Warum hat Deutschland Atommüll-Wiederaufarbeitung verboten?
AKW-Betreiber in Deutschland müssen gemäß dem Atomgesetz einen „Entsorgungsnachweis“ vorlegen, der eine „schadlose Verwertung“ oder „geordnete Beseitigung radioaktiver Abfälle“ garantiert. Bis 2005 hat dafür der Weg in die Wiederaufarbeitung gegolten. Dahinter stand die Idee des „Recycling“ zu neuem Brennstoff, die aber nicht voll praxistauglich ist. Im Wiederaufarbeitungsprozess werden zwar Uran und Plutonium separiert, aber nur ein kleiner Teil wird zu Mischoxid-Brennstoff (MOX) verarbeitet und in Reaktoren wieder eingesetzt. Der Rest ist giftiger Abfall, der nicht wiederverwertet werden kann und endgelagert werden muss.
Die Wiederaufarbeitung der abgebrannten Brennelemente hat die Atommüllproblematik bislang weder entschärft, noch die Mengen an Atommüll verringert.
Der MOX-Einsatz schafft es in der Praxis nicht das gesamte anfallende Plutonium zu „verwerten“, sodass enorme Mengen waffenfähigen Plutoniums angefallen sind.
Mit dem Umwandlungsprozess hat man nur die Zeit bis zur Endlagerung hinausgeschoben. Am Ende muss der gesamte radioaktive Müll dennoch in einem Endlager verwahrt werden. Atomstrom wird seit den 1950er Jahren erzeugt, doch noch immer ist weltweit kein einziges Endlager für hoch radioaktive Abfälle in Betrieb. Und da es ein wirklich sicheres Endlager nie geben wird, ist es höchste Zeit, die Atommüll-Produktion endlich zu stoppen.