Waffenfähiges Uran für die Forschung? Nein Danke!

Der Brennstoff des Forschungsreaktors FRM II in Garching bei München ist mit über 90 Prozent spaltbarem Uran-235 angereichert – und damit per Definition waffenfähig. So kurbelt der bayerische Reaktor weltweit den zivilen Markt für waffenfähiges Uran an.

Die Umrüstung des FRM II wird verschleppt

Seit der Planungsphase des FRM II setzt sich das Umweltinstitut gegen die Verwendung von waffenfähigem Uran in Deutschland ein. Trotz intensiver Debatten wird die Abrüstung des Reaktors und die Abreicherung des Garchinger Atommülls bis heute verschleppt.

Protest gegen waffenfähiges Uran im Brennstoff des Forschungsreaktors FRM II in Garching bei München, Raketenrodeo Söder auf Rakete Protest gegen waffenfähiges Uran im Brennstoff des Forschungsreaktors FRM II in Garching bei München, Raketenrodeo Söder auf Rakete

Auf dem Münchner Marienplatz veranstalten wir ein symbolisches Atomraketen- Rodeo – , ein Missbrauch des atomwaffenfähigen Materials kann nur durch Umrüstung des Reaktors und Konditionierung des Atommülls ausgeschlossen werden.

Protest gegen waffenfähiges Uran im Brennstoff des Forschungsreaktors FRM II in Garching bei München, Rede Umweltinstitut Protest gegen waffenfähiges Uran im Brennstoff des Forschungsreaktors FRM II in Garching bei München, Rede Umweltinstitut

Mit unserer Aktion „Bombenreaktor Abrüsten“ fordern wir im Oktober 2018 von der Bayerische Atomaufsicht unter Ministerpräsident Söder, die Umrüstung des FRM II durchzusetzen.

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Politiker:innen der Grünen, der SPD, der LINKEN und der Freien Wähler schließen sich unseren Forderungen nach der Abrüstung des Garchinger Forschungsreaktors an.

Der Garchinger Reaktor missbraucht weltweite Abrüstungbemühungen

Die Entwicklung des neuen hochdichten Brennstoffs war ein Erfolg. Weltweit wurden viele Forschungsreaktoren, die bisher mit HEU arbeiteten, auf niedrig angereichertes Uran (LEU, Lowly Enriched Uranium) umgestellt.

In Deutschland stellten zwei Forschungsreaktoren ihre Brennstoffversorgung um: FRG I Geesthacht und BER II Berlin. Bei Reaktoren, die in absehbarer Zeit stillgelegt würden, wurde auf eine Umrüstung verzichtet, so z.B. für den FRJ II Jülich, der 2006 abgeschaltet wurde. Nach der Inbetriebnahme des Forschungsreaktors Orphee (Saclay, Frankreich) im Jahr 1980 war der FRM II der erste nennenswerte Forschungsrektor, der mit HEU in Betrieb ging. Planungen gab es darüber hinaus in China, Libyen, Russland. Mit einem zu 27 Prozent angereichertem HEU Brennstoff soll der Jules Horowitz Reactor in Frankreich Ende der 2020er Jahre in Betrieb gehen.

Der Garchinger Sonderweg besteht darin, dass die Reaktorplaner der TU München den speziell für die Verwendung von LEU in Forschungsreaktoren entwickelten Brennstoff hoher Dichte mit Uran hoher Anreicherung kombinierten, also zweckentfremdeten. Seit den ersten HEU-Plänen für den Garchinger Reaktor (1988) gab es Bestrebungen, den FRM II abzurüsten. Die USA haben sich seit 1989 bemüht, die TU München zur Umplanung ihres neuen Reaktors auf LEU zu bewegen und Hilfestellung angeboten. Auf nationaler Ebene war man sich 1988 noch einig, dass neue Forschungsreaktoren nur noch mit LEU ausgerüstet werden.

Sobald der neue hochdichte Brennstoff mit niedriger Anreicherung entwickelt war und zur Verfügung stand, entschied sich die TU München dafür, diesen Brennstoff mit Uran hoher Anreicherung zu kombinieren, um technisch weltweit an der Spitze zu sein. Unter diesen Umständen waren die USA nicht bereit, HEU für den FRM II zu liefern und nahmen dies 1992 mit dem sogenannten Schumer Amendment in die nationale Gesetzgebung auf. Es besagt, dass HEU nur noch an Reaktorbetreiber geliefert werden darf, die einer Umrüstung auf LEU zugestimmt haben oder wenn eine Umrüstung derzeit nicht möglich ist.

Hoch angereichertes Uran aus Russland

Daraufhin schloss die Bundesregierung 1998 ein Rahmenabkommen mit der Russischen Föderation zur Lieferung von 1200 kg HEU für den FRM II. Die Rückführung der verbrauchten Brennelemente ist in dem Vertrag nur vage beschrieben: [Auszug aus dem Abkommen zwischen der BRD und der Russischen Föderation, 1998]:


Der abgebrannte nukleare Brennstoff kann sowohl in der Russischen Föderation als auch […] in der BRD sowie bei gegenseitigem Einvernehmen […] in einem Drittstaat wiederaufgearbeitet werden. Wird eine Wiederaufarbeitung (WAA) […] in der Russischen Föderation vereinbart, schließen beide Vertragsparteien ein gesondertes Abkommen, in dem die Modalitäten der WAA festgelegt werden.

Der FRM II verstößt gegen seine Betriebsgenehmigung

Die Bundesregierung setzte unter Federführung des damaligen BMBF 1999 eine Expert:innenkommission ein, die eine Umrüstung von HEU auf LEU prüfen sollte. Sie kam zum Ergebnis, dass eine Umrüstung auf eine Anreicherung unter 20 Prozent noch vor Inbetriebnahme technisch möglich, proliferationspolitisch sinnvoll und für die wissenschaftliche Nutzung nicht ernstlich nachteilig wäre.

Doch die TU München beharrte weiterhin auf dem HEU-Konzept. Schließlich wurde der Bau unter Auflagen genehmigt: Der Reaktor durfte wie geplant in Betrieb gehen, allerdings nur befristet: bis Ende 2010 sollte eine Umrüstung auf eine mittlere Anreicherung (< 50 Prozent) erfolgen. Mit Verweis auf eine juristisch unwirksame Vereinbarung zur Fristverlängerung bis 2018 zwischen dem bayerischen Wissenschaftsministerium und dem Bundesforschungsministerium wurde der Reaktor weiter mit HEU betrieben. Eine weitere Vereinbarung von 2020, also zwei Jahre nach Ablauf der Frist, gibt für die Umrüstung kein festes Datum mehr vor. Die Umrüstung ist bis heute nicht erfolgt.

Waffenfähiger Atommüll

Aufgrund der relativ kurzen Einsatzdauer haben die abgebrannten Brennelemente noch eine Anreicherung von etwa 87 Prozent und sind somit nach wie vor hochangereichert und waffenfähig. Um einen Missbrauch des Materials für Atomwaffen sicher auszuschließen muss also nicht nur der Einsatz von HEU gestoppt, sondern auch der bereits entstandene Atommüll des FRM II abgereichert werden.

Welche Probleme gibt es mit dem waffenfähigen Atommüll aus Garching?

Die abgebrannten Brennelemente lagern in Garching in einem Nasslager, das mit fünfzig Positionen für zehn Betriebsjahre ausgelegt wurde. Ein Zwischenlager am Standort Garching war nie geplant. Als Entsorgungsnachweis galt die Verbringung der abgebrannten Brennelemente in das Zwischenlager Ahaus. Geplant sind 17 Transporte mit je fünf Brennelementen von je acht Kilogramm. Der dafür neu entwickelte Castor MTR 3 wurde Anfang 2019 genehmigt. Ende 2022 lagen aber weder eine Einlagerungsgenehmigung für Ahaus, noch die verkehrsrechtliche Zulassung vor.

Die gebrauchten Brennelemente des FRM II, die noch immer waffenfähig sind, sollen nun über hunderte von Kilometern von München bis nach Ahaus in Nordrhein-Westfalen transportiert werden und über Jahrzehnte in einem relativ ungeschützten Zwischenlager lagern. Zum Vergleich: Die Kernbrennstoffe aus dem Schnellen Brüter in Kalkar und aus dem KNK des Forschungszentrums Karlsruhe lagerten aus Sicherheitsgründen im sog. „Plutonium-Bunker“ in Hanau.

Die Reaktor-Sicherheitskommission hat 2001 im Zusammenhang mit dem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren in der dritten Teilerrichtungsgenehmigung (3.TEG) des Forschungsreaktors FRM II folgendes beschlossen: [Auszug aus der Empfehlung der RSK, Pkt. 2.3, S. 84]:

Um die Unterkritikalität bei der Einlagerung von FRM II-Brennelementen langfristig einzuhalten, wird eine Konditionierung durch Zumischung von abgereichertem Uran zur Verminderung der Restanreicherung für unumgänglich gehalten. Vom Forschungszentrum Karlsruhe wurde bereits beispielhaft ein Denkansatz für eine mögliche Konditionierung vorgestellt. Diese Konditionierung sei in einer Heißen Zelle durchführbar. Ein optimiertes Verfahren zur endlagergerechten Konditionierung könne nach Inbetriebnahme des FRM II und parallel zu den Fortschritten bei der Realisierung der Endlagerung näher entwickelt werden.

Für die Konditionierung von HEU-Brennelementen aus Forschungsreaktoren wurde bereits in den 1990er Jahren in den USA ein so genanntes Melt & Dilute Verfahren entwickelt. Entsprechendes Know-How gibt es auch im radiochemischen Institut (RCM) der TU München, nahe des Forschungsreaktors FRM II. Das Institut hat in einem FuE-Vorhaben ein Konditionierungsverfahren für Kerne von Siemens Unterrichtsreaktoren (SUR) der Siemens Schulungsreaktoren entwickelt. Sämtliche Brennelemente der abgeschalteten SUR-Reaktoren und des AKR-Reaktors (Ausbildungskernreaktor) der TU Dresden wurden ab 2008 aufgearbeitet und heruntergemischt.

Notwendige Konditionierung des FRM II Atommülls verschleppt

Seitens der Betreiber gibt es offenbar keinerlei Pläne, den hochangereicherten Atommüll zu konditionieren. Dies ist aber für eine Endlagerung zwingend erforderlich. In der 3. TEG vom 2.5.2003 ist dies verankert: [Auszug aus der 3. TEG, S. 25]:

Im Rahmen der […] jährlich zu erbringenden Nachweise sind […] realistische Planungen zur Entwicklung und Realisierung eines Verfahrens zur endlagergerechten Konditionierung der abgebrannten Brennelemente […] darzulegen. Die Planung ist jeweils entsprechend so zu konkretisieren, dass gewährleistet ist, dass das Verfahren einschließlich Einrichtungen zur endlagergerechten Konditionierung […] technisch und praktisch zur Verfügung steht.

Eine solche Konditionierungs-Möglichkeit gibt es in Deutschland nicht. Bislang war es üblich, dass die USA in der westlichen Welt HEU-Brennstoff für Forschungsreaktoren lieferten und die abgebrannten Brennelemente dann aus Gründen der Nichtweiterverbreitung wieder zurücknahmen. Doch dies trifft beim FRM II nicht zu.

Wo die gebrauchten Brennelemente ggf. in Russland konditioniert und gelagert werden könnten, ist nicht bekannt. Bekannt ist aber, dass die Lagerung von deutschem Atommüll in Russland schon einmal untersagt wurde, aufgrund der prekären Sicherheitsverhältnisse vor Ort.

Wie geht’s weiter mit dem Garchinger Atommüll?

Es ist völlig unklar, was mit dem Garchinger Atommüll geschehen soll. Klar ist, dass auch die abgebrannten Brennelemente ein hohes Proliferationsrisiko darstellen und eine Konditionierung bzw. Abreicherung vor der längerfristigen Lagerung nötig ist. Das Umweltinstitut München fordert deshalb dringend die Prüfung der Errichtung eines für hoch angereichertes Material entsprechend gesicherten Zwischenlagers am Standort Garching zur trockenen Lagerung der Reaktorkerne sowie die Entwicklung eines Verfahrens zur Konditionierung und Abreicherung gemäß Empfehlung der Reaktorsicherheitskommission RSK.

Einen Export dieses brisanten Mülls lehnen wir ab. Gerade wegen des deutschen Sonderwegs und Ausscheiden aus internationalen Vereinbarungen sehen wir es als geboten, dass der hoch brisante Atommüll in nationaler Verantwortung bleiben muss.

Wissenswertes zu Uran-235 als Atomwaffenstoff

Für Atom(spalt)waffen gibt es zwei Pfade: Plutonium oder Uran. Beim Uran ist der Anreicherungsgrad von U-235 ausschlaggebend für die Atomwaffentauglichkeit. Alternativ zu U-235 könnte auch U-233, welches in „Thoriumreaktoren“ erbrütet wird, als Spaltstoff dienen.

  • Niedrig angereichertes Uran LEU (low enriched uranium) mit einem U235-Anreicherungsgrad < 20 Prozent gilt allgemein als nicht waffentauglich. Ohne weiteren Anreicherungsprozess, den nur wenige Staaten beherrschen, ist LEU für Atomwaffen ungeeignet. Die für eine Atomwaffe benötigte Menge wäre dann so groß, dass diese nicht mehr handhabbar wäre.
  • Hochangereichertes Uran HEU (highly enriched uranium) mit einem U235-Anreicherungsgrad > 20 Prozent gilt als waffentauglich. Je höher die Anreicherung, desto interessanter ist HEU für die Atomwaffenherstellung. Bei einem Anreicherungsgrad von ca. 90 Prozent wird die Mindestmenge für einen nach dem Implosionsprinzip arbeitenden Sprengkopf mit fortgeschrittener Technologie auf ca. drei bis sieben Kilogramm Uran geschätzt. Das Brennelement des FRM II soll aus acht Kilogramm HEU (Anreicherung 93 Prozent) bestehen. Nach dem Abbrennen hat der HEU-Brennstoff des FRM II noch eine Anreicherung von ca. 87 Prozent. Das Uran kann prinzipiell chemisch aus der Brennstoffmatrix gelöst und abgetrennt werden.
  • Uran mittlerer Anreicherung MEU gibt es definitionsgemäß nicht. Diese neue Wortschöpfung in Verbindung mit dem FRM II steht für waffenfähiges HEU mit „reduzierter“ Anreicherung von z.B. 50 Prozent. Für den Bau einer Atomwaffe würde dabei im Vergleich zu einem Anreicherungsgrad von ca. 90 Prozent etwa das dreifache der Uran-Menge benötigt. Dies ist keine ausreichend hohe Hürde gegen einen Missbrauch.
  • Proliferation bedeutet die Weitergabe von Atomwaffenstoff und Wissen um dessen Herstellung.

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