursachen, das Hormonsystem zu beeinträchtigen oder ganze Ökosysteme nachhaltig zu schädigen. Die Auswirkungen können sich über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg entfalten – oft mit irreversiblen Folgen.
In der Europäischen Union gilt zudem das sogenannte Vorsorgeprinzip. Es besagt, dass ein Stoff erst dann auf den Markt gebracht oder weiterhin verwendet werden darf, wenn seine Unbedenklichkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist. Solange dieser Nachweis fehlt, bleibt der betreffende Stoff verboten. Dieses Prinzip soll die Gesundheit der Bevölkerung und die natürlichen Lebensgrundlagen konsequent schützen – auch dann, wenn wissenschaftliche Unsicherheiten bestehen.
Die EU erlaubt weiterhin den Export von Pestiziden, die auf ihrem eigenen Markt wegen untragbarer Risiken verboten oder nie zugelassen wurden. Erst möglich wird dies durch die EU-Verordnung über die Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Chemikalien. Diese Verordnung erlaubt es Unternehmen, in der EU hergestellte, aber verbotene Pestizide in Länder mit niedrigeren Schutzstandards zu exportieren. Damit entsteht ein ethisch und politisch problematischer Kreislauf: Während Menschen außerhalb der EU gefährlichen Stoffen ausgesetzt werden, landen Rückstände dieser Chemikalien durch Importe wieder auf europäischen Tellern.
Wer profitiert vom Handel? Allgemeiner Hinweis auf Chemiekonzerne
Zu den Unternehmen, die am Export in der EU verbotener Pestizide beteiligt sind, gehören unter anderem BASF, Syngenta und Bayer. Die Untersuchung dokumentiert erhebliche gemeldete Exportmengen. Die Unternehmen verweisen auf die geltenden gesetzlichen Anforderungen und die Zulassung ihrer Produkte in den Importländern.
Gesundheitsschäden, Umweltschäden und Rückstände in importierten Lebensmitteln
Der Einsatz hochgefährlicher Pestizide kann zu Vergiftungen, langfristigen Gesundheitsschäden und Belastungen von Böden, Gewässern und Ökosystemen führen. Besonders gefährdet sind Menschen, die beim Ausbringen der Mittel unzureichend geschützt sind. Außerdem können Rückstände bestimmter Wirkstoffe in importierten Lebensmitteln nachgewiesen werden.
Können verbotene Pestizide über importierte Lebensmittel nach Deutschland gelangen?
Ja. Rückstände von Wirkstoffen, die in der EU nicht mehr als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, können unter bestimmten Umständen in importierten Lebensmitteln vorkommen. Für Rückstände gelten europäische Höchstgehaltsregelungen. Ob ein Lebensmittel rechtlich zulässige Rückstände enthält, muss anhand des jeweiligen Wirkstoffs und der geltenden Grenzwerte geprüft werden.
In welche Länder werden verbotene Pestizide exportiert?
In der EU verbotene Pestizide werden weltweit gehandelt. Zu den wichtigen Zielländern gehören unter anderem die USA, afrikanische und lateinamerikanische Länder. Für Beschäftigte in der Landwirtschaft können die Risiken insbesondere dann steigen, wenn Schutzkleidung, Schulungen und staatliche Kontrollen unzureichend sind.
Jetzt dürfen wir nicht locker lassen!
Frankreich hat den Export bestimmter in der EU nicht zugelassener Pestizide bereits seit 2022 gesetzlich eingeschränkt. Auch Belgien und die Schweiz haben entsprechende Regelungen eingeführt. Deutschland verfügt bislang über kein vergleichbares allgemeines Exportverbot. Ein EU-weit einheitliches Verbot könnte verhindern, dass gefährliche Pestizide lediglich über andere Mitgliedstaaten ausgeführt werden.
Deutschland und die EU stehen deshalb vor einer wichtigen Entscheidung: Sollen Pestizide, die in der EU wegen ihrer Risiken nicht verwendet werden dürfen, weiterhin für den Einsatz in anderen Ländern hergestellt und exportiert werden? Das Umweltinstitut fordert ein verbindliches Exportverbot.
Was fordert das Umweltinstitut gegen den Export verbotener Pestizide?
Das Umweltinstitut setzt sich dafür ein, den Export gefährlicher Pestizide zu beenden, die in der EU wegen ihrer Risiken für Mensch und Umwelt verboten sind. Die bestehenden Schutzstandards sollten nicht an den europäischen Außengrenzen enden. Deshalb fordern wir strengere Regeln in Deutschland und eine einheitliche gesetzliche Regelung auf EU-Ebene.
Wir fordern daher:
Deutschland muss den Export gefährlicher Pestizide stoppen: Die Bundesregierung soll ein nationales Exportverbot für Pestizide einführen, deren Verwendung in der EU wegen ihrer Risiken für Gesundheit und Umwelt untersagt ist.
Die EU muss ein einheitliches Exportverbot schaffen: Wir fordern verbindliche europäische Regeln, die verhindern, dass gefährliche Pestizide und andere aus Gesundheits- oder Umweltgründen verbotene Produkte weiterhin in Drittstaaten exportiert werden.
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